Acura86 Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hallo miteinander, habe folgendes Problem bin mitte 22 und seit Juni fertig mit meiner Ausbildung und arbeite momentan als Fi-Si in einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Heute kam ein Brief vom KWEA das sie mich für Januar einziehen wollen, wurde bereits 2004 T2 gemustert. Nun meine Frage gibts da ne Möglichkeit zu verweigern. Wollte eigentlich nächstes Jahr zum Sommersemester anfangen zu studieren und der Bund würd mir komplett nen Strich durch die Rechnung machen. Mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goddie Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Kriegdienstverweigerer kannste jederzeit machen. Ab zum KWEA und KDV-Antrag stellen. Stell dich auf nen paar nervige Fragen ein, aber lustige Antworten gibts im Netz ja zu hauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Verweigern bringt ihm aber nicht viel. Dann wird er zum Zivildienst herangezogen, wo die ihn auch sehr gut gebrauchen können Und vor dem Studium werden die wohl nicht Halt machen. Bundeswehr/Zivildienst geht hier vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goddie Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Wenn er jetzt verweigert, und dann sein Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen, bis die das auf die Reihe haben ist er schon mittendrin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hallo, einen KDV Antrag kannst Du, wie bereits erwähnt, jederzeit stellen. Aber Achtung!! Wenn bis Januar kein Aufhebungsbescheid kommt, dann hast Du im Januar anzutreten. Egal ob KDV gestellt oder nicht. Am Einzugstag tickt beim Spieß der Wecker und irgendwann klingelt dieser und dann klingelt das Telefon bei den Feldjägern. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
setiII Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Wenn er jetzt verweigert, ... Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen Das ist so wohl eheer falsh. Also soweit ich informiert bin, gilt das nicht einziehen erst nach einer gewissen Studiendauer (nach dedm vordiplom?) Davor ziehen die dich auch aus dem Studium. Aber als Alternative: geh ddoch zum Bund, und Studiere dort. (München oder Hamburg) das hat auch seinen reiz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Wenn er jetzt verweigert, und dann sein Studium beginnt, wird er nicht mehr gezogen, bis die das auf die Reihe haben ist er schon mittendrin. Das kommt so nicht hin. Entweder die kriegen das so schnell auf die Reihe, dann wird er zum Zivildienst gezogen - oder die kriegen es nicht auf die Reihe und er muss zum Bund, da er ja schon seine Einberufung bekommen hat. Die Chance für das Studium ist da nicht gerade groß. Zumal er zu dem Zeitpunkt, wo er sich einschreiben würde, vorher schon den Einberufungsbescheid bekommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juchi Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Das ist so wohl eheer falsh. Also soweit ich informiert bin, gilt das nicht einziehen erst nach einer gewissen Studiendauer (nach dedm vordiplom?) Zwei Semester sinds wenn ich mich richtig erinnere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hat zufällig jemand ausnahmsweise einmal Quellen für seine Thesen oder wird das einer der vielen BW-Threads mit Vermutungen, unbelegten Behauptungen usw.? Hast du die Möglichkeit des Ersatzdienstes (THW, Feuerwehr, etc.) in Betracht gezogen? Bis Januar ist nicht mehr lange und so überraschend kommt der Einberufungsbescheid nun auch wieder nicht, wenn du T2 gemustert bist und für die Ausbildung zurückgestellt wurdest :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juchi Geschrieben 3. November 2008 Teilen Geschrieben 3. November 2008 Hat zufällig jemand ausnahmsweise einmal Quellen für seine Thesen oder wird das einer der vielen BW-Threads mit Vermutungen, unbelegten Behauptungen usw.? Bittesehr, habs extra nochmal rausgekramt. §12 Wehrpflichtgesetz: (4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, 1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind, 2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes unentbehrlich ist, 3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung, ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist, c) einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird, d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder e) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goddie Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 (bearbeitet) Ok, meine Quelle ist 3 Jahre Bundeswehr im s2. S2 = Personal. Zwischen Theorie und Praxis liegen da Welten. Es ist definitiv KEIN nahtloser übergang zwischen KDV und Zivildienst. Und gesetzt den Fall, der KDV Antrag ist nicht schnell genug durch, dann fährt er einen Tag hin, meldet das er den KDV Antrag schon gestellt hat und ByeBye. Die Brutalen Zeiten des Kalten Krieges sind vorbei Mädels Ich hab genug Wehrpflichtige gesehen die von vornherrein ohne Klamotten gekommen sind und nach 2Std wieder abgefahren sind.... Edith: Zu dem ziehen Während der Studienanfangszeit, ja das ist möglich, aber Soldaten sind auch Menschen, wenn uns die Lage plausibel geschildert wurde, haben wir sicher niemanden gezogen der grade ein Studium begonnen hat. Nochmal, die Bundeswehr ist nicht mehr das was euch eure Väter erzählt haben. Man hat das "Mensch sein" entdeckt. Bearbeitet 4. November 2008 von Goddie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Und wie bitte soll derjenige 3 Semester innerhalb 3 monaten machen? :confused: Die beste Alternative, falls er nicht zum Bund will ist entweder einen Aufschub bis Studienende zu beantragen (wobei du ja schon einmal einen Aufschub bekommen hast anscheinend und dann nach dem Studium die "Auszeit" nehmen müsstest) oder aber Ersatzdienst abzuleisten in Form von THW, Rettungsdienst oder Feuerwehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura86 Geschrieben 4. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. November 2008 Danke erstmal euch allen für die Antworten... gibts da vll. ne Chance wenn ich denen mal nen Brief schreib mit der aktuellen Lage und ner Kopie des Arbeitsvertrages, oder interessiert das dort keinen ob man grad fest Angestellt ist. Schließlich heulen ja alle immer wegen arbeitslosigkeit usw... weiss nich wie das aussehen würde wenn ich mit dem Bund fertig wär, dann fängt arbeitssuche und co. wieder von vorne an und fürs studieren werd ich dann langsam aber sicher auch zu alt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Wenn du noch nicht gekündigt hast und ev. erwägst weiter zu arbeiten und neben der arbeit ein fernstudium oder ähnliches zu machen, könntest dein AG versuchen mit ner unabkömmlichkeitserklärung dich vor dem bund zu retten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Also ich war wegen dem Thema letztens beim Anwalt für Wehrrecht und hab mich etwas aufklären lassen. Die Unabkömmlichkeitserklärung kann man getrost knicken. Die zieht nur bei Selbstständigkeit oder wenn man im Familienbetrieb arbeitet. Ansonsten ist man fast immer ersetzbar. Laut meinem Anwalt hat er in seiner gesamten Karriere nur einen Fall gehabt, wo die Unabkömmlichkeitserklärung angenommen wurde. Der Betroffene arbeitete in einem Familienbetrieb. Wäre vor 2-3 Jahren gewesen. Man sollte nicht vergessen, dass die Unabkömmlichkeit sehr genau geprüft wird. Ein Schrieb vom Chef langt da nicht. So viel ich weiß wird das von IHK und Kreiswehrersatzamt geprüft. Das Problem ist, dass mit der Einberufung oder dem Brief zur Ankündigung der Einberufung das Kind schon fast in den Brunnen gefallen ist. Du könntest versuchen, einen sogenannten Antrag auf Nichtheranziehung zu stellen. Hierzu benötigst du aber ein auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag. Eventuell kann dein Chef hier was drehen (Arbeitsvertrag nachträglich ändern). In diesem Antrag bittest du darum, während der Befristung nicht zum Wehrdienst herangezogen zu werden, um dich nach der Ausbildung beruflich zu festigen bzw. Fuß zu fassen. Diese Anträge werden in der Regel immer genehmigt (Kopie des Arbeitsvertrages beilegen!). Ich habe es auch so gemacht und bin bis nächstes Jahr Juni den Verein erstmal los. Aber mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hast du schlechte Karten. Dein Arbeitgeber muss während deinem Wehrdienst deinen Arbeitsplatz für dich warm halten. Mein Anwalt nannte als Alternativen den 6-jährigen Ersatzdienst, Pokern ob sie sich melden und dich heranziehen wollen (fällt bei dir weg) oder Arbeiten im Ausland. Ein Studium im Ausland wäre auch eine Möglichkeit. Als Ausland reicht schon die Schweiz oder Österreich. Eine Verfolgung gibt es nicht und hindern kann dich an einem längeren Auslandsaufenthalt eigentlich auch niemand. Du musst dich hier in Deutschland nur abmelden, sprich auswandern Laut meinem Anwalt ist der sicherste Weg zur Vermeidung des Wehr- oder Zivildienstes der 6-jährige Ersatzdienst bei Feuerwehr, THW & Co. - nur muss man sich hier früh genug um eine Stelle bemühen. Denn die warten nicht auf einen und die Stellen sollen sehr begehrt zu sein. Wenn du auf dem Land wohnst, könnte die hiesige Feuerwehr (die ja meistens Nachwuchsprobleme haben) eine gute Anlaufstelle sein. Ansonsten musst du mal bei o. g. Institutionen nachfragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Snipes83 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Hallo miteinander, Heute kam ein Brief vom KWEA das sie mich für Januar einziehen wollen, wurde bereits 2004 T2 gemustert. Mfg 2004 ist ja schon ne Weile her. Ich weiß nicht wie das läuft aber wie sieht es den mit einer Nachmusterung aus? In 4 Jahren passiert ja so einiges! Rückenbeschwerden, Bänderrisse, Fußbrüche... Also falls bei dir so was zutrifft (bzw. ein Arzt ausstellt das du nicht 100 pro gesund bist) würde ich ne Nachmusterung beantragen und hoffen auf T3 oder schlechter zu kommen. Gruß Snipes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skayder Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Moin! Laut meines 9jährigen Erfahrungschatzes vom Bund her ist es doch so, dass solche Ergebnisse einer Musterung maximal 1 Jahr Gültigkeit haben - denke dabei an die direkte Nachmusterung in der Einheit der AGA! Also einfach mal einen Arzt aufsuchen und bitten, Dich gründlich zu checken, gleichzeitig KWEA anschreiben/anrufen und das abklären! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
benny1452 Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 hi, ich habe -> hier <- mal ein Forum gefunden. Der Verein kennt sich ziemlich gut aus mit dem Thema und erzählen einen wie die Chancen sind das man nicht zum Bund muss..... Naja ich bin ja eh noch fast 3 Jahre in der Ausbildung..hab also noch etwas Ruhe Gruß benny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bytebrain Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Und einfach bei der Bundeswehr studieren??? Grüße, bytebrain Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skayder Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 Ein Studium bei der Bundeswehr ist nur in der Laufbahn der Offiziere möglich, doch da und bei der Studienvergabe in Köln sind die Kriterien sehr anspruchsvoll, weiß ich aus Erfahrung xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 ... muss man sich IMHO 12 Jahre für verpflichten (Offizierslaufbahn) :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 4. November 2008 Teilen Geschrieben 4. November 2008 weiss nich wie das aussehen würde wenn ich mit dem Bund fertig wär, dann fängt arbeitssuche und co. wieder von vorne an und fürs studieren werd ich dann langsam aber sicher auch zu alt Du hast doch oben geschrieben, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Während der Bundeswehr Zeit wird bei dem Vertrag auf die Pause Taste gedrückt und nach dem Bund gehst Du wieder ganz normal zu deinem Arbeitgeber. Er kann dir auch nicht kündigen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura86 Geschrieben 5. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2008 wie genau sieht das aus mit der Nachmusterung? kann ich selber da anrufen und Termin machen lassen oder müssen die das erst genehmigen bzw. muss ein Grund für die Nachmusterung in Form von Attesten usw. vorliegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skayder Geschrieben 5. November 2008 Teilen Geschrieben 5. November 2008 wie genau sieht das aus mit der Nachmusterung? kann ich selber da anrufen und Termin machen lassen oder müssen die das erst genehmigen bzw. muss ein Grund für die Nachmusterung in Form von Attesten usw. vorliegen? Also zur Absicherung solltest Du immer beim KWEA anrufen und das klären, damit Du auch eine Art "rechtliche Grundlage" für Deine Attest hast. Dennoch würde ich zeitgleich mit meinem Hausarzt Verbindung aufnehmen und mir das von ärztlicher Seite anhand von Attesten schon einmal zurechtlegen lassen ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura86 Geschrieben 5. November 2008 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2008 (bearbeitet) hmm mit Hausarzt siehts schlecht aus, der kann oder will nix austellen. werd trotzdem mal bei denen ne nachmusterung beantragen Bearbeitet 5. November 2008 von Acura86 schreibfehler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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