Veröffentlicht 31. Juli 201510 j Tach Leuts, ich bin über eine Zeitarbeitsbude bei Daimler in der IT beschäftigt seit 1.6.2014. Es gab nun eine Ausschreibung, die der bisherige Dienstleister verloren hat und ab dem 1.10.2015 übernimmt der neue. Wir wissen aktuell alle noch nicht, ob und wen der neue DL übernehmen will. Gesetz dem Fall ich wäre raus, mein befristeter Vertrag gilt bis zum 31.12.2015. Kann mich mein Arbeitgeber trotzdem vorher kündigen? Klar werden die es mit nem Auflösungsvertrag versuchen, was ich natürlich ablehnen werde. Wie schnell ist mein AG denn berechtigt, mich vorzeitig aus dem Vertrag zu "entlassen"?
31. Juli 201510 j Autor Erst einmal wer ist dein Arbeitgeber? Die Zeitarbeitsfirma oder Daimler? Die Zeitarbeitsbude ist mein Arbeitgeber.
31. Juli 201510 j Ein befristeter Vertrag ist nach TzBfG nicht ordentlich kündbar (mit Ausnahme von einer Beschäftigung von mehr als 5 Jahren). Eine außerordentliche Kündigung geht aber immer. Schau mal in deinen Vertrag: wenn dort nicht explizit auf eine (evtl. auch nur gesetzliche) Kündigungsfrist verwiesen wird, gilt das oben gesagte. Mein Rat: Wenn die Firma einen Aufhebungsvertrag machen will, lass sie doch. Wirst dort sowieso nicht glücklich, da sie dich beim Ablehnen des Aufhebungsvertrags quasi in die Sklaverei nach Nordkorea verkaufen werden, in der Hoffnung Du bittest selbst um Aufhebung. Sag, Du willst 3 Monatsgehälter als Überbrückung weil das Arbeitsamt Dir bei einem Aufhebungsvertrag nichts zahlt und dann machst Du entspannt Urlaub und suchst Dir anschließend einen neuen Job. Der Arbeitsmarkt ist gut, sofern Du etwas mobil bist. Auf die Sklaventreiber bist Du nicht angewiesen. Bearbeitet 31. Juli 201510 j von Kwaiken
31. Juli 201510 j Autor @Kwaiken: Hm... ist ne Idee Die werden mir aber unter Garantie keine 3 Monate zur Überbrückung zahlen.
31. Juli 201510 j Es könnte höchstens noch sein, dass ein Tarifvertrag auf dich anwendung findet und dort eine normale Kündigungsmöglichkeit während eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde. Ansonsten bleibt aber wie Kwaiken sagt nur die außerordentliche Kündigung(welche allerdings in manchen Fällen bei befristeten Arbeitsverhältnissen einfacher sein kann), wenn nichts anderes direkt in deinem Vertrag steht.
31. Juli 201510 j Hm... ist ne Idee Die werden mir aber unter Garantie keine 3 Monate zur Überbrückung zahlen. Du bist doch sicher schon am Rande eines Burnouts... und dein Zustand könnte sich mit der Verschlechterung deiner Arbeitsbedingungen ebenfalls rapide verschlechtern, findest Du nicht?
31. Juli 201510 j Autor Du bist doch sicher schon am Rande eines Burnouts... und dein Zustand könnte sich mit der Verschlechterung deiner Arbeitsbedingungen ebenfalls rapide verschlechtern, findest Du nicht? Hoho, das hört sich "beinahe" wie Erpressung an BTW: Ich bin bei tecops angestellt und die gehören mittlerweile zu Allgaier Experts und sind an einen Tarifvertrag gebunden. Bearbeitet 31. Juli 201510 j von mischa1981
31. Juli 201510 j Hoho, das hört sich "beinahe" wie Erpressung an Erpressung ist es nur, wenn man es dem zu erpressenden vorab auf die Nase bindet. Ansonsten ist es Leben nach dem Motto: "Wie man in den Wald hinein ruft, ..."
31. Juli 201510 j Autor Erpressung ist es nur, wenn man es dem zu erpressenden vorab auf die Nase bindet. Ansonsten ist es Leben nach dem Motto: "Wie man in den Wald hinein ruft, ..." Haha ne werd ich natürlich nicht sagen Aber ne interessante Idee
31. Juli 201510 j Ich könnte mir keinen besseren Namen für eine Zeitarbeitsfirma vorstellen als "Allgeier"..... Bevor Du etwas machst solltest Du wissen, dass DU auch nicht ohne weiteres aus dem Arbeitsvertrag rauskommst. Wenn Du schon jetzt eine neue Stelle antreten könntest, den geiern aber blöde kommst, dann bestehen die auf erfüllung des Vertrags und machen Dir das Leben schwer. Die werden Dich nicht abhalten können, beim neuen anzufangen, aber die können dir ne schadensersatzklage ans bein dübeln, die sich gewaschen hat. Du wusstest es noch nicht, aber die wollten dich für 10k pro monat an die kleine klitsche um die ecke ausleihen... wenns da bei dir konkret werden sollte, dann solltest du ruhig einmal die 200 € in die hand nehmen und dich juristisch beraten
31. Juli 201510 j Autor Ne ich warte jetzt eh erstmal ab, was kommt. Mir gehts nur darum, dass die mich nicht einfach so rausschmeißen.
31. Juli 201510 j ... Du wusstest es noch nicht, aber die wollten dich für 10k pro monat an die kleine klitsche um die ecke ausleihen... ... Was die dem Richter dann aber schön plausibel belegen müssen.
1. August 201510 j Ich könnte mir keinen besseren Namen für eine Zeitarbeitsfirma vorstellen als "Allgeier"..... Bei der Allgeier Gruppe handelt es sich um einen der größten IT-Dienstleister in Deutschland. Die Allgeier Experts ging aus der TECOPS hervor. Und btw: Mit Nennung von Unternehmensnamen wäre ich immer sehr, sehr, sehr vorsichtig... Nur so ein Tipp.
1. August 201510 j Bei der Allgeier Gruppe handelt es sich um einen der größten IT-Dienstleister in Deutschland. Die Allgeier Experts ging aus der TECOPS hervor. Und btw: Mit Nennung von Unternehmensnamen wäre ich immer sehr, sehr, sehr vorsichtig... Nur so ein Tipp. Das war ein Unternehmensname? Wer kommt denn auf so nen bekloppten Namen und wenn einer der Gründer so mit Nachnamen heißt tut er mir irgendwie leid xD Ok ich gestehe ganz offen noch nie davon gehört, daher echt verwundert das die eine der größten IT-Dienstleister Deutschland sind, ich dachte er hätte einfach nur Aasgeier falsch geschrieben
2. August 201510 j Ich hatte auch einmal einen Zeitvertrag über ein 1 Jahr und mein damaliger Arbeitgeber hat mir vorzeitig nach 3 Monaten ordentlich gekündigt. Das war möglich, weil mein Arbeitsvertrag eine Klausel enthielt, nach der beide Parteien den Arbeitsvertrag vorzeitig ordentlich kündigen konnten. Weil ich bei dem Unternehmen keine 6 Monate beschäftigt gewesen bin, hatte ich auch nicht die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Schau in deinen Arbeitvertrag, ob der eine Klausel zur odentlichen Kündigung enthält.
3. August 201510 j Teilweise enthalten die Verträge auch Klauseln, die von deiner Beauftragung durch den Kunden abhängen - inwiefern diese Klauseln rechtens sind, weiß ich aber nicht.
3. August 201510 j Teilweise enthalten die Verträge auch Klauseln, die von deiner Beauftragung durch den Kunden abhängen - inwiefern diese Klauseln rechtens sind, weiß ich aber nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen eher nicht, weil sonst der AG sein Wirtschaftsrisiko einfach auf den AN schieben könnte.
4. August 201510 j Autor Teilweise enthalten die Verträge auch Klauseln, die von deiner Beauftragung durch den Kunden abhängen - inwiefern diese Klauseln rechtens sind, weiß ich aber nicht. So eine Klausel hab ich auch drin, also quasi nur einen Projektvertrag. Najo ich muss aktuell einfach abwarten, entschieden ist momentan noch gar nichts.
4. August 201510 j Ich würde mich an deiner Stelle mal an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Klausel auf Gültigkeit überprüfen lassen. Wie schon der Pirat schrieb, kann es gut sein, dass sie nicht gültig ist.
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