Empfohlene Antworten
Hi fisi4.
 
	Grundsätzlich: Rechtlich wird unterschieden zwischen einer Verkürzung der Ausbildung und einer Vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung - im Wesentlichen das selbe, im Detail etwas anders (so muss bei einer Verkürzung der Ausbildung während der Ausbildung immer ein Zusatzvertrag abgeschlossen werden, bei einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung nicht - dafür muss hier die Berufsschule zustimmen und bei der Verkürzung nicht).
 
	Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung
			
				
    
    
    
    
	
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