4. April 20197 j Hallo liebe Fachinformatiker Community, ich arbeite als Junior Entwickler in einem kleineren Unternehmen, das sich auf einen Nischenbereich spezialisiert hat. In meinem Arbeitsvertrag ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von 2 Jahren vermerkt, in denen ich nachdem ich die Firma verlasse, nicht in diesem Bereich tätig werden darf. Als Entschädigung fĂźr diese Einschränkung muss der dann ehemalige Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung fĂźr die Dauer des Wettbewerbsverbots zahlen. In meinem Vertrag ist jedoch keine Summe dazu genannt, gilt hier dann automatisch der Mindestbetrag (50% des zuletzt bezogenen Bruttoeinkommens) oder ist diese Klausel dann ungĂźltig fĂźr beide Parteien? Mit freundlichen GrĂźĂen Mem0ryLeak Bearbeitet 4. April 20197 j von Mem0ryLeak Gramma fix
4. April 20197 j https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html Zitat ... die fĂźr jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäĂigen Leistungen erreicht Wenn nichts steht, gilt soweit ich weiĂ das HGB. Wenn Du also 50% deines Gehalts bekommst, darfst Du noch 60% dazu verdienen, ohne dass der Betrag Dir angerechnet wird. D. h. 2 Jahre lang eine ~25h Woche bei gleichem Gehalt. Fände ich nicht schlecht ? Bearbeitet 4. April 20197 j von Kwaiken
4. April 20197 j Hä ? DIe Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. 50% des letzten Bruttogehalts steht im Gesetz, nichts mit "Anrechnung" Grundsätzlich stimmt aber, HGB gilt. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. AFAIK kaufen sich viele AG von der Verpflichtung gerne frei und benutzen die Klausel eher als Druckmittel
4. April 20197 j Da ich mich mit dem Thema auch beschäftigen durfte... Wenn die Karenzentschädigung nicht im Vertrag festgehalten wurde, ist die Klausel nichtig. "Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung enthält, ist kraft Gesetzes nichtig. Eine salvatorische Klausel ist nicht geeignet, diese Folge zu beseitigen oder zu heilen." BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15; Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 5. Juni 2015, Az: 10 Sa 67/15  vor 26 Minuten schrieb charmanta: Hä ? DIe Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. 50% des letzten Bruttogehalts steht im Gesetz, nichts mit "Anrechnung" Wenn die Entschädigung und das neue Gehalt mehr als 110% des alten Gehalts betragen, darf der AG alles was ßber 110% ist anrechnen. BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15; Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 5. Juni 2015, Az: 10 Sa 67/15 BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15; Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 5. Juni 2015, Az: 10 Sa 67/15BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15; Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 5. Juni 2015, Az: 10 Sa 67/15 Bearbeitet 4. April 20197 j von Fitschi
4. April 20197 j vor einer Stunde schrieb Fitschi: Wenn die Entschädigung und das neue Gehalt mehr als 110% des alten Gehalts betragen, darf der AG alles was ßber 110% ist anrechnen. Danke ?
4. April 20197 j vor 11 Stunden schrieb Mem0ryLeak: In meinem Vertrag ist jedoch keine Summe dazu genannt Eine genaue Summe zu nennen ist auch nicht nÜtig. Siehe 10 AZR 407/05 und 10 AZR 243/13. Zitat "Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung enthält, ist kraft Gesetzes nichtig. Eine salvatorische Klausel ist nicht geeignet, diese Folge zu beseitigen oder zu heilen." BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15 Hier ging es allerdings um die Frage ob die salvatorische Klausel die Nichtigkeit des Wettbewerbsverbotes beseitigen kann. Bearbeitet 4. April 20197 j von _n4p_
5. April 20197 j vor 12 Stunden schrieb _n4p_: Eine genaue Summe zu nennen ist auch nicht nÜtig. Siehe 10 AZR 407/05 und 10 AZR 243/13. Hier ging es allerdings um die Frage ob die salvatorische Klausel die Nichtigkeit des Wettbewerbsverbotes beseitigen kann. Ich habe es so verstanden, dass gar keine Entschädigung im Vertrag erwähnt wurde. Wenn das fehlt ist das Verbot nichtig. Das wollte ich damit nur zeigen. Wenn der Vertrag den Passus enthält, allerdings keine Summe genannt ist, greifen deine beiden Links.
5. April 20197 j Ich wollte auch nur klarstellen, das eine genaue Summe nicht nÜtig ist. Wie in den Urteilen zu lesen, reicht schon der Verweis auf §74 oder eine Formulierung das der AG prinzipiell eine Karenzentschädigung zahlt. In dem Urteil auf das du dich beziehst wurde zwar festgestellt das das Wettbewerbsverbot nichtig ist, das war allerdings auch nicht die Frage. Im Rest der Urteilsbegrßndung geht es "nur" darum warum eine salvatorische Klausel die Nichtigkeit nicht beseitigen kann. Ich wollte damit auch nicht andeuten das deine Ausfßhrungen falsch sind, ich wollte nur ergänzen
5. April 20197 j vor 6 Minuten schrieb _n4p_: Ich wollte damit auch nicht andeuten das deine Ausfßhrungen falsch sind, ich wollte nur ergänzen Alles gut - dafßr gibt es ja ein Forum ?
5. April 20197 j Autor Vielen Dank schonmal fĂźr die ganzen Antworten! Ich werde heute Abend mal den exakten Wortlaut aus meinem Arbeitsvertrag zu dem Wettbewerbsverbot posten, bin mir gerade nicht sicher, ob der §74 dort erwähnt wird, aber das Wort Karenzentschädigung ist nicht enthalten. Den Vertrag hatte ich damals unterschrieben ohne zu Wissen das eine Karenzentschädigung existiert, da das hier auch das einzige Unternehmen in einem grĂśĂeren Umkreis in diesem Gebiet ist waren mir auch die 2 Jahre Wettbewerbsverbot egal bzw. sehe ich darin keine wirkliche Einschränkung fĂźr meine Zukunft. Daher hatte ich das auch nicht weiter hinterfragt. Bin dann durch einen Bekannten darauf aufmerksam geworden, dass eine Karenzentschädigung existiert. Ich plane zwar nicht in absehbarer Zeit das Unternehmen zu verlassen oder mich in dem Bereich selbstständig machen zu wollen, aber es hatte mich mal interessiert fĂźr den "wenn es dann mal so weit ist"-Fall. Und wollte jetzt nicht im Nachhinein meinen Chef darauf ansprechen, weil es dann meiner Meinung nach den Eindruck macht, dass ich diese Entschädigung bald in Anspruch nehmen mĂśchte. GruĂ Mem0ryLeak
5. April 20197 j Autor "Dem Mitarbeiter ist es untersagt fĂźr einen Zeitraum von 2 Jahren ab Beendigung dieses Vertrages in jeglicher Form fĂźr Unternehmen tätig zu werden die im Wettbewerb zu xx stehen ..." ".. Der Mitarbeiter hat dem Unternehmen Ăźber jegliche berufliche Tätigkeit fĂźr den Zeitraum des Wettbewerbsverbotes monatlich Bericht zu erstatten." Wenn ich die geposteten AuszĂźge aus dem Arbeitsrecht korrekt interpretiere, ist das Wettbewerbsverbot also nichtig, da weder eine Karenzentschäidgung noch der $74 erwähnt wird? Â
5. April 20197 j vor 2 Stunden schrieb Mem0ryLeak: ".. Der Mitarbeiter hat dem Unternehmen ßber jegliche berufliche Tätigkeit fßr den Zeitraum des Wettbewerbsverbotes monatlich Bericht zu erstatten." wow die Klausel is aber schon auch hart oder?
6. April 20197 j ich halte die arbeitsrechtlich fĂźr anfechtbar. Das verstĂśsst im Zweifel gegen eine Verschwiegenheitspflicht eines Folgearbeitgebers... Das ist ein Fall fĂźr einen Juristen. Nach meiner Meinung hat hier jemand ohne Talar einen Text zur Abschreckung verfasst, den ich fĂźr hĂśchst anfechtbar halte, aber das muss bewiesen werden
8. April 20197 j Am 5.4.2019 um 20:28 schrieb Albi: wow die Klausel is aber schon auch hart oder? Ich finde die jetzt nicht schlimm - der AG muss ja wissen, ob er seinen Betrag kĂźrzen darf, weil der ehemalige MA eine anrechenbare Tätigkeit aufgenommen hat. Da ist ein monatlicher Hinweis bei Veränderung Ăźber die berufliche Tätigkeit doch eigentlich Voraussetzung fĂźr. Und wenn sich 2 Jahre lang nichts verändert, muss er auch nichts mitteilen. Aber der Satz ist wirklich unglĂźcklich formuliert. "In Kenntnis setzen" oder "Benachrichtigen" wäre meine Wortwahl. "Bericht erstatten" hingegen klingt etwas, nunja, sagen wir militärisch.Â
8. April 20197 j vor 15 Minuten schrieb Kwaiken: Aber der Satz ist wirklich unglßcklich formuliert. "In Kenntnis setzen" oder "Benachrichtigen" wäre meine Wortwahl. "Bericht erstatten" hingegen klingt etwas, nunja, sagen wir militärisch. Genau das meinte ich eigentlich auch damit, war etwas schlecht formuliert von mir.
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