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Alle Inhalte von charmanta
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Sorry, das geht gar nicht. Das geht bei der Doku, aber sonst nicht.Da muss die ganze Show im Eimer gewesen sein. Ich lese auf die Schnelle leider nicht eindeutig heraus, ob Du FiAE oder FiSi werden willst ? Das ist nicht korrekt. Er muss helfen, das ist seine Aufgabe. Aber die Idee kommt von Dir selbst
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Meinungen zum Fachgespräch erwünscht
charmanta antwortete auf IT-Systemimperator's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Mal für die Mitleser: soweit mir bekannt wird das Fachgespräch ungefähr nach diesen Kriterien bewertet, zumindest deckt sich das hier mit den im Internet verfügbaren Mustern. Es geht also nicht nur um richtige oder falsche Antwort, sondern um die ganze Show und den Eindruck. Und bitte nicht behaupten, Ihr wüsstet nach dem FG noch im Detail was und WIE Ihr das gesagt hat ... Tante Adrenalin versaut Eure Erinnerung, völlig normal Beherrschung der Fachsprache ( weniger Punkte ) Anwendung korrekter Kontext Erläuterungen Beherrschung des für die Projektarbeit relevanten Fachhintergrundes ( recht viele Punkte ) Fachwissen Zusammenhänge korrekter Zusammenhang Fachfragen korrekt beantwortet Problemerfassung, Problemdarstellung und Problemlösung ( recht viele Punkte ) Fachwissen dargestellt Zusammenhänge erkannt korrekter Zusammenhang Fachfragen korrekt beantwortet Argumentation und Begründung ( recht viele Punkte ) Nachvollziehbarkeit Alternativen aufgezeigt? Umfeld korrekt bewertet Kosten/Nutzen aufgezeigt? -
Meinungen zum Fachgespräch erwünscht
charmanta antwortete auf IT-Systemimperator's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Nein das ist immer hoch subjektiv. Die Noten findet ein Ausschuss, kein einzelner Prüfer Die zitierten Fragen sind auch ok. Für die Prüfung ists egal ob Dein Laden gross oder klein ist und es wird nicht nur die Antwort, sondern auch Fachsprache und Benennung von Alternativen bewertet. Deine viel zu kurzen "finalen Antworten" erlauben also auch keinerlei Bewertung Du hast Bestanden, herzlichen Glückwunsch. Das isses -
Nenne uns dochmal die offiziellen Berufsbezeichnungen und dann schauen wir mal in die Specs rein. Programmierer = FiAE ? Webentwickler = ???
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Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A
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... Prüfer bewerten was geboten wird und helfen meistens mit. Aber geschenkt gibts nix
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File-Server Zugriff
charmanta antwortete auf eine Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
ein nicht für diesen Zugriff konfiguriertes SMB macht da Stress ... SMB1 geht überhaupt nicht mehr vernünftig. Für eine echte volle Implementierung gibt es kommerzielle Lösungen (@tkreutz2 Du warst präziser und schneller ) wie zb Helios oder Xinet. Apple ist anders und ganz viele Win Supporter unterschätzen völlig die Besonderheiten des OS wie zb die vielen Unicode Darstellungen oder das Verhalten auf einem Server. "Das sind ja bloss PCs mit nem Apfel drauf" ist einfach Unsinn, schon immer gewesen Die Win Protokolle sind vergleichsweise einfach. Ich meine zu erinnern, dass NFS stabiler ist als schlecht konfiguriertes SMB2 ... Auf jeden Fall muss der Dienstleister ran, nicht Du als Win Admin 1st Lvl Das ist was für 3rd Lvl -
File-Server Zugriff
charmanta antwortete auf eine Frage in Systemadministratoren und Netzwerktechniker
Andersrum, SMB unterstützt nicht alles was ein Mac kann Adobe und M$ Produkte legen eine temporäre Datei auf dem Server an und ersetzen das Ziel dann, wenn die Temp-Datei komplett übertragen wurde. Nur harmonieren diese Temp-Namen nicht mit 0815-SMB Shares Korrekt. Vor allem ist der "defaults" Befehl einer auf dem Mac. Dein DL hat keine Ahnung von Mac Integration, sorry Es klingt für mich nach einem Feintuning am SMB2 ... Grundsätzlich werden die Macs an so einer Büchse aber immer kastriert laufen, da die nicht alles verarbeiten können was das Apple SMB so darstellen kann .... -
hab ich auch nicht so verstanden. Naja ... die Kasse ist halt begrenzt. Aber grade die Behörden wissen um die Probleme und versuchen sich zu kümmern. Aber machen wir uns nix vor, eine brauchbare Datenschutzdoku hats kaum irgendwo bis vor zwei Jahren gegeben und Behörden verarbeitet ja nun mal reichlich pbDaten Im Norden ist JohCasper ja sehr eifrig auch gegen/für Behörden unterwegs. Schau Dir mal aus Deinem Bundesland den Tätigkeitsbericht der Datenschutzaufsicht an, das öffnet Augen Übrigens auch nett: https://www.enforcementtracker.com/?mc_cid=5f154b1d5b&mc_eid=6da4e48992
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Kündigungsschreiben für das Amt vom AG bei keiner Übernahme
charmanta antwortete auf IT-Systemimperator's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hä ? Mit dem Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis, da wirst Du gar nicht gekündigt. Gib mal mehr Infos bitte -
Schatz und ich sag noch, vergiss nicht ZickOSan zu nehmen Zeig mir auch nur eine, die die DSGVO komplett inkl Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Griff hat. EINE reicht
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Geld regiert die Welt ... und anderswo den Mist zusammen dengeln lassen ist halt billiger. Dass man sich damit evt auch ne Made ins Haus holt wurde viel zu lange ignoriert. Du hast mal wieder völlig Recht ... aber es nützt nix Ausserdem sind einige Hersteller reichlich mit den Landesregierungen und Behörden verstrickt, siehe Versuche M$ zu ersetzen was "nicht geht" .... FilzzzzzzzzMe Baby
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Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
Strafbewehrt im Ermessen der Aufsichtsbehörde. Vermutlich erstmal ganz deutlicher Finger ... bei erneutem Verstoß dann Kohle. Die Mission heisst im Moment ja noch "Aufklärung" es reicht völlig dass er Dir Deine Datenschutzinfo aushändigt. Die hat im Moment kaum jemand für Beschäftigte parat -
Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
ohne Deine Einwilligung übrigens klagefähig Verstöß gegen Datenschutz -
sofern Du nicht aus BaWü kommst ... tot. Du suchst Hardware, keine Lösung. Das ist ein ITSE Ansatz. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung
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Präziser: Bestandkunden, die vor Mai 2018 bereits via WA kommunziert haben sind nicht betroffen. Nur neue Kunden seit diesem Tag. Eine werbliche Ansprache auch B2B ist gemäß UWG §7 verboten. Aber eine konkrete Kontaktaufnahme eines (designierten) Kunden an eine veröffentlichte WA Kontaktinfo ist ok, wenn der Händler umgekehrt die genannten Maßnahmen ergriffen hat. Aber Vorsicht: Aktuell ist Privacy Shield gekippt. Seit letzter Woche gibt es ( außer einer Einwilligung ) KEINE anwendbare Rechtsgrundlage zur Nutzung von FB, WA & Co. Ich warte ja immer noch auf das Verbot von Windows 10 und O365 Einwandfrei zugelassen ists nicht aber die Aufsicht arbeitet selbst damit....
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Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
Jo. Aber wenn das zb in der (US)Cloud rennt hast Du mit Zitronen gehandelt. Rein technisch kann MDM eben auch in private Daten schauen. Naja ... zumindest bei IOS ists so dass es gar keine Business Accounts im AS gibt. Zumindest war das vor einem halben Jahr der Fall. Hier kauft rechtlich immer eine Privatperson. Wir zahlen nötige Software für IOS an die Mitarbeiter, die dann einen Firmenaccount als Apple-ID haben. Wobei man bei IOS eben einen Account für Apps und einen anderen für Music & Co hinterlegen kann. -
Firnenhardware privat nutzen: Fluch oder Segen?
charmanta antwortete auf Maniska's Thema in IT-Arbeitswelt
Der Titel des Datenschutz-Guru ist bereits vergeben ... und das auch noch an einen mir bekannten sehr geilen Fachanwalt Ein vom AG gestelltes Gerät, welches auch zur privaten Nutzung zugelassen wird, würde durch eine App wie beschrieben eben auch private personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Da hierfür keine Rechtsgrundlage einen "Zwang" definiert wird das nur mit einer Einwilligung des Betroffenen ( DSGVO Art 6.1.A ) möglich sein. Mit der Einwilligung arbeiten wir als DSBs eigentlich nur im Notfall, da bei Rücknahme der Einwilligung einiger Trubel vorprogrammiert ist. Auch ahne ich ganz böse Themen wie zb Wassup ... die ja privat durchaus verwendet werden dürfen, geschäftlich aber kaum legal zu betreiben sind ( nun auch wegen des Platzens des PrivacyShields ). Schwierig in der Praxis auch: der AG muss ja zb Backupoptionen für das Gerät stellen, sofern er geschäftllich persbez. Daten verarbeitet. Aber die dürfen die privaten pbD des Nutzers nicht erfassen ... Ich als DSB würde ganz klar sagen, entweder keine Privatnutzung oder keine "Tracking/Ortungs/wieauchimmer"-Tools installieren. Grade bei GPS Tracking könnte ich als AG ein privates Profil erstellen ... ein ziemliches Nogo -
Wenn die GF das wünscht haftet sie dafür. Die GF ist der "Verantwortliche" dieses Verfahrens. Dein Job ist es darauf hinzuweisen, dass WA nur mit vorheriger nachweisbarer Einwilligung auf ISOLIERTEN Geräten benutzt werden kann ... nur so Ist nach wie vor ein Riesenproblem weil es (fast) jeder nutzt und praktisch keine darf.... Kommt der Erstkontakt vom Kunden ists ok. Aber Ihr dürft einen Kunden ohne Einwilligung von einem WA verseuchten Handy weder anrufen noch mailen ...
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Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn: das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. im Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ausgenommen sind Personen in der Berufsbildung (Ausbildung / Fortbildung / Umschulung). Werden mehrere Teilzeitkräfte beschäftigt, addieren sich die Arbeitsstunden zu einem oder mehreren Vollzeitbeschäftigten. der Arbeitgeber zustimmt. Die Zustimmung darf er jedoch nur verweigern, sofern der Teilzeitbeschäftigung betriebliche Gründe entgegenstehen.