Zum Inhalt springen

von der Steuer absetzen


Uplink

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich beginne ab den 01.09 eine Ausbildung zum FI/AE.

Im 1st Jahr kriege ich 515, 2nd 615 und 3rd 715 € Brutto.

Mein Arbeitsweg beträgt 20 km, und zur Berufsschule etwa das gleiche.

Die Fahrkosten mit einen Bus betragen etwa 62 €.

Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen?

Und wie viel werde ich etwa Netto rauskriegen?

Cya

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ok Danke.

Wie sieht es mit Sachen aus die ich mir während meiner Ausbildung kauf z.b. einen TFT Monitor. Mir wurde gesagt das ich diesen vllt im 2ten oder 3ten Lehrjahr absetzen könnte, oder vielleicht nach der Ausbildung.

Waren bis ~400€ Netto kannst du innerhalb des Anschaffungsjahres absetzten, alles darüber mußt du per AfA absetzten, beim PC z.B. sind das 3 Jahre. Abschreibung beginnt im Anschaffungsjahr.

Beim PC mußt du unteranderem Nachweisen zu wie viel % du ihn beruflich bzw. privat nutzt.

Pönk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, die zählen einzeln.

Peter

Das gilt pro gekaufter Ware.

Frank

sicher?

ich meine das es PA vom amt zusammen genommen wird

die teile gehören ja auch unweigerlich zusammen

außer man kann nachweisen das man mehrere rechner besitzt und diese auch beruflich nutzt (sonßt ja keine abschreibung)

die 3 jahre abschreibung sind übrigens nicht bindend..... je nach gesamtwert kann man die zeit auch verkürzen (2 jahre) oder verlängern (was aber keinen sinn macht)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und dann kauf Monitor und Drucker halt auf 2 Rechnungen.

Haben Sie bei mir noch nie Probleme gemacht.

Ich kaufe die Rechner auch immer in einzelteilen. Alles schön unter 400€ pro Einzelteil.

Und in der Steuererklärung steht drin: Aufrüstung Arbeits-PC

Was aber IMHo bei Azubis geht ist eine Steuerfortschreibung.

Soll heissen, du hast dieses Jahr mehr zum Absetzen, als Gehalt.

Das was über bleibt darfst du dir bis ins nächste Jahr mitnehmen, und dort geltend machen. Das ganze darf 5 Jahrelang passieren.

Also die 3 Azubijahre, und in den ersten 2 Jahren in denen du Gehalt bekommst sollte es hinkommen, das du dann alles geltend machen kannst.

Gruß

Enno

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe gerade mal meine persönliche Auskunft angerufen.

Das streiten sich die gelehrten drüber. Das Finanzamt kann es als ein Teil ansehen aber auch als zwei Teile. Meine persönliche Auskunft hat schon erlebt, dass das gleiche Finanzamt unterschiedlich entschieden hat bei gleicher Sachlage.

Da hilft nur probieren und abwarten.

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also eigentlich werden zusammengehörende Teile als ein Ganzes betrachtet. Das heißt: ein Rechner wird im Gesamtpaket angesetzt. Eine Aufteilung in die einzelnen Teile ist nicht zulässig. Wenn ihr allerdings angebt, dass ihr die Einzelteile zum Aufrüsten braucht... naja. Ich würde lieber bei der Wahrheit bleiben, ohne jetzt die Moralkeule rausholen zu wollen.

Was die Auskünfte bei den Herren und Damen vom Finanzamt angeht, so habe ich da schon diverse Erfahrungen gesammelt und würde das nicht zu ernst nehmen. Je nachdem an wen man gerät, hat der/diejenige auch nicht viel Ahnung und gibt nur die Zahlen in ein Computerprogramm ein.

Ich habe mir schon mal den Begriff "Grenzsteuer" erklären lassen. Das war lustig. Davon hatte der nette Herr noch nie was gehört. Leider hat es sein Steuerberechnungsprogramm auch nicht ausgespuckt. Seine logische Schlussfolgerung: "So was gibt es nicht!"

Gruß

Menzemer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus eigener Erfahrung ist das - je nach Finanzbeamtem - unterschiedlich. Ich hatte einen Helden, der wollte mir als IT-ler mit eigener Firma gar keinen PC genehmigen, der nächste diesen auf 5 Jahre (!!) abgeschrieben. Nach mehreren Einsprüchen und vor der Rechtsbehelfsstelle schreibe ich nun Rechner über 3 Jahre ab, Drucker und Monitore sogar nur über zwei Jahre. Übrigens alles einzeln, was meine Sammlung an derzeit vier Rechnern, vier Monitoren und drei Druckern erklärt ;) Das meiste davon ging als GWG weg - inzwischen akzeptiert mein Finanzamt das sogar bei Festplatten. Aber es ist jedes Jahr: Neues Spiel, neues Glück!

LiGrü

Michael (Einspruchexperte, Rekord sieben Einsprüche zu einer Einkommenssteuer)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Jahre später...

Servus,

wenn Du dem Finanzbeamten glaubhaft versichern kannst, das der Kauf der CPU mit Deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat, dann geht das. Ansonsten geht es evtl. anteilig oder eben gar nicht. Das kommt - wie IJK geschrieben hat und was ich bestätigen möchte - sehr auf den Finanzbeamten an. Wobei die bei unserem FA - vielleicht weils ein FA auf dem Land ist - sehr viel angenehmer sind und sich Zeit für einen nehmen. Könnte aber auch daran liegen, das ich das erste mal als freiberuflicher Musiklehrer bei denen vorgesprochen habe und sie da Mitleid mit mir hatten. :)

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab wann muss man Lohnsteuer bezahlen ?

Bekomme circa 500 Euro Netto raus jetzt im 2. Lehrjahr

Sobald man mehr als ~8.620 Euro (Freibetrag 7.664€ + Werbungskostenpauschale 920€ + Sonderausgabenpauschale IIRC 36€) im Jahr brutto bekommt werden Steuern einbehalten.

Dabei wird angenommen, dass man jeden Monat das Selbe bekommt, sobald man also mehr als 1/12 dieser Summe in einem einzelnen Monat bekommt (durch Weihnachtsgeld oder wieso auch immer) werden Steuern fällig.

Zuviel bezahlte Steuern bekommt man im Jahr darauf zurück. Ob man dazu speziell eine Steuererklärung abgeben muss weiss ich jetzt gar nicht, wegen der vermögenswirksamen Leistungen muss ich die ohnehin machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wie ist es, wenn mein vater mir einen pc kauft, kann der dann den pc von seiner Lohnsteuer absetzen ?

Wahrscheinlich nicht oder ?

Wenn ich keine Lohnsteuer bezahle, kann ich dann quasi garnix absetzen, nichtmal Werbungskosten oder Kosten für Bewerbungen ?

1. kommt wohl auf den Beruf deines Vaters an, ob er ihn als Berufs-rechner absetzen kann...

und es müsste dann halt seiner sein....also für dich absetzen geht mE nicht

2. Kannst nix absetzen. von was den auch du zahlst ja nix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...