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Verkürzung- Wer hat nur das 10. und 12. Ausbildungsjahr absolviert?


Gast It-Girl01

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Wer hat nur das 10. und 12. Lehrjahr absolviert und das 11. Ausbildungsjahr übersprungen weil er die Voraussetzungen erfüllte?

Ich wollte mal eure Erfahrungen hören, wie ihr damit zurecht kamt, und ob das bei jeder Schule möglich ist?

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10.,11., 12.? Du meinst das 1., 2. und 3. Lehrjahr bzw. die 10., 11. und 12. Klasse oder? :D

Bzgl. der Verkürzung kann ich dir leider nichts sagen, ich habe die 3 Jahre durchgezogen. Aber das kommt wohl auf dich persönlich an und musst du selbst wissen ob du dir das ganze zutraust, da dir halt 1 Jahr fehlt und die Stoff von 3 Jahren in 2 lernst und ich glaub auch in beiden Jahren mehr Berufsschule hast als die Leute die die Ausbildung "normal" machen.

Möglich ist es glaube ich bei jeder Schule, wichtig ist das dein Betrieb zustimmt bzw. muss glaube ich auch die IHK ihr ok geben, ich glaub die Schule selbst hat da nicht viel zu melden, außer du hast schon 1 Jahr hinter dir und die Lehrer sagen das du es in 2 Jahren net packst (gibt ja auch Leute die erst nach dem ersten Lehrjahr verkürzen), aber nagel mich da nicht drauf fest. Könnte mir auch vorstellen, das dies wieder so ein typisches "bei jeder IHK unterschiedlich" Ding ist.

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Geht so erstmal per se nicht.

Hier mal zusammengefasst: Azubi & Azubine - Wie kann ich meine Ausbildung verkrzen?

Du kannst aufgrund von Vorbildung dir diese anrechnen lassen und damit eine Verkürzung beantragen. Das bedeutet du steigst dann gleich im 2ten Lehrjahr ein. Überspringst also das 1te Lehrjahr.

Wenn du den Antrag auf Verkürzung aufgrund einer Vorbildung (auch allgemeiner Höherer Schulabschluß) während der Ausbildung stellst, so wird in der Regel die Verkürzung zum Ende vorgenommen. Kommt also einer früheren Zulassung zur Prüfung gleich.

Was ebenso geht ist, das du aufgrund besonder guter Schulischer Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellst. Das sind dann nochmals 6 Monate.

Es geht auch eine Kombination aus mehreren Gründen, wobei es immer eine Mindestausbildungszeit gibt. Bei FISI/FIAE 3Jahre Regel sind dann 24 Monate Mindestzeit.

Du könntest also die Prüfung am Ende des 2ten Ausbildungsjahres ablegen.

Mir ist auch hier kein Fall bekannt, der die 2te Klasse übersprungen hat.

War bei mir auch so. Offiziell mit Klasse 1 angefangen und dann 2mal Verkürzt. Also am Ende der 2ten Klasse die Prüfung gemacht.

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Mein Azubi hat das zweite Lehrjahr übersprungen. Erstes Lehrjahr normal mitgemacht, sehr gute Ergebnisse, Verkürzung nach Jahreszeugnis beantragt. Nach den Sommerferien ging es dann im dritten Ausbildungsjahr weiter. Er kam auch in eine neue Klasse (vorher ein Jahrgang über ihm). Das zweite Lehrjahr wurde also komplett übersprungen. Ist demnach durchaus möglich. Einfach bei der IHK fragen. Bei uns war es die IHK Oldenburg.

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Es geht auch eine Kombination aus mehreren Gründen, wobei es immer eine Mindestausbildungszeit gibt. Bei FISI/FIAE 3Jahre Regel sind dann 24 Monate Mindestzeit.

Du könntest also die Prüfung am Ende des 2ten Ausbildungsjahres ablegen.

Das stimmt so nicht. Die Mindestausbildungszeit für eine 36 monatige IHK Ausbildung (alle IHK IT-Berufe) beträgt nur 18 Monate und nicht 24 Monate. Man kann die Ausbildung also bis auf 18 Monate verkürzen, wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen.

Im Vorfeld (bei Abschluss des Ausbildungsvertrages) können

6 Monate für eine Fachoberschulreife angerechnet werden

12 Monate für ein Abitur/Fachabitur angerechnet werden

12 Monate für das Alter (ich glaube ab 21 Jahre) angerechnet werden.

Man kann sich auch 6/12 Monate für eine andere Ausbildung oder ein Studium anrechnen lassen. Das Ganze kann beliebig kombiniert werden. Die Ausbildung muss aber immer mindestens 18 Monate laufen. Ob eine Verkürzung auf 18 Monate sinnvoll ist, das ist wiederum eine andere Frage.

Ein 10., 11., oder 12. Ausbildungsjahr gibt es nicht. Die Berufsschule hat auch nichts mit der normalen Schulzeit zu tun.

Die Frage wie eine Verkürzung genau abläuft gibt es immer wieder. Das Problem dabei ist, dass die meisten "IT-Berufsschulen" keine "Verkürzer Klassen" anbieten. Man muss also das erste Jahr überspringen oder das letzte Jahr weg lassen. Darüber gibt es bei unterschiedlichen Berufsschulen unterschiedliche Meinungen.

Ich meine in München gibt es eine Berufsschule die auch zweijährige IT-Berufsschulklassen anbietet. In anderen Berufen gibt es auch zweijährige Berufsschulklassen. Dort wird dann der gesamte Unterrichtsstoff von drei Jahren in zwei Jahren komprimiert vermittelt.

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Hi,

Ich komme aus Oldenburg und absolviere meine Ausbildung in Bremen. Ich habe bereits ein paar Semester Informatik an der Uni belegt. Mein Unternehmen hat Rücksprache mit der HK Bremen gehalten, um zu erfahren, inwiefern es möglich ist, dass ich meine Ausbildungszeit verkürzen werden kann.

In meinem Fall ist es so, dass ich vor Ausbildungsantritt bereits um 6 Monate verkürzen konnte. Bei einem Notendurchschnitt von mind. 2,4 nachdem ersten Halbjahr im zweiten Lehrjahr, habe ich die Möglichkeit, die Prüfung um weitere 6 Monate vorzuziehen.

Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist, in diesem Beruf im zweiten Ausbildungsjahr anzufangen (es sei denn, man hat bereits ein Jahr in einem anderen Ausbilungsbetrieb absolviert). Auch sei dies die maximale Verkürzung.

Es kann hierbei natürlich sein, dass die IHK Oldenburg und die HK Bremen unterschiedlichen Regeln unterliegen.

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Ich meine in München gibt es eine Berufsschule die auch zweijährige IT-Berufsschulklassen anbietet. In anderen Berufen gibt es auch zweijährige Berufsschulklassen. Dort wird dann der gesamte Unterrichtsstoff von drei Jahren in zwei Jahren komprimiert vermittelt.

Kann ich bestätigen, ich hab hier in München die Ausbildung gemacht und meine Berufsschule, für alle Informatikberufe bei denen die Firmen in München angesiedelt sind (gibt nur eine und noch eine in Fürstenfeldbruck, da kommen aber meistens die Schüler aus den Vororten hin, also wo die Firmen in den Vororten von München liegen). Hier gibt es tatsächlich Verkürzer Klassen.

Das heißt man macht das 1. Jahr ganz normal mit und im 2. Jahr hat man dann den gleichen Blockunterricht wie die im 3. Lehrjahr. Es gibt 3 Blöcke, Block 1 & 2 sind für die im 1. und 2. Lehrjahr gemischt, wobei diese halt wechseln also 2 Wochen lang gehen 10A und 11A in die Schule und die nächsten 2 Wochen dann 10B und 11B und der 3. Block ist dann für die Verkürzer und die im regulären 3. Lehrjahr die gehen dann immer 3 Wochen in die Schule und dann geht der ganze Kreislauf von vorne los. Die Verkürzer haben etwas mehr Stunden, als die aus dem regulären 3. Jahr soweit ich weiß, weil man ja Stoff aus 2 Jahren in einem lernt.

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Mein Azubi hat das zweite Lehrjahr übersprungen. Erstes Lehrjahr normal mitgemacht, sehr gute Ergebnisse, Verkürzung nach Jahreszeugnis beantragt. Nach den Sommerferien ging es dann im dritten Ausbildungsjahr weiter. Er kam auch in eine neue Klasse (vorher ein Jahrgang über ihm). Das zweite Lehrjahr wurde also komplett übersprungen. Ist demnach durchaus möglich. Einfach bei der IHK fragen. Bei uns war es die IHK Oldenburg.

genauso dachte ich mir das auch aufgrund von Vorkenntnissen. Wenn es passt das Zeugnis, würde ich es gerne auch so machen. Ist das bei jeder Schule möglich?

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Das stimmt so nicht. Die Mindestausbildungszeit für eine 36 monatige IHK Ausbildung (alle IHK IT-Berufe) beträgt nur 18 Monate und nicht 24 Monate. Man kann die Ausbildung also bis auf 18 Monate verkürzen, wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen.

Im Vorfeld (bei Abschluss des Ausbildungsvertrages) können

6 Monate für eine Fachoberschulreife angerechnet werden

12 Monate für ein Abitur/Fachabitur angerechnet werden

12 Monate für das Alter (ich glaube ab 21 Jahre) angerechnet werden.

Man kann sich auch 6/12 Monate für eine andere Ausbildung oder ein Studium anrechnen lassen. Das Ganze kann beliebig kombiniert werden. Die Ausbildung muss aber immer mindestens 18 Monate laufen. Ob eine Verkürzung auf 18 Monate sinnvoll ist, das ist wiederum eine andere Frage.

Ein 10., 11., oder 12. Ausbildungsjahr gibt es nicht. Die Berufsschule hat auch nichts mit der normalen Schulzeit zu tun.

Die Frage wie eine Verkürzung genau abläuft gibt es immer wieder. Das Problem dabei ist, dass die meisten "IT-Berufsschulen" keine "Verkürzer Klassen" anbieten. Man muss also das erste Jahr überspringen oder das letzte Jahr weg lassen. Darüber gibt es bei unterschiedlichen Berufsschulen unterschiedliche Meinungen.

Ich meine in München gibt es eine Berufsschule die auch zweijährige IT-Berufsschulklassen anbietet. In anderen Berufen gibt es auch zweijährige Berufsschulklassen. Dort wird dann der gesamte Unterrichtsstoff von drei Jahren in zwei Jahren komprimiert vermittelt.

Kam direkt vom Studiumsabbruch, und konnte das 1. Lehrjahr überspringen. Bin dann mitten im 2. eingestiegen und hab nur 20 Monate gemacht. Ich durfte die Zwischenprüfung allerdings erst im 3. Lehrjahr ablegen.

18 Monate ohne Vorkenntnisse fände ich schon grenzwertig, das wenige an berufsrelevantem Stoff( UML, Design-Patterns, Datenbanken,..) , das gelehrt wird, sollte man schon aus der Berufsschule mitnehmen. Außerdem verpasst man ein wenig vom kaufmännischen Teil, der dann nachgelernt werden muss und Prüfungsrelevant ist.

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Ich durfte die Zwischenprüfung allerdings erst im 3. Lehrjahr ablegen.

In meiner Klasse hat es jemand durchgezogen ins zweite Lehrjahr einzusteigen und auch noch die Prüfung um ein halbes vorzuziehen.

Die Ausbildungszeit beträgt hier sogar unter 18 Monate wenn man berücksichtigt, dass man die Ergebnisse vor dem im Vertrag festgelegtem Datum erhält.

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[...]Mein Unternehmen hat Rücksprache mit der HK Bremen gehalten, um zu erfahren, inwiefern es möglich ist, dass ich meine Ausbildungszeit verkürzen werden kann. [...]
Steht hier das HK für Handwerkskammer, oder für Industrie- und Handelskammer?

Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer sind ja noch einmal zwei paar Schuhe. Leider schreibst du nicht dazu, welchen Ausbildungsberuf du machst.

Informationselektroniker ist ja z.B. auch ein "IT-Beruf", fällt jedoch unter die Zuständigkeit der Handwerkskammer und nicht der IHK.

Grundsätzlich gilt das Berufsbildungsgesetz (siehe dazu z.B. §7, §8, §45), das in ganz Deutschland einheitlich gültig ist. Darin werden jedoch afaik keine Zeiten angegeben.

Diese stehen dann in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Beispiel München

Die Prüfungsordnung steht im Normalfall auf der Seite der zuständigen IHK zum Download zur Verfügung.

Es gibt meist jedoch nur kleine Abweichungen in den Regelungen, so weicht z.B. der Notenschnitt, der für eine Verkürzung notwendig ist, von IHK zu IHK etwas ab.

Man muss aber noch einmal zwischen Verkürzung (kann bereits vor Antritt der Ausbildung beantragt werden, jedoch auch noch später) und vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung (unter anderem abhängig von den Berufsschulnoten und der Bewertung durch den Ausbildungsbetrieb - kann erst während der Ausbildung beantragt werden) unterscheiden.

Insgesamt darf die Ausbildungszeit meine ich aber auch auf minimal die Hälfte der regulären Ausbildungszeit verkürzt werden. Ob das aber im Berufsbildungsgesetz steht, oder wo anders, weiß ich nicht.

Bearbeitet von Crash2001
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