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Fragen zur Kündigung


xTm

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Hallo IT-Jungs,

folgende zwei Fragen beschäftigen mich, ist es überhaupt rechtens im Kündigungsschreiben eine Klausel wie "Gegen diese Kündigung werde ich keine rechtlichen Schritte einleiten"? Wenn ja was für Folgen könnte sowas theoretisch mit sich ziehen? ( abgesehen gegen die Kündigung selbst klagen :rolleyes: ) Und der zweite Punkt ist es über üblich das der Mitarbeiter selbst die Kündigung unterschreiben muss???

danke schonmal im vorraus

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@xTm

also alles nur meine Meinung und ohne Fundiertes Fachwissen.

Eine Kündigung enthält sinngemäß nur den Text:

Wir kündigen ihnen zum xx.xx.2099 wegen dem und dem!

Du unterschreibst hierbei dann auch nur den Empfang der Kündigung.

Alles was darüber hinaus geht fällt in den Bereich eines Abwicklungsvertrags.

Da steht dann z.B. drin, wir (der AG) zahlen ihnen 100.000€ und sie (der AN) halten den Mund und klagen nicht.

Wenn du das unterschreibst solltest du vorher unbeidngt mit einem Anwalt und dem Arbeitsamt gesprochen haben ob das so in Ordnung geht.

Also wie geschrieben, mit der Unterschrift unter den 1. Teil erklärst du nur, das du die Kündigung erhalten hast, mit dem 2. Teil erklärst du dich einverstanden wie die Kündigung durchgeführt wird.

Und trotzdem IMMER einen Anwalt bei solchen Sachen hinzuziehen.

Gruß

Enno

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also mehr Hintergründe,

na wie kurz angeschnitten...

ich habe eine Kündigung zum 31.07.07 vor mir zu liegen (der 6te Monat Probezeit und da die finz. Zuschuss von der Agentur für mein Gehalt nun wegfällt wirft er mich kurzer Hand raus :( )

Das selbe Spiel hat er mit drei weiteren Mitarbeiter durchgezogen. Das unglaubliche ist das diese drei Mitarbeiter weiter 40h/woche arbeiten für geringfügig beschäftigt ( 165EUR im Monat ). Das selbe "Angebot" hat er an mich gerichtet. :upps lol

Zurück zum Thema also

der Standard Kündigungstext wie "Enno" ihn gepostet hat. Folglich nach "Mit freundlichen Grüßen... Geschäftsführer+Unterschrift" kommt die Bemerkung

"Mir ist am 12.07.2007 durch die Geschäftsleitung die mündliche Kündigung ausgesprochen worden.

Das Orginal der Kündigung habe ich am 12.07.2007 erhalten.

Gegen diese Kündigung werde ich keine rechtlichen Schritte einleiten"

und zu guter letzt soll ich das noch unterschreiben :eek

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Na, wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du dem AG doch so oder so nix, oder?

Ich wüsste nicht, was du da für rechtliche Schritte einleiten könntest. Wenn er sagt, er hat kein Geld um dich zu beschäftigen, reicht das. Bzw. in der Probeziet reicht glaub ich auch ""ich mag dich nich", oder?

Insofern wüsste ich nicht, warum man das nich unterschreiben sollte.

Aber, wie schon alle sagten, am besten ist immer ein Anwalt!

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ja natürlich Kündigung, hiermit kündigen wir das bestehen Arbeitsverhältniss etc... stimmt schon in der Probezeit kann ich eh nicht wirklich was einklagen was mit der Kündigung selbst zu tun hat, daher ja meine Frage ob es Folgen geben könnte wenn ich z.b. mein letzten Gehalt nich bekomm oder ähnlich. Aber unterschreiben werd ich das trotzdem nicht, ist mir alles zu suspekt. Aber danke an euch, teil eher die Meinungen von enno u. trebstyle.

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Also die Kündigung kannst du meines Wissens ruhig unterschreiben, und auch sein angebot für 165 Euro 40 Stunden zu arbeiten.

Aber gleich im Gegenzug würde ich das mit dem Arbeitsamt besprechen , denn er ist verpflichtet dich bei einem Lohnzuschuss weitere 6 Monate zu beschäftigen ansonsten muss er das Geld zurückzahlen wenn ich richtig informiert bin.

Des weiteren sind 40 Stunden wochen keine geringfügige Beschäftigung mehr, ich würde mich mit einem Anwalt beraten ob denn sowas überhaupt zulässig ist.

Es kann sein das sowas gar nicht zulässig ist , schon gar nicht für die Summe von 165 euro pro monat bei einer 40 Stunden woche.

Und ich bin mir fast sicher das sowas nicht rechtens ist, also würde ich 2 monate für 165 euro arbeiten und ihn dann verklagen.

Mal sehen wie dann auf einmal das Arbeitsamt und Finanzamt hellörig bei ihm werden, die werden ihn dann schon unter die Lupe nehmen.

Hatte auch mal sowas ähnliches , nach meiner meldung vom Arbeitsamt wurde die Firma aus allen Fördermaßnahmen herausgenommen und auf die Schwarze Liste gesetzt.

Der bekommt nie wieder Umschüler, Auszubildende, Abeitslose vermittelt.

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Wenn er unbedingt auf eine Unterschrift besteht setz ein Schreiben auf in dem sinngemäß folgendes steht.

Hiermit betätige ich der Frima xxx den Eingang der schriftlichen Kündigung vom xx.xx.xxxx

Ort,Datum und Unterschrift.

Danach gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten. Frage vorher was die Beratung kostet. Zum Anwalt nimm den Arbeitsvertrag mit und alles was du an Unterlagen hast zu dem Bereich Zuschuß vom Arbeitgeber.

Bin mir nicht sicher aber könnte mir vorstellen das dieser Passus die Kündigung ungültig macht oder er ist trotz Unterschrift ungültig(der Passus).

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