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zwugel

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Hätte derjenige die erspähten Daten verkauft oder damit sonst wie Profit gemacht, und somit eindeutig Daten abgegriffen, hätte die Staatsanwaltschaft was machen können.

Da jedoch weder ein finanzieller Schaden durch dieses Verhalten entstanden ist, noch die Allgemeinheit oder staatliche Interessen (Spionage) betroffen sind, noch es überhaupt eindeutig nachgewiesen werden konnte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden. Die Daten wurden nicht verkauft, es wurde für keine andere Firma oder einen anderen Staat spioniert, also nichts "schlimmes", der die Staatsanwaltschaft nachgehen müsste.

Sie könnten maximal bei einer Zivilklage dann wieder mit einsteigen, falls neue Beweise offen gelegt werden würden, die eine Einmischung rechtfertigen würden.

Ich würde es dabei beruhen lassen, denn der ganze Ärger, den man ansonsten hat plus die ganze rum Rennerei und die potentielle Entschädigung ist den Aufwand meiner Meinung nach nicht wirklich wert.

Es wurde erreicht, dass derjenige fristlos gekündigt wurde und fertig.

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Zumal ja nicht gesagt ist, das der Konzern nicht hinter den Kulissen, mehr oder weniger eine Rote Fahne für alle Zukünftigen potenziellen Arbeitgeber auswirft, im Arbeitszeugnis z.b. oder über Beziehungen zu anderen Firmen um diese davor zu warnen, das die Person schonmal wegen so etwas aufgefallen ist bzw. deshalb gekündigt wurde. Da er ja keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen wird und nicht jeder Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt.

Ich denke ein Konzern weiß schon wie er das ins Arbeitszeugnis einfließen lassen kann zwischen den Zeilen ohne dem gekündigten ne Angriffsfläche zu bieten wegen, schadhafter Formulierung oder ähnlichem.

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Ich denke ein Konzern weiß schon wie er das ins Arbeitszeugnis einfließen lassen kann zwischen den Zeilen ohne dem gekündigten ne Angriffsfläche zu bieten wegen, schadhafter Formulierung oder ähnlichem.

Einfach das obligatorische ... und wünschen Herr X viel Erfolg in seiner beruflichen Laufbahn weglassen. Damit ist alles wohlwollende, was vorher im Zeugnis stand quasi hinfällig. Und da es kein Recht auf diese Floskel gibt, ist sie für den AG ein sehr bequemes Mittel, um dem Mitarbeiter die Bewertung zukommen zu lassen, die er verdient. Ohne gleich vor dem Arbeitsgericht zu landen.

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Da kein Schaden entstanden ist, und die Allgemeinheit nicht betroffen ist, ist es eigentlich logisch, dass die Anzeige durch die Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde.

Hätte derjenige die erspähten Daten verkauft oder damit sonst wie Profit gemacht, und somit eindeutig Daten abgegriffen, hätte die Staatsanwaltschaft was machen können.

Da jedoch weder ein finanzieller Schaden durch dieses Verhalten entstanden ist, noch die Allgemeinheit oder staatliche Interessen (Spionage) betroffen sind, noch es überhaupt eindeutig nachgewiesen werden konnte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden. Die Daten wurden nicht verkauft, es wurde für keine andere Firma oder einen anderen Staat spioniert, also nichts "schlimmes", der die Staatsanwaltschaft nachgehen müsste.

Aus welcher Barbara Salesch Folge sind denn diese Weisheiten?

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Ich muss dich leider enttäuschen - Richtershows habe ich mir noch nie angeschaut. Auf derartige Scripted Reality Dinger stehe ich absolut nicht und "Harz IV TV" schaue ich auch nicht. Derartige Schwachsinnshows lehne ich ab.

Wenn du dem von mir geposteten Link folgst und dir den Text durchliest, dann wirst du feststellen, dass die Staatsanwaltschaft nicht bei allen "Straftaten" dazu verpflichtet ist, diese zu verfolgen. Wenn keiner geschädigt wurde, bzw. kein finanzieller Schaden entstanden ist, dies nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, oder aber der Schädigungswert gering ist, und die Allgemeinheit nicht betroffen ist, werden die entsprechenden Anklagen meist fallengelassen. Genauso auch, wenn Aussagen oder Beweismittel rechtswidrig erwirkt (mir fällt grad kein passendes Wort statt erwirkt ein) wurden.

Es wird dann auf das Privatklageverfahren (Zivilprozess) verwiesen. Der Weg steht einem dann natürlich noch offen. Bei der geschilderten Situation sehen die Erfolgsaussichten aber auch dabei nicht sonderlich vielversprechend aus, da die Beweise wohl nicht eindeutig sind und somit eher Indizien gleichen.

Mag ja auf Melee Island anders sein, aber in Deutschland ist das so.

Vielleicht solltest du dich erst einmal richtig informieren, bevor du hier herablassende Bemerkungen hinterlässt.

Bearbeitet von Crash2001
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dass die Staatsanwaltschaft nicht bei allen "Straftaten" dazu verpflichtet ist, diese zu verfolgen.

"ist nicht verpflichtet" ist aber etwas anderes, als "sind die Hände gebunden".

Neben dem Privatklageweg gibt es auch immer noch die Beschwerde (FFF) und das Klageerzwingungsverfahren (mit seinen eigenen Risiken).

Der Op hätte wirklich mal selbst mit einem Anwalt reden sollen.

Bearbeitet von afo
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Du wirfst hier das eine mit dem anderen durcheinander.

Einmal die Zuständigkeit und einmal die anscheinend nicht ausreichenden Beweismittel.

Die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Fälle ablehnen, so dass sie nur im Zivilprozess verfolgt werden, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen.

Sie kann jedoch auch Fälle ablehnen, bei denen die Beweise nicht ausreichend sind, und bei denen die Aussicht auf Erfolg, sowie der entstandene Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Der Richter kann dies ebenso. Liegen z.B. keine ausreichenden Beweismittel vor, die eine voraussichtliche Strafe für den Angeklagten vermuten lassen, so werden die Prozesse oft erst gar nicht geführt, oder aber versucht weitere Beweise / Zeugen aufzutun.

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Ich muss dich leider enttäuschen - Richtershows habe ich mir noch nie angeschaut. Auf derartige Scripted Reality Dinger stehe ich absolut nicht und "Harz IV TV" schaue ich auch nicht. Derartige Schwachsinnshows lehne ich ab.

Dann gehörst Du leider nicht zur bildungsgesellschaftlichen Elite Deutschlands, tut mir für dich Leid Crash. Den Großteil der Zuschauer dieser Shows bilden nämlich Akademiker. Der Begriff, der dafür geprägt wurde Sozialporno. Also seid stolz drauf, wenn Ihr RTL2 auf Programmtaste 1 habt ;)

Mag ja auf Melee Island anders sein, aber in Deutschland ist das so.

Da muss ich Crash zustimmen. Das ist meines Wissens auch so. Ausspähen von Daten ist zwar kein Bagetelldelikt, aber aufgrund der begrenzten Kapazitäten wird bei der StA eine Auswahl getroffen. Geringes öffentliches Interesse, geringe Schuld und die Möglichkeit des Privatklagewegs begünstigten in diesem Fall wohl die Entscheidung zum Einstellung des Verfahrens...

Auch ein Schaden ist nicht entstanden, daher wird hier nichts gemacht und die Privatklage hab ebenfalls wenig Aussicht auf Erfolg. Leider.

Bearbeitet von Kwaiken
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Du wirfst hier das eine mit dem anderen durcheinander.

[...]

Die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Fälle ablehnen, so dass sie nur im Zivilprozess verfolgt werden, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen.

Strafrechtliche Belange werden nicht in Zivilprozessen verhandelt ;)

aber aufgrund der begrenzten Kapazitäten wird bei der StA eine Auswahl getroffen. Geringes öffentliches Interesse, geringe Schuld und die Möglichkeit des Privatklagewegs begünstigten in diesem Fall wohl die Entscheidung zum Einstellung des Verfahrens...

Was hier der genaue Grund war hat der OP ja leider nicht gesagt. Aber im prinzip hast du Recht. Es ist allerdings Unsinn zu sagen, dass die Staatsanwaltschaft nur Fälle verfolgt bei denen die Allgemeinheit oder der Staat betroffen ist. Oder das ein finanzieller Schaden entstanden sein muss (es gibt auch andere Arten von Schäden)

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Strafrechtliche Belange werden nicht in Zivilprozessen verhandelt ;)

Per Zivilprozess kann nur ein Ersatz für einen entstandene Schaden (finanzieller Schaden, Rufschädigung oder sonstiges) erklagt werden.

Die Straftat selber wird im Zivilprozess nicht verfolgt, sondern nur die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit.

Ich denke mal, das hast du anders gelesen, als es gemeint war.

Nur wenn keiner wirklich geschädigt wurde, und zudem auch noch die Beweise fraglich sind, macht es für die Staatsanwaltschaft keinen Sinn, dem weiter nachzugehen.

@Kwaiken:

Wage ich aber zu bezweifeln das mit den Akademikern, denn wenn die Shows laufen, sollten die Akademiker eigentlich @work sein - vorausgesetzt natürlich es sind arbeitstätige Akademiker... aber nur weil man einen Hochschulabschluss hat, heißt das ja auch noch lange nicht, dass man besser wäre, oder mehr drauf hätte. Bei manchen Leuten habe ich sogar das Gefühl, dass sie nur bis zu ihrem Abschluss wirklich dazulernen und ihr Leben lang dann von dem in dieser Zeit angeeigneten Wissen zehren wollen - was in so ziemlich jeder technisierten Branche so einfach nicht funktionieren.

Habe ich auch nirgends behauptet.
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Jungs ich glaube das ganze hier läuft ein bisschen aus dem Ruder. Wir können hier alle nur spekulieren und wissen es nicht genau, da wir, wie ich annehme, alles IT-Leute sind und keine Juristen. :D

Original Auszug:

"Ermittlungsverfahren gegen

XXXXXXXX XXXXXXXXXX

Vorwurf: Ausspähen von Daten

Strafanzeige vom xx.06.2015

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,

ich habe das Ermittlungsverfahren gemäß Â§ 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil die Schuld als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse der Strafverfolgung nicht besteht.

Hochachtungsvoll

xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Wie schon erwähnt, selbst der LKA-Beamte findet es merkwürdig und nicht richtig, aber er kann ja nichts machen.

Mir kommt es ja auch recht gelegen, da mir damit einfach weiterer Stress erspart wird und falls es doch zum Missbrauch kommt, dies schon Aktenkundig ist und dann etwas genauer hingeschaut wird.

Danke euch allen für eure Antworten, aber denke, dass das Thema eigentlich durch ist :)

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