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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallöchen zusammen,

leider habe ich ein kleines Dilemma. Ich habe meine Projektdoku nun geschrieben und mir viel auf, dass ich nur auf ca. 6 Seiten Projektdurchführung komme, insgesamt jedoch auf 30.

Mein Thema ist der Umzug von WSUS auf WfUB mit Windows 11 Tests. Leider habe ich da aber keinen Skriptanteil :( . Jetzt mache ich mir Sorgen weil ich in vielen Dokus Skriptanteile sehe, diese habe ich aber nicht. Ist das verpflichtend?
Und reichen 6 Seiten für die Projektdurchführung (mit Anhang ca. 7,5)

Vielen Dank schonmal

Puh.. du hast also nicht mal 30% der Seiten?

Das wird einen sehr heftigen Punktabzug geben.

Die in der Handreichung geforderte Seitenanzahl ist Verpflichtend.

Der geforderte Umfang deiner Projektdoku hängt von den Anforderungen Deiner IHK ab. Als FIAE in Berlin z.B., muss die eigentliche Doku 15 Seiten Text umfassen. Hinzu kommen die Anhänge, in die ich fast alle Abbildungen (UML Diagramme, usw.), Tabellen (detaillierte Zeitplanung) und sonstige Artefakte (Auszug Entwickler-, Anwenderdoku, Auszug Lasten-/ Pflichtenheft, ...) hänge. Hinzu kommt noch das Quellenverzeichnis und am Anfang Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis und Quellcodeverzeichnis. Quellcodes selbst werden von der IHK Berlin bis zu 10 Seiten im Anhang verlangt. Wie gesagt, ich bin FIAE. Dann kommt noch das Deckblatt hinzu. Ausschlaggebend für den Umfang der Doku sind die 15 Seiten Text. Alles andere ist "Beiwerk", auch wenn gerade die Anhänge wichtig sind. Allerdings nehme ich an, kein Mensch liest sich von allen Prüflingen bis zu 10 Seiten Quelltext durch.

Neben dem Umfang zur Doku gibt es evtl. Angaben zur Form der Doku. In Hamburg z.B. gilt 1-zeiliger Textabstand, 10 Punkt Arial als Schriftgröße und Schriftart. Die Hamburger müssen 12 Seiten Text auf diese Weise produzieren. Zusätzlich haben sie die Vorgabe eines Seitenrandes für links und rechts von jeweils 2,5 cm. Berlin z.B. hat formatbezogen gar keine Vorgaben. Dass es aber nicht förderlich ist in 16 Punkt zu schreiben sollte klar sein^^

Also, schau zunächst Mal in die Handreichung Deiner IHK. Die gibt es mit Sicherheit und sie ist sehr hilfreich. Deine angegebenen 6 Seiten kommen mir sehr wenig vor. Hast Du Dir eine Gliederung gemacht und dann alle Gliederungspunkte ausgearbeitet? Es gibt auf it-berfe-podcast von Stefan Macke ja sehr gute Beispiele für erfolgreiche Dokus und auch Präsentationen. Schau dort Mal rein, falls noch nicht geschehen, was da so alles an Ausführungen drinsteht. Mir hat das sehr geholfen für meine Doku.

Bearbeitet von ZwennL

  • Autor
vor 19 Minuten schrieb Brapchu:

Puh.. du hast also nicht mal 30% der Seiten?

Das wird einen sehr heftigen Punktabzug geben.

Die in der Handreichung geforderte Seitenanzahl ist Verpflichtend.

Doch, die gesamte Doku inklusive Anhang maximal 30 Seiten

Was passiert denn, wenn man die Angabe überschreitet? Ich soll max. 15 Seiten Bericht schreiben und habe 18, was sich einfach aus der Komplexität ergibt. Anhang, Deckblatt, Verzeichnisse usw. kommt auch noch hinzu, sodass ich insgesamt bei 35 Seiten bin. Sollen wohl nur 32 sein.

Bearbeitet von Aeropsia

Hatte mich auch gewundert wenn die Anforderungen max Seitenzahl=x ist 

Und man bleibt unter x aber alles ist drin wäre ein Punktabzug ziemlich seltsam.

Wenn bestimmte ist sie muss x Seiten haben nicht mehr und nicht weniger dann wäre es anders 

Am 29.5.2025 um 14:11 schrieb ZwennL:

Der geforderte Umfang deiner Projektdoku hängt von den Anforderungen Deiner IHK ab. Als FIAE in Berlin z.B., muss die eigentliche Doku 15 Seiten Text umfassen.

Das stimmt nicht, außer die haben das in den letzten 1,5 Monaten geändert. Woran ich aber ernste Zweifel habe.

Meine Prüfung (Sommer '24 als 1-Jahres-Verkürzer) hatte gar keine geforderte Seitenzahl, sollte (sollte, nicht durfte!) 15 Seiten reine Doku aber nicht überschreiten.
Und die Azubis, die aus meinem Kurs dieses regulär Jahr fertig werden, hatten ebenfalls "sollte 15 Seiten nicht überschreiten" als Bedingung.

Bearbeitet von Barandorias

vor 40 Minuten schrieb Barandorias:

Meine Prüfung (Sommer '24 als 1-Jahres-Verkürzer) hatte gar keine geforderte Seitenzahl, sollte (sollte, nicht durfte!) 15 Seiten reine Doku aber nicht überschreiten.

Das kommt drauf an und ist Auslegungssache. Wenn du 17 Seiten vollkriegst (ohne Inhaltsverzeichnis, Deckblatt und Anhang), davon aber 60% Tabellen sind oder Bilder, und der Text alleine auf unter 7-9 Seiten kommt, dann ist das zu wenig. Hast du als FiSi aber 20 Seiten reinen Text ohne alles andere, ist es doch vielleicht sehr aufgebläht. Beides kann zu Punktabzug in verschiedener Form führen.

Grundsätzlich ist es aber von IHK zu IHK örtlich unterschiedlich, was gefordert wird.

vor 14 Minuten schrieb ickevondepinguin:

Grundsätzlich ist es aber von IHK zu IHK örtlich unterschiedlich, was gefordert wird.

Darum bin ich speziell auf den Satz zur IHK Berlin eingegangen, da diese auch für mich zuständig war und die Aussage "Du musst genau 15 Seiten haben" de-facto falsch ist.

vor 3 Stunden schrieb Barandorias:

Das stimmt nicht, außer die haben das in den letzten 1,5 Monaten geändert. Woran ich aber ernste Zweifel habe.

Meine Prüfung (Sommer '24 als 1-Jahres-Verkürzer) hatte gar keine geforderte Seitenzahl, sollte (sollte, nicht durfte!) 15 Seiten reine Doku aber nicht überschreiten.
Und die Azubis, die aus meinem Kurs dieses regulär Jahr fertig werden, hatten ebenfalls "sollte 15 Seiten nicht überschreiten" als Bedingung.

Du hast völlig Recht. Ich habe es falsch ausgedrückt. Dies ist der Abschnitt aus dem Leitfaden zu den Prüfungen für Anwendungsentwickler der IHK Berlin, der den Umfang der Dokumentation beschreibt:
 

Zitat

Die Seitenzahl des Inhalts des Projektberichtes beträgt maximal 15 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang). Die praxisbezogenen Anhänge bzw. Protokolle sollen insgesamt 10 Seiten nicht überschreiten. Wichtige Projektphasen, z.B. Auftrag, Kundenüber-gabe sollten über ein Protokoll dokumentiert sein, vgl. Dokumentationskriterien.
Im Anhang auf zusätzlichen max. 10 Seiten müssen relevante Teile des Quelltextes vorhan-den sein, da sonst eine Bewertung des Softwareproduktes nicht möglich ist.

 

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