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Projektpräsentation während der Arbeitszeit?


hecke92

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Ich persönlich bin der Meinung, dies gehört zur Ausbildung und damit auch in die Arbeitszeit.Ich werde dem Azubi hier auch dazu anhalten seine Präsentation hier im Betrieb zu erstellen. Aber ich scheine mit dieser Meinung eher alleine zu stehen. Die meisten anderen Betriebe oder Azubis mit denen ich in Kontakt stehe haben mir berichtet, dass dort verlangt wird die Päsentationen zu Hause zu machen.

Daher denke ich diese Frage kann dir letztendlich nur dein Ausbilder und deine örtliche IHK beantworten.

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Die Projektarbeit muss während der Arbeitszeit gemacht werden, dem Azubi ist dafür auch die Zeit zu geben. Zu der Projektarbeit gehört auch die Präsentation, also muss diese auch in der Projektarbeitszeit = Arbeitszeit gemacht werden.

Aber ich scheine mit dieser Meinung eher alleine zu stehen. Die meisten anderen Betriebe oder Azubis mit denen ich in Kontakt stehe haben mir berichtet, dass dort verlangt wird die Päsentationen zu Hause zu machen.

Das ist ja übel... Bei mir gab es keinen einzigen.

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Habe aber von einigen anderen gehört wo klar gesagt wird, dass man das doch Zuhause erledigen soll.

Aber doch sicherlich nicht von der IHK? Wenn der Betrieb das macht, scheint es sich wohl um einen Azubi-Ausbeuterbetrieb zu handeln. Die IHK besteht darauf, dass der Ausbilder die komplette Arbeitszeit für die Projektarbeit zur Verfügung stellt.

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Vielen Dank!

Mein Betrieb ist der Meinung: "Du durftest doch die Projektdokumentation schon hier schreiben, dann kann es doch nicht zu viel verlangt sein, die Präsentation zuhause zu machen!"

Dann mach deinem Betrieb klar, dass es zu der Ausbildung dazu gehört! Der Ausbilder ist auch zu einigem verpflichtet. Auf irgendeinem Wisch von der IHK steht bestimmt drauf, dass der Auszubildende die Projketarbeit im Betrieb machen muss. Zeige diese deinem Ausbilder.

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Nein nicht von der IHK.

Von den Auszubildenden der Betrieben.

Und ja, die entsprechenden Firmen nutzen die Azubis meiner Meinung nach auch in anderer Hinsicht aus. Und eine ist sogar eine Tochterfirma eines relativ großen Unternehmens.

Aber die haben alle eines gemein: keinen Betriebsrat.

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Es ist schon richtig, dass Projektdoku und auch die Präsi im Betrieb gemacht werden müssen. Meines Erachtens kann es ja immer mal wieder passieren, dass gewisse Dinge zunächst in die Roh-Präsi kommen, die eigentlich nicht da hingehören, Stichwort Datenschutz.

Bei mir war es allerdings auch noch ne Stufe härter: Ich durfte keine freien Wochenenden mehr haben, meine Freizeit wurde auch gestrichen und ich musste am Wochenende jeden Tag ne Statusmeldung über den Verlauf meiner Doku schicken, da ich nur drei Wochen dafür Zeit hatte. Ich habe in den drei Wochen auf Arztbesuche (trotz anhaltender Hustenproblematik) verzichtet und lieber Überstunden geschoben als heim zu fahren. Ich habe als Rekord es geschafft, innerhalb von 3 Tagen einen vollen Arbeitstag in Überstunden mehr zu arbeiten... Ein Rekord, der eigentlich nicht sein sollte, aber naja.... Zum Glück hab ich es jetzt einfacher wegen meiner Präsi. Die muss ich erst in ca einem Monat halten, daher habe ich jetzt wieder freie Wochenenden, etc. Hatte ich auch vorher, denn wenn mir sowas nur persönlich gesagt wird, mache ich da nichts.

Such dir am besten mal bei der IHK Hilfe. Frag doch da einfach nur mal sporadisch nach. Die kann dir bestimmt weiterhelfen :)

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  • 9 Jahre später...
Am 10.6.2014 um 09:41 schrieb hecke92:

Hallo,

ist es eigentlich mein Recht, die Projektpräsentation während der Arbeitszeit zu erstellen? Oder muss ich mich da zu Hause dransetzen?

Vielen Dank

Hallo,

ganze 10 Jahre später tritt bei mir dieselbe Frage auf. Mein Ausbilder ist der Meinung, dass ich meine Projektpräsentation in meiner Freizeit erstellen muss. Gibt es irgendwo in irgendeinem Gesetz, wo das feststeht, welches ich meinem Ausbilder mal zeigen kann? Ich werde mich so oder so privat darauf vorbereiten, aber konnte aus dem Thread nicht genau erkennen, ob es jetzt wirklich mein Recht ist. 

Wisst ihr da mittlerweile mehr? Gibt es irgendwo feststehende Gesetzestexte, die meinem Ausbilder widersprechen?

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vor 12 Minuten schrieb ThomasChr:

Mehr als § 14 BBiG würd mir hier nicht einfallen: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Wenn jemand einen Kommentar rumliegen hat (hab meinen grad nicht zur Hand) steht ja vielleicht in dem was genaues.

Um präziser zu sein:

 

BBiG §14

Satz 1: Ausbildende haben

1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

 

Das Ausbildungsziel ist das alle im Ausbildungsrahmenplan geforderten Punkte vermittelt wurden.

Zur Kontrolle des Ziels, und damit als sekundäres Ziel zu sehen, gehört es das die Überprüfung dieses Wissens stattfindet.

Daraus konstruiert ein Rechts Mensch dann das alles was zum Bestehen gehört auch in der Arbeitszeit zu machen ist. Ergo auch die Präsi erstellen hat im Betrieb zu erfolgen.

 

P.S. meinem Azubi hab ich auch erstmal erklären müssen das er das gefälligst in der Firma zu machen hat. Hab auch mit seinem Vater diskutiert, Selber Ausbilder, der meinte das er das zuhause mache.

 

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