Koschek Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Hey Leute, wollte mal fragen für wen denn das Berichtsheft bzw. Wochenberichte gemacht werden. mach FI/AE und hab jetzt gerade das erste Lehrjahr beendet! Jetzt habe ich auch hier im Forum gelesen, dass jemand geschrieben hat, dass er kein Berichtsheft schreiben muss weil die Firma das nicht verlangt. Aber ich dachte bis eben, dass das Berichtsheft für die IHK ist und die verlangen kann es einzusehen nach der Ausbildung?! Bin gerade bisschen verwirrt! Danke schonmal für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Das Berichtsheft führst du in erster Linie für dich. Es ist erstmal ein Nachweis was du betrieblich gemacht hast. Es sollen nämlich vom Betrieb auch Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Die werden meist der Berufsschule zugewiesen. Was bleibt ist deine Arbeit im Betrieb. Z.B. darfst du als Azubi normalerweise keine Überstunden schieben, und sollst in deinem Beruf eingesetzt werden. Stell dir vor du musst täglich bei Foxcon 12 Stunden Schichten am Fließband stehen und nen Chip auf die Platine stecken. Du lernst da nix. Also schreibst in dein Berichtsheft dass du 12 Stunden Chips gesteckt hast, und lässt das unterschreiben. Das machste maximal ein Monat, dann gehst zur IHK und zeigst dein Berichtsheft und fragst ob das ok ist. Dann wird von der IHK das Problem gelöst, indem du bessere Arbeitsbedingungen kriegst oder den Betrieb wechselst. Aber auch in der EndPrüfung zeigst du das Berichtsheft. FAlls du die Prüfung nicht bestehst, und es daran liegt dass du das garnicht gelernt hattest weil es nicht drangenommen wurde, was man am Berichtsheft beweisen kann, dann bist du erstmal fein raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koschek Geschrieben 18. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Achso ok, also wenn der Verfasser des Textes der meinte er muss ja keins schreiben denkt er ist fein raus weil er "weniger" Arbeit hat wenn er kein Berichtsheft schreibt, schießt der sich ins eigene Bein! ^^ Wird die IHK hundertpro das Berichtsheft einsehen wollen oder reicht es wenn ich das für mich mache? Weil für die IHK muss das ja in Form und Text um einiges formaler und gut geschrieben sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Ja die Prüfen zumindest dass eins vorhanden ist. Ohne Berichtsheft, kannst du nach Hause gehen, weil das formaljuristisch so ist. Es muss ja nicht wie eine Urkunde geschrieben sein. Es muss zumindest ersichtlich sein was du die ganzen Wochen gemacht hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koschek Geschrieben 18. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Achso ok das ist gut, Hab es nämlich in Tabellen und Stichform bis jetzt gemacht und kann daraus ohne viel umdenken bestimmt kleine Texte schreiben und zusammenknöpfen... weil in Stichworten will ichs net abgeben! Fließt das eig in irg.eine Benotung mit ein?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Ich hatte es auch immer nur in Stichpunkten und das ist normalerweise kein Problem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Achso ok das ist gut, Hab es nämlich in Tabellen und Stichform bis jetzt gemacht und kann daraus ohne viel umdenken bestimmt kleine Texte schreiben und zusammenknöpfen... weil in Stichworten will ichs net abgeben! Fließt das eig in irg.eine Benotung mit ein?? Fliesstext ist richtig bescheiden zu lesen, wenn man sich einen groben Ueberblick verschaffen will, tu Dir und anderen einen Gefallen und bleib bei Stichpunkten. Du bist nicht mehr in der 2. Klasse in der Grundschule, wo alles noch fein saeuberlich vorgeschrieben wird, um dann eine Reinschrift zu machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1mPeL Geschrieben 18. Juni 2012 Teilen Geschrieben 18. Juni 2012 Ich hatte es auch immer nur in Stichpunkten und das ist normalerweise kein Problem Dito. Bei mir hatten sich die Prüfer letzte Woche bei der Mündlichen dann doch etwas Zeit genommen mein Berichtsheft zu durchstöbern mit dem Kommentar "sieht sehr gut aus". Stichpunkte sollten reichen insofern sie aussagekräftig sind. Freundlichste Grüße s1mPeL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koschek Geschrieben 19. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Sehr gut INstinktiv alles richtig gemacht Danke für die schnellen informativen Antworten!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Die Berichtshefte sind Voraussetzung für die Zwischenprüfung (wobei da ein Auge zugedrückt wurde, wenn es jmd. vergessen hatte), aber es ist zwingende Voraussetzung für die Abschlussprüfung, sonst kannst du deine Sachen gleich wieder packen und nach Hause fahren. Bei der mündlichen Prüfung sollst du die Berichte ebenfalls dabei haben, sie werden aber nur bedingt kontrolliert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ksiesss Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Die Berichtshefte sind Voraussetzung für die Zwischenprüfung (wobei da ein Auge zugedrückt wurde, wenn es jmd. vergessen hatte), aber es ist zwingende Voraussetzung für die Abschlussprüfung, sonst kannst du deine Sachen gleich wieder packen und nach Hause fahren. Bei der mündlichen Prüfung sollst du die Berichte ebenfalls dabei haben, sie werden aber nur bedingt kontrolliert. Ich brauchte mein Berichtsheft weder bei der Zwischen- noch bei der schriftlichen Abschlussprüfung...Lediglich bei der Präsentation/Fachgespräch musste ich es mithaben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TK8782 Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Hi, wir hatten neulich auch die Diskussion im Betrieb was Berichtshefte angeht. Und wir haben hierzu auch einen Termin mit dem zuständigen IHK-Mitarbeiter bei uns im Haus gehabt. Das Berichtsheft ist auf jeden Fall Pflicht für die mündliche Abschlussprüfung und kann dort auf Verlangen der IHK eingesehen werden. Hast Du es nicht dabei, wirst Du nicht zugelassen....wie oben ja schon jemand erwähnt hat. Da ich eher auf der Seite der Ausbildenden statt der Auszubildenden stehe, kam bei uns auch das Thema auf den Tisch, was denn passiert, wenn ein Ausbilder mal das Berichtsheft nicht unterschreibt, weil es zu spät abgegeben wurde......! Da hat der IHK-Beauftragte klipp und klar gesagt, wenn seitens des Betriebs eine schriftliche Vereinbarung mit den Azubis existiert, dass das Berichtsheft immer pünktlich am 1. des Folgemonats abgegeben werden muss und der Azubi das versäumt, kann im Schlimmsten Fall der Betrieb eine Abmahnung an den Azubi aussprechen. Bei 3 oder 4 Abmahnungen wegen dem gleichen Grund wäre dann sogar ein Azubi, die ja immer als unkündbar gelten, kündbar....! Also soviel zum Thema....Berichtsheft schreibt Ihr in der Regel für Euch aber auch für den Betrieb und auch für die mündliche Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Ich brauchte mein Berichtsheft weder bei der Zwischen- noch bei der schriftlichen Abschlussprüfung...Lediglich bei der Präsentation/Fachgespräch musste ich es mithaben. Dann hattest du Glück. Uns wurde immer gesagt (Schule und Betrieb), dass wir die Berichtshefte bloß nicht vergessen sollen. Kann aber auch hier wieder von IHK zu IHK unterschiedlich sein. Hi, Das Berichtsheft ist auf jeden Fall Pflicht für die mündliche Abschlussprüfung und kann dort auf Verlangen der IHK eingesehen werden. Hast Du es nicht dabei, wirst Du nicht zugelassen....wie oben ja schon jemand erwähnt hat. Da hat der IHK-Beauftragte klipp und klar gesagt, wenn seitens des Betriebs eine schriftliche Vereinbarung mit den Azubis existiert, dass das Berichtsheft immer pünktlich am 1. des Folgemonats abgegeben werden muss und der Azubi das versäumt, kann im Schlimmsten Fall der Betrieb eine Abmahnung an den Azubi aussprechen. Bei 3 oder 4 Abmahnungen wegen dem gleichen Grund wäre dann sogar ein Azubi, die ja immer als unkündbar gelten, kündbar....! Also soviel zum Thema....Berichtsheft schreibt Ihr in der Regel für Euch aber auch für den Betrieb und auch für die mündliche Prüfung. Wir haben immer Zeit bis zum 10. des Folgemonats. Sollten wir das verpassen, dann müssen wir "Strafarbeiten" übernehmen. Woraus die bestehen weiß ich nicht, da bei uns noch niemand in dieser Lage war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thalliana Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Bei der IHK Nürnberg ist es so, dass man das Berichtsheft zur Zwischenprüfung oder zur Abschlusspräsentation mitbringen muss, wenn es in der Einladung steht. Die machen quasi Stichproben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Also Zwischenprüfung wird scheinbar kein Auge zugedrückt oder so Ich hab in der BBiG nachgeguckt und dort steht nur: BBiG - Einzelnorm §43 Zulassung zur Abschlussprüfung §43 (2) wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und Ansonsten steht im Gesetz keine Hinweise dass man zur Zwischenprüfung das Berichtsheft mitbringen muss. In der Ausbildungsordnung von Hagen steht auch nix. http://www.sihk.de/linkableblob/333456/.3./data/AO_Fachinformatiker-data.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SeToY Geschrieben 19. Juni 2012 Teilen Geschrieben 19. Juni 2012 Bei der IHK Nürnberg ist es so, dass man das Berichtsheft zur Zwischenprüfung oder zur Abschlusspräsentation mitbringen muss, wenn es in der Einladung steht. Die machen quasi Stichproben. Yep. Bei mir stand explizit drauf, dass ich die Ausbildungsnachweise mitbringen soll... Aber selbst nach Nachfrage sagten die "Nö, brauchen wir nicht". IHK Essen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 Also Zwischenprüfung wird scheinbar kein Auge zugedrückt oder so Ich hab in der BBiG nachgeguckt und dort steht nur: BBiG - Einzelnorm §43 Zulassung zur Abschlussprüfung §43 (2) wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und Ansonsten steht im Gesetz keine Hinweise dass man zur Zwischenprüfung das Berichtsheft mitbringen muss. In der Ausbildungsordnung von Hagen steht auch nix. http://www.sihk.de/linkableblob/333456/.3./data/AO_Fachinformatiker-data.pdf Es scheint, dass du mich belehren möchtest? Ich bin jetzt nach 3 Jahren mit meiner Ausbildung fertig und hab alles selbst miterlebt. Ich kann natürlich nur von unserer IHK sprechen, aber dort wird das Berichtsheft definitiv für alle Prüfungen verlangt. Ob es kontrolliert wird ist eine andere Sache. Es wird auch extra in der Einladung noch mal daran erinnert. Wichtig: Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist bei der mündlichen Prüfung bzw. der Fertigkeitsprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen. Ausbildungsnachweis - Berichtsheft - Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 Bei mir (IHK Esslingen) sollte man das Berichtsheft auch zur Zwischenprüfung mitbringen. Allerdings wurde nur geschaut ob, und wie es geführt wurde (vollständig, Tätigkeiten genau genug beschrieben, nicht nur "Schule"...) und ob alle Seiten unterschrieben sind. Klassenkameraden bei der IHK Stuttgart mussten es nicht mitbringen. Bei der Schriftlichen war es nicht gewünscht, aber für die Mündliche steht es wieder auf der Einladung, diesmal bei allen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 BBiG - Einzelnorm Selbst hier: § 48 Zwischenprüfungen (1) Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) Sofern die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, findet Absatz 1 keine Anwendung. wird nur auf die Ausbildungsordnung deiner IHK verwiesen. In der AO für FI/AE deiner IHK steht aber nix bezüglich Ausbildungsnachweise. Wichtig: Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist bei der mündlichen Prüfung bzw. der Fertigkeitsprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen. Bedeutet: Bei Mündlicher Endprüfung und Schriftlicher Endprüfung ist das Mitbringen der Ausbildungsnachweise fällig, was ja im Einklang $43 BBiG ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 Glaub mir doch einfach, wenn ich sage, dass es gefordert war. Hätte ich jetzt meine Einladungen zur Hand, dann würde ich dir den Beweis per Scan bieten. Bei der Zwischenprüfung wurden Stichproben genommen, bei der Abschlussprüfung wurden alle kontrolliert und bei der mündlichen wurde auch hier und da noch mal geguckt. Wie schon gesagt, kann es bei anderen IHK bzw. anderen Städten unterschiedlich sein und ich sag auch nicht, dass es grundsätzlich im Gesetz so verankert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 Ich hab ja extra die AO von deiner IHK genommen . Ich verstehe dich. Auch dass es auf deiner Einladung steht glaube ich dir. Jemand der Ausbildungsnachweise führt hätte keine Probleme. Hatte auch keine Probleme mit IHK oder den Prüfungen, eher andersrum: sie haben mir schon mehrfach kompetent beraten können. Es geht mir darum, dass man weiß was wirklich Recht und Ordnung und was nur Entgegenkommen und Gewohnheit ist. Will da auch nicht rumstänkern, sondern stell dir vor du bist Ausbilder und dein Azubi hat Ausbildungsnachweise zur Endnotenunrelevanten aber endprüfungsrelevanten Zwischenprüfung vergessen und wurde deswegen nicht bei der Zwischenprüfung zugelassen. Dann muss man ganz ruhig und stoisch die Lücke finden, und aufzeigen dass das wohl falsch war, weil nicht in BBiG und AO. Dann kann man versuchen seinen Azubi rauszuboxen etc.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 20. Juni 2012 Teilen Geschrieben 20. Juni 2012 Ja, stimmt. Allerdings ist es als Azubi oder Ausbilder eigentlich nie verkehrt, wenn man schriftlich festhält, was während der Ausbildung durchgenommen bzw. vermittelt wird. Bei einigen Betrieben gibt es das Problem nicht, da sie regelmäßig Azubis ausbilden. Lediglich die Betriebe, die jetzt erst anfangen auszubilden haben das Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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