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Gutachten als FISI erstellen?


the-me

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Hallo Forum,

ich denke die Frage ist mal was anderes hier (war auch das treffenste Forum jetzt hier).

Die Familie einer Freundin hat seit langem wohl starke Probleme mit derem DSL Anschluss (weiss noch nicht welcher Art).

Der Support vom ISP (größere Firma, ich nenne aber mal den Namen nicht) hatte nie darauf reagiert; denen wurde dann weiter empfohlen, das ganze zum Anwalt zu geben, der hat auch einige schreiben aufgesetzt, die brav ignoriert wurden.

Nun soll das ganze wohl vor Gericht (kaum nutzbar, auf absolutes PICNIC tippe ich nicht!), dafür muss aber ein Gutachten her. So die typischen Gutachter kosten ja normalerweise auch ganz gut Geld.

Nun wurde ich gefragt, ob ich das nicht machen könnte, würde ich auch gerne bei helfen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ein Gutachten von mir vor Gericht bestand hätte, denn:

1) ich bin erst in 5 Tagen ausgebildeter FISI (klar danach erst erstellen)

2) muss man da evtl entsprechend anerkannt sein o.ä. um solch ein Gutachten zu erstellen?

Und sonst, gibt es da sonst was zu beachten, außer dass...

1) es natür eine Ist-Analyse hat

2) Fehleranalyse

3) Wo der Fehler liegt

4) Prüfung, ob woanders, am PC, Router, Modem etc Fehler vorliegen

5) der DNS vom Provider evtl einfach nicht tut etc etc etc...

Muss man da sonst was groß beachten außer das typische "Troubleshooting"?

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Ich denke, selbst wenn du es könntest, wirst du damit nicht weit kommen, weil so ein "unabhängiges Gutachten" auch unabhängig sein sollte und nicht vom Freund der Familie.

Wenn da ein "richtiger" Gutachter sitzt, oder einer der dann doch mehr Ahnung hat als du, und du hast nur eine Sache nicht beachtet ist's eh aus mit deiner Analyse.

Ich hatte mich auch mal Tage lang bei meinem ISP gemeldet, weil ich unregelmäßige Abbrüche hatte, bis ich festgestellt hatte, dass mein AP nicht wirklich (manchmal aber schon) mit HTTPS umgehen konnte. Sowas stellt man nicht nach 5 Minuten fest.

Und ich finde, wenn man's richtig macht, kommt man auch ohne Gericht aus einem Vertrag. Unerbrachte Leistung ist da das Stichwort.

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Vergiss es. Das wird nix. Gutachten, die vom Gericht anerkannt werden sollen, darf nicht jeder schreiben. Das muss schon zu einem entsprechenden Sachverständigen.

So pauschal kann man das denke ich nicht sagen. Hier mal der Wikieintrag zum Thema Gutachten.

Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter“ genannt) seine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privatgutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Benennungen wie z. B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o. ä. grundsätzlich gleichwertig.

Aber ob ein frisch ausgelernter FISI schon als kompetenter Sachverständiger (auch wenn sich jeder so nennen darf) durchgeht. Hmm, das wage ich auch mal zu bezweifeln.

Bearbeitet von bigvic
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Aber ob ein frisch ausgelernter FISI schon als kompetenter Sachverständiger (auch wenn sich jeder so nennen darf) durchgeht. Hmm, das wage ich auch mal zu bezweifeln.

Nun ja, wenn ihm ein anderer Sachverständiger eine überdurchschnittliche fachliche Expertise attestiert, dann wäre er auch ein Sachverständiger ohne lange Berufserfahrung...;).

Aber spätestens an der "Abhängigkeit" würd es scheitern:

„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt." [Quelle: Wikipedia]

Wobei die Abhängigkeit ja erst mal bewiesen werden müsste. Und wenn ja, stellt sich doch dann die philosophische Frage der Integrität ...;)

VG,

Chris

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Das wirst Du wohl nicht schaffen. Das ist ein langer Prozess. Habe das selbst einmal erlebt!

Woher dieser negative Optimismus?

Warum schliesst du von Dich auf andere?

Andere haben die Akkreditierung auch geschafft. Welchen Weg und welche Qualen (sie in den 25 Berufsjahren davor) durchlitten haben, stehen hier nicht zur Diskussion.

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Du weisst nichtmal welche Probleme existieren und das ganze landet nun schon beim Anwalt ? ich frag mich wieso du da überhaupt ein Gutachten schreiben sollst (von den anderen Anmerkungen mal abgesehen) bevor du überhaupt das Problem kennst und vielleicht einfach beheben kannst.

Also so wie ich die Vorgehensweise kenne bei solchen Fälle. Problemanalyse vor Ort, von jemandem der Ahnung hat. Das wärst du ja in dem Fall. Anschliessend Hotline anrufen damit die deren übliche Prozedur am Telefon durchgehen können und danach Techniker des Anbieters rauskommen lassen der möglicherweise bezahlt werden muss.

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Unabhängig heisst aber nicht vom Auftraggeber abhängig. Nur weil er mit der Familie befreundet ist, hat das doch damit überhaupt nichts zu tun. Wäre doch genau das gleiche, wenn sie einen offiziell anerkannten gutachter kennen würden und derjenige das dann machen würde.

Und gegen Messprotokolle wird auch niemand wirklich was sagen können, wenn sie denn Hand und Fuss haben. Evtl muss man sich dafür aber erst einmal noch Analysegeräte ausleihen, falls nicht vorhanden und dann könnte es im Endeffekt billiger sein, direkt einen bereits anerkannten Gutachter damit zu beauftragen. Sollte der Prozess gewonnen werden, muss der Gegner ja eh die Kosten für das Gutachten übernehmen. Und wenn das wirklich so schlimm ist wie gesagt, und es nicht an der Kundenhardware liegt, dann sollte das ja kein Problem sein, das Verfahren zu gewinnen. Gegen Beweise (Messprotokoll) kann man halt nichts machen, da das einfach nur objektive und keinerlei subjektive Daten sind.

Das Messprotokoll kann natürlich auch vom Techniker des Anbieters erstellt werden. Vielleicht wird das Problem dann auch ohne gerichtliche Einigung schon vorher gelöst.

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Unabhängig heisst aber nicht vom Auftraggeber abhängig. Nur weil er mit der Familie befreundet ist, hat das doch damit überhaupt nichts zu tun. Wäre doch genau das gleiche, wenn sie einen offiziell anerkannten gutachter kennen würden und derjenige das dann machen würde.

...mal davon abgesehen, daß es im menschlichen Zusammenleben nie eine "Unabhängigkeit" gibt, ist er m.E. wenn er mit dem Auftraggeber befreundet ist nicht mehr ganu unabhängig, denn in einer solchen Situation wird er kein neutrales Gutachten erstellen können, sondern es immer "pro" für die Familie aufarbeiten, indem er vieleicht einfach eine Info weglässt, die für eine Unschuld des Providers sprechen könnte. Das wäre dann doch recht "unfair" diesem gegenüber. (Man glaubt gar nicht wie oft es vorkommt, daß das Problem schlicht und einfach WIRKLCH beim Kunden liegt, aber nicht auseichend gut diagnostiziert ist, weil die "Diagnose" vom NAchbar vorgenommen wurde, der gerade mal weiss wie man den Rechner einschaltet...Nein, ich will jetzt keine Lanze für die Provider brechen...;)).

Man sollte halt nicht vergessen, daß u.U. jier ganze Urteile auf diesen Gutachten aufgebaut werden.

Ein Gutachten sollte immer eine an 100%i annährende Neutralität haben, wenn es vor Gericht Bestand haben soll. :)

Viele Grüsse,

Chris

Bearbeitet von ITSK
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wenn er mit dem Auftraggeber befreundet ist nicht mehr ganu unabhängig, denn in einer solchen Situation wird er kein neutrales Gutachten erstellen können,

Jedes Gutachten in der Privatwirtschaft hat den "touch" den der Auftraggeber will. Er zahlt ja schliesslich dafür. Somit sollte der Anspruch sein, dass die Fakten stimmen, denn das Fazit daraus wird nie neutral sein.

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