JamesX Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Hallo, ich habe am 1.8 eine Ausbildung angefangen, ich bin aber nie zu dieser Ärtzlichen Erstuntersuchung gegangen bzw wurde mir nie gesagt das ich dahin muss. Nun habe ich erfahrehn, dass es nochmal eine Nachuntersuchung geben wird. Kann man da ärger bekommen bzw. kommt das ihrgendwann mal raus das man da nie war, oder kümmert sich da keiner mehr drum (IHK was weiß ich). ? Sorry für die blöde frage, aber würde mich mal interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Wie alt bist Du? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
billi Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 da kümmert sich keiner drum. in meiner ausbildung war ich ja minderjährig. aber ich kann mich nicht erinnern, jemals so einen wisch weitergegeben zu haben. die untersuchung dient eher der bestätigung, dass du medizin. für den job geeignet bist. wenn man also feststellt, dass du gegen milch allergisch bist, dann wirst du kaum in einer molkerei arbeiten dürfen/wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JamesX Geschrieben 19. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. September 2006 Wie alt bist Du? Frank Bin jetzt letzte Woche 17 geworden. Gut Danke, dann brauch ich mir ja keine Sorgen machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carmann Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Also wenn die IHK das unbedingt von dir haben will, dann muss die auf den Betrieb oder auf dich zugehen. Falls die das nicht machen, kannst du natürlich auch nicht wissen, dass du eine Erstuntersuchung machen musstest. Falls du es versäumt hast: Ist eh nicht so wild, bzw. in Knast kommste dafür nicht, und der Betrieb kann dir deswegen auch nix. Höchstens sagen, dass du dahin sollst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JamesX Geschrieben 19. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. September 2006 Also wenn die IHK das unbedingt von dir haben will, dann muss die auf den Betrieb oder auf dich zugehen. Falls die das nicht machen, kannst du natürlich auch nicht wissen, dass du eine Erstuntersuchung machen musstest. Falls du es versäumt hast: Ist eh nicht so wild, bzw. in Knast kommste dafür nicht, und der Betrieb kann dir deswegen auch nix. Höchstens sagen, dass du dahin sollst. Okay dann dir auch nochmal besten dank *puhh zum Glück* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 ähm? Unternehmen? Wenn du zB bei einer Versicherung lernst zählen deine "Arbeitsjahre" erst nach ärztl. Feststellung für Sonder-Altersvorsorgen (hat nix mit gesetzlich und so zu tun). Du solltest dich in deinem Unternehmen mal genauer erkundigen! Michael (der damals auch ungern hinging, sich aber aufklären ließ ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
quaddy Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Ich glaube du brauchst diese auch für die Zwischenprüfung bzw zum Vorzeigen bei der IHK. Also mein Betrieb hat mich damals hingeschickt in meiner ersten Fachinfo Ausbildung. Hatte dann sogar ein paar gesundheitliche Probleme weswegen mir mein Arzt diesen Wisch nicht unbedingt ausfüllen wollte, was wiederum Zeit gekostet hat. Die Zeit die du dort verbringst zählt übrigens zur Arbeitszeit bzw dein Betrieb muß dich freistellen! Lass dir eine Bestätigung rausschreiben von wann bis wann du dort warst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Bin jetzt im zweiten Lehrjahr und habe so ne Untersuchung nie gemacht. Hat auch niemand etwas von gesagt. Soweit ich weiss, muss man die machen, wenn man unter 18 Jahren ist aber wenn man über 18 ist, dann isses egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Als Minderjähriger darfst du die Ausbilung nicht ohne eine Erstuntersuchung beginnen. Ich muss mich auch grade fragen, wie der Ausbildungsvertrag durchgekommen ist, da normalerweise,muss die Erstuntersuchung dem Vertrag beigefügt werden muss (welcher von der IHK geprüft wird). Und die angesprochen Nachuntersuchung ist auch Pflicht. Die muss innerhalb von einem Jahr nach der Erstuntersuchung stattfinden.... Hier ist auch noch ein Link dazu. Ist zwar von der IHK Darmstadt, aber das ist afaik Bundesweit gleich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 ja, deine Aussage trifft aber nur zu, wenn man Minderjährig ist. Bei Erwachsenen is die Untersuchung egal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 1. Hab ich das geschrieben und 2. Trifft das auf Kollege James zu, der danach fragte.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smilla Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Also die Erstuntersuchung wurde bei mir durchgeführt. War zu Beginn der Ausbildung knapp 17. Bin jetzt im 2. Jahr und bin 18, also entfällt die Nachuntersuchung ja bei mir, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Zumindest sollte sie keine Pflicht sein. Zur Not kannste ja dein Arbeitgeber mal drauf ansprechen. Bei der IHK ist aber auch vermerkt, das der Arbeitgeber die Untersuchungsprotokolle nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufheben muss. Also wäre es irgendwie nicht ganz schlüssig, wenn du die noch machen müsstest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Ist zwar von der IHK Darmstadt, aber das ist afaik Bundesweit gleich... Richtig, weil es im Jugendarbeitsschutzgestz steht, § 32 - § 46 Auszug: § 32 JArbSchG Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2) [...] ff. ja, deine Aussage trifft aber nur zu, wenn man Minderjährig ist. Bin jetzt letzte Woche 17 geworden. *Autsch*, wiedereinmal, aLeXL bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 keute geht einfach hin!! diese einstellung ala "ja die werdens schon net checken" ist gaaanz ungut im berufsleben außerdem haben sich hier jetzt gewisse leute verewigt und falls es aärger geben sollte muss man nur auf fi.de schauen und weiß das die betreffende person wissentlich nicht hin ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakkera Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Kommt auch drauf an wo du später arbeiten wirst. Wenn du Beruflich in die Nähe von Behinderten, kranken oder Kindern kommst MUSST du es machen. z.B. wenn du als Informatiker im Krankenhaus, Kindergarten oder Schule arbeitest Wies ansonsten aussieht weiß ich ned Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 außerdem haben sich hier jetzt gewisse leute verewigt und falls es aärger geben sollte muss man nur auf fi.de schauen und weiß das die betreffende person wissentlich nicht hin ist! Wenn du mir jetzt noch sagen könntest, wie die mich identifizieren wollen, würd ich dirs villeicht sogar glauben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Naja, also: Du machst seit dem letzten Jahr eine Ausbildung zum FiSi, bist 19Jahre alt, wurdest ausgemustert, wohnst in Baden Würtemberg, gehst an die Werner von Siemens Schule in Mannheim, hast eine 41 Std Woche, hast 620€ brutto im 1. Lehrjahr verdient (so 500€ netto im 2.)... Denke das langt um zmindest einen Verdacht zu haben, den man durch eine weiter Beobachtung erhärten kann. Btw sind das alle Infos die jeder in 5min rausbekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 THX @ sour @alex: naja ich habe es hier bestimmt schon 5 mal erlebt das dann auf eimal herr cheffe gepostet hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 hehe Das meint ihr zu wissen. Woher wollt ihr wissen, wie alt ich bin? Villeicht bin ich ja erst 17 und mache nur so, als ob ich 19 wäre. Villeicht hab ich nur ne 41 Stunden Woche, weil ich bissl rumjammern will, in Wahrheit hab ich villeicht nur ne 38 Stunden Woche. Ihr seht also, damit kann man garnichts beweisen, da sämtliche Informationen völlig frei erfunden sein können. Keinerlei Sicherheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Du scheinst nicht richtig aufzupassen. Das du dadurch einwandfrei identifiziert werden kannst, behauptet keiner. Du solltest dir aber darüber bewusst sein, das dies alles auf die Identität deiner Person Hinweisen KANN. Dein Arbeitgeber brauch doch nur mal, aufgrund dieser Hinweise, dein PC checken, ob du dich in diesem Forum rumtreibst. Wird das bestätigt erhärten sich die Hinweise darauf usw (ich will dir jetzt nicht ausführlich auflisten was da noch für Möglichkeiten bestehen, als Fachinformatiker solltest du das ja selber wissen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Yerrin Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Und wieso sollte man sich vor so einer Untersuchung drücken? In wirklich großen Betrieben gibts da eh ne betriebsärztliche Untersuchung, mußten wir hier auch alle über uns ergehen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Und wieso sollte man sich vor so einer Untersuchung drücken? tja faulheit bzw bequemlichkeit denke ich schon lustig wie locker das manche sehen! wenn ihr jetzt zB nen bandscheibenvorfall habt und dann rauskommt das keine untersuchung stattgefunden hat ist die ****e ganz schön am dampfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Dein Arbeitgeber brauch doch nur mal, aufgrund dieser Hinweise, dein PC checken, ob du dich in diesem Forum rumtreibst. Das darf er bei uns rechtlich definitiv nicht machen. Ausserdem ist das hier Ausbildungsrelevant und hier bei mir hat niemand was dagegen. Also keinerlei Problem. Hier drückt sich ja niemand vor ner Untersuchung. Laut Gesetz bin ich definitiv nicht gezwungen, so etwas zu machen. Weder der Betriebsarzt oder Chef oder sonstwer hat je etwas erwähnt von Untersuchung. Wenn ich krank bin oder etwas habe, geh ich selbst zu nem Facharzt meines Vertrauens. Wo genau ist also dann euer Problem? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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