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Ergebnisse von 1. Abschlussprüfungsteil


Empfohlene Beiträge

vor 52 Minuten schrieb HeinzHugo:

da es hier ein einseitig offenes Intervall ist (23.03. oder später), kann dir das keiner sagen und es hängt von deinem Prüfungsausschuss ab.

Kann es aber sein, dass es schon morgen hochgeladen wird? Morgen wäre der 23.3. und komischerweise Samstag. Als ob jemand an diesem Tag irgendwas hochlädt.

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Was bedeutet: 

Bei den unten angegebenen Ergebnissen handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, da die nach § 42 Berufsbildungsgesetz notwendige Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss noch nicht erfolgt ist.

Sobald diese durch den Prüfungsausschuss erfolgt ist, wechselt die Registerkarte "Vorläufige Ergebnisse" in "Ergebnisse" und der Prüfungsstand sowie die endgültigen Ergebnisse können eingesehen werden.

 

Kann sich da was noch ändern?

Was habt ihr alle?

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Dies bedeutet, dass du noch keine Endnote hast. Es gilt als vorläufig, bis du alle Prüfungen abgelegt und Ergebnisse (Projekt etc) erhalten hast.

Bei mir stand das endgültige eine oder zwei Wochen nach dem Bestehen der Ausbildung erst im Portal.

Aber im Grunde steht es mit dem Bestehen fest.

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Bei mir wurde noch nichts hochgeladen. Ich rechne erst nächste Woche oder nach Ostern mit meiner Note. In meinem Bildungsportal wurde auch kein Datum oder ähnliches angegeben, wann die Note frühestens da sei. Heisst also weiter geduldig sein.

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  • Chief Wiggum änderte den Titel in Ergebnisse von 1. Abschlussprüfungsteil
vor 4 Minuten schrieb Chief Wiggum:

@marhaase

Bitte bei einem Thread pro Thema / Frage bleiben. Ich habe deine beiden identischen Fragen zusammengeführt.

Wieso? Es handelt sich um zwei verschiedene Unter-Themen?

Bitte wieder auseinander setzen. Und bitte davor fragen.

Bearbeitet von marhaase
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vor 2 Stunden schrieb lenneth:

Dies bedeutet, dass du noch keine Endnote hast. Es gilt als vorläufig, bis du alle Prüfungen abgelegt und Ergebnisse (Projekt etc) erhalten hast.

Bei mir stand das endgültige eine oder zwei Wochen nach dem Bestehen der Ausbildung erst im Portal.

Aber im Grunde steht es mit dem Bestehen fest.

OK. D.h. aber auch, dass die Note für den 1. APT1 auch so bestehen bleibt, oder? Nicht dass sich da was ändert?

Vorläufig bezieht sich auf das Gesamtergebnis, oder?

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vor 10 Minuten schrieb hellerKopf:

Liest denn keiner mehr die Prüfungsordnung ?  Oder wird an der BS nicht erklärt, wie die Gesamtprüfung abläuft?

Ich paraphrasiere hier mal das Känguru: "... da gehören halt einige zu den Leuten, die leben nach dem Motto: 'Lieber fünf Mal nachgefragt, als einmal nachgedacht' ..." Ist eine weit verbreitete Eigenschaft. Woran das liegt, ist wahrscheinlich eine Frage, die ist in einer Bar mit ein paar Bier oder Wein besser aufgehoben.

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vor 2 Minuten schrieb HeinzHugo:

Ich paraphrasiere hier mal das Känguru: "... da gehören halt einige zu den Leuten, die leben nach dem Motto: 'Lieber fünf Mal nachgefragt, als einmal nachgedacht' ..." Ist eine weit verbreitete Eigenschaft. Woran das liegt, ist wahrscheinlich eine Frage, die ist in einer Bar mit ein paar Bier oder Wein besser aufgehoben.

Danke für Ihre nette Worte! (Ironie)

Eine hilfreiche Antwort auf meine Frage wäre besser gewesen. Und nein, und wurde die Prüfungsordnung nicht vorgegeben.

 

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vor 20 Minuten schrieb hellerKopf:

Liest denn keiner mehr die Prüfungsordnung ?  Oder wird an der BS nicht erklärt, wie die Gesamtprüfung abläuft?

Nein, weil unsere Berufsschule sich nicht verantwortlich genug fühlt. Und das Internet meint vieles, daher frage ich lieber in diesem Forum nach.

Also: Wird das vorläufige Ergebnis, also die Note für den 1. APT1 auch so bestehen bleiben? 

Vorläufig bezieht sich auf das Gesamtergebnis oder dass sich die Note von APT1 bei einer weiteren Korrektur (falls es sie gibt) nochmal ändern kann?

 

Bearbeitet von marhaase
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vor 5 Minuten schrieb marhaase:

Danke für Ihre nette Worte! (Ironie)

Eine hilfreiche Antwort auf meine Frage wäre besser gewesen. Und nein, und wurde die Prüfungsordnung nicht vorgegeben.

Dann mal 3 Fragen von mir:

- Hast du nach deiner Ausbildungsordnung gesucht?

- Hast du dir die Unterlagen, die die IHK zu dem Thema zusammenstellt, runtergeladen und durchgelesen?

- Hast du vorab mit deinen Ausbildern und oder Dozenten darüber gesprochen?
 

Bonusfrage, wenn eine der Antworten "Nein" lautet:

- Warum nicht?

 

Ich finde es wahrlich bemerkenswert, wie zum einen grundlegende Lücken im Textverständnis offenbart werden und zum anderen wie versucht wird, die eigene Verantwortung bei jedweder Gelegenheit an andere abzuschieben und sich dann darüber zu beschweren, dass diese anderen nicht die Arbeit machen, die man selbst machen muss.

 

[EDIT] Jo, war ich wohl zu spät - sorry, aber du hast nun ein Alter erreicht, da muss man nicht alles für dich aufbereiten, vorkauen und Händchen haltend neben dir sitzen. Du solltest wissen, wo einschlägige und für dich wichtige Unterlagen zu finden sind und unterscheiden können, was eine seriöse/offizielle Quelle von einer inoffiziellen unterscheidet. Auch die Nutzung von google und Konsorten sollte deine Fähigkeiten nicht vor unüberwindbare Hürden stellen, von daher verstehe ich deinen vorwurfsvollen Ton nicht. [/EDIT]

Bearbeitet von HeinzHugo
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Um ein wenig zu dem Thema zu kommen: Wo in dem Portal findet man denn dann die Note, unter dem Punkt "Ihre Prüfungen"? Weil da steht bei der AP1 noch immer nur "Angemeldet".

Bei uns (IHK Berlin) wird das zwar noch dauern (angesagt waren 6-9 Wochen nach Prüfung...), aber es wäre gut zu wissen, wo ich dann schauen muss. :)

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vor 2 Minuten schrieb Barandorias:

Um ein wenig zu dem Thema zu kommen: Wo in dem Portal findet man denn dann die Note, unter dem Punkt "Ihre Prüfungen"? Weil da steht bei der AP1 noch immer nur "Angemeldet".

Bei uns (IHK Berlin) wird das zwar noch dauern (angesagt waren 6-9 Wochen nach Prüfung...), aber es wäre gut zu wissen, wo ich dann schauen muss. :)

Das kann dir so pauschal keiner sagen, weil der Seitenaufbau bei den IHKs nicht einheitlich ist (yay Föderalismus + Subsidiaritätsprinzip). Aus dem Stehgreif würde ich vermuten, dass es bei dir genau dort das "angemeldet" ersetzen wird oder es gibt eine Unterseite, die als solche für die Noten gekennzeichnet ist.

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https://www.ihk.de/meo/aus-und-weiterbildung/zwischenpruefung-und-abschlusspruefung/gestreckte-abschlusspruefung-4786040
 

 

daraus der Satz:
"Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt? 
Das abschließende Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Die IHK teilt dem Prüfling wie bisher unverzüglich mit, ob die Gesamtprüfung bestanden wurde. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling ebenfalls zeitnah eine schriftliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist nicht separat anfechtbar."

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vor 45 Minuten schrieb hellerKopf:

https://www.ihk.de/meo/aus-und-weiterbildung/zwischenpruefung-und-abschlusspruefung/gestreckte-abschlusspruefung-4786040
 

daraus der Satz:
"Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt? 
Das abschließende Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Die IHK teilt dem Prüfling wie bisher unverzüglich mit, ob die Gesamtprüfung bestanden wurde. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling ebenfalls zeitnah eine schriftliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist nicht separat anfechtbar."

Die Feststellung vom Ergebnis erfolgt natürlich erst am Ende des 2ten Teils.

Frage: Kann sich die Punktzahl und somit die Note des APT1 noch ändern oder bleibt diese bestehen?

Gibt es eine zweite Korrektur nach dem Abschluss des APT2, welche APT1 mitberücksichtigt?

Oder steht zumindest schon das APT1-Ergebnis fest und dieses wird "vorläufig" genannt, weil dieser dann mit APT2 zusammengerechnet wird?

Bearbeitet von marhaase
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vor 2 Stunden schrieb HeinzHugo:

Dann mal 3 Fragen von mir:

- Hast du nach deiner Ausbildungsordnung gesucht?

- Hast du dir die Unterlagen, die die IHK zu dem Thema zusammenstellt, runtergeladen und durchgelesen?

- Hast du vorab mit deinen Ausbildern und oder Dozenten darüber gesprochen?
 

Bonusfrage, wenn eine der Antworten "Nein" lautet:

- Warum nicht?

Ich finde es wahrlich bemerkenswert, wie zum einen grundlegende Lücken im Textverständnis offenbart werden und zum anderen wie versucht wird, die eigene Verantwortung bei jedweder Gelegenheit an andere abzuschieben und sich dann darüber zu beschweren, dass diese anderen nicht die Arbeit machen, die man selbst machen muss.

[EDIT] Jo, war ich wohl zu spät - sorry, aber du hast nun ein Alter erreicht, da muss man nicht alles für dich aufbereiten, vorkauen und Händchen haltend neben dir sitzen. Du solltest wissen, wo einschlägige und für dich wichtige Unterlagen zu finden sind und unterscheiden können, was eine seriöse/offizielle Quelle von einer inoffiziellen unterscheidet. Auch die Nutzung von google und Konsorten sollte deine Fähigkeiten nicht vor unüberwindbare Hürden stellen, von daher verstehe ich deinen vorwurfsvollen Ton nicht. [/EDIT]

Wer hat jetzt den vorwurfsvolleren Ton?

Ja, Suchmaschinen kann ich bedienen und zielgerichtet suchen kann ich auch (surprise, ich bin ITlerin, es ist auch noch meine erste Ausbildung).

Und vielleicht weil ich auch so super recherchieren kann, habe ich mich im Fachinformatiker-Thread angemeldet, um ZIELGERICHTET nach einer Antwort zu fragen, welche immer noch nicht beantwortet wurde. 

Naja, ich investiere jetzt meine Zeit in Lernen und meinem Start-up.

So kann ich mir sicher sein, dass ich in einem guten Unternehmen angenommen werde und im weiteren Berufsleben solidarische Kollegen finde, die mir eine Frage nicht übel nehmen.

Es liegt nicht an der Frage, es ist schlichtweg ein Ego-Problem. Löse es, weil dann wirst du kein schönes Leben haben.

LG

Bearbeitet von marhaase
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vor 2 Stunden schrieb marhaase:

Frage: Kann sich die Punktzahl und somit die Note des APT1 noch ändern oder bleibt diese bestehen?

Kurz: Ja sie kann sich noch ändern.

 

Solange bis das endgültige Ergebnis nicht feststeht kann jeder Prüfungsteil nochmal bewertet werden. Und selbst dann gibt es noch deine Widerspruchsfrist innerhalb derer du einsicht und neue bewertung verlangen darfst.

Soweit ich Meinung/Aussagen aus anderen Foren und anderen ihk berufen gelesen habe:

In der Praxis werden bestandene prüfungsteile nur dann geprüft wenn zum bestehen noch ein/zwei Punkte fehlen und es zu gunsten des Prüflings geht. Niemand sucht in bestandenen Prüfungen nach Gründen jemanden durchfallen zu lassen.

Denkbar wären natürlich allerhand andrer Gründe zur nachkontrolle, groß angelegter Betrug oder so.

 

Darf man fragen wie dein Ergebnis war oder was dich so umtreibt?

 

 

 

 

Bearbeitet von DasMonchi
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Bei der IHK steht dazu folgendes im FAQ:

Welche Bedeutung haben die "vorläufigen Ergebnisse"?

  • Die "vorläufigen Ergebnisse" sind die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungsarbeiten.
  • Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick über die in der schriftlichen Prüfung gezeigten Leistungen.
  • Sie sind nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung.

Ich denke besonders der dritte Punkt hebt hervor, dass das Ergebnis der AP1 nicht als eine in Stein gemeißelte Endnote wahrgenommen werden soll. Klar ist aber auch, dass das Ergebnis der AP1 zu 20% in die Endnote mit einfließt, die weiteren 30% aus den schriflichen Teilaufgaben der AP2 und die Letzten 50% aus der Dokumentation und Präsentation der Projektarbeit.

Tipp: Für jeden Prüfling besteht die Möglichkeit, Einsicht auf die benotete Prüfung bei der IHK zu beantragen. Der Antrag erfolgt meines Wissens jedoch schriflich. Ein Prüfer wird dich dann zu deiner Prüfung begleiten und sie dir aushändigen. Du darfst die Prüfung allerdings weder mitnehmen oder Fotos davon machen.

 

Bearbeitet von Dansyll
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