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Empfohlene Antworten

Das wäre wieder ein Thema, bei der du deine Kammer anrufen und nachfragen kannst. 

Ich würde nämlich behaupten, dass die folgende Frage ebenfalls im Mund liegt:

"Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?"

Von Kammer zu Kammer unterschiedlich, daher keine pauschale Antwort. 

Hallo,

muss auch gesetehen das mich das alles etwas irritiert.

Ich ging immer davon aus, egal welche IHK, das man  nur zur Prüfung zugelassen wird, wenn der Projektantrag genehmigt wurde.

Dieser steht bei mir online auf "Auf Genehmigung wartend", aber ich hatte heute Post im Betrieb, von der IHK, das ich zur schriftlichen Prüfung zugelassen bin.

Gruß Striewe

Bearbeitet von Striewe

Hallo Striewe,

die schriftliche und praktische Prüfung sind voneinander gekapselt. 
D.h. die schriftliche Prüfung (Prüfungsteil B ) hat nichts mit deiner Projektarbeit (Prüfungsteil A ) zu tun. 
Solltest du z.B. Prüfungsteil A bestehen, teil B jedoch nicht, musst du auch nur B wiederholen. Andersrum verhält es sich genau so.

Bearbeitet von Panawr

Hallo Panawr,

das ist klar.

Aber ich ging bisher davon aus, das man nur zur Prüfung zugelassen wird, egal welcher Teil, wenn der Projektantrag durchgewinkt wird???

Gruß Striewe

Bearbeitet von Striewe

Jetzt verwirrst du mich ;)

Wenn das klar ist, warum sollte man dann nur zum Prüfungsteil B zugelassen werden, wenn der Antrag für Prüfungsteil A genehmigt wurde?

Bearbeitet von Panawr
A und B vertauscht

Hallo,

vielleicht liegt das Missverständnis ja daran, dass Zulassung zur Prüfung, die aus Teilen besteht und Projektantrag zwei verschiedene Dinge sind. Zugelassen zur Prüfung wird der, der dies beantragt (über den Betrieb) und Voraussetzungen wie Ausbildung (Inhalte und Anwesenheit) und Praktikum durchlaufen hat. Der Projektantrag bezieht sich auf den Inhalt des Projekts nicht auf die Zulassung zum Projekt und Präsentation. Nur muss dieser Vorschlag (Projektinhalt) auch prüfungsgeeignet (genehmigt) sein (werden).

Grüße

Micha

Was ich komisch finde ist dass mein Antrag "mit Auflagen" genehmigt wurde, aber bei "Grund" einfach nur sinngemäß steht, dass sie mir viel Erfolg wünschen.

 

Ich will nicht ohne Not schon wieder bei der IHK anrufen (seien wir ehrlich, wir sind alle Menschen, und wenn jemand als Nervensäge verschrien ist, gibt das garantiert Abzüge in der Bewertung später), aber ich frage mich schon, ob da beim Copy Pasten etwas vergessen wurde. Im IHK-Portal finde ich leider gar nichts über den Genehmigungsstatus.

Du würdest nicht "ohne Not" anrufen. Es geht da um die Abschlussarbeit deiner Ausbildung. Wenn im Antrag was von Auflagen steht, aber nicht erwähnt wird, was das für Auflagen sind, würde ich mich an deiner Stelle sofort mit denen in Kontakt setzen. Die Alternative ist, dass dir bei deiner Präsentation dein Projekt um die Ohren gehauen wird, weil du die geforderten Auflagen nicht erfüllt hast (im schlimmsten Fall). Spar dir die Aufregung und frag' nach.

Stimmt, hast Recht. Ich frag nach.

vor einer Stunde schrieb allesneu:

wir sind alle Menschen, und wenn jemand als Nervensäge verschrien ist, gibt das garantiert Abzüge in der Bewertung später

"Die IHK" bewertet dich gar nicht, sondern der unabhängige Prüfungsausschuss. Die IHK ist nur für die Bürokratie zuständig. Das wird also definitiv keine Auswirkung auf die Note haben. Hätte es aber sicherlich auch nicht, wenn es einen Zusammenhang gäbe. Das können die Beteiligten schon auseinanderhalten.

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