xTm Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Hallo IT-Jungs, folgende zwei Fragen beschäftigen mich, ist es überhaupt rechtens im Kündigungsschreiben eine Klausel wie "Gegen diese Kündigung werde ich keine rechtlichen Schritte einleiten"? Wenn ja was für Folgen könnte sowas theoretisch mit sich ziehen? ( abgesehen gegen die Kündigung selbst klagen ) Und der zweite Punkt ist es über üblich das der Mitarbeiter selbst die Kündigung unterschreiben muss??? danke schonmal im vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jonas_ Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Zugegeben, ich kann dir inhaltlich nicht mit Fachwissen helfen, aber das klingt für mich als Laie mehr als suspekt. Ich würde einen Anwalt aufsuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 @xTm also alles nur meine Meinung und ohne Fundiertes Fachwissen. Eine Kündigung enthält sinngemäß nur den Text: Wir kündigen ihnen zum xx.xx.2099 wegen dem und dem! Du unterschreibst hierbei dann auch nur den Empfang der Kündigung. Alles was darüber hinaus geht fällt in den Bereich eines Abwicklungsvertrags. Da steht dann z.B. drin, wir (der AG) zahlen ihnen 100.000€ und sie (der AN) halten den Mund und klagen nicht. Wenn du das unterschreibst solltest du vorher unbeidngt mit einem Anwalt und dem Arbeitsamt gesprochen haben ob das so in Ordnung geht. Also wie geschrieben, mit der Unterschrift unter den 1. Teil erklärst du nur, das du die Kündigung erhalten hast, mit dem 2. Teil erklärst du dich einverstanden wie die Kündigung durchgeführt wird. Und trotzdem IMMER einen Anwalt bei solchen Sachen hinzuziehen. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Um sinnvolle Antworten zu bekommen solltest du die Hintergründe deiner Fragen erläutern denn Montags ist die Glaskugel noch nicht warmgelaufen... In diesem Fall würde ich aber ebenfalls spontan sagen: Frag einen Anwalt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xTm Geschrieben 16. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 also mehr Hintergründe, na wie kurz angeschnitten... ich habe eine Kündigung zum 31.07.07 vor mir zu liegen (der 6te Monat Probezeit und da die finz. Zuschuss von der Agentur für mein Gehalt nun wegfällt wirft er mich kurzer Hand raus ) Das selbe Spiel hat er mit drei weiteren Mitarbeiter durchgezogen. Das unglaubliche ist das diese drei Mitarbeiter weiter 40h/woche arbeiten für geringfügig beschäftigt ( 165EUR im Monat ). Das selbe "Angebot" hat er an mich gerichtet. :upps lol Zurück zum Thema also der Standard Kündigungstext wie "Enno" ihn gepostet hat. Folglich nach "Mit freundlichen Grüßen... Geschäftsführer+Unterschrift" kommt die Bemerkung "Mir ist am 12.07.2007 durch die Geschäftsleitung die mündliche Kündigung ausgesprochen worden. Das Orginal der Kündigung habe ich am 12.07.2007 erhalten. Gegen diese Kündigung werde ich keine rechtlichen Schritte einleiten" und zu guter letzt soll ich das noch unterschreiben :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeathKid Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Na, wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du dem AG doch so oder so nix, oder? Ich wüsste nicht, was du da für rechtliche Schritte einleiten könntest. Wenn er sagt, er hat kein Geld um dich zu beschäftigen, reicht das. Bzw. in der Probeziet reicht glaub ich auch ""ich mag dich nich", oder? Insofern wüsste ich nicht, warum man das nich unterschreiben sollte. Aber, wie schon alle sagten, am besten ist immer ein Anwalt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trebstyle Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 bist du sicher, dass es ein "kündigungsschreiben" und kein "aufhebungsvertrag" ist? für mich klingt sowas nach "aufhebungsvertrag". sowas sollte man NIE unterschreiben! damit zieht sich der arbeitgeber kostengünstig aus der affäre! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xTm Geschrieben 16. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 ja natürlich Kündigung, hiermit kündigen wir das bestehen Arbeitsverhältniss etc... stimmt schon in der Probezeit kann ich eh nicht wirklich was einklagen was mit der Kündigung selbst zu tun hat, daher ja meine Frage ob es Folgen geben könnte wenn ich z.b. mein letzten Gehalt nich bekomm oder ähnlich. Aber unterschreiben werd ich das trotzdem nicht, ist mir alles zu suspekt. Aber danke an euch, teil eher die Meinungen von enno u. trebstyle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Insofern wüsste ich nicht, warum man das nich unterschreiben sollte. und warum sollte er es Unterschreiben? Also ich seh irgendwie das Problem nicht so ganz. Wenn du es nicht unterschreiben möchtest dann lass es doch einfach :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Ganz grundsätzlich sollte man nur die Dinge unterschreiben, von denen man die Konsequenzen kennt. Da das in diesem Fall ja nicht gegeben ist würde zumindest ich das erstmal nicht tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 so was assoziales...! das ist ausbeutung vom feinsten - wie muss man denn da drauf sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
knutschie1000 Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Also die Kündigung kannst du meines Wissens ruhig unterschreiben, und auch sein angebot für 165 Euro 40 Stunden zu arbeiten. Aber gleich im Gegenzug würde ich das mit dem Arbeitsamt besprechen , denn er ist verpflichtet dich bei einem Lohnzuschuss weitere 6 Monate zu beschäftigen ansonsten muss er das Geld zurückzahlen wenn ich richtig informiert bin. Des weiteren sind 40 Stunden wochen keine geringfügige Beschäftigung mehr, ich würde mich mit einem Anwalt beraten ob denn sowas überhaupt zulässig ist. Es kann sein das sowas gar nicht zulässig ist , schon gar nicht für die Summe von 165 euro pro monat bei einer 40 Stunden woche. Und ich bin mir fast sicher das sowas nicht rechtens ist, also würde ich 2 monate für 165 euro arbeiten und ihn dann verklagen. Mal sehen wie dann auf einmal das Arbeitsamt und Finanzamt hellörig bei ihm werden, die werden ihn dann schon unter die Lupe nehmen. Hatte auch mal sowas ähnliches , nach meiner meldung vom Arbeitsamt wurde die Firma aus allen Fördermaßnahmen herausgenommen und auf die Schwarze Liste gesetzt. Der bekommt nie wieder Umschüler, Auszubildende, Abeitslose vermittelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Wenn er unbedingt auf eine Unterschrift besteht setz ein Schreiben auf in dem sinngemäß folgendes steht. Hiermit betätige ich der Frima xxx den Eingang der schriftlichen Kündigung vom xx.xx.xxxx Ort,Datum und Unterschrift. Danach gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten. Frage vorher was die Beratung kostet. Zum Anwalt nimm den Arbeitsvertrag mit und alles was du an Unterlagen hast zu dem Bereich Zuschuß vom Arbeitgeber. Bin mir nicht sicher aber könnte mir vorstellen das dieser Passus die Kündigung ungültig macht oder er ist trotz Unterschrift ungültig(der Passus). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Gewerkschaftsmitglieder können auch bei der Gewerkschaft Beratung erhalten. Zudem ist bei u. a. bei VerDi eine Arbeitsrechtsschutzversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestätige den Erhalt der Kündigung, aber nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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