Blue55 Geschrieben 8. Juli 2002 Teilen Geschrieben 8. Juli 2002 Ich weiß, das Thema Berichtsheft kommt hier ziemlich selten vor. Ich konnte aber auch durch die Suche keine geeignete Antwort auf meine Frage finden. Ich hoffe ihr könnt mir verzeihen, daß ich auch noch eine Frage zu diesem Thema stelle. Ich habe im September 2001 meine Ausbildung als Fachinformatikerin-Systemintegration begonnen und schreibe seither auch mehr oder weniger regelmäßig mein Berichtsheft - bisher immer in Stichpunkten. Jetzt befürchtet meine Firma, daß das Berichtsheft so vielleicht nicht anerkannt wird. Die Auszubildenden in den anderen Berufen schreiben ihr Berichtsheft immer in ganzen Sätzen. Wie sieht das aus? Muß ich meine Berichtshefteinträge in ganzen Sätzen formulieren oder reichen auch Stichpunkte? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ist auch etwas eilig, da ich das möglichst bald noch in der Berufsschule abgeben muß. Blue55 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2-force Geschrieben 8. Juli 2002 Teilen Geschrieben 8. Juli 2002 Ich kann Dir zwar nicht ganz auf deine Frage antworten, aber ich schreibe mein Berichtsheft auch in Stichworten genauso wie meine Vorgängerazubis, bei den gab es auch keine Probleme, Sie haben alle vier bestanden und das Berichtsheft wurde auch anerkannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 8. Juli 2002 Teilen Geschrieben 8. Juli 2002 in meiner ersten Ausbildung(KfB) und auch jetzt in dieser Ausbildung schreibe ich meine Ausbildungsnachweise in Stichpunkten, Aufgaben ab 30 Minuten schreibe ich nieder, andere Tätigkeiten fallen unter die Rubrik "Sonstige Tätigkeiten". Solange die Stichpunkte etwas detailiert sind, ist das schon in Ordnung: Also nicht so: - Programmierung Sondern vielleicht so: - Programmierung XXX-Programm mit VC++ und MFC oder - Entwicklung eines BlaBla-Algorythmus für Programm XXX unter Verwendung von YYY-Handbuch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
outatime Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Nun denn, auf die Gefahr hin, dass ich mich lächerlich mache... Ich schreibe meine Monatsberichte immer in ganzen Sätzen. Vom Betrieb her wird das so verlangt. Inhaltlich liste ich nicht stur auf, was ich wann gemacht habe, sondern schreibe eine Art "Aufsatz" über ein passendes Thema. Die Berichte tippe ich am PC und drucke sie dann später aus (wir haben hier eine einheitliche Vorlage). Am Ende der Ausbildung werden die Berichte dann gebunden und abgegeben. Das hat bisher hier jeder so gemacht und noch nie wurde seitens der IHK gemeckert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sternla Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Hallo. Ich hab auch im Aug 2001 angefangen. Bei uns in der Firma wird nicht das übliche Berichtsheft geführt. Wir haben uns mit Word ein eigenes Layout erstellt, weil wir nicht das mausgraue, superlangweilige:p benutzen wollten. Außerdem schreiben wir Wochenberichte statt Tagesberichte. Da kann man dann auch besser ausformulieren... Uns wurde dazu geraten, so gut wie möglich zu erklären, denn so würde einem in der mündl. Prüfung einiges an Fragerei erspart bleiben. Viele Grüße sternla Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Die folgenden Vorgaben stammen von der IHK Nordwestfalen (ehem. IHK zu Münster). M E R K B L A T T über das Führen von Ausbildungsnachweisen (früher Berichtsheft) gemäß Â§ 3 Nr. 6 und § 4 Nr. 7 des Berufsausbildungsvertrages bzw. § 3 Nr. 7 und § 4 Nr. 8 des Umschulungsvertrages Der Berufsbildungsausschuss der Kammer hat für die Führung von Berichtsheften in Form von Ausbildungsnachweisen aufgrund der Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung folgende Regelungen beschlossen: 1. Auszubildende und Umschüler haben während ihrer Ausbildung bzw. Umschulung einen „Ausbildungsnachweis“ zu führen, damit die Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Ausbildung bzw. Umschulung gewährleistet ist. 2. Durch den Ausbildungsnachweis soll der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule für alle Beteiligten in einfacher Form (stichwortartige Angaben) nachweisbar gemacht werden. Nach § 39 Abs. 1 Ziff. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer .... die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt hat. Auf Anforderung sind die geführten Ausbildungsnachweise der Kammer oder dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Dem Auszubildenden bzw. Umschüler ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildungsnachweise werden in der Abschlussprüfung nicht bewertet. 3. Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen: Ausbildungsnachweise sind wochenweise anzufertigen. Ausbildungsnachweise müssen den Inhalt der Ausbildung wiedergeben. Dies kann stichwortartig, in Form von Checklisten oder in anderer geeigneter Form geschehen. Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen, betrieblicher Unterricht oder sonstige Schulungen sind zu dokumentieren. Darüber hinaus sind die Inhalte des Berufsschulunterrichts einzutragen. Ausbildender oder Ausbilder und Auszubildender bestätigen die Richtigkeit und Voll- ständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Der Ausbildende oder der Ausbilder hat die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich zu prüfen. 4. Diese Regelungen gelten für Umschüler bzw. Umschülerinnen entsprechend. Münster, den 28. April 1999 Vordrucke bzw. Hefte für den Ausbildungsnachweis sind über den Papier- und Schreibwarenhandel zu beziehen. Die Verwendung individuell erstellter Vordrucke oder das Anfertigen der Ausbildungsnachweise mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogramms ist ebenfalls möglich, soweit die Ausbildungsnachweise den o. a. Kriterien entsprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
outatime Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 :eek: Na, das ist ja krass! hab ich jetzt was zu befürchten, wenn ich meine Berichte in der oben beschriebenen Form (Monatsberichte in Aufsatzform) abgebe? Ich habe grade mal meine Ausbildungsleiterin kontaktiert, mal schauen, was die mir darauf antwortet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sternla Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 :eek: Ich hab bisher nichts über den Berufschulunterricht geschrieben...habt ihr? Muß man das wirklich? Die Azubis bei mir im Betrieb haben ihr Berichtsheft auch ohne Berichterstattung über die Berufschulwoche abgegeben (ohne Probleme zu kriegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Okay, ihr braucht keine Panikanfälle bekommen - noch nicht. Das von mir angeführte Merkblatt gilt natürlich in dieser Form nur für den IHK-Bezirk Nordwestfalen (die ehem. Bezirke IHK zu Münster; IHK Coesfeld). Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass jede der Kammern so eine Vorgabeliste erstellt hat, da die genauen Bedingungen für die Führung eines Berichtsheftes nicht im BBiG festgeschrieben sind. Dieses Merkblatt könnt ihr also bei eurer Kammer anfordern; oder aber auch in der Berufsschule danach fragen, die haben diese Vorgaben ebenfalls. Und darin ist letztendlich festgelegt, wie eure Berichtshefte geführt werden müssen, um anerkannt zu werden. PS: btw. Berufsschulunterricht : Dafür gibt es das Klassenbuch. Fehlende Einträge im Berichtsheft können so ergänzt werden; und über die Formulierungen braucht man sich auch keine Gedanken machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
outatime Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Original geschrieben von lwp Das von mir angeführte Merkblatt gilt natürlich in dieser Form nur für den IHK-Bezirk Nordwestfalen (die ehem. Bezirke IHK zu Münster; IHK Coesfeld). Achso, alles klar Die nächste Frage folgt zugleich: Wie siehts denn aus im Bezirk Mittlerer Niederrhein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Also ich schreibe auch nur in Stichpunkten, die ein wenig besser ausformuliert sind als nur ein Wort. Das Merkblatt denke ich, trifft auf alle Bundesländer zu. Also solche Aufsätze scheinen mir zu umständlich, auch wenn einige IHK nicht deswegen meckern. Trotzdem finde ich die Stichpunktform angebrachter, denn wenn es mal zu Problemen kommt, kann man meiner Meinung nach in kurzen Stichpunkten besser gewisse Tätigkeiten herausfinden als in Aufsätzen (dauert ja auch viel zu lang). Außerdem kann man Aufsätze sicher nur schwer von anderen abschreiben, ohne das gleiche zu haben. Stichpunkte sind da nicht so dramatisch. Berufsschule muss auch geschrieben werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Levistica Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Projekte und Aufgaben Deutsche Bank AG · Aktualisierung der Zinsderivate Landesbank Rheinland Pfalz · Aktualisierung der Rubik „Aktuell“ Lurgi AG · Textänderungen · Feststellung des Aktuellen Status der Unterprojekte · Einpflegen neuer Inhalte und Textänderungen · Sichtung des Materials für die Englische Version · Vorbereitung der Übergabe des Projekts · Übergabe des Projektes · Texte in die englische Version eingepflegt · Grafiken bearbeitet und eingebaut -------------------------------------------------------------------- Eingesetzte Arbeitstechniken und -mittel: Deutsche Bank AG · HTML · Lotus Notes · Grafikbearbeitung mit Adobe Photoshop 6.0 Landesbank Rheinland Pfalz · HTML · Java Script Lurgi AG · Chamaeleon IONAS (Content Management System) · HTML · Grafikbearbeitung mit Xara X · Excel zur Abbildung der Verzeichnisstruktur und zur Dokumentation des aktuellen Status ---------------------------------------------------- Berufsschule Englisch: Verfassung einer englischen Version des Benutzerhandbuchs unsres Projekts Projekt „Entwicklung eines Video- und MP3 Players“ : Projektdokumentation --------------------------------------------------- soviel zu meinem Aufbau der Ausbildungsnachweise. Mein Ausbildung meint das reicht. Ich hab mich auch zuerst nach Vorlagen umgeguckt aber dann hab ich mir selbst eine gemacht. Irgendwie haben die Vorlagen nie so richtig gepasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trainee Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Hi Leute! Hier gibt es die Word-Vorlage für das Berichtsheft der IHK Mittlerer Niederrhein. http://www.krefeld.ihk.de/de/aus_weiterbildung/ausbildung/download.htm?new Die Statuten stehen da natürlich auch mit drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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