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verkehrstechnische Frage


Containy

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Hallo,

da ich mich gestern diesbezüglich mit einem Freund gestritten habe, würde ich doch gerne mal Eure Meinung hören.

Wie schnell darf ich auf einer Straße mit 2 Spuren in jeder Richtung fahren, die aber von einander baulich getrennt sind. Also 2 Gegenspuren, dann eine Mauer und dann meine 2 Spuren. Oh mann, es ist noch so früh am Morgen. :)

Ich habe geschätzt 120 bzw. 130. Mein Kumpel meint, so schnell wie man will.

Weiß da jemand von Euch genaueres? Hab keine Ahnung wonach ich da googeln soll.

Tschöp,

Containy

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Moin !

Ich hätte mal gesagt "So schnell, wie´s auf dem Schild steht" ! :OD

Also, bei uns ist auf Schnellstraßen generell erstmal 100 Km/h !!!

Sobald dann ein Schild kommt, wo 120 (oder mehr) draufsteht, dann darf man da auch schneller fahren ! :mod:

Denk, solange keine Schild dortsteht, dann iss da "noch" 100...Basta ! :P

(Schneller KANN man natürlich immer fahren ! :floet: )

Greetz,

S.E.

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Wenn bauliche Trennung und keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden, wenn die Strasse mit Zeichen 331 ausgeschildert ist: Feuer frei. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

42_331.gif

Zeichen 331

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

Hmmm...das ist sehr interessant...

Muß ich mir wohl nach der Mittagspause mal durchlesen !

Bei uns hängt des Schild (331) ach durch die Gegend, ist aber keine Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Sinne angegeben...(100-Schild).

Aber, wenn die mal wieder (wie so oft) dort blitzen, dann blitzt´s schon ab 110 Km/h !!

-> seeeehr verdächtig... :eek:

*malaufdieSchilderkuckenmuß*

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§ 3 Geschwindigkeit

[...]

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

[...]

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

ergo: Richtgeschwindigkeit 130

innerorts:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, ...

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Ich habe zwar noch nach den alten Fragen meinen FS gemacht, ist aber trotzdem erst 2 Jahre her.

Innerorts ohne zusätzliche Beschilderung 50 (Münster ist die Ausnahme dabei)

Außerorts bei 2 Spurigen Fahrstreifen in eine Richtung 130 Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Beschilderung.

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Bei zwei Spuren je Fahrtrichtung und baulicher Trennung gilt:

Innerorts 120km/h

Außerorts 120km/h

auf Kraftfahrstraßen (Zeichen 331 ;) ) Richtgeschwindigkeit 130 km/h :floet:

Ich habe zwar noch nach den alten Fragen meinen FS gemacht, ist aber trotzdem erst 2 Jahre her.

Innerorts ohne zusätzliche Beschilderung 50 (Münster ist die Ausnahme dabei)

Außerorts bei 2 Spurigen Fahrstreifen in eine Richtung 130 Höchstgeschwindigkeit ohne zusätzliche Beschilderung.

Wo steht das?

Übernehmt ihr meine Bußgelder / Punkte, wenn ich (nach eurer Darstellung mit korrekter Geschwindigkeit) geblitzt werde? ;)

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Also in dem §3 steht das schon recht klar und deutlich drinne. Und so meine ich mich auch dran zu erinnern, als ich zuletzt 2002 meinen LKW-Führerschein gemacht habe. Weil '98 beim PKW-Führerschein war ehh noch alles anders. :floet:

Da steht zwar eindeutig...

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften
    -- a. (mit Anhänger und somit unwichtig)
    -- b. (für LKW und alles über 7,5t)
    -- c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Da drunter steht dann...

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Hier der Link...

In dem Ausnahmetext ist keine Trennung von inner- oder ausserorts zu erkennen. Ich meine auch, dass mein Fahrlehrer mir sagte, dass auf Strassen mit mind. 2 Fahrstreifen pro Richtung und baulicher Trennung zum Gegenverkehr, keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, solange dort kein Schild steht.

Allerdings ist der Absatz so eingerückt, als wenn er zu dem Punkt ausserorts gehört. Ich interpretiere es so... innerorts gilt immer 50 km/h. Ausser es steht dort etwas anderes auf Schildern.

Jetzt muss man aber beachten, dass Autobahnen immer ausserorts sind. Es gibt keine Autobahn innerorts. Ich meine die A7 führt ja nun mitten durch Hamburg. Trotzdem ist das nicht innerorts. Erst wenn ich an einer Autobahnausfahrt von der Bahn abfahre, kommt ein Ortsschild. Das liegt schon daran, dass auf Autobahnen keine Fussgänger oder Radfahrer oder so dürfen. Das ist immer gleich, egal ob mitten durch die Stadt, oder irgendwo durch die Felder.

Von daher relativ einfach...

  • Entweder da steht ein Autobahn- oder Kraftfahrzeugstrassenschild...
  • oder ich befinde mich ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft und habe zwei Fahrspuren die baulich vom Gegenverkehr getrennt sind...

..dann gilt, wenn keine weiteren Schilder dort stehen, Feuer frei. Also Richtgeschwindigkeit aber keine gesetzliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit.

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Auf Kraftstraßen mit zwei getrennten Fahrstreifen gilt Außerorts die Richtgeschwindigkeit 130.

d.h. schneller wie 130 ist erlaubt wenn dann jedoch was passiert haben sie dich "am *****".

(das gleiche gilt für Autobahnen)

Deshalb besser max. 130. Innerorts gilt soweit ich weiß aber trotzdem die 50.

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d.h. schneller wie 130 ist erlaubt wenn dann jedoch was passiert haben sie dich "am *****".

(das gleiche gilt für Autobahnen)

fahr z.B. über einen liegenden Reifen in der Dunkelheit rüber. Ich wette mit dir das es egal ist wie schnell du gefahren bist. Sie sind selber Schuld. Wären sie langsamer gefahren, hätten sie das Hindernis vielleicht gesehn. Also zahlen sie ihren Schaden selbst.

Ich will den Richter mal sehen, der in Dunkelheit auf einer freien Autobahn mit 50 fährt und vor dem Reifen rechtzeitig bremst. Besonders, weil nach mir noch 2 Autos rüber sind.

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