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Zeitlohn in der Ausbildung?


lorqnz

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Sehe es wie Enno. Informationen zu dem Gesetz findet man auch hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-faq-1688186#:~:text=Der gesetzliche Mindestlohn soll zum,später auf 12%2C82 Euro.

Dort gibt es sogar eine kostenfreie Rufnummer,  unter der man Fragen stellen kann. (Beispielsweise bei Praktikanten).

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

Wenn der AG einem Azubi Überstunden anordnet, die unbegründet sind, ist das ein Verstoß gegen das Berufsausbildungsgesetz, was auch entsprechend geahndet werden kann.

Der AG sollte also tunlichst daran interessiert sein, diese Tätigkeiten in die berufliche Arbeits- und Ausbildungszeit zu verlegen. Besser sollte er SEINEN FEST angestellten Mitarbeitern Überstunden anordnen, sofern dies erforderlich ist, aber nicht dem Azubi.

Und wer das tut, sollte sich mal tunlichst zeitnah über die Rechtslage informieren.

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Am 20.10.2023 um 14:05 schrieb hellerKopf:

Ich glaube der TE fragt einfach nach der gesetzlichen Regelung, ob für Überstunden auch der Mindestlohn zu zahlen ist.
Frag einen Juristen, der die komplizierten Regeln des MiLogG genau kennt. §2

Ein Auszubildender ist ein Auszubildender und kein angestellter Beschäftigter. Etwas anders ist die Situation bei Leuten, die sich in einem gesetzlichen Pflichtpraktikum befinden. (auch Studenten mit Pflichtpraktika). Das ist ja eines der sog. Schlupflöcher, mit denen gerne versucht wird, gesetzliche Regelungen zu untermauern. Vergleichbar sind die Konstrukte mit "Werkverträgen", um gesetzliche Anforderungen zu untermauern). Aber auch in diesen Bereichen wurden mittlerweile Gesetzeslücken nachgebessert.

Sollte es dennoch zu ungeplanten Überstunden kommen, muss der Ausgleich über Gleitzeit / Arbeitszeitvergütung erfolgen. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um ungeplante Überstunden. Das ist so ganz klar ein Verstoß. Der Ausbilder ist hier ganz klar in der Pflicht auf die Einhaltung der Zeiten zu achten. Das ist Part seiner Fürsorgepflicht, alles andere ist eine Verletzung derselben.

Bearbeitet von tkreutz2
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Das Thema hatten wir erst vor ein paar Monaten im Betrieb.

Azubis haben kein Anrecht auf Mindestlohn und Überstunden müssen nicht geleistet werden. Angeordnet werden diese bei Azubis quasi auch nicht, außer in Notfällen. Azubis machen die Überstunden freiwillig, ausbezahlen muss der Betrieb das nicht, es reicht, wenn der Azubis diese Zeit nachträglich abfeiern kann.

Unsere Azubis haben alle ein Maximum von 10h hinterlegt, wird diese Grenze erreicht, muss der Ausbilder/Vorgesetzter zusehen, dass der Azubis diese Stunden zeitnah abfeiert und entweder früher geht oder einen Tag frei macht.

Diese Regelung hatten wir bis vor ein paar Monaten nicht, es kam nur auf, dass ein Azubi 20h hatte und diese ausbezahlt haben wollte. Da dies nicht üblich sei, sagte die Personalabteilung, dass die das zum Azubilohn machen würden, sprich etwa 5€.
Der Azubi war aber der Meinung, dass er recht auf Mindestlohn hatte, das wurde dann von unserem Anwalt geprüft und dieser hat uns dann mitgeteilt, dass Azubis kein Anrecht auf Mindestlohn haben.
Übrigens wurde es dem Azubi nicht ausbezahlt, er konnte es abfeiern.

Durch meinen Azubi weiß ich, dass er die Überstunden nur gemacht hat, um seine Ausbildungsvergütung zu verbessern.

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ok. Jetzt haben wir aus der Erfahrung einiger Beiträge gelernt.
Keine Überstunden bei Azubi, kein Anrecht auf Mindestlohn, wenn doch welche gemacht werden.
Falls doch, dann Zeitvergütung.

Jetzt frag ich mich nur noch, wie sinnig das ist.
Also Azubi macht extra Stunden ( egal warum ) und die Zeit darf er dann in einigen Betrieben bei der regulären Ausbildung fehlen ?
 

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Nach diesen Erkenntnissen sind wir doch wieder bei der Theorie angekommen, dass Azubis zu Ausbildungs- und Lernzwecken und nicht als billige Arbeitssklaven gehalten werden sollten.

Unabhängig davon ist es durchaus verständlich, dass von einem Azubi erwartet wird, dass er/sie auch produktiv mitarbeitet. Je kleiner der Betrieb, desto eher dürfen sie ran an die Kunden.

Die Praxis sollte sich hier an der Theorie orientieren, wird aber nie deckungsgleich sein... Mal abgesehen von einer Ausbildungswerkstatt in einem Großunternehmen bzw. Konzern.

 

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vor einer Stunde schrieb allesweg:

Wenn eine Person schnellstmöglich produktiv eingesetzt werden soll und dies sogar möglich ist, stellt sich mir die Frage, wieso die Ausbildungszeit nicht verkürzt wird und die vollwertige Arbeitskraft auch voll bezahlt wird?

Na ja, dafür müsste der Azubi auch erstmal die nötige Qualifikation mitbringen...

vor 22 Stunden schrieb hellerKopf:

Also Azubi macht extra Stunden ( egal warum ) und die Zeit darf er dann in einigen Betrieben bei der regulären Ausbildung fehlen ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Betrieben in denen es die Regel ist das Azubi's Überstunden machen, großer Wert auf eine strukturierte Ausbildung gelegt wird.

vor 20 Stunden schrieb FISI-Prüfer:

Unabhängig davon ist es durchaus verständlich, dass von einem Azubi erwartet wird, dass er/sie auch produktiv mitarbeitet. Je kleiner der Betrieb, desto eher dürfen sie ran an die Kunden.

Was ja auch völlig in Ordnung ist, je nachdem auf welchem Stand ein Azubi ist und wie er sich in der Firma integriert. Wichtig ist dabei nur, als Ausbilder nicht das Ziel der Ausbildung aus dem Auge zu verlieren und die Aufgaben / Projekte in diesem Sinne auszuwählen.

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vor 40 Minuten schrieb allesweg:

Ach für Überstunden braucht er keine Qualifikationen? 🤔

Für die Fehlersuche und Behebung an Desktop PC's von Nutzern denen mal wieder der Kaffee über die Tastatur gelaufen ist? 🥳
Damit habe ich mir mein Taschengeld aufgebessert bevor ich eine Ausbildung angefangen habe.

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