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Fragen zum Recht


IP-MAN

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Hallo,

ich habe paar Fragen zum Recht.

Wenn man Mp3s mit Freunden tauscht.

Zum Beispiel hat ein Freund ein neues Album auf seinen PC.

Und er schickt es jemand.

Ist es dann iligal?

Ab wann ist es iligal?

ALso p2p zu benutzen ist iligal.

Und auf Warezseiten ist natürlich auch iligal.

Aber wenn man Privat Mp3s tauscht ist dies auch iligal?

Und noch eine andere Frage.

Wo bekomme ich als Schüler WIndows Vista kostenlos? :mod:

Oder kann man auch mit einer Beta Version leben? Aber dann wird es doch keine patches geben für die Beta oder?

Ich habe gehört als Schüler bekommt man es kostenlos.

Mfg

Ip-MAN

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Vista umsonst? Wär mir neu. Du kannst eine vergünstigte Version über MSDNAA einiger Schulen bekommen.

Aber für lau gibts das bestimmt nicht, zumindest nicht legal.

Wenn die CDs, von denen Du rippst Kopiergeschützt sind, dann ist das per Default illegal. Das Umgehen wirksamer Kopierschutzmaßnahmen ist illegal (wobei die Analogkopie noch erlaubt ist Kopierschutz) - Wikipedia ).

Ansonsten ist das Tauschen untereinander ein rechtliches Minenfeld

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MP3s mit Freunden tauschen, derjenige der es anbietet macht sich strafbar, weiß der jenige, der die CDs mit nach Hause nimmt, dass sie nicht legal beschafft wurden, Mitwisserschaft=Strafbar. Herunterladen ist nach deutschem Recht nicht illegal erst das Anbieten ist illegal, da Torrent-Clients so aufgebaut sind, dass du automatisch anbietest sobald du runterlädst machst du dich also schon strafbar.

Windows Vista bekommst du nur dann wenn deine Schule über eine MSDN Lizenz verfügt, dann einfach nur nen Lehrer fragen ob er dir das Brennen kann und dir nen Key geben kann und schon ists nicht mehr illegal, Betas würd ich prinzipiell nie produktiv einsetzen, da Betas noch einiges zur Komplettierung fehlt (Treiber werden nicht richtig erkannt, Updates lassen sich nicht einspielen, etc.).

Ansonsten gibt es spezielle Lizenzen für Schüler und Lehrkräfte, die deutlich unter dem Verkaufspreis der normalen Version liegen, als dritte Alternative gibts dann noch die System Builder Edition (keinerlei Support seitens Microsoft)

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Frag doch bei deiner Schule nach, ob sie an dem MSDNAA Programm teilnimmt, dann bekommste Vista kostenlos. Ich verstehe allerdings nicht, wieso du so scharf auf Vista bist und sogar eine Beta (!) verwenden würdest. Ich bereue es inzwischen, das ich Vista anstelle von XP installiert habe (zum glück habe ich noch Linux).

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lesen bildet... vor allem wenn man ne frage gestellt hat ;)

MP3s mit Freunden tauschen, derjenige der es anbietet macht sich strafbar, weiß der jenige, der die CDs mit nach Hause nimmt, dass sie nicht legal beschafft wurden, Mitwisserschaft=Strafbar.

und warum microsoft vista umsonst verteilen sollte ist mir nicht ganz klar ;)

würdest du sowas machen?

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Wenn jetzt jemand den ich kenne MP3s auf seinen PC hat.

Und ich diese dann bekomme vom him.

Ist das dann schon iligall?

Ich weiß ja nicht ob er die MP3s aus legaler Quelle hat. :old

Wenn er sie aus legaler Quelle hat, wird er sie dir geben können, aber muss sie dann wahrscheinlich bei sich löschen, wenn wir uns mal in legalem Rahmen bewegen.

Darum sind die legalen MP3s ja auch mit DRM gesichert, damit nur der Käufer sie abspielen kann.

Die weitergabe der Lizenz sieht wahrscheinlich genauso aus, wie bei unfreier Software:

Bei Weitergabe müssen jegliche andere Installationen gelöscht werden.

So verhält es sich wahrscheinlich auch in etwa bei "legalen" MP3s.

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Mahlzeit zusammen,

zunächst möchte ich mal darauf hinweisen, daß sich hoffentliche alle hier beteiligten Personen davon distanzieren, hier eine private Rechtsberatung zu geben. Ich für meinen Teil tue dies auf jeden Fall. :mod:

Des Weiteren empfehle ich dringend die Lektüre des UrHG in seiner aktuellen Form. (Insbesondere die §§53 und 108 dürften hier von besonderem Interesse sein.)

Die Weitergabe von MP3s an Freunde ist abhängig von der Ausgangslage keineswegs strafbar. Auch müssen die MP3s nicht nach der Weitergabe gelöscht werden. Die derzeitige Rechtslage sieht in dieser Hinsicht diverse Möglichkeiten einer Privatkopie vor, die die Weitergabe an der Person nahestehende mit einschließt. Man kann aber unter den hier geschilderten Umständen nicht zu einer Pauschalen Aussage kommen, ob es nun legal oder illegal ist, wenn Dir Dein Kumpel MP3s von sich gibt, da dies Einzelfall- bzw. (insbesondere) Titel-Abhängig ist.

Nähere Ausführungen dazu kann ich gerne machen, wenn die Frage etwas konkretisiert wird. Ein pauschales Legal oder Illegall ist jedoch nicht möglich, da hier zu viele zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden müssen.

So far, so good, so what.

hellslawyer

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ALso p2p zu benutzen ist iligal.

Nein, so pauschal kannst du das nicht sagen. p2p ist nicht illegal! Nur Dateien darüber anbieten die du nicht verbreiten darfst, das wäre illegal.

MP3s mit Freunden tauschen, derjenige der es anbietet macht sich strafbar, weiß der jenige, der die CDs mit nach Hause nimmt, dass sie nicht legal beschafft wurden, Mitwisserschaft=Strafbar. Herunterladen ist nach deutschem Recht nicht illegal erst das Anbieten ist illegal, da Torrent-Clients so aufgebaut sind, dass du automatisch anbietest sobald du runterlädst machst du dich also schon strafbar.

An deinen engeren Freundeskreis darfst du sehr wohl Musik verbreiten und anbieten. Die Privatkopie war nie gesetzl. erlaubt. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen waren aber 3-4 Kopien zulässig in deinem Freundes-/Bekanntenkreis.

Nach einer Änderung ist es immernoch nicht verboten das zu tun, theoretisch. Allerdings darfst du dabei keinen "wirkungsvollen" Kopierschutz (wie wirkungsvoll ist ein Kopierschutz, der ohne Windows Autorun nicht geht?) umgehst. Was jetzt aber unter wirkungsvoll ist, darüber ist sich noch keiner wirklich im klaren.

Herunterladen ist nach neuen deutschen recht sehr wohl nicht legal, wenn es nämlich um eine erkennbar nicht legale Quelle geht. Das hast du im Satz davor ja noch erwähnt, dann aber wohl sofort wieder vergessen ;)

Das käme wohl darauf an, wie gut dein Anwalt ist und wie der Richter drauf ist ;)

Laut Gesetz ist es nicht legal, wenn die Quelle erkennbar nicht legal ist. Wie man sowas jetzt erkennt und ob und wie man das wissen muss, das muss wohl erst ein Richter entscheiden.

Und bezgl. des Titels: Rechtsauskünfte sind selbst für Anwälte u.ä. in so einer Form verboten ;)

"Eure Meinung zum Recht" wäre wohl angebrachter.

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