Zum Inhalt springen

Bundeswehr


Acura86

Empfohlene Beiträge

Hallo miteinander,

habe folgendes Problem bin mitte 22 und seit Juni fertig mit meiner Ausbildung und arbeite momentan als Fi-Si in einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Heute kam ein Brief vom KWEA das sie mich für Januar einziehen wollen, wurde bereits 2004 T2 gemustert. Nun meine Frage gibts da ne Möglichkeit zu verweigern. Wollte eigentlich nächstes Jahr zum Sommersemester anfangen zu studieren und der Bund würd mir komplett nen Strich durch die Rechnung machen.

Mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

einen KDV Antrag kannst Du, wie bereits erwähnt, jederzeit stellen.

Aber Achtung!!

Wenn bis Januar kein Aufhebungsbescheid kommt, dann hast Du im Januar anzutreten. Egal ob KDV gestellt oder nicht. Am Einzugstag tickt beim Spieß der Wecker und irgendwann klingelt dieser und dann klingelt das Telefon bei den Feldjägern.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn er jetzt verweigert, ... Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen

Das ist so wohl eheer falsh.

Also soweit ich informiert bin, gilt das nicht einziehen erst nach einer gewissen Studiendauer (nach dedm vordiplom?)

Davor ziehen die dich auch aus dem Studium.

Aber als Alternative: geh ddoch zum Bund, und Studiere dort. (München oder Hamburg) das hat auch seinen reiz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn er jetzt verweigert, und dann sein Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen, bis die das auf die Reihe haben ist er schon mittendrin.

Das kommt so nicht hin.

Entweder die kriegen das so schnell auf die Reihe, dann wird er zum Zivildienst gezogen - oder die kriegen es nicht auf die Reihe und er muss zum Bund, da er ja schon seine Einberufung bekommen hat.

Die Chance für das Studium ist da nicht gerade groß. Zumal er zu dem Zeitpunkt, wo er sich einschreiben würde, vorher schon den Einberufungsbescheid bekommen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat zufällig jemand ausnahmsweise einmal Quellen für seine Thesen oder wird das einer der vielen BW-Threads mit Vermutungen, unbelegten Behauptungen usw.?

Hast du die Möglichkeit des Ersatzdienstes (THW, Feuerwehr, etc.) in Betracht gezogen?

Bis Januar ist nicht mehr lange und so überraschend kommt der Einberufungsbescheid nun auch wieder nicht, wenn du T2 gemustert bist und für die Ausbildung zurückgestellt wurdest :mod:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hat zufällig jemand ausnahmsweise einmal Quellen für seine Thesen oder wird das einer der vielen BW-Threads mit Vermutungen, unbelegten Behauptungen usw.?

Bittesehr, habs extra nochmal rausgekramt.

§12 Wehrpflichtgesetz:

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn

die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher,

wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine

solche liegt in der Regel vor,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen

a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer

hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder

sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder

B) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes

unentbehrlich ist,

3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen

a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,

B) ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester

erreicht ist,

c) einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium

mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht

Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach

Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,

d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen

Ausbildungsabschnitt oder

e) eine bereits begonnene Berufsausbildung

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich

gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, meine Quelle ist 3 Jahre Bundeswehr im s2. S2 = Personal.

Zwischen Theorie und Praxis liegen da Welten.

Es ist definitiv KEIN nahtloser übergang zwischen KDV und Zivildienst. Und gesetzt den Fall, der KDV Antrag ist nicht schnell genug durch, dann fährt er einen Tag hin, meldet das er den KDV Antrag schon gestellt hat und ByeBye.

Die Brutalen Zeiten des Kalten Krieges sind vorbei Mädels ;)

Ich hab genug Wehrpflichtige gesehen die von vornherrein ohne Klamotten gekommen sind und nach 2Std wieder abgefahren sind....

Edith: Zu dem ziehen Während der Studienanfangszeit, ja das ist möglich, aber Soldaten sind auch Menschen, wenn uns die Lage plausibel geschildert wurde, haben wir sicher niemanden gezogen der grade ein Studium begonnen hat.

Nochmal, die Bundeswehr ist nicht mehr das was euch eure Väter erzählt haben. Man hat das "Mensch sein" entdeckt.

Bearbeitet von Goddie
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wie bitte soll derjenige 3 Semester innerhalb 3 monaten machen? :confused: ;)

Die beste Alternative, falls er nicht zum Bund will ist entweder einen Aufschub bis Studienende zu beantragen (wobei du ja schon einmal einen Aufschub bekommen hast anscheinend und dann nach dem Studium die "Auszeit" nehmen müsstest) oder aber Ersatzdienst abzuleisten in Form von THW, Rettungsdienst oder Feuerwehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke erstmal euch allen für die Antworten... gibts da vll. ne Chance wenn ich denen mal nen Brief schreib mit der aktuellen Lage und ner Kopie des Arbeitsvertrages, oder interessiert das dort keinen ob man grad fest Angestellt ist. Schließlich heulen ja alle immer wegen arbeitslosigkeit usw... weiss nich wie das aussehen würde wenn ich mit dem Bund fertig wär, dann fängt arbeitssuche und co. wieder von vorne an und fürs studieren werd ich dann langsam aber sicher auch zu alt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich war wegen dem Thema letztens beim Anwalt für Wehrrecht und hab mich etwas aufklären lassen. Die Unabkömmlichkeitserklärung kann man getrost knicken. Die zieht nur bei Selbstständigkeit oder wenn man im Familienbetrieb arbeitet. Ansonsten ist man fast immer ersetzbar. Laut meinem Anwalt hat er in seiner gesamten Karriere nur einen Fall gehabt, wo die Unabkömmlichkeitserklärung angenommen wurde. Der Betroffene arbeitete in einem Familienbetrieb. Wäre vor 2-3 Jahren gewesen. Man sollte nicht vergessen, dass die Unabkömmlichkeit sehr genau geprüft wird. Ein Schrieb vom Chef langt da nicht. So viel ich weiß wird das von IHK und Kreiswehrersatzamt geprüft.

Das Problem ist, dass mit der Einberufung oder dem Brief zur Ankündigung der Einberufung das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist. Du könntest versuchen, einen sogenannten Antrag auf Nichtheranziehung zu stellen. Hierzu benötigst du aber ein auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Eventuell kann dein Chef hier was drehen (Arbeitsvertrag nachträglich ändern). In diesem Antrag bittest du darum, während der Befristung nicht zum Wehrdienst herangezogen zu werden, um dich nach der Ausbildung beruflich zu festigen bzw. Fuß zu fassen. Diese Anträge werden in der Regel immer genehmigt (Kopie des Arbeitsvertrages beilegen!). Ich habe es auch so gemacht und bin bis nächstes Jahr Juni den Verein erstmal los. Aber mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hast du schlechte Karten. Dein Arbeitgeber muss während deinem Wehrdienst deinen Arbeitsplatz für dich warm halten.

Mein Anwalt nannte als Alternativen den 6-jährigen Ersatzdienst, Pokern ob sie sich melden und dich heranziehen wollen (fällt bei dir weg) oder Arbeiten im Ausland. Ein Studium im Ausland wäre auch eine Möglichkeit. Als Ausland reicht schon die Schweiz oder Österreich. Eine Verfolgung gibt es nicht und hindern kann dich an einem längeren Auslandsaufenthalt eigentlich auch niemand. Du musst dich hier in Deutschland nur abmelden, sprich auswandern :D

Laut meinem Anwalt ist der sicherste Weg zur Vermeidung des Wehr- oder Zivildienstes der 6-jährige Ersatzdienst bei Feuerwehr, THW & Co. - nur muss man sich hier früh genug um eine Stelle bemühen. Denn die warten nicht auf einen und die Stellen sollen sehr begehrt zu sein. Wenn du auf dem Land wohnst, könnte die hiesige Feuerwehr (die ja meistens Nachwuchsprobleme haben) eine gute Anlaufstelle sein. Ansonsten musst du mal bei o. g. Institutionen nachfragen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo miteinander,

Heute kam ein Brief vom KWEA das sie mich für Januar einziehen wollen, wurde bereits 2004 T2 gemustert.

Mfg

2004 ist ja schon ne Weile her. Ich weiß nicht wie das läuft aber wie sieht es den mit einer Nachmusterung aus? In 4 Jahren passiert ja so einiges! Rückenbeschwerden, Bänderrisse, Fußbrüche...

Also falls bei dir so was zutrifft (bzw. ein Arzt ausstellt das du nicht 100 pro gesund bist) würde ich ne Nachmusterung beantragen und hoffen auf T3 oder schlechter zu kommen.

Gruß Snipes

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin!

Laut meines 9jährigen Erfahrungschatzes vom Bund her ist es doch so, dass solche Ergebnisse einer Musterung maximal 1 Jahr Gültigkeit haben - denke dabei an die direkte Nachmusterung in der Einheit der AGA!

Also einfach mal einen Arzt aufsuchen und bitten, Dich gründlich zu checken, gleichzeitig KWEA anschreiben/anrufen und das abklären!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

weiss nich wie das aussehen würde wenn ich mit dem Bund fertig wär, dann fängt arbeitssuche und co. wieder von vorne an und fürs studieren werd ich dann langsam aber sicher auch zu alt

Du hast doch oben geschrieben, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Während der Bundeswehr Zeit wird bei dem Vertrag auf die Pause Taste gedrückt und nach dem Bund gehst Du wieder ganz normal zu deinem Arbeitgeber. Er kann dir auch nicht kündigen.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie genau sieht das aus mit der Nachmusterung? kann ich selber da anrufen und Termin machen lassen oder müssen die das erst genehmigen bzw. muss ein Grund für die Nachmusterung in Form von Attesten usw. vorliegen?

Also zur Absicherung solltest Du immer beim KWEA anrufen und das klären, damit Du auch eine Art "rechtliche Grundlage" für Deine Attest hast.

Dennoch würde ich zeitgleich mit meinem Hausarzt Verbindung aufnehmen und mir das von ärztlicher Seite anhand von Attesten schon einmal zurechtlegen lassen ^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...