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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi zusammen!

falls mein Thema hier nicht reinpasst, bitte verschieben!

Mich würde mal etwas interessieren:

Ich arbeite momentan als Netzwerkadmin (bin CCNP, auch MCSE von früher) und habe mich gefragt, ob ich nicht nebenbei (am Wochende) etwas Geld dazuverdienen kann.

Vielleicht mit irgendwelchen Schulungen etc.?

Oder macht man sowas eher Vollzeit?

Komme selbst aus Frankfurt am Main.

Ich habe momentan überhaupt keine Vorstellungen, ob sowas überhaupt angeboten wird.

Daher habe ich mir gedacht ich schreib hier mal.

Aber vielleicht macht ja einer von euch momentan auch schon was nebenbei?

Ich würde mir überlegen

  • Wieviel will ich dazuverdienen?
  • neues Jahresgesamtbrutto ausrechnen
  • Boss fragen, ob das machbar ist
  • Wenn nicht
    • mit dem neuem Jahresgesamtbrutto (+ x für Verhandlung) Bewerbungen raushauen
    • neuen Job antreten und sich über mehr Geld freuen

An Wochenenden sollte man sich erholen.

Ich weise hier mal auf das ArbZG als Schutzgesetz für den Arbeitnehmer hin.

Kurz gesagt kannst du einen 450€ Job nebenbei machen wenn dein Chef zustimmt.

Die beiden Jobs dürfen 48h/Woche nicht überschreiten.

Anfragen kann man bestimmt bei den VHS als Dozent wenn einem das liegt oder bei diversen anderen Schulungsanbietern.

Ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung ist auch möglich der genauer Maximal Verdienst im Jahr ist mir aber nicht bekannt lag mal vor Jahren bei etwas um 2000€

vor 3 Minuten schrieb R0l1nck:

Die beiden Jobs dürfen 48h/Woche nicht überschreiten.

Wo ist das denn festgelegt?

vor 4 Minuten schrieb R0l1nck:

Ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung ist auch möglich der genauer Maximal Verdienst im Jahr ist mir aber nicht bekannt lag mal vor Jahren bei etwas um 2000€

Ich glaube du meinst eher den steuerfreien Betrag nach der Übungsleiterregelung. Der liegt bei knapp über 2000 Euro. Ein Maximalverdienst ist mir nicht bekannt.

vor 7 Minuten schrieb stefan.macke:

Wo ist das denn festgelegt?

Zitat

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
8*6=48

 

Solange man das auf freiberuflicher / selbständiger Basis macht, widerspricht das nicht dem ArbZG, da dabei nur die Zeit ausschlaggebend ist, die man als Angestellter arbeitet.

Als CCNP in FFM sollte man aber eigentlich auch ausreichend verdienen, dass man nicht noch am WE arbeiten muss... :rolleyes: (oder man ist unterbezahlt)

Bearbeitet von Crash2001

es geht sogar noch schlimmer die Maximale Wöchentlich zulässige Arbeitszeit kann 66h betragen, aber nicht mehr als 48h/Schnitt bei zeitnahem ausgleich #Rettungsdienst also Mi-Mi je 12h Schicht ist kein Problem

  • Autor
vor 20 Stunden schrieb R0l1nck:

Anfragen kann man bestimmt bei den VHS als Dozent wenn einem das liegt oder bei diversen anderen Schulungsanbietern.

 

Ja das ist auf jeden Fall eine Möglichkeit.

 

 

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