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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo.

In einem mir vorliegendem Arbeitsvertrag steht

7. Nebentätigkeit

... Ebenso bedürfen ... die Übernahme von Ehrenämtern in wirtschaftlichen Verbänden oder im öffentlichen Leben der schriftlichen Einwiliigung der Geschäftsführer.

Ich bin seit geraumer Zeit sachkundiger Einwohner in unserer Stadt und zudem Vorsitzender des Ortsvereins einer sozialdemokratischen Partei. Dies geht aus meinem Lebenslauf (lag der Bewerbung bei) und natürlich einer möglichen Recherche schnell hervor.

Kann daraus ein Nachteil für mich erwachsen, wenn ich den GF nicht nochmals explizit darauf hinweise, was ich ohnehin noch machen werde?

Gruß,

Marko.

Hi,

gehört eine Partei zum "öffentlichen Leben"? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es keinen was angeht, ob ich politisch engagiert bin. Wobei man natürlich nichts riskieren muss, denn eine zusätzliche Info an den AG schadet ja nicht.

  • Autor
Ich weiss nicht ob so eine Klausel rechtens ist, aber ungeachtet dessen kann ein Nachteil sein, dass dir der AG deswegen kündigt. Oder auf was willst du hinaus?

Kann ich davon ausgehen, dass der AG meine bisherigen Lebensumstände annimmt, da er mir einen unterschriebenen Vertrag anbietet. Ich verheimliche ja nichts, werbe aber auch nicht damit. Eben dieser vorgeschobene Grund für eine unwahrscheinliche Kündigung wäre dann ja nicht gegeben. Ergo bezieht sich dieser Abschnitt meines Erachtens auf zukünftige Ehrenämter, oder?

Hi,

gehört eine Partei zum "öffentliches Leben"? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es keinen was angeht, ob ich politisch engagiert bin. Wobei man natürlich nichts riskieren muss, denn eine zusätzliche Info an den AG schadet ja nichts.

Im letzten Fall wird die Form der Info (mündl./schriftlich) entscheidend sein.

Kann ich davon ausgehen, dass der AG meine bisherigen Lebensumstände annimmt, da er mir einen unterschriebenen Vertrag anbietet. Ich verheimliche ja nichts, werbe aber auch nicht damit. Eben dieser vorgeschobene Grund für eine unwahrscheinliche Kündigung wäre dann ja nicht gegeben. Ergo bezieht sich dieser Abschnitt meines Erachtens auf zukünftige Ehrenämter, oder?

Nicht unbedingt. Theoretisch kannst du dich darauf berufen, dass du dein jetziges Ehrenamt durch den Lebenslauf angzeigt hast, aber in der Praxis wird es wohl eher so sein, dass das der nur überflogen wurde und diese Info ziemlich sicher untergangen ist. Daher kann ich auch nur raten die Info in schriftlicher Form mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag einzureichen. Lieber das sofort deutlich klären, als nachher Ärger bekommen.

gehört eine Partei zum "öffentlichen Leben"?

Mitglied zu sein nicht, aber Vorsitzender eines Ortsverein sehr wohl. Da hat man (repräsentative) Aufgaben, die mehr oder weniger (medial) beachtet werden.

Bearbeitet von bigvic

Du bist doch sicher in der Gewerkschaft. Frag doch dort mal nach. Die haben Leute, die sich mit sowas auskennen.

Aber wenn du eh vor hast mit dem Chef zu reden, dann wird der dir sicher genaueres sagen können. Wobei sich das stark nach Standardklausel anhört. Steht nicht noch was dabei, von wegen "soweit geeignet Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen"?

Dem AG geht es bei der Nebentätigkeit mit Sicherheit darum, dass du dich in deiner Freitzeit ja eigentlich für die Arbeit erholen sollst. Nimmt jetzt deine Tätigkeit (sehr) viel Zeit und Kraft in Anspruch, entsteht dadurch deinem AG ein Nachteil.

Für mich macht es keinen Unterschied, ob es eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein Nebenjob ist, wenn es um die Arbeitskraft geht - von daher würde ich schon sagen, dass die Klausel gültig ist.

Alles was ich ab hier schreibe ist keine Juristische Beratung, sondern nur meine Meinung. :)

Die Formulierung wie sie oben steht, also deinen Arbeitsvetrag entstammt ist eine einseitige Benachteiligung des Arbeitnehmers und somit unwirksam.

Warum? Aus dieser Forumlierung ist für dich nicht ersichtlich nach welchen Maßstäben die Genehmigung erfolgt bzw. die Ablehnung.

Wenn dort stände: ..jede Nebentätigkeit.. ist anzuzeigen und kann durch die GF abgelehnt werden, sollte diese den geltenden Gesetzen wiedersprechen.

so wäre das i.O. Dann gelten nämlich die aktuellen Gesetze an die du dich halten kannst. z.B.

a) Arbeitszeitgesetz (max. 10 Stunde etc..)

B) Bundesurlaubsgesetz (im Urlaub muss man sich erholen)

c) Wettbewerbsgesetz (man darf nicht bei der Konkurrenz arbeiten)

etc.

Kurz: die Formulierung wie Sie bei dir drinsteht ist null und nichtig. :)

Ich finde die Formulierung des

öffentlichen Leben

ungenau. Damit kann man alles erschlagen, was potentiell in einer Lokalzeitung auftaucht - und wenn es nur drei Zeilen auf der letzten Seite sind.

Etwas überspitzt ausgelegt müsstest Du Deinen AG sogar um Erlaubnis fragen, wenn Du Dich an der Organisation von Festen (Schule, Sportverein etc) beteiligst, weil sowas ja gerne mal in der Lokalpresse erwähnt wird.

Ich würde Deinen AG freundlich bitten, diesen Passus zu präzisieren, da Du ihn ja ansonsten auch wegen "Bagatellen" (siehe Beispiele) fragen müsstest, um potentiellen Ärger zu vermeiden.

Der Hintergrund für das (berechtigte) Interesse diesbezüglich des AG wird denke ich der sein, dass man für gewisse öffentliche Ehrenämter ggf. den AN bezahlt! freistellen muss. Die Bundesländer haben auch nochmal verschiedene Verordnungen - Beispiel: Gemo BW §32 (2). Und das würde mich als AG auch interessieren, was da ggf. auf mich zukommt.

Bearbeitet von bigvic

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