Zum Inhalt springen

tkreutz2

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.095
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    6

Alle Inhalte von tkreutz2

  1. Medienbruch, richtig. Was optimal ist, denke ich, liegt immer im Auge des Betrachters. Bücher in physischer Form werden nie digitale Bücher ersetzen, sondern meiner Meinung nach immer ergänzen können. Optimal für mich persönlich ist eine Kombination aus beiden Welten. Somit habe ich die Möglichkeit, die ein physisches Produkt bietet, genauso wie die Möglichkeit digitaler Produkte (z.B. Anpassung von Schriftgröße, Helligkeit usw.). Vielleicht stehe ich mit der Anforderung alleine da, weiß ich nicht, ich repräsentiere ja nicht die Masse. Aber meiner Meinung nach, ist hier noch Potential nach oben, wenn es auch ein digitales Angebot gäben würde, welches auch dem rechtlichen Rahmen entsprechen würde. Aber vermutlich wird diese Entwicklung eher nicht von heute auf morgen stattfinden, obwohl es die Idee interaktiver Medien ja nicht erst seit gestern gibt. Sicher erfordern digitale Formate auch neue Kompetenzen auf vielerlei Seiten.
  2. Okay, ausreichend aber nicht sehr anschaulich. Ist ein Stilbruch in der Arbeitsweise. Urheberrechtsmäßig dann korrekt aber nicht optimal. Ich wollte darauf hinaus, dass dies eigentlich Punkte sind, in denen wir aus Bildungssicht weit hinter den Möglichkeiten interaktiver Medien stehen. Daher wäre es ja auch einmal interessant zu wissen, was möglich ist und wo die Grenzen sind. Ich denke, die Punkte wurden hinreichend erörtert. Danke dafür für die Beiträge auch von meiner Seite.
  3. Wie kommt denn die Information aus dem Schulbuch im Homelearning zu dem Schüler ohne in digitalisierter Information Teile der Information zu kopieren, selbst wenn es nur die Übermittlung eines Aufgabentextes ist ? Oder werden diese Informationen in kryptischer urheberrechtszulässiger Information auf digitalem Weg weitergegeben ? Worin besteht der Unterschied zwischen einer analogen Kopie und einer Kopie, in dem ich ein Lehrbuch in eine Videokamera halte ? Ich bezweifle, dass Schulen das Nutzungsrecht zur digitalen Verwendung gedruckter Lehrbücher seit der Pandemie gekauft haben.
  4. An der Stelle wäre doch einmal die Frage interessant, inwiefern unser Urheberrecht an die heute vorliegende Situation des Home-Learnings angepasst ist. Dann muss es ja jede Menge Schulen/Lehrer geben, die sich derzeit strafbar machen, weil der Gesetzgeber zum Homelearning in Pandemiezeiten verpflichtet und es im Prinzip genau genommen null Material gibt, welches vom Lizenzrecht verwendet werden dürfte. Ist schon jemand auf die Idee gekommen, sämtliche Schulen am besten heute noch zu verklagen ?
  5. Das kann man so nicht stehenlassen, es gibt Ausnahmen. https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/leitfragen/2-rechtssicher-kopien-fuer-mich-erstellen/antwort-kopien-fuer-lehre Zudem würde es ja dann die Möglichkeit geben, sich um Quellen zu bemühen, die beispielsweise dem Creative Commons Modell entspringen würden. Außerdem ist hier zu lesen: Bei der Vervielfältigung für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG) sind auch solche Änderungen von Sprachwerken (z.B. Texte, Reden) zulässig, die für die Veranschaulichung des Unterrichts erforderlich sind (z.B. Zusammenfassungen; § 62 Absatz 4 Satz 1 UrhG). Diese Änderungen müssen deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden, ansonsten bedürfen sie der Einwilligung des Rechteinhabers (§ 62 Absatz 4 Satz 4 UrhG.
  6. Vielen Dank, natürlich in respektvollem Umgang miteinander. Veränderung würde ja in diesem Falle zwingend eine "Vervielfältigung" bedeuten und diese kann man ja im eigenen Archiv ausschließen, bei einem öffentlichen Archiv hingegen sieht die Sache anders aus. "...die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt...:"
  7. Das ist zur Kenntnis genommen. Aber wenn richtige Literaturarbeit auch ein Bestandteil der Arbeit eines Fachinformatikers wäre, dann sollte doch auch eine Diskussion in der Form möglich sein, dass man mal darüber nachdenkt. Ich finde es schade, wenn das Thema zu einem Bruch führt, bevor alle Aspekte beleuchtet worden sind.
  8. Als Informatiker sollte man auch Wissen, wie man eigene Literaturarbeit korrekt durchführt bei Berücksichtigung entsprechender Gesetze. Das ist für mich auch Teil dieser Ausbildung und somit Teil einer Information und darf demnach auch Teil einer Diskussion sein.
  9. Zitiere bitte die Stelle, wo das steht. Alles andere ist eine Frechheit.
  10. Und wer genau hat dieses hier zu irgend einem Zeitpunkt behauptet ? Hier werden jetzt sehr viele Dinge hinein interpretiert, die mit der Sachlage nichts aber auch gar nichts mehr zu tun haben. Hier wurde weder dazu aufgefordert noch angehalten widerrechtliche Verstöße zu Urheberrechten zu begehen. Das möchte ich an dieser Stelle einmal klar und deutlich festhalten.
  11. Was allerdings von dem konkreten Werk abhängt. Und da es berufliche Gruppen gibt, die über eigene Literaturarchive verfügen zur Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit, gibt es auch in diesem Bereich entsprechende Gesetze, als auch entsprechende Werke. Sonst würde es keinen einzigen Akademiker geben, der über die Jahre gewachsene Literaturarchive besitzen würde und zwar in elektronischer Form aus entsprechenden anderen Quellen.
  12. Natürlich muss man sich "informieren". Information ist eine Holschuld. Auch diese Erwartung kann man aber durchaus an einen angehenden Informatiker stellen, wie ich finde.
  13. 1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur 2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird
  14. Nö - wer aktiv mit einem Buch arbeitet, um sich darin eigene Notizen- und Anmerkungen anfertigen zu können, um dazu ein entsprechendes Ebook zu erzeugen, welches mit eigenem Wissen ergänzt wird und welches anschließend in digitaler Form zur Verfügung steht, macht definitiv nichts verkehrt. Zudem haben wir heute die Möglichkeit s.g. interaktive Bücher zu erstellen. Das ist genau ein Teil der digitalen Kompetenz, die die Gesellschaft in der Breite in Gänze in der Vergangenheit verpennt hat. Und wenn wir diese Fähigkeiten gelehrt und unterrichtet hätten, hätten wir heute nicht die Probleme durch Medienbrüche und fehlende Fertigkeiten, sich selbst Wissen anzueignen und ggf. zu ergänzen.
  15. Das ist korrekt. Es gibt aber die Möglichkeit eBooks zu erstellen, sofern man die Textinformationen vorliegen hat. Damit hat man dann alle Möglichkeiten, die ein eBook auch zur Verfügung hat. Von einem angehenden Informatiker kann man erwarten, sich mit der Thematik ausführlicher zu beschäftigen. Das Wissen in dieser Thematik ist auf jeden Fall auch hilfreich, sollte es mal erforderlich sein, eigene digitale Bibliotheken anzulegen.
  16. Nein, nur für die eigene Bibliothek natürlich. Von Vervielfältigung oder Verteilung ist hier keine Rede. Ich glaube nicht, dass es verboten ist, eigene Bücher aufzuschneiden und zu digitalisieren (für sich selbst). Zumal mein Angebot ja darin bestand EINER PERSON meine Bücher zu schenken.
  17. Das Thema hatten wir in unserer Klasse auch. Einzige Möglichkeit ist es dann, ein Buch physisch aufzuschneiden und zu digitalisieren. Mittlerweile gibt es aber auch Dokumentenscanner, die so etwas digitalisieren können, ohne es gleich kaputt zu machen. Vielleicht ist ja ein Mitschüler in einem Betrieb, der so eine Maschine bzw. Möglichkeit hat. Es gibt auch eine Anleitung, wie man mittels Smartphone ein Buch digitalisieren kann. Aber im Prinzip nutzt ein reines PDF auch nichts, wenn man es nicht durchsuchen kann (OCR Prozess). Es ist halt ein gewisser Arbeitsaufwand, danach geht es, wenn sich jemand die Arbeit macht. Ich würde noch die Bücher aus meinem Jahrgang (2017) kostenlos zur Verfügung stellen, wenn das jemand machen möchte, dann muss wenigstens kein neuwertiges Buch dazu geopfert werden. Bei Interesse vielleicht eine kurze Nachricht per PN. Die Grundlagenthemen von 2017 kann man durchaus nutzen, bei anderen Themen (Gesetze- und Änderungen) ist man natürlich auf aktuelles Material angewiesen.
  18. Von Seitens des Betriebes sicher eine mögliche Vorgehensweise. Allerdings eine Abmahnung jemandem, der als alleinstehender gerade im künstlichen Koma liegt z.B. nach einem Autounfall - da wäre vielleicht vorher eine Informationseinholung ratsam. Ich weiß gar nicht, wie das im Krankenhaus in so einem Fall abläuft, aber ich denke, die Behörden werden sicher informiert, bevor jemand eine Suchmeldung / Vermisstenanzeige bei der örtlichen Polizei erstellt. Vielleicht wäre eine Vermisstenanzeige auch kein verkehrter Weg, wenn es sonst keine Informationen vor Ort (Wohnanschrift, Vermieter, Angehörige) gibt.
  19. Vielleicht mal die Familie kontaktieren. Wir hatten jetzt auch von einem plötzlichen Todesfall (Herzinfarkt) im Computerverein erfahren von jemandem. Normalerweise gibt es ja bei jungen Leuten wenigstens noch irgend ein paar Angehörige. Klar - automatisches Bestehen bei Nichterscheinen - ich glaube, da braucht man nicht wirklich drüber nachzudenken. Informations-Automatismus gibt es auch nicht, selbst wenn jemand im Koma oder in der geschlossenen liegt - da muss sich wer drum kümmern.
  20. Vielleicht ist OneSignal dafür geeignet, wenn es nur um "Benachrichtigung" geht. Aber ob es im Workflow so geht, wie gewünscht, wird man sicher selbst testen müssen. https://onesignal.com/case-studies Die Notifications kann man hier testen: https://onesignal.com/lp-onesignal-features?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=topregionspush&gclid=CjwKCAjw9r-DBhBxEiwA9qYUpYcjT2gSRF8EftPK8DhFgSPMJfiR2SB6JDTWHxLFVCSf5hFvdpr2KRoCU3QQAvD_BwE Ist vielleicht weniger aufdringlich, als andere Wege und erfüllt seinen Zweck.
  21. Einen Helligkeitssensor "selbst" bauen oder ein medizinisches Gerät, dürfte dabei ein kleiner Unterschied in der Herausforderung darstellen. Aber ja, irgendwo beginnt das Bastelprojekt.
  22. Es gibt auch eine Bewegung, die sich "Open Electronics for Medical Devices" und Opensource Medical Hardware nennt. Das wäre ein Anküpfpunkt vergleichbar der 3D Drucker Szene rund um RepRap, die dabei helfen kann, selbst Hardware zu entwickeln und letztendlich an "offene" Hardware zu kommen, die man dann in eigene Projekte einbauen kann. Es nützt ja nix, wenn man auf der einen Seite ein Kit hat, um "medical" Data auswerten zu können, aber man keine Schnittstelle auf der anderen Seite hat, die den Zugriff auf die Daten ermöglicht (weil der Hersteller eben sein System "closed" hält.
  23. Ja und Last, but not least, gibt es doch den Hercules Emulator. Bei aktueller Technik ist man sicher auf den Zugang aktueller Systeme angewiesen. Aber bei vielen Grundlagenthemen kann man damit doch hervorragend arbeiten. http://www.hercules-390.org http://wotho.ethz.ch/tk4-/ Im Moshix Mainframe Channel (YT) gibt es etliche Tutorials auch mit aktuellen Lehrern und in Sachen Scripts. Der Emulator läuft sogar auf einem Raspberry Pi. https://www.youtube.com/c/moshix/videos https://www.linux-magazin.de/ausgaben/2008/02/grosse-kiste-kleine-kosten/
  24. Ja, dazu kann ich was sagen. Ich habe im Jahr 1996 Datenanalyse für Daten von einem Messgerät für Lungenvolumen im Rahmen meines Dienstes als Datenerfassungssoldat Labor Abteilung IV - Unterabteilung von unserem lokalen Bundeswehrzentralkrankenhaus gemacht. Die Geräte wurden speziell beim Hersteller für 40 TDM pro Stück so gekauft, dass die Daten ausgewertet werden konnten. Und auch danach waren die Auswertungsmöglichkeiten mehr als ernüchternd gewesen für den Preis. Die Daten kamen im CSV Format und mussten noch in einem Cube aufbereitet werden. Da es so was wie Excel OLAP 1996 noch nicht gab, mussten wir dann eine entsprechende Lösung mit vielen Datenblättern und Makros selbst "bauen". Es gibt eine Fachausbildung, die genau sich mit diesem Thema beschäftig. Vielleicht mal nach einer entsprechenden Weiterbildung dazu suchen. Wie gesagt, Daten nur in Absprache mit den Herstellern dieser Geräte.
  25. https://www.damit-deutschland-vorne-bleibt.de/Blickpunkt/Infrastruktur-aktuell/04493/Artikel/Amerikanischer-Traum-von-der-Reise-in-der-Roehre/04294

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...