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mistro

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Alle Inhalte von mistro

  1. Schließe mich Crash2001 an. Ich arbeite mittlerweile fast 7Jahre im TVÖD und habe so eine schwammige Aussage wie von dir noch nirgendwo gesehen. Direkt TVÖD bezogen fallen mir nur einige Vorgaben des BSI ein, wobei man auch hier nicht unbedingt immer dergleichen Meinung sein muss.
  2. mistro

    Gehaltsfrage

    Mit der neuen Entgeldtordnung Bund ist auch eine E13, bei entsprechender Qualifikation sogar ohne Personalverantwortung möglich.
  3. Woher nimmst du diese Informationen? Mir sind Fälle bekannt wo angehenden Azubis sogar die Abendschule finanziert wird. Bei einem anderen Fall wird das Studium mitfinanziert, Teilweise bis zum Master. Selbst Schulbücher etc werden zum teil übernommen. Alles im Rahmen des Öffentlichen Dienstes!
  4. Irgendwo wäre es ja auch unlogisch wenn der Mindestlohn auch für Azubis gelten würde. Nehmen wir mal an wir hätten einen Betrieb der noch nicht den Mindestlohn zahlt. Nun muss dieser seine Beschäftigten auf den Mindestlohn anheben. Warum sollte dieser Betrieb dann noch Ausbilden, wenn a.) der Azubi genauso teuer/günstig ist wie ein vollwertiger Arbeiter und b.) der Azubi zudem ja auch noch in die Berufsschule muss, wo der Betrieb im Gegensatz zu einem Vollwertigen Arbeiter viel weniger nutzen davon hat. Und gerade im Bereich des Einzelhandels gibt es zahlreiche Kräfte die nur knapp über den neuen Mindestlohn liegen.
  5. Hinsichtlich zum Thema ob ein Studium im TVöD benötigt wird um höher als E8/E9 zu kommen kann ich dies verneinen. Im Angestelltenverhältniss kann der Dienstherr heir freibestimmen, ob er einen nicht studierenden in eine E10/E11/E12/E13... eingruppiert oder nicht. Viel wichtiger als das Studium hier ist die Stellenbeschreibung. Wenn die Stellenbeschreibung eine E10 vorsieht, so kann jeder der diese Stelle inne hat eine E10 verlangen. Das ganze geht im übrigen auch andersherum, so erhält man nicht zwangsläufig eine höhere Entgeldgruppe, wenn man ein Studium hat, wenn die Stellenbeschreibung nur eine E8 vorsieht. Die Angebe im TVöD, das man ab E9 eine Fachhochschule besucht haben muss, sind lediglich Richtlinien. Vergleichbar in etwa mit der Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. --- Bei Beamten oder Dienstordnungsangestellten ist dies übrigens in der tat so, dass man um höher Eingruppiert werden zu können bestimmte fachliche Vorrausetzungen erfüllen muss. So kann hier ein Studium in der Tat pflicht sein, um weiter befördert werden zu können. Habe im übrigen auch nicht Studiert und habe eine E11 und hoffe noch auf meine E12 ;o)
  6. Geräte werden zentrale für alle ausgeschrieben und anschließend bestellt. Es erfolgt die Einbindung ins Netzwerk durch den Benutzerservice und die Clients installieren sich über eine Softwareverteilung vollautomatisiert via PXE. Haben ca. 1800 Clients
  7. Ich bin damals beim "Partytrupp" weggegangen. Ist leider eben nur eine "untere Landesbehörde", wo die Verdienstmöglichkeiten doch beschränkt sind.
  8. Diese komische Programmierzulage habe ich auch, obwohl FiSi.... Naja ist mit 23,01€ auch nicht wirklich die Welt und kaum ne Currywurst wert.
  9. Ja mit Berufserfahrung von mind 3 Jahren kannst du direkt in Stufe 3 eingruppiert werden. Dies Berufserfahrung muss nicht im ÖD gesammelt sein.
  10. Letzter Abschluss: FiSi - 01/2007 Tarfifvertrag: TvöD Bund Bundesland: NRW Entgeldgruppe: E11 Stufe: 4 Berufserfahrung: 5 Jahre Jobbeschreibung: Projektmanagement und Systemadministration(AD/Citrix/VMWare)
  11. Immer bei Einstellung dran denken euch die bisherige Berufserfahrung anrechnen zu lassen: §16 Abs 2 / TVÖD 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Der Arbeitgeber macht es idR nicht gerne, aber es gibt auch die Möglichkeit des Vorzeitigen Stufenaufstiegs: §17 Abs 2 / TVÖD 1Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. 2Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. 3Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. 4Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. 5Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. 6Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll. VG mistro (FiSi Abschluss 1 /2007, seit 1/2008 im TVöD ohne Studium, aktuell mit E11 / Stufe 4)
  12. Danke schwarzerengel, in der tat traffen bei mir sogar beide (§16 und §17) zu, dafür müsste ich aber auch entsprechend kämpfen. Habe meine Ausbildung im übrigen in der Privatwirtschaft gemacht. In der tat gibt es im TvÖD einen Stellenplan der strikt geregelt ist. Dieser wird je nach Behörde/Einrichtung u.a. vom BVA herausgegeben und setzt sich auch anhand des Gehaltes des Leiters/Führung zusammen. Das ist auch gut so, da auch der TVöD irgendwie wirtschaften muss. Nähere Informationen hierzu kann euch bestimmt auch die Personalabteilung geben.
  13. Mal davon abgesehen das eine Hausmeisterstelle wohl eher selten die E8 übersteigen dürfte, ob Studium oder nicht, muss der Stellenplan natürlich auch entsprechende Eingruppierungen hergeben. Im TVöD läuft dies nach einem Pyramiedenprinzip. Je höher die Eingruppierung eures Geschäftsführers, desto mehr untergeordnete Eingruppierungen gibt es. Beispiel: 1x E15 4x E14 8x E13 16x E12 32x E11 .... Wenn daher keine Stelle mit der entsprechender Entgeldgruppe vorhanden ist, so kann diese auch wenn der Arbeitgeber dir gerne mehr bezahlen wollen würde nicht zugewiesen werden.
  14. Ihr müsst ja alle tolle Arbeitgeber haben, das die mit Dienstwagen so umsich herschmeißen können.... alle Achtung.... Wer sagt eigentlich das man im ÖD keinen Dienstwagen haben kann? ÖD heißt im übrigen nicht nur die kleine Behörde von neben an! Die Entscheidung muss denke ich jeder für sich selbst treffen, jedoch kann man genausogut das gegenbeispiel nennen das in der Privatwirtschaft auch teils unterirdische Gehälter bezahlt werden. Im übrigen habe ich noch gar keine 6Jahre Berufserfahrung, sondern auch nur 4, deshalb stimmt obige Rechnung mit den 5% auch nicht ;o)
  15. Du weißt aber schon das dies im TVöD Einstiegsgehälter sind? Wenn ich mir so den Gehaltsthread anschaue finde ich das der TVöD noch recht gut bezahlt. Zusätzlich finde ich die Sprünge gerade in den Anfangsstufen echt gut. Immerhin erwartet einen in der E12 innerhalb der ersten 3 Jahre eine Gehaltssteigerung von fast 30% und das automatisch. Bin selbst auch im TVöD und mit einer E11/4 im alter von 25 echt zufrieden.
  16. Es gibt auch Fachinformatikerstellen, welche bis 11 bewertet werden. Es sind zwar wenige aber es gibt sie. Letztendlich ist immer der Satz "Studium oder vergleichbare Kenntnisse" wichtig. Habe zum Beispiel selbst eine 11er Stelle ohne Studium. 13 ist wohl eher etwas utopisch.
  17. Ich bin ebenfalls "nur" FI und arbeite im TVöD und bekomme eine E11. Es ist auch keine seltenheit das FI's im TVöD E9-E11 bekommen. Da gibt es hier aber auch shcon unzählige Threads zu. Das Problematische an der Sache ist, dass es auch stellen mit E5-E7 hier im Forum gibt. Die äußern sich natürlich immer skeptisch wenn einer von E11 spricht und man findet dann wiederum immer gerne die oben aufgeführte Tabelle mit den Eingruppierungen nach Studiengrad. Die Tabelle ist aber lediglich ein Richtwert und kein muss. Nachwievor bleibt es im Angestelltenverhältnis (Achtung, bei Beamten ist die Tabelle wirklich statisch!) im Ermessensraum der Behörde wie eingruppiert wird.
  18. Ein Update von 32bit auf 64bit geht nur mit einer Neuinstallation
  19. Sag mal von welchen Sozialleistungen sprichst du hier? Ich glaube ich arbeite in einem anderen Öffentlichen Dienst als du. Die Betriebsrente (VBL) kann wohl nicht gemeint sein, da diese ja das brutto ja eher noch dezimiert und außerdem gibt es in der freien Wirtschaft viel bessere. VL ist mit 6,50€ auch nicht der renner. Hoffe du kannst micht aufklären.
  20. Ich denke auch das die Frage eher schlecht gestellt ist. TCP basiert darauf das nicht erhaltene Pakete erneut gesendet werden. Bei einem Telefongespräch ist es aber auch gar nicht wichtig das jedes Paket ankommt. Ein nachsenden würde bedeuten das ganze Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden würden. Jetzt könnte man auch so argumentieren das wenn der Brief vom Postboten nicht zustellbar ist, dieser automatsich an die Absenderadresse zurückgeschickt wird. Jedenfalls ist dies bei uns in Deutschland so ;o) Und somit ist das eigentlich mehr TCP als das Telefongespräch! Der Kollege am anderen Apparat sagt ja wohl kaum "Ich habe gerade folgenden Satz verstanden: ......" Ich würde die Frage definitiv anfechten.
  21. Bei mir war da sso das ich meine Ausbildung zum 17. des Monats beendet hatte. Ab den 18 bin ich übernommen wurden und habe einen Jahresvertrag bekommen. Da ich den Jahresvertrag nicht verlängert habe wurde ich quasi am darauffolgenden Jahr zum 18. Arbeitslos. Hab de smit meinem neuen Arbeitgeber aber auch abgeklärt das dieser mich zum 18. einstellt und nicht wie sonst üblich zum 01. Es spricht also auch nichts dagegen 4Tage früher bei deinem AG anzufangen. Das Gehalt wurde mir dann anteilig berechnet.
  22. Naja ob ich jetzt 150 Leute Betreue oder 400 Macht vom Administrationsaufwand keinen großen Unterschied sofern standardisiert wurde! Fakt ist das ich für einen "Grundservice" eine gewisse Anzahl Mitarbeiter brauche. So brauche ich sowohl für 150 alsauch 400 Leute jeweiles einen Admin und eine Vertretung. Zusätzlich eigentlich auch noch eine dritte Person, da ich immer davon ausgehen muss, dass sich jemand in Urlaub befindet. Das Andere Problem ist das man sich erstmal im klaren sein muss was diese Personen alles betreuen sprich Server / Clients / Netzwerk eventuell Telefonie? Und mal ehrlich ob ich jetzt 400 oder 450 MA's betreue sollte in einer gutstrukturierten IT keine Rolle spielen. Ich habe auch schon 3500 MA's in einem Team von 5Personen betreut. Hier durften die User aber auch gar nichts, so war selbst USB/CD-Rom gesperrt und Internetzugang nur an ausgewählten PC's verfügbar.
  23. Es könnte aber durchaus auch eniger sein, gerade wenn Azubis übernommen werden fangen die gerne mal mit 2000€ an. Das wäre fänd ich auch noch in Ordnung. Einen großen Verhandlungsspielraum wirst du für eine übernahme aber nicht haben.
  24. Wirst du übernommen oder geht es um eine Neueinstellung? Es wäre auch wichtig zu wissen ob die Firma einem Tarifvertrag unterliegt.
  25. Wenn es eine Verhandlung ist, dann wäre es wohl ganz gut zu wissen was du zur Zeit verdienst.

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