Veröffentlicht 25. Oktober 20195 j Hallo liebe Community, denkt Ihr, dass ein Pflichtenheft und die Vorbereitung einer Software-Einführung als Abschlussprojektthema ausreichend ist? Kurzer Hintergrund: Ich hatte ein genehmigtes Projektthema (Implementierung einer Software), es haben sich aber Änderungsanforderungen ergeben, die ich nicht beeinflussen kann. Thema soll mit Vorgabe von Betriebsseite nun nur noch die Vorbereitung einer entsprechenden Implementierung ohne ebendiese sein. Mein Plan war dann eigentlich, ein Pflichtenheft zu erstellen, aber davon hat mein Lehrer, der auch im Prüfungsauschuss sitzt, mir abgeraten. Was ist Eure Meinung (oder besser noch: Erfahrung) dazu? Vielen Dank im Voraus!
25. Oktober 20195 j vor einer Stunde schrieb wolf.rasmussen: aber davon hat mein Lehrer, der auch im Prüfungsauschuss sitzt, mir abgeraten. Schließe mich dem an
25. Oktober 20195 j § 27 Abschlußprüfung (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeitdurchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren unddarüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenztenTeilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnikeinschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse. 2. Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der Informations- undTelekommunikationstechnik. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/ITKTAusbV.pdf (PDF Seite 17) Rein formell ist die Erstellung eines Pflichtenheft also zulässig.
25. Oktober 20195 j vor 2 Stunden schrieb wolf.rasmussen: Thema soll mit Vorgabe von Betriebsseite nun nur noch die Vorbereitung einer entsprechenden Implementierung ohne ebendiese sein. Wenn du die Vorbereitung und Durchführung (in einer Testumgebung) machst, ist das machbar. ABER du hast bereits ein genehmigtes Thema. Also musst du (und dein Betrieb) sich daran halten.
25. Oktober 20195 j vor 20 Minuten schrieb Listener: Also musst du (und dein Betrieb) sich daran halten. ...oder zumindest plausibel genug darlegen, weshalb es diese Änderungen zum Projektantrag gab. Das Unternehmen kann aber kaum dazu gezwungen werden, diese Software jetzt auch zu implementieren. Davon abgesehen: Nur ein Pflichtenheft finde ich verhältnismäßig dünn als "Abschlussprojekt".
25. Oktober 20195 j Hi, habe ebenfalls Informatikkaufmann gelernt. Mein Projekt war damals auch "nur" die Vorbereitung. Implementierung ist doch sowieso nicht "unsere" (Haupt-) Aufgabe. Bei mir war das: Problemstellung beschreiben, Anforderungen an die Software, Auswahl geeigneter Software, ein paar Kalkulationen (ROI, extern oder intern, usw.) und Begründung worauf meine Empfehlung basiert. Ergebnis waren über 90%, also alles ok soweit. Ich würde das mit der IHK klären. Vielleicht kannst du ja noch ein paar kaufmännische Aspekte mehr einfließen lassen.
13. November 20195 j Autor Am 25.10.2019 um 15:50 schrieb Fitschi: Hi, habe ebenfalls Informatikkaufmann gelernt. Mein Projekt war damals auch "nur" die Vorbereitung. Implementierung ist doch sowieso nicht "unsere" (Haupt-) Aufgabe. Bei mir war das: Problemstellung beschreiben, Anforderungen an die Software, Auswahl geeigneter Software, ein paar Kalkulationen (ROI, extern oder intern, usw.) und Begründung worauf meine Empfehlung basiert. Ergebnis waren über 90%, also alles ok soweit. Ich würde das mit der IHK klären. Vielleicht kannst du ja noch ein paar kaufmännische Aspekte mehr einfließen lassen. Das klingt doch gut! Die IHK hat meine Änderung mittlerweile auch genehmigt, mal sehen, wie das laufen wird, aber mit deinen Infos kann ich schon ne Menge anfangen, vielen Dank! Und danke natürlich auch Euch anderen
13. November 20195 j Solange Du eine qualifizierte Kostenbetrachtung vornimmst kann das klappen. Aber ein Heft ohne Kosten geht nach hinten los
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