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  • Autor

Also ich habe die Punkte angesprochen, weitere Punkte genannt und auch das ich noch weitere Arbeitsverträge zum Vergleich vor mir liegen habe + die kamen mir promt ohne Gegenfrage mit einem neuen Verhandlungstermin. Was wäre nun wirklich ein angebrachtes Gehalt ohne Berufserfahrung zum Einstieg? (ohne wirklich zu hoch zu greifen) Die Interesse ist ja da und ich kann wenn sich dort nix tut immer noch "abspringen".

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  • Autor

Das ist nun die Frage. Wie ich dort am besten "reingehe" und was ich realistisch fordern kann ohne Berufserfahrung etc.

Hört sich für euch 40k zum Einstieg + zu mindestens eine Erhöhung fest im Vertrag um x % vernünftig an? Sollte ich auch noch eine weitere Forderung stellen bezüglich was nach einem Jahr ist? 

Bearbeitet von abz

  • Autor

Ich glaube das die Arbeitsbedingungen so nicht geändert werden und diese Gang und Gebe in diesen Unternehmen sind. Ich werde es ansprechen aber habe da denke ich kein Erfolg und versuche dann eher das Gehalt höher zu drücken. Aber ist 45k zum Einstieg nicht direkt zu hoch gegriffen? Ich dachte wie gesagt eher an 40k + eine jährliche Erhöhung. 

Ich würde auch lieber erstmal die Bedingungen ändern.

Für die Bedingungen würde ich dort für kein Gehalt anfangen wollen.

 

Was ist denn, wenn du in nem Jahr merkst, dass Beratung doch nix für dich ist? Dann bist du der Depp, der dafür eine 'Strafe' an die Firma zahlen muss...?!?

  • Autor
vor 1 Minute schrieb Guybrush Threepwood:

Geht es bei den Reisen um Dienstreisen oder Fahrten zu Kunden? Letzteres sind nämlich AFAIK ganz klar Arbeitszeit.

Mit den Reisen sind Reisen zum Kunden aber auch zu anderen Standorten gemeint. Bei beiden gilt nach jetzigem Stand Reisezeit=Freizeit.

vor 9 Minuten schrieb Guybrush Threepwood:

Geht es bei den Reisen um Dienstreisen oder Fahrten zu Kunden? Letzteres sind nämlich AFAIK ganz klar Arbeitszeit.

Vertragsfreiheit. 

Eine Beratungsfirma, die ich kenne deklariert alle Kundenfahrten als Freizeit. Auch wenn es Montags in die Schweiz geht und Donnerstags wieder zurück. Dazu bekommt der Berater dann aber auch Summe X als Schmerzensgeld auf sein Wunschgehalt oben drauf.

  • Autor
vor 4 Minuten schrieb Kwaiken:

Vertragsfreiheit. 

Eine Beratungsfirma, die ich kenne deklariert alle Kundenfahrten als Freizeit. Auch wenn es Montags in die Schweiz geht und Donnerstags wieder zurück. Dazu bekommt der Berater dann aber auch Summe X als Schmerzensgeld auf sein Wunschgehalt oben drauf.

Danke für die neue Information. Ich werde mir auf jeden Fall eine Checkliste machen und die Punkte mit in die Verhandlung nehmen. Ich bin nur immer noch am Überlegen mit welchem Gehalt ich dort einsteigen soll ohne das es direkt frech rüber kommt. Ich hab zwar nichts zu verlieren aber dennoch. 

vor 15 Minuten schrieb Kwaiken:

Vertragsfreiheit. 

Da es sich dabei um Schutzvorschriften für den AN handelt, glaube ich nicht, dass die abdingbar sind.

 

Es kommt aber immer auf die genaue Situation an und das ist auch kein Thema in dem ich jetzt sehr fitt bin. Aber grob kann man glaube ich folgendes sagen, wenn du einen festen Arbeitsplatz hast, dahin fährst und dannn von da zu irgendeinem Kunden fahren sollst gehört das zu deiner Arbeitszeit.

Wenn du wechseldene Arbeitsorte hast weil du täglich zu Kunden fahren musst, bzw. wenn du weißt, dass du an einem Tag direkt zu einem Kunden fahren musst, dann kommt es darauf an wie weit der Weg dahin ist. Enspicht er  ungefähr deinem normalen Arbeitsweg dann ist die Fahrt keine Arbeitszeit (genauso wie dein morgendlicher Weg ins Büro keine Arbeitszeit ist). Ist der Weg aber sehr viel länger, dann ist auch dies Arbeitszeit.

 

Ob das natürlich immer so gelebt wird ist eine andere Frage.

Hindert ja niemand den AN daran 3h zum Kunden zu fahren, 8h zu arbeiten und sich dann dort ein Hotel zu nehmen und am nächsten Tag 3h nach Hause zu gurken und wieder 8h zu arbeiten...

Wie gesagt: ist Vertragsfreiheit. Solange sowas im Vorfeld angesprochen wird und man die Zwangslage des AN nicht ausnutzt... Sind beide Vertragsparteien erwachsen, nicht dement oder unter Zwang und wissen, was sie unterschreiben, sehe ich kein Problem. Sich im Nachhinein, womöglich auch noch nach der Probezeit, über evtl. mit dem Arbeitszeitschutzgesetz nicht konforme Klauseln aus dem Vertrag zu echauffieren halte ich für unwürdig.

Lächeln, "A********" denken und weitergehen.

Bearbeitet von Kwaiken

vor 14 Minuten schrieb abz:

Danke für die neue Information. Ich werde mir auf jeden Fall eine Checkliste machen und die Punkte mit in die Verhandlung nehmen. Ich bin nur immer noch am Überlegen mit welchem Gehalt ich dort einsteigen soll ohne das es direkt frech rüber kommt. Ich hab zwar nichts zu verlieren aber dennoch. 

Warum versteifst du dich denn auf das Gehalt. Hier wurden doch Summen ohne Ende gemacht. Ich mach dir mal ein Vorschlag, da du da ja anscheinend unbedingt dahin willst.

vorschlag 1:

42-45k und eine Fahrt ist auf jeden Fall als Arbeitszeit zu. Keine Überstunden abgegolten. Und jährliche Erhöhung um 3-5%

Vorschlag 2:

alle schlechten Bedingungen behalten und 55k fordern.

Bearbeitet von Nightmar

vor 46 Minuten schrieb Guybrush Threepwood:

Das stelle ich nicht in Abrede. 

Es steht aber nirgends, dass das zusätzlich vergütet werden müsste. Denn z. B. wie beim TE sind 10% seiner Zeit abgegolten, d. h. dass er pro Woche 4h an Fahrzeit in jedem Fall unentgeltlich zu leisten hat. Erhöhen wir den Wert auf "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", kann das EuGH und das BGH wohl nur auf den Arbeitsschutz anwendbar sein, nicht auf die Vergütung, um die es dem TE eig. geht.

Wie gesagt: er sieht, was er unterschreibt. Wenn man am ersten Tag nach der Probezeit anfängt mit Gerichtsurteilen zu wedeln, obwohl man dem Unsinn vorher zugestimmt hat, sollte man seine Einstellung überdenken.

Hatte das auch mal anders erlebt: bei einem meiner AGs gab es eine zusätzliche Vereinbarung zur Arbeitszeit, die dann auch oft einseitig vom AG zu seinem Gunsten für die gesamte Belegschaft geändert wurde. Das artete dann ebenfalls in über 10% abgegoltene Fahrzeit aus. Die aber nicht nur abgegolten, sondern von deinem SOLL abgezogen wurde. Hast Du z. B. einen ganze Monat beim Kunden oder im Home Office verbracht oder hattest Du Reisezeit unterhalb der 10% Schwelle, warst Du den Monat im Minus, obwohl Du effektiv > 40h / Woche gearbeitet hast und der Kunde auch > 40h bezahlt hat. Andererseits durftest Du dann aber auch nicht deine komplette Fahrzeit inkl. Stau oder Umfahrung notieren, sondern musstest die Zeit und die Km nehmen, die Dir das Programm für die freie Stecke um 3:00 Uhr Nachts ausspuckt. 

Vielleicht bin ich daher etwas biased und freue mich schon, wenn der AG im Vorstellungsgespräch bereits die Karten auf den Tisch legt ;-)

Bearbeitet von Kwaiken

abz, ich bin hin- und hergerissen. Auf der einen Seite kenne ich einen tiefen Einstieg und die dazugehörigen "Lehrjahre". Aber der war im Gesamtbild nicht so schlecht wie bei Dir. Und vorallending musste ich nicht für solche Medium Zertifikate auch noch 3 Jahre verpflichten. LÄCHERLICH!

Ich tendiere eher dazu, dass Ganze abzubrechen. Wenn der Beginn mit dem Arbeitgeber bereits, sorry, so scheisse  anfängt. Da will ich erst gar nicht sehen, wie das Unternehmen agiert bei Gleitzeit, Home Office oder generell Projektabwicklung. Geschweige denn neuen Gehaltsverhandlungen. Die werden Dich sicherlich schon rumschupsen durch die Welt. 

Ich habe da kein gutes Gefühl auf Basis deiner Infos.

Bearbeitet von UnknownX

2 hours ago, Kwaiken said:

Vertragsfreiheit. 

Eine Beratungsfirma, die ich kenne deklariert alle Kundenfahrten als Freizeit. Auch wenn es Montags in die Schweiz geht und Donnerstags wieder zurück. Dazu bekommt der Berater dann aber auch Summe X als Schmerzensgeld auf sein Wunschgehalt oben drauf.

Vertragsfreiheit schlägt aber nicht gültiges Recht. Beispiel: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/europaeischer-gerichtshof-die-fahrt-zum-kunden-ist-arbeitszeit/12303922.html

Man sollte die Eier haben auch bei nem Beratungsjob die Reisezeiten als Arbeitszeiten durchzusetzen, sonst schießt man sich nur selber massiv ins knie.

vor 3 Minuten schrieb SilentDemise:

Vertragsfreiheit schlägt aber nicht gültiges Recht. Beispiel: http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/europaeischer-gerichtshof-die-fahrt-zum-kunden-ist-arbeitszeit/12303922.html

Man sollte die Eier haben auch bei nem Beratungsjob die Reisezeiten als Arbeitszeiten durchzusetzen, sonst schießt man sich nur selber massiv ins knie.

Bitte ein paar Posts oben drüber die Unterhaltung zu Ende lesen ;-)

 

  • Autor

Die Woche hat nun auch angefangen und ich hab mir so eine Gedanken gemacht am Wochenende. Ich denke ich werde ablehnen und auch den weiteren Termin absagen und mich dann nach einer anderen Stelle umsehen. Ich denke von meiner Seite das die beste Entscheidung sein wird, da ich kein gutes Gefühl mehr mit der Stelle habe.

Bearbeitet von abz

Bei den Bedingungen wäre das auch keine tolle Stelle. Allein die Klausel mit den 3 Jahren. Wenn die Firma fragt, warum du den Termin und die Stelle abgesagt hast, kannst du ja ganz ehrlich sein und sagen das die Bedingungen und das Gehalt einfach nicht passen.

Würde ich nicht, weil das Unternehmen bereits angeboten hat neu zu verhandeln. Du hast Dich einfach anders entschieden. Punkt.

Am 26.8.2016 um 11:30 schrieb Kwaiken:

Ist tatsächlich besser so ;-) Und am besten einen großen Bogen drum machen.

Naja... McKinsey oder BCG sind sicher nach wie vor ein mega Sprungbrett. Die restlichen Namen waren mal exklusiver ;-)

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