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Enno

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  1. @Tsnumai87 moep. Ab zum Anwalt. Das hier hab ich in nem anderen Forum gefunden: die beabsichtigte Änderung der Grundbucheintragung bedarf zunächst einer notariell beurkundeten Vereinbarung über die Übertragung des hälftigen Anteils auf den anderen Ehegatten. Diese Vereinbarung wird dann vom Notar dem Grundbuchamt zugeleitet, verbunden mit dem Antrag nunmehr die Eintragung des anderen Ehegatte als Miteigentümer im Grundbuch vorzunehmen. Die Höhe der Kosten kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, da diese für die Beurkundung vom Wert abhängen. Auch hinsichtlich der Kosten für die Eintragungen müssen Sie diese in einem Beratungsgespräch mit einem Notar zuvor klären. Hinweisen möchte ich Sie darauf, dass mit der Eintragung als Miteigentümer nach wie vor das gesamte Grundstück als Sicherheit für eingetragene Grundpfandrechte( Grundschulden etc.) belastet ist. Kommt also der eine Ehegatte seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Darlehnsvertrag nicht, kann das Kreditinstitut das gesamte Grundstück, auch den Anteil des neuen Miteigentümers, verwerten. Weiter weise ich zumindest darauf hin, dass nur beide gemeinsam das Grundstück veräußern können. Kommt es zu einer Scheidung und die Ehegatten sind sich nicht einig, wie hinsichtlich des Grundstückes die Auseindersetzung durchgeführt werden soll, bleibt nur die Zwangsversteigerung. Nur auf diesem Weg kann man eine Miteigentumsgemeinschaft auseinandersetzen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist. Demgegenüber steht aber die Sicherheit, dass der andere Ehegatte nunmehr das Grundstück nicht mehr allein veräußern kann. Eine andere Möglichkeit, den "Gleichstand" annähernd herzustellen, kann eine Ehevertrag sein, der notariell zu Beurkunden ist. Zumindest hinsichtlich der Scheidung könnte bereits eine Regelung aufgenommen werden, die dem nicht eingeentragenen Ehegatten einen finanziellen Ausgleich im Falle der Scheidung gewährt. Für den Erbschaftsfall könnte auch nur ein Erbvertrag zumindest annähernd einen Ausgelich schaffen. Nach wie vor bestehen bleiben aber Pflichteilsansprüche möglicher Kinder. Ich rate Ihnen, die Angelegenheit insgesamt mit einem Notar zu erörtern. Da eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, können Sie mit diesem die verschiedenen Möglichkeiten erörtern, was in der notwendigen Ausführlichkeit hier nicht möglich ist. Grundbucheintragsänderungen sind IMMER notariell zu beurkunden. Da geht nichts mit Verzichtserklärung o.ä. Gruß Enno
  2. @crash2001 ah, Schäuble hat also das Recht sich seine Untertanen auszusuchen? Wenn die nicht zustimmen das er die PCs durchsuchen darf, dann sind sie eben vorsorglich wegzusperren? Komische Ansichten. Das ganze nennt man dann auch Verdachtsunabhängige Kontrolle.
  3. [zitat]Auf der anderen Seite mal die indiskrete Frage: "Hast Du was zu verbergen?"[/zitat] Das ist wohl die Dämlichste aller möglichen Antworten und Einstellungen zu so einem Thema. Genauso wenn die Leute so reagieren wenn es heist: Onlinedurchsuchung. "Ich hab ja nichts zu verbergen! Mir passiert also nichts!" DOCH EUCH PASIERT WAS! Eure Privatsphäre wird verletzt. Die Frage nach Relegionszugehörigkeit, Schwangerschaft und einigem anderen ist ja schon Gesetzlich "verboten". Dazu gehörte IMHO auch die Frage nach "religiösen" Gemeinschaften. Die Frage, oder Bitte nach einem Drogentest würde ich genauso ablehnen. Meinen Chef geht es nichts an was ich in meiner Freizeit tue. Diese Woche fragt er danach. Nächste Woche dann ob ich z.B. Bungeespringe oder Tauche, Weil das sind ja Risikosportarten. Und wenn dabei was passiert falle ich ja für die Firma aus. Ne ne. Gruß Enno
  4. aehm kürze das ganze spiel doch etwas ab: if not exist \\PCXYZ\c$\Temp (md \\PCXYZ\c$\Temp) xcopy .\w*.* \\PCXYZ\c$\temp /Q
  5. ^Blub < blubb - BLLLUB v blub-blub
  6. ^20 minuten noch < is dann mal am rechner runterfahren. v mag auch heim!
  7. ^ mir doch egal. < ne lieber: Honey Oat - footlong / Chicken Teriyaki / Frischkäse / alles / getoasted / Honey Mustard v fragt sich grad was das für ne Bestellung ist.
  8. zu langsam ^ Jep. < tritt bei mir aber schon bei weniger als 8 Stunden auf. v rechen viel weniger "Schlafstunden" ****** ^aeh, Arbeit <-> Fleissig < ??? v würde auch lieber am See liegen
  9. Enno

    Toner ausgelaufen

    aehm, erstmal: Jeder Stoff ist Krebserregend oder Krebsfördernd. Es kommt nur auf die Dosis an.
  10. ^ is bei sowas immer dabei! < hat eh schon laptop, daheim und in der Firma. v wünscht sich das auch
  11. ^ denkt sowas nicht < hat nen Büro - Erdgeschoss im Nord/Osten - da is immer kühl v schwitzt sich einen ab in seinem Büro!
  12. gilt die urlaubssperre nur für diesen Azubi? oder gilt sie evtl. für die Abteilung in der du grade bist / warst?
  13. laut einigen Bekannten soll der Verleihservice von Amazon recht gut sein.
  14. ^ ne, Totes Tier muss sein! < kennt keinen Frutarier v kennt auch keinen Frutarier
  15. ^ Jep = Freak³ v fragt sich was Freak³ sein soll!
  16. ich meld mic dann auch mal fürs Angrillen an. Aehm, wenn wir alle 5€ zusammen legen dann komen wir doch auf nen richtig schicken Grill für den Threadstarter.
  17. ^ besser wäre: cp de.wikipedia.org/wiki/ /localhost/brain/ -r -v < hat seine FiSi Prüfungen vor 8 Jahren bestanden. v hat noch andere Prüfungen die nächsten Tage anstehen (z.B. Führerschein oder so?) ?
  18. ^ richtig! < war letztes WE weg, fährt nächstes WE weg und am langen WE Frohnleichnam auch! v beneidet mich jetzt wenigstens ein wenig? :hells:
  19. Also ich würde ganz profan den Virenscanner als Übeltäter bezeichnen. Ich hatte bei mir das gleiche Problem. Auf dem FileServer einen On-Access Virenscanner installiert. Und schwups war die Datenrate so im Keller das die Nacht zu sichern nicht mehr reichte. Virenscanner wieder ausgeschaltet und es lief wieder in einer annehmbaren Geschwindigkeit. Kann es sein, das der virenscanner nur auf den beiden zu sichernden Maschinen installiert ist und nicht auf der Maschine an der das Bandlaufwerk hängt? Wenn dem so ist, kanst du wenigstens auf einer der beiden Maschinen mal für einen Sicherungslauf den Virenscanner abschalten?
  20. ^ braucht kein Feuerzeug < ist nämlich NICHTRaucher! v findet 7,50€ pro Liter Feuerzeugbenzin auch recht teuer
  21. ^ach was < kennt auch frische Luft aus der Dose: Krone.at * Nationalpark verkauft frische Luft in Dosen v wundert sich was es alles dubioses im Netz gibt!
  22. Das beste ist echt, ruf deine IHK an. Im Normalfall sollte aber bei der mündlichen nichts dagegensprechen den Termin zu verschieben. Wenn ihr eine große IHK habt, dann sind die mündlichen ja eh an mehreren Tagen. Und dann braucht man nur zu koordinieren das du eben an einem "passenden" Tag dran bist. Gruß Enno
  23. @ganymed Wobei nicht immer ne Kündigungsfrist bleibt. bei mir war es dann mit sofortiger Freistellung. Mein Abteilungsleiter durfte mich noch bis zum Schreibtisch begleiten, damit ich mein privates Zeug zusammen sammeln konnte. Und dann durfte ich das Firmengelände verlassen. Ach E-Mail durfte ich noch schreiben.
  24. ^ noch nicht! < noch ne stunde, dann is Muckibude dran v findet Muckibudenrenner DOOF!
  25. keine Möglichkeitsform. Du verabschiedest dich mit der Mail. und nicht "du wolltest" Kommt auch auf die Firma und die Größe an. Wenns nur in der Firma ist, sollte sowas ok sein. Meinen Kunden hab ich etwas in der Art: "Sehr geehrte Damen und Herren, absofort stehe ich dem Hause XYZ nicht mehr zur Verfügung. Bei Fragen und Problemen zu den Produkten wenden Sie sich bitte in Zukunft an Hr. aa BB unter der Telefonnummer ABC.DEF. Gleichzeitig möchte ich mich bei ihnen allen für die langjährige gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche Ihnen alles gute. MfG Enno" Halt etwas ausformuliert und nicht nur als 2Zeiler geschrieben.

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