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ickevondepinguin

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Beiträge von ickevondepinguin

  1. vor 3 Stunden schrieb Schmiddi19xx:

    bei uns hat einer das thema : domaincontroller aufsetzen und konfigurieren.

    das ging durch.

    Entweder hat er es als "Installation einer grundlegenenden IT-Infrastrukltur" verkauft oder der Prüfungsausschuss hatte Tomaten auf den Augen. Sorry, aber bei uns würde das als Thema (Titel + einzige Aufgabe) so niemals durchgehen.

  2. vor 9 Minuten schrieb Renstar:

    Meiner Meinung nach wäre das zu wenig oder wie seht ihr das?

    Meiner Meinung nach auch.

    vor 9 Minuten schrieb Renstar:

    -Entscheidungsmatrix welche Datenbank genutzt werden soll? (Vorgaben sind gegeben)

    Entscheiden ja die Entwickler, mit was die ihre Datenbank bauen wollen.

    vor 9 Minuten schrieb Renstar:

    -VM aufsetzen, Entscheidungsmatrix Windows Server oder Linux

    Dafür brauch es wahrlich kein 40h-Projekt.

    Insgesamt fehlt bei der Idee die fachliche Tiefe. Vom kaufmännischen Prozess bis zur Umsetzung.

    Ich zitiere mal meinen Lieblingsforenkollegen @charmanta

    Zitat

     

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung

    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.

     

     

  3. Die Vorredner haben es schon gesagt. Das ist oft so.

    vor 3 Stunden schrieb Malex2018:

    Bei meiner IHK musste eine Entscheidungsfindung drin stehen.

    und

    vor 3 Stunden schrieb Brapchu:

    Die Nutzwertanalyse ist ein Muss.

    Schlagen beide in die gleiche Kerbe....

    Mehr Infos darfs aber nciht geben, laufende Prüfung. ;)

  4. vor 7 Stunden schrieb MustafGames:

    und ist es in Ordnung wenn man nur fiktive Preise hinschreibt?

    Was ist der Grund für fiktive Preise?

    Praktikum/Umschulung zählt nicht. Das kann man erfragen (lassen).

    Weiter: Lohnkosten interessieren mich nicht. Ich will einen Stundensatz als Prüfer, in dem
    die Posten enthalten sind: Lohn, Nebenkosten, FIrmenwagen/FLottennutzung, Miete, ....
    Dieser muss realistisch sein.

    vor 5 Stunden schrieb Budspencer:

    Die Personalkosten (Stundenlohn) können Beispielhaft mit dem aktuellen Tariflohn des öffentlichen Dienst angegeben werden. 

    Das spiegelt die Kosten nicht wieder.

    vor 4 Stunden schrieb MustafGames:

    Ich würde also 0€ angeben, da es keine zusätzlichen Kosten sind, die durch das Projekt entstehen.

    Es entstehen immer Kosten. Neben Personalkosten (Lohn + Nebenk..., wir sprachen schon darüber) auch Betriebs- und Wartungskosten für die Lösung.

    Weiter sollte hier aber nicht geholfen werden, als mit diesen sehr allgemeinen Informationen da es sich um eine laufende Prüfung handelt 😉 

  5. vor 1 Minute schrieb Gabbler7616:

    Wenn ich einfach nur hinschreiben ja danach wurde die Partition Formatiert macht das keinen sinn weil ich den Befehl noch bestimmte Parameter mitgegeben habe usw. 

    Dann beschreib das doch so? Deswegen muss es ja noch lange keine Anleitung werden. Du beschreibst ja nicht jeden Schritt so. Mehr dürfen wir dir aber auch schon nicht helfen, da laufende Prüfung... ;)

  6. Kann man, ist aber nicht ganz so gerne gesehen und kann zu Punktabzug führen. Du sollst Inhalte dokumentieren, keine Nachbauanleitung schreiben.

    vor 12 Stunden schrieb Gabbler7616:

    Deshalb habe ich die Befehle immer entsprechend makiert und kurz erläutert was die machen.

    Das würde ich bei außergewöhnlichen Eingriffen machen. Wenn du jetzt mit mkfs.ext4 eine Partition formatierst, interessiert das niemanden. Wenn du aber bestimmte Variabeln brauchst, um dein Ziel zu erreichen, und ohne geht es nicht, dann ist es "dokumentationswürdig". - So meine Ansicht.

  7. Schließe mich @charmanta an!

    Das ist kein Projekt im Sinne der PO! Bitte neues Thema mit erkennbaren Tätigkeiten die einen Vgl von Lösungsansätzen erschließen lassen.

    @Informatik_Maxi Du bist ein Prüfling, welcher das zu einfach sieht. Weil dein Ausschuss sich da nicht dran hält lieber sieht das du da was mit tollen Produkten machst oder die Findung reininterpretiert gilt das noch lange nicht für die anderen 97% der Prüfungen da draußen.

  8.  

      

    Am 26.4.2024 um 14:29 schrieb bartali:

    Hier in Bayern gehört das Verfassen des Projektberichtes nicht zur ansetzbaren Zeit.

    Bei uns gehört es definitiv dazu. Zudem sit es auch so, dass die Kundendoku/Admindoku Bewertungsrelevant ist (siehe Bewertungsmatrix).

     

      

    vor 11 Stunden schrieb cortez:

    Ich verstehe das ganze nicht. Mit VMware habt ihr eigentlich schon alles was ihr braucht, füge einen zweiten Host hinzu, oder ggf einen dritten und gut ist es.

    Ich verstehe es so, dass die Umgebung in die Jahre gekommen ist. Also schaut man nach einer Gesamtlösung.

     

     

  9. vor 26 Minuten schrieb DasMonchi:

    Die Anforderungen dier IHK sind Pauschal auf alle Fachrichtungen ein wenig realitätsfremd. Nicht Absurd wie manch einer behauptet, das ist übertrieben...

    Nein, ein Projekt darf fehlschlagen oder nur teilbearbeitet werden können, wenn es nachvollziehbar dargelegt wird. Die IHK ist da nicht realitätsfremd. Die Prüflinge geben nur lieber fertige Projekte ab, weil dies dem Semi-Standard entspricht. Heißt: Es wird einfach irgendwie als fertig dargestellt und die Lösung installiert, auch wenn Hardware nicht beschafft werden konnte. Hier kann man möglicherweise Punkte verbrennen.

    vor 27 Minuten schrieb DasMonchi:

    Aber nun zur Frage:

    Wie und was kann/darf/muss/sollte ich in die Doku packen um das zu bescheinigen?

    Bestellbestätigungen habe ich von der FachAbteilung als PDFs, alle mit in den Anhang der Doku?

    Darlegen als Abweichung, im Projektverlauf an der entsprechenden Stelle aufgreifen und beschreiben. Den Lösungsansatz hast du im Projektverlauf ja demnach schon aufgezeigt. Für die Umsetzung kann das Ganze als PoC dargestellt werden.

    Bis hierher waren das sehr allgemeine Antworten. Da laufende Prüfung würde ich es auch dabei belassen.
    Wenn Du dir immer noch unsicher bist, sprich deine IHK an!

  10. vor 9 Minuten schrieb Datawrapper:

    Also wenn der abgewiesen wird und neu gemacht werden muss, verlängert sich diese Frist?

     

    Bei uns gibt es pro "Runde" eine neue Frist. Muss ja so sein. Bei uns werden die Antworten auch gesammelt übermittelt. Wenn unsere Prüffrist der Anträge ausläuft, und die Antworten da sind, gehen die gesammelt raus. Danach beginnt idR die neue Frist.

     

  11. vor 5 Minuten schrieb allesweg:

    In nem halben Jahr hättest du dann wieder einige Versuche...

    Theoretisch hat man Zeit bis 40h vor Abgabepunkt der Dokumentation. Real eine Woche vor Abgabe der Doku.
    Die Anzahl von Antragsversuchen ist weder in der Prüfungsordnung noch im Gesetz gedeckelt.

    Zum Antrag: Was waren denn die Ablehnungsgründe?

    Ich sehe bei diesem Antrag KEINE Auswahl einer Lösung. Wo vergleichst Du Lösungsansätze (kein reiner Produktvergleich, das kann jede kaufmännisch arbeitende Person!)?

    Ich würde diesen Antrag in dieser Form ablehnen.

  12. vor 21 Stunden schrieb Kiki121:

    Also heißt das: Kriterien in der Anforderungsanalyse = Kriterien in der Nutzwert?

    Korrekt. Und die gewichtest du entsprechend.

    vor 15 Stunden schrieb Lisytiro:

    Die Kriterien und Gewichtung für eine Nutzwertanalyse kannst du erstmal frei definieren, wie sie für dich sinnig sind, PM-Methode "Schätzen".

    Davon rate ich dringend ab! Die Kriterien sollten eindeutig aus dem Soll-/der Anforderungsanalyse/dem Lastenheft zu entnehmen sein, je nachdem was vorliegt! Selbiges gilt hinterher für das Testen deiner Lösung. Ich empfehle immer, alle Tests schon VOR Lösungsauswahl zu definieren - damit ein lösungsunabhänigiger Test durchgeführt wird! Am Ende lässt sich dann auch ein ordentlicher Soll-/Ist-Vergleich durchführen. Durch die immer gleichen Kriterien(kataloge) bekommt das Projekt einen roten Faden.

  13. vor 20 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:

    Ich sitze dummerweise die halbe Ausbildungszeit nur vor dem Telefon und warte, würdest du dass dann auch so ins Berichtsheft schreiben oder etwas zum reinschreiben erfinden was dann aber nicht stimmt.

    Ja würde ich. Da in dem Ausbildungsbericht Tatsachen dokumentiert werden.

    Das Berichtsheft ist deine (Ausbildungs-)Lebensversicherung. Das IST später dein Nachweis, das du
    nicht richtig ausgebildet wurdest!

  14. Am 23.3.2024 um 16:26 schrieb Dansyll:

    Tipp: Für jeden Prüfling besteht die Möglichkeit, Einsicht auf die benotete Prüfung bei der IHK zu beantragen. Der Antrag erfolgt meines Wissens jedoch schriflich.

    Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist.

  15. vor 29 Minuten schrieb JaWiesoNicht:

    Das Hauptziel besteht darin, eine zukunftsfähige, flexible und skalierbare Telefoninfrastruktur zu
    schaffen, die es uns ermöglicht, agiler auf geschäftliche Anforderungen zu reagieren und die
    Gesamteffizienz unserer Kommunikationsprozesse zu steigern. Eine Cloud-Telefonanlage bringt
    eine Vielzahl neuer Funktionen und [....]

    Da hast du's. Keine Eindeutige Nennung. Der PA geht sicher, dass du Alternativen abwägst.

    Mach das einfach, und gut ist. Es gibt bei Cloud-Teleonie ja viele Anbieter, dessen Funktionen und
    Umfang man gut bewerten kann.

    Viel Erfolg!

  16. vor 17 Minuten schrieb JaWiesoNicht:

    Dadurch sollte es durchaus möglich sein, einen Vergleich einzuplanen, abweichend vom Projektantrag - oder irre ich mich diesbezüglich?

    Ich denke, der PA geht somit von einem Vgl. aus und hat nur noch einmal deutlich gemacht, das dieser bitte gemacht werden soll. Diese ist somit drin und gehört natürlich, selbstverständlich in eine Projektplanung hinein und in den Ablauf hinein.

    Ansonsten, siehe die Antwort von @charmanta.

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