Zum Inhalt springen

Laptop absetzen auch wenn man keine Lohnsteuer zahlt??


Minotaur

Empfohlene Beiträge

Hi,

hab ich eine Möglichkeit, einen Laptop abzusetzen, auch wen ich keine Lohnsteuer zahle?

Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten. Leider bekomme ich keinen gestellt (was ich eh für nen Witz finde). Lediglich ein einigermaßen gutes Angebot kann mir der chef machen!

Da ich den Laptop aber ausschließlich geschäftlich nutze, sehe ich es trotzdem irgendwo nicht ein ihn voll bezahen zu müssen (von was auch :confused: ), deswegen meine Frage.

Bin im 2. Lehrjahr und mein Bruttoverdienst lieg bei 654€!

Wäre Klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

cya

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Du zahlst keine Steuern -> Du kannst also auch nichts absetzen.

Ausserdem kann Dich Dein Chef nicht zwingen, einen Laptop zu kaufen, den Du dann hauptsächlich beruflich nutzen wirst. Du musst diesen Laptop nicht nur nicht vollständig bezahlen, Du bist nicht mal verpflichtet, irgendwas dazu zu zahlen. Wär ja noch schöner.

Es kann nicht verlangt werden (und in der Ausbildung schon gar nicht), dass Du als Angestellter mit privat erworbenen Gerätschaften für die Firma arbeitest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hey,

Abgesehen davon dass das Laptop in diesem Fall der Betrieb stellen muss ist es ist möglich, Kindergeld zu bekommen, auch wenn das eigene Einkommen dafür eigentlich zu hoch ist so lange man Aufwendungen/Werbungskosten in einer bestimmten Höhe hat. Wie hoch die sein müssen weiss ich allerdings nicht, bei mir hat das jedenfalls funktioniert.

MfG

Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also das Angeben des Laptops ist schon wichtig, weil Du ja sicher eines schönen Tages auch mal mit der Ausbildung fertig sein wirst.

Dann ist es wichtig, den Laptop angegeben zu haben. Insbesondere, wenn Du eine Steuererklärung machst. (Sorry, wenn das etwas wirr klingt, aber exakt kann ich es jetzt auch nicht erklären)

Aber es stimmt schon: es ist echt ein ganz schöner Hammer, daß Du fürs Arbeiten notwendige Dinge selbst zahlen sollst...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Computer und PC können auf 3 Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, dann gibts auch nix zurück.

Ich zahle Lohnsteuer und ich habe meinen auf 3 Jahre angeben können (sogar zu 100% -> das muss man der Tante im Finanzamt erst mal klar machen).

Kindergeld(über 18): Verdienst du zuviel (Lohn pro Jahr abzüglich Belastungen zB ein Notenbook für die Ausbildung) kriegst du keines, kannst du aber mit den Belastungen die Summe so weit runterdrücken, dass du wieder unter eine bestimmt Summe fällst, dann kriegen deine Eltern wieder/ noch Kindergeld.

Kuck mal hier: Kindergeld-Info vom Arbeitsamt

So denn, vielleicht kannst ja doch nochmal lieb mit deinem Chef reden, ob er nicht vielleicht als Bonus für dein Engagement einen kleinen Zuschuss zahlt.

Viel Glück!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von The_red_one

So denn, vielleicht kannst ja doch nochmal lieb mit deinem Chef reden, ob er nicht vielleicht als Bonus für dein Engagement einen kleinen Zuschuss zahlt.

Viel Glück!

Warum lieb reden?? Ich denke, bei solchen Frechheiten seitens des Arbeitgebers sollte man grundsätzlich nicht mitspielen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@hauptchef

Warum???

:rolleyes:

Weil wenn du den Chef blöd von der Seite anpöbelst:

"Hey gib mir Geld, alter Halsabschneider, du hast ja genug!" ,

du bestimmt keinen Zususs bekommst.

mit "lieb" meine ich ruhig und sachlich mit Chefe reden. Weil wie man in der Wald hineinschreit, so hallt es zurück!

Erkläre dem Chef, dass es dir finanziell nicht möglich ist, das Teil selbst zu bezahlen.

Und ob er unter den Umständen, dass du das Teil ja auch für dieFirma/ nur für die Firma verwendest,...blabla und so

Im Übrigen: So was klärt man doch vorher ab, ob man Zuschuss kriegt oder nicht. Und dann wägt man ab, ob man die Kohle hat, und wenn nicht, dann kauft man sich keinen! Aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Aussage Nein ist so nicht richtig.

Wenn du das Notebook angibst, hast du zwar momentan ncihts davon, aber du kannst 'negative Lohnsteuer' (wie soll man das nennen) bis zu 3 (DREI) Jahre mit dir rumschleppen. Also diese Jahr die Ausgaben machen, und mit angeben, und wenn dabei rauskommt, das sie berechtigt sind, du aber kein Einkommen hast, auf das Sie angerechnet werden könenn, dasnn einfach ins nächste Jahr mitnehmen. Geht so bis zu 3 Jahre. Macht nen Kollege bei seinen Kindern auch so. Dort z.B. auch mit den Kosten für die Fahrschule. Denn du bracuhst doch nen Führerschein für deinen Job,. oder nicht.

Gruss

Enno

wobei ich es ne frechheit finde, das du keinen gestellt bekomsmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Doham

@Enno: Quellen, Links, Gesetzesauszüge ?

Yep, würd mich jetzt auch mal interessieren! ;)

Aber mal was ganz anderes:

Original geschrieben von Minotaur

Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten.

Brauchst Du den Laptop um die Tätigkeiten überhaupt verrichten zu können oder brauchst Du ihn, weil dann die Tätigkeiten angenehmer werden? Ich will jetzt hier keine Halbwahrheiten streuen, aber ich bin mir sehr sicher, dass Dein Betrieb Dir den Laptop im ersten Fall stellen muss. Es kann/darf von keinem Auszubildenden (und AFAIK auch von keinem Angestellten) verlangt werden, dass er sein Arbeitsmaterial selbst mitbringt.

ICQ

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von *I C Q*

. Es kann/darf von keinem Auszubildenden (und AFAIK auch von keinem Angestellten) verlangt werden, dass er sein Arbeitsmaterial selbst mitbringt.

Jepp, wir liegen damit richtig:

BBIG §6 Absatz 1.3

3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge

und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum

Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach

Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich

sind,

(http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bbig/)

Allerdings nur, wenn man Laptop einem Werkzeug gleichsetzen kann. Interessant wären dafür entsprechende Gesetzteskommentare oder die Info von den hier anwesenden Ausbildern (*mitzaunlattezuMichaelgeh*) :D

Aber ich denke schon, das ein Laptop zum Werkzeug gehören kann. AFAIK dürfte sich das ganze damit für den Threadersteller erledigt haben, wenn er seinem Chef in einem freundlichen Gespräch darauf hinweist, dass er a) zuwenig verdient um sich einen Laptop leisten zu können und B) der Ausbildungsbetrieb verpflichtet ist Werkzeug und Material für die Ausbildung zu stellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rehi,

wow eine Post Überflutung!

Danke erstmal für eure rege Teilnahme!

Also ich hab mich in der Tat nicht sehr genau ausgedrückt bei meinem posting. Ich brauche den Laptop nicht zwingend, aber er wäre mir schon des öfteren sehr hilfreich! (Netzwerktests beim Kunden vor Ort u.s.w...).

Schade, dass ich somit keine Chance habe ihn abzusetzen!

Ich überlege mir nun ob ich mir dann einen leisten soll! Wenn dann auch nur wenn ich ein super Angebot vom Chef bekomme! Wenn nicht, dann langweilts mich auch! Denn schließlich ist er ja hauptsächlich für die Arbeit! Für zuhause brauch ich eigentlich keinen. Genau so werd ich es denen klar machen, mal sehen was rausspringt!

Vielen vielen Dank noch mal...

Cya

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von hauptchef

Hallo,

Du zahlst keine Steuern -> Du kannst also auch nichts absetzen.

Ausserdem kann Dich Dein Chef nicht zwingen, einen Laptop zu kaufen, den Du dann hauptsächlich beruflich nutzen wirst. Du musst diesen Laptop nicht nur nicht vollständig bezahlen, Du bist nicht mal verpflichtet, irgendwas dazu zu zahlen. Wär ja noch schöner.

Es kann nicht verlangt werden (und in der Ausbildung schon gar nicht), dass Du als Angestellter mit privat erworbenen Gerätschaften für die Firma arbeitest.

Wenn du mit einer solchen Laune bei mir vorstellig werden würdest (und ich dein Chef wäre), würden wir bestimmt keine Freunde werden.

Als Arbeitgeber ist man nur verpflichtet, für ausreichend Arbeit seiner Mitarbeiter zu sorgen und das entsprechende Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Es ist aber lange nicht so, daß du auf der Forderung nach einem mobilen PC bestehen kannst.

Wenn du einen PC zur Arbeit brauchst, wirst du ihn an deinem Arbeitsplatz vorfinden. Alles weitere ist dein Geschick.

PS : Es gab mal Zeiten, da waren Laptops noch unbezahlbar, und der Außendienst war trotzdem unterwegs und erfolgreich.

Und falls du doch mal einen Laptop bekommen solltest, dann nur, weil ich davon ausgehe, daß du ihn locker durch den Zusatznutzen wieder einspielen wirst.

Das wäre einfach meine Argumentation als dein Chef, die du so zu akzeptieren hast. Und vor allem als AZUBI.

Also mäßige bitte deinen Ton.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Der Kleine

Also mäßige bitte deinen Ton.

:confused:

1) Ich wüsste nicht, dass ich irgendwie ausfallend geworden wäre und werde also auch meinen Ton nicht mäßigen.

2) Minotaur hat in seinem Eingangsposting gemeint, er müsste sich einen Laptop kaufen, um überhaupt arbeiten zu können, und das ist inakzeptabel. Es sah ja nicht so aus, als ob er von seinem Chef einen Laptop verlangt hätte. Wenn Du mein Posting gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass ich was vom Zwang durch den Chef geschrieben habe, und so sah es nach dem Eingangspost auch aus.

3) Ich lasse mir nicht verbieten, meine Meinung hier zu schreiben, zumal ich weder jemanden beleidigt habe noch irgendwelche radikalen Gedanken verbreite.

4) Was Du machen würdest, wenn Du mein Chef wärst, steht hier nicht zur Debatte. In unserer Firma würde es sowas jedenfalls nicht geben, dass sich jemand privat für den Aussendienst einen Laptop kaufen muss .

@BenNebbich:

So isses.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1.)

Original geschrieben von hauptchef

Wär ja noch schöner.

Original geschrieben von hauptchef

Warum lieb reden?? Ich denke, bei solchen Frechheiten seitens des Arbeitgebers sollte man grundsätzlich nicht mitspielen.

Sicherlich beides nicht Basis einer angemessenen Diskussionsgrundlage.

2.)

Original geschrieben von hauptchef

Minotaur hat in seinem Eingangsposting gemeint, er müsste sich einen Laptop kaufen, um überhaupt arbeiten zu können, und das ist inakzeptabel.

Nein, nur das es sinnvoll nach seiner Meinung wäre :
Original geschrieben von Minotaur

Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten.

Aber Thema ist geklärt.

3.)

Original geschrieben von hauptchef

Ich lasse mir nicht verbieten, meine Meinung hier zu schreiben,

Hab ich nicht verlangt.

Original geschrieben von hauptchef

zumal ich weder jemanden beleidigt habe

Das ist manchmal Ansichtssache. Deine Aussagen würde ich, sofern sie mir so angetragen werden, schon als Beleidigung und Untergrabung meiner Urteilskraft auffassen.

Original geschrieben von hauptchef

noch irgendwelche radikalen Gedanken verbreite.

Hat kein Mensch behauptet.

4.)

Original geschrieben von hauptchef

Was Du machen würdest, wenn Du mein Chef wärst, steht hier nicht zur Debatte.

Bei deinem Tonfall schon.

Original geschrieben von hauptchef

In unserer Firma würde es sowas jedenfalls nicht geben, dass sich jemand privat für den Aussendienst einen Laptop kaufen muss .

Das würde es wohl in keiner Firma, sofern nicht vertraglich vereinbart, geben und stand auch nicht zur Debatte.

Und jetzt Frieden :e@sy.

Mir geht es um die Art und Weise eines Argumentationsaufbaus, welchen man sinnvoll bei einem Gespräch mit dem Chef anwenden könnte.

Gelingt es auch nur im Entferntesten dem Chef den Nachweis der Notwendigkeit des Besitzes eines Laptops zu erbringen, dann wird er sich nicht sträuben wollen, diesen auch zur Verfügung zu stellen.

Sollte die Argumentation aber mit den falschen Argumenten und Motivationen angegangen werden, ist das Vorhaben von Anfang an zum scheitern verurteilt.

Die Argumente hier zu diesem Thema ist von allen Beteiligten gleich, nur die Art und Weise der Argumentation ist unterschiedlich.

Abzuschreiben ist er IMHO bei nichtzuzahlender Einkommenssteuer nicht. Vielleicht läßt sich der Verkauf aber auch so regeln, daß er erst nach Aufnahme der Arbeit (und Beendigung der Lehrzeit) stattfindet, so daß man dann in den "Genuß" des Zahlens der Einkommens - (bzw. Lohnsteuer) kommt, und folglich auch die Möglichkeit des Absetzens des Notebooks vor der Steuer besteht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Der Kleine

3.)Hab ich nicht verlangt.

Das ist manchmal Ansichtssache. Deine Aussagen würde ich, sofern sie mir so angetragen werden, schon als Beleidigung und Untergrabung meiner Urteilskraft auffassen.

Hat kein Mensch behauptet.

4.)Bei deinem Tonfall schon.

Das würde es wohl in keiner Firma, sofern nicht vertraglich vereinbart, geben und stand auch nicht zur Debatte.

Dass sich immer welche beleidigt fühlen; in meinem 'Tonfall' kann ich auch keinen Fehler entdecken.

Tschüss

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Der Kleine

Als Arbeitgeber ist man nur verpflichtet, für ausreichend Arbeit seiner Mitarbeiter zu sorgen und das entsprechende Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Es ist aber lange nicht so, daß du auf der Forderung nach einem mobilen PC bestehen kannst.

Öhm, ohne, dass ich mich hier in eine Diskussion einmischen möchte, aber das seh ich ein wenig anders. Ich hab Minotaur's Aussage "Ich brauche ihn für meine Außendiensttätigkeiten." auch im ersten Moment so verstanden, dass die Arbeit ohne den Laptop nicht erledigt werden kann. Und in diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht nur zur Beschaffung der Arbeit und des Arbeitsumfelds verpflichtet, sondern auch zur Beschaffung der entsprechenden Werkzeuge.

In Minotaur's Fall ist's aber wohl so, dass dieses Werkzeug zwar eine Hilfe, aber keine Notwendigkeit darstellt und somit vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden muss.

Ist sein gutes Recht, auch wenn ich ihn da nicht ganz verstehen kann, denn wenn ich wüsste, dass dieser Laptop die Produktivität meines Mitarbeiters steigert, dann würde ich ihm schon einen geben. Aber davon muss Minotaur seinen Chef überzeugen, was Du wohl mit "Alles weitere ist dein Geschick." meintest, oder? ;)

ICQ

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...