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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

Zitat

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende.

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler, deswegen habe ich nun ein neues Zeugnis bekommen. Es wurden die Formfehler behoben, allerdings steht nun in dieser Formulierung:

Zitat

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets über den Erwartungen an Auszubildende.

Bedeutet dies in Zeugnissprache das gleiche oder wurde ich hier runtergestuft? Und wenn ja wird sowas ja kaum rechtlich okay sein, oder?

 

Liebe Grüße

In der Wirkung auf einen Leser:
stets sehr weit:  Note sehr gut
stets über: Note gut.

Über die Zulässigkeit kann nur ein Fachanwalt entscheiden.

vor 12 Stunden schrieb Shun:

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler,

Man müsste schon das ganze Zeugnis sehen, sonst ist es nur eine Phrase, die aus dem Kontext gerissen wurde.

Welchen Eindruck hattest Du selber zu dem Thema Arbeitsleistung ?

vor 15 Stunden schrieb Shun:

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler, deswegen habe ich nun ein neues Zeugnis bekommen. Es wurden die Formfehler behoben, allerdings steht nun in dieser Formulierung:

Bedeutet dies in Zeugnissprache das gleiche oder wurde ich hier runtergestuft? Und wenn ja wird sowas ja kaum rechtlich okay sein, oder?

 

Liebe Grüße

Handelt es sich nun um ein Arbeitszeugnis oder ein Asubildungszeugnis?

vor 2 Stunden schrieb Shun:

Arbeitszeugnis

Wie passt denn dann dieser Satz von Dir dazu:

"Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende."

Demnach könnte man auf ein Ausbildungszeugnis schließen und da werden andere Schwerpunkte gesetzt.

 

  • Autor
vor 9 Stunden schrieb FISI-I:

Wie passt denn dann dieser Satz von Dir dazu

 

"Am Ende der Berufsausbildung haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis"

Keine Ahnung warum du hier versuchst zu unterscheiden wenn es keine Relevanz zu meiner Frage hat..

vor 9 Stunden schrieb FISI-I:

Demnach könnte man auf ein Ausbildungszeugnis schließen und da werden andere Schwerpunkte gesetzt.

Ähm, nein?

Das Arbeitszeugnis nach der Ausbildung ist genau das, ein Arbeitszeugnis das den abgegrenzten Zeitraum der Ausbildung beleuchtet. Das man nach der Ausbildung einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, ist für Azubis die nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben "relativ" irrelevant, da sie durch ihr Ausscheiden aus dem Betrieb eh eins bekommen müssen. Anders ist es bei denen die (erst mal) bleiben. Aber auch für die endet der befristete Ausbildungsvertrag und ein neuer Vertrag mit anderem Aufgabengebiet und - im Regelfall - anderem Vorgesetzten. Für die ist es quasi ein "Zwischenzeugnis".

Nur im Gegensatz zum "normalen" AN haben Azubis nach Übernahme (bzw allgemein nach der Ausbildung) darauf einen gesetzlichen Anspruch.

Am 26.9.2022 um 22:36 schrieb MaxMusterman:

stehts über den

stehts weit über  den

stehst sehr weit über den

Ja, wo steht er denn? 🙂

Ich hoffe, diese Formulierungen stehen in KEINEM Zeugnis

Zum Zeugnis gibt es hier ein paar unklare Aussagen.

1. Es gibt kein Arbeitszeugnis, sondern ein Zeugnis, was zumeist als Ausbildungszeugnis, im BiBB aber nur schlicht Zeugnis genannt wird.

Die Inhalte unterscheiden sich vom Arbeitszeugnis doch sehr:

§ 16 Zeugnis

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

Die Inhalte unterscheiden sich vom Arbeitszeugnis doch sehr:

§ 16 Zeugnis

...

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung

Das selbe muss auch im einfachen Arbeitszeugnis stehen.

vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.

Ok, der Teil ist zusätzlich, aber auch nur eine Auflistung der Tätigkeiten, wie im qualifizierten AZ

vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Hier wären wir wieder beim qualifizierten AZ.

Der einzige Unterschied ist, dass die Tätigkeiten auf jeden Fall mit rein müssen.

Da aber viele AG schon von sich aus direkt das qualifizierte Zeugnis erstellen (ich kenne niemanden der es beim AG Wechsel explizit anfordern musste) ist das eher ein formaler als ein gelebter Unterschied.

Es ist ein also ein Ausbildungszeugnis.

Das es Unterschiede gibt, wurde ja auch festgestellt und die haben eine größere Bedeutung als man hier wahrhaben will/annimmt. Und aus genau diesem Grund hatte ich auch die Frage gestellt.

Und genau die nach dem BBiG verlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten haben bei einem Berufsanfänger eine wesentliche Bedeutung. Wenn dann noch die beim Ausbildenden ausgeführten Tätigkeiten, die eben genau die Umsetzung darstellen, aufgeführt/bewertet werden, kann man die stattgefundene Entwicklung und zukünftige Einsetzbarkeit gut erkennen.

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