Veröffentlicht 5. August 20241 j Hallo zusammen, ich soll demnächst in einem Projekt ausnahmsweise einmalig Sonntag nachts arbeiten, da dort kritische Arbeiten anstehen die nicht während der Öffnungszeiten des Kunden durchgeführt werden sollen. Vergütet werden soll das ganze wie folgt: Sonntags von 0 bis 8 Uhr morgens. Arbeitszeit soll mit 100% Zuschlag vergütet werden. On top kommt noch eine Bereitschaftspauschale von 80€. Bewegt sich die Höhe der Vergütung ungefähr im durchschnitt? Oder doch eher gut/schlecht bezahlt? Leider habe ich hiermit keine Erfahrung bisher, daher wollte ich hier mal fragen
5. August 20241 j vor 13 Minuten schrieb Whitehammer03: Arbeitszeit soll mit 100% Zuschlag vergütet werden. in der Firma und dem Job, welchen ich davor ausübte (nicht IT!) gabs sonntags und nachts 50 % Zuschlag ...
5. August 20241 j Als ich einmalig am Sonntag zwecks "Ausnahmesituation" geholfen habe, habe ich anstelle von 8 Stunden Zeit 16 Stunden aufschreiben dürfen/sollen. Allerdings war das von 8 - 16 Uhr.
5. August 20241 j Bei uns geht die Bereitschaft immer eine Woche lang (meist um am Wochenende mal was zu patchen für 2-3h) und die Vergütung ist +600€ im Monat/Woche Bereitschaft und Arbeitszeit wird normal aufs Zeitkonto geschrieben Bearbeitet 5. August 20241 j von Mudkip.wtf
5. August 20241 j Also bei uns gab es Sonntags, als wir mit testen sollten, ebenfalls 100% Zuschlag. Samstag gab es 50% Zuschlag. Hier waren die Arbeitszeiten aber tagsüber. In der Regel belaufen sich Wochenendzuschläge so von 50 - 100%. Je nachdem gibt es noch zusätzlich Nachtzuschläge von so ca. 25 - 50%. So kenne ich es von Freunden und aus, wie oben erwähnt, persönlicher Erfahrung. Also man kann sagen 100% Zuschlag ist in deinem Fall in Ordnung - fair, mehr geht in meinen Augen auch aber hier stellt sich die Frage wie fordernd du sein möchtest. Bearbeitet 5. August 20241 j von Jinju
5. August 20241 j Autor Vielen Dank für euren Input 😊 ich denke das Angebot meines AG ist fair wenn ich mir alle Beiträge durchlese.
5. August 20241 j 100% finde ich auch mehr als fair, gerade weil es nicht die Regel ist. Hatte bei einem Projekt auch mal von Samstag auf Sonntag Nacht und von Sonntag auf Montag Nacht gearbeitet und 75% Aufschlag bekommen. War freiwillig, aber ich fand es in Ordnung. Gab noch ordentlich Pizza War bei uns aber auch nur einmalig.
5. August 20241 j Autor vor 11 Minuten schrieb Nightmar: 100% finde ich auch mehr als fair, gerade weil es nicht die Regel ist. Hatte bei einem Projekt auch mal von Samstag auf Sonntag Nacht und von Sonntag auf Montag Nacht gearbeitet und 75% Aufschlag bekommen. War freiwillig, aber ich fand es in Ordnung. Gab noch ordentlich Pizza War bei uns aber auch nur einmalig. Bei uns ist es auch eine einmalige Sache, bisher sogar einer der wenigen Male seit Gründung, daher musste HR auch erstmal vom dem Steuerberater usw. Beraten lassen, wie man dies am besten vergüten könnte..Die Firma gibt es seit ca 10 Jahren erst Bearbeitet 5. August 20241 j von Whitehammer03
6. August 20241 j 50% des Sonntagszuschlags darfst du sogar steuerfrei behalten, nur die restlichen 50% sind steuerpflichtig. Da ich selbst lange auch am Wochenende arbeiten musste (Gott, wie ich diese Zeit NICHT vermisse), kann ich dir sagen, dass das auf der Monatsabrechnung sehr angenehm ist, bei den selben Arbeitsstunden mehr Geld zu bekommen. 😁
6. August 20241 j Da die Kirchen immer leer sind ist für sehr viele der Sonntag nicht wirklich "heilig", daher arbeiten da meiner Erfahrung nach viele Leute gerne um die Extrakohle abzugreifen (Win-Win-Win). Bearbeitet 6. August 20241 j von bigvic
7. August 20241 j Am 5.8.2024 um 14:18 schrieb Whitehammer03: Arbeitszeit soll mit 100% Zuschlag vergütet werden. On top kommt noch eine Bereitschaftspauschale von 80€. Ja was jetzt? Arbeit, Bereitschaftsdienst oder nur Rufbereitschaft? Rufbereitschaft im engeren Sinne hatte ich nie, diese wurde üblicherweise als Bereitschaftsdienst vergütet. Arbeit und Bereitschaftsdienst wurden bei mir sonntags und feiertags mit Faktor 2 vergütet, samstags sowie montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr mit Faktor 1,5. Bei planmäßigen Arbeiten über ~5 Stunden mit einem größeren Team wurde je nach Tageszeit zusätzlich tageszeitgemäßes Essen gestellt. Vom Frühstücksbuffet über Pizza, Braten mit Klößen, Konditor- und Laugenstückchen, Brotzeit bis Mitternachtssnack.
7. August 20241 j Am 6.8.2024 um 12:49 schrieb Barandorias: 50% des Sonntagszuschlags darfst du sogar steuerfrei behalten, nur die restlichen 50% sind steuerpflichtig. Da ich selbst lange auch am Wochenende arbeiten musste (Gott, wie ich diese Zeit NICHT vermisse), kann ich dir sagen, dass das auf der Monatsabrechnung sehr angenehm ist, bei den selben Arbeitsstunden mehr Geld zu bekommen. 😁 Aber nur wenn das ausgezahlt wird. Bei uns ist der Zuschlag als Zeitszuschlag auf das Überstundenkonto. Überstunden werden in der Regel nicht ausbezahlt, sondern sollen abgefeiert werden.
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