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Sperrzeit nach Kündigung!


timmiboy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

die Vorgeschichte kennen die meisten ja.

Ich war jetzt 5 Wochen Arbeitslos, heute habe ich bescheid gekriegt, das ich eine Sperrzeit kriege, also kein Geld. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, aber der Kündigungsgrund ist erstunken und erlogen,ich soll einem Kunden private Hilfe, entgeltlich angeboten haben.

Nach der Küdigung habe ich den Kunden sofort angerufen, er sagt zu mir, das er sich nie beschwert hat etc.. So habe ich das Arbeitsamt das auch gesagt, das Arbeitsamt hat beim Kunden auch angerufen, jetzt erzählt er das ganze Gegenteil. Ich vermute stark, er will nicht in Schwierigkeiten kommen und hat das jetzt so bestätigt, wie das in der Kündigung steht.

Leider habe ich da die Arschkarte gezogen, weil ich das nicht beweisen kann und die alle unter einer Decke sind.

Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem gegen das ****** Arbeitsamt anzugehen, weil die haben ja die Lüge bestätigt.

Ich habe jetzt ab April kein Geld erhalten, die Klage beim Arbeitsgeber läuft schon, das werde ich auch durchkriegen, habe ja die Briefe vom Lohngehalt. Da ich kein Arbeitslosengeld bekomme, kann ich da was anderes beantragen?

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Wieso Hartz 4 ?

Bekommst du irgendetwas anderes? Was willst du denn sonst beantragen? "Spezielle Hilfe für timmiboy"?

Der Wedegang ist Lohn/Gehalt --> ALG I --> ALG II

Da du ja eine Sperre für ALG I bekommen hast, wirst du als nächstes ALG II beantragen müssen um Geld zu bekommen für den Sperrzeitraum, außer du hast Arbeit, dann musste warten bis deine Klge durch ist.

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Wie gesagt, ich bin wieder in Arbeit, ich war bloß 5 Wochen arbeitslos.

Bringt nichts, weil ich bloß 3 Wochen in der Firma war.

Für die 5 Wochen kannst du ALG II beantragen, aber ich denke das wird nicht rückwirkend klappen. Du kannst lediglich deinen Arbeitgeber verkalgen, was du ja schon getan hast und eben auch sowas wie Schadensersatz fordern. Meistens springen da 3 Bruttogehälter oder sowas raus als eine Art Abfindung.

Aber wie schon gesagt, du bist blauäugig genug in einem Monat das nächste Schlamassel zu haben.

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*setzt sich in die Ecke und mampft Popcorn*

Sorry, aber ich tippe immer noch auf Troll.

So blauäugig und beratungsresistent kann eine Person alleine nicht sein... :rolleyes:

Ein Troll über mehrere Monate mit vielen Threads und Beiträgen?

Theater triffts vielleicht eher. Aber Popcorn ist gut, ich komm zu dir :)

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So blauäugig und beratungsresistent kann eine Person alleine nicht sein... :rolleyes:

< deleted by bigvic >

Wie sieht das mit deinen Eltern aus? Unterstützen die dich nicht genug? Die Fragen die du hier stellst, müssten dir eigentlich auch deine Eltern beantworten können (zumindest die allgemeingehaltenen)...

Bearbeitet von bigvic
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Leute, auch wenn es schwer fällt - bitte keine beleidigenden Äusserungen. Entweder versuchen zu helfen oder eben kopfschüttelnd die Show geniessen. Danke.

Hi Vic,

das war keines wegs als Beledigung gemeint, sondern ein ernstgemeinter Rat. Nur weil einige Schlagworte erwähnt werden, heißt dies nicht das es auch als "Beschimpfung" gemeint ist.

LG

IT-Specialist

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[OT]Wahrscheinlich müssen Katzen ****en, um die Haare, die sie bei der Fellpflege verschlucken, wieder auszuwürgen - siehe Katzengras

[/OT]

Daher kommt doch auch der Spruch, manchmal kann man gar nicht soviel trinken wie man brechen möchte. Ist ja irgendwie OT aber wenn man mal richtig nachdenkt auch wieder nicht...

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Der Spruch "Ich kann nicht so viel essen wie ich kot_zen möchte" kommt von Max Liebermann, als bei der Machtergreifung Hitlers von seinem Balkon aus den Fackelzug der Nazis sah. Mit Katzen hat das wenig zu tun, aber vielleicht gibt es auch Abwandlungen dieses Spruches aus jüngerer Zeit.

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@TE Wäre nett, wenn du den Thread am Leben erhällst in dem du später Rückmeldung gibst wie es gelaufen ist. Ist schöner und höflicher einen Thread komplett abzuschließen.

Viel Glück bei der neuen Stelle.

Wieso? Es schweift doch immer ab und wenn die *********** schon über Katzen sprechen und hinterher sowieso dicht gemacht wird von bigvic hat es doch kein Sinn.

PS:

Klage erfolgreich, habe mein Lohn, Sonderzuschläge etc., jetzt muss ich nur noch die Sperrfrist gewinnen und dann können mich alle mal am ***** lecken.

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Gegen einen Sperrzeitbescheid musst du innerhalb der Frist Einspruch erheben. Du kannst vielleicht zwar nichts anderes beweisen, als dein Arbeitgeber behauptet, jedoch hat der Arbeitgeber wahrscheinlich auch keine Möglichkeit, seine Behauptung zu beweisen. Und somit steht die Sache Aussage gegen Aussage.

Die Arbeitsämter versuchen mittlerweile leider, den Leuten eine Sperrzeit zu verhängen, so weit sie können. Manche Sachbearbeiter sind sogar angewiesen, so selten Leistung zu bewilligen, wie es geht. Andererseits werden die meisten Klagen vor dem Sozialgericht zu Gunsten des Arbeitslosen entschieden. Auch wenn Klagen vor dem Arbeitsgericht erst nach langer Zeit bearbeitet werden - verliert das Arbeitsamt, bedeutet dies einen Haufen Ärger für die Mitarbeiter, die die verlorene Klage zu verschulden haben, was sich dann auch negativ auf deren Karrierechancen auswirkt - und das wissen sie.

Also wie folgt vorgehen:

1.) Begründetes Einspruchschreiben per Einwurf-Einschreiben an die Arbeitsagentur senden - darin mit einer Klage vor dem Sozialgericht drohen und ankündigen, Beschwerde beim Landesarbeitsamt einzureichen.

2.) Beschwerde an das Landesarbeitsamt senden und dem Sachbearbeiter in Kopie schicken (ca. 1 bis 2 Wochen später)

Ein Widerspruch ist unerlässlich, da nach Fristablauf die Sperre sowohl für das Arbeitsamt als auch im juristischen Sinne als akzeptiert gewertet wird.

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