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Also doch: Meister und staatl. gerpr. Informatiker


Racker

Empfohlene Beiträge

Moin moin,

Es scheint doch so zu sein, als FI kann man zukünftig seinen Meisetertitel erwerben bzw. staatlich geprüfter Informatiker werden.

Dies sagte mir jemand, der in der Komission zur Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen dieser Titel mitwirkt.

Ich werde ihn heute nocheinmal genauer befragen, welche persönlichen Vorraussetzungen gegeben sein müssen und wie sich diese Bildungswege dann vorraussichtlich genauer gestalten werden.

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Das sind sogenannte Fort- und Weiterbildungsberufe. Ich habe eine Tabelle dazu, weiß aber noch nicht, wie ich die hier darstellen kann. Auf jeden Fall ist das richtig, als Fachinformatiker (Berufsgruppe Level 3 [Duale Berufe/-ausbildung]) kann man sich weiterbilden zum Meister, staatl. gepr. Informatiker usw. (das wäre dann Level 4[Fort- und Weiterbildungen]). Die Level 5 und 6 sind für Fachhochschule und Uni.

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Ja ich hab nen Link und zwar nen Link zu nem PDF. Da steht alles drin (über 200 Seiten). Wobei ich sagen muß: Ich find es etwas schwammig formuliert. Es fehlen genaue Angaben aber damit muß man wohl rechnen bei nem Konzept was noch so neu ist.

Hier der Link zum PDF: http://www.bmbf.de/pub/it-weiterbildung_mit_system.pdf

und hier der Link zu der Seite wo ich das PDF gefunden habe: http://www.bmbf.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Ich hoffe ich konnte helfen :)

Levi

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Ich frage mich, ob das nicht eine (weitere) Abwertung des "einfachen FI" bedeutet?!

Oder anders ausgedrückt: Wenn viele diese Weiterbildung machen, könnte das bedeuten, dass sie heute am Ende auch nicht besser dastehen, als heute - nur die, die keine Weiterbildung machen stehen schlechter da als vorher!

GG

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...finde ich überhaupt nicht. in jedem vernünftigen beruf gibt es für ausgelernte kräfte (die nicht studieren können/wollen) aufstiegsmöglichkeiten durch weiterqualifizierung durch meisterkurse oder fachwirte im kaufmännischen bereich. diese sind oft hoch angesehen bei den personalern.

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Ich hab vor etwa zwei Wochen mit nem Verantwortlichen von einer der ersten Bildunsgträger für diese Fortbildungsmaßnahmen telefoniert. Genaue Auskünfte konnte er mir nicht erteilen, weil alles eben noch sehr neu sei bzw. manches auch nocht nicht feststeht.

Jedenfalls ist es so, daß man die Prüfung zur nächsten Ebene (also die erste Ebene, die man nach der Ausbildung erreichen kann) mit zwei Jahren Berufsehrfahrung (bei IT-Berufen) ablegen kann. Auf diese Prüfung bereitet ein eineinhalbjähriger Kurs vor. Einmal die Woche Werktags und jeden zweiten Samstag (bei diesem Bildungsträger).

Zur Prüfung gehört ein schriftlicher Teil, sowie eine einjährige Projektarbeit.

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Original geschrieben von Kerschtl

Das sind sogenannte Fort- und Weiterbildungsberufe. Ich habe eine Tabelle dazu, weiß aber noch nicht, wie ich die hier darstellen kann. Auf jeden Fall ist das richtig, als Fachinformatiker (Berufsgruppe Level 3 [Duale Berufe/-ausbildung]) kann man sich weiterbilden zum Meister, staatl. gepr. Informatiker usw. (das wäre dann Level 4[Fort- und Weiterbildungen]). Die Level 5 und 6 sind für Fachhochschule und Uni.

HI

kannst Du vieleich mir die Tabelle per E-Mail senden

ytmnm@hotmail.de

Vielen Dank

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Original geschrieben von TschiTschi

Ich frage mich, ob das nicht eine (weitere) Abwertung des "einfachen FI" bedeutet?!

Oder anders ausgedrückt: Wenn viele diese Weiterbildung machen, könnte das bedeuten, dass sie heute am Ende auch nicht besser dastehen, als heute - nur die, die keine Weiterbildung machen stehen schlechter da als vorher!

Sehe ich genauso.

Für mich ist es ein Versuch IMNSHO überkommene Bildungsstrukturen auf neue Berufe zu übertragen. Ich sehe FI nicht als Handwerker.... Und mir will es auch nicht einleuchten, warum staatllich-geprüft besser sein soll.... Immerhin ist AFAIR der Rahmenplan für die FIs nicht von der IHK, sondern von einem Bildungsministerium festgelegt worden.

YMMV

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Original geschrieben von networkd

Immerhin ist AFAIR der Rahmenplan für die FIs nicht von der IHK, sondern von einem Bildungsministerium festgelegt worden.

Der Ausbildungsrahmenplan ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt worden, weil dieses für Berufsausbildungen zuständig ist.

Der Rahmenlehrplan stammt hingegen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), weil dieses für die Schulen zuständig ist.

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Original geschrieben von Racker

Moin moin,

Es scheint doch so zu sein, als FI kann man zukünftig seinen Meisetertitel erwerben bzw. staatlich geprüfter Informatiker werden.

Dies sagte mir jemand, der in der Komission zur Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen dieser Titel mitwirkt.

Ich werde ihn heute nocheinmal genauer befragen, welche persönlichen Vorraussetzungen gegeben sein müssen und wie sich diese Bildungswege dann vorraussichtlich genauer gestalten werden.

Hallo,

anscheinend ja doch nicht!!! Habe mit jemandem von der IHK gespriochen, der mich dann auf die neue IT-Fortbildungsordnung vom 17.05.02 verwiesen hat, in der es lautet:

Informationstechnologie und Telekommunikationsbereich

1. Informationstechnologie

Das Übergangsgesetz aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften stellt in § 1 Abs. 5 klar, dass die "strukturierte Verkabelung" nicht als wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers gilt. Damit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass wesentliche Tätigkeiten im PC-Bereich nichthandwerklicher Art sind. Dies gilt für folgende Tätigkeiten (die also ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen):

EDV-Beratung und -Schulung

Konfiguration von Netzwerken und die Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware

Konfiguration von Computeranlagen

Entwicklung von Software

Softwareservice

PC-Service, insbesondere:

Konfiguration der Systemdateien

Installation der System- und Anwendungssoftware

strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen

Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen

Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckköpfen, Tintenpatronen,

Tonerbehältern, Trommeln u. ä.

technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen

Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware

In diesem Zusammenhang ist das Urteil des LG Karlsruhe vom 17.12.1997 (O 101/97 –KfH II) lesenswert.

Unzulässig ohne Eintragung sind dagegen z. B.:

Reparatur des Monitors

Eingriffe und Arbeiten an Netzspannungsteilen

Allerdings dürfen diesen Tätigkeiten im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebs (bestimmte Auflagen sind dabei zu beachten) ausgeübt werden.

2. Telekommunikationsbereich

In diesem Bereich werden überwiegend Montagetätigkeiten ausgeführt. Dabei handelt es sich um das Installieren von Endgeräten an bereits vorhandene Anschlüsse. Selbst das Verlegen von Kommunikationsleitungen ist unter einer analogen Anwendung des Übergangsgesetzes keine handwerkliche Tätigkeit. Montage-, Installations- und Reparaturarbeiten (z. B. Austausch von Verschleißteilen und Modulen) sind einfache Tätigkeiten, die nicht dem Meisterprivileg vorbehalten sind. Denn auch in diesem Bereich wurde die Technik wesentlich vereinfacht und ist somit auch schneller erlernbar.

Legt man die Grundsätze für die Abgrenzung im IT-Bereich zugrunde, wird man das Verlegen von Leitungen (Hausanschlüsse) und Eingriffe in die Geräte als dem Handwerk zugehörig einstufen müssen. Diese Tätigkeiten dürfen allerdings im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebs (bestimmte Auflagen sind dabei zu beachten) ausgeübt werden.

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Also.... man muß noch nicht mal eine Ausbildung machen um in diesem Beruf zu arbeiten.....

microdommi

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...dass was über meinem post steht widerspricht, doch nicht dem ausgangspost.

...eine meisterprüfung ist doch nicht an ein handwerk gebunden. es gibt doch für die ihk berufe ganz genauso meister-prüfungen ("industrie-meister")

...darüber hinaus wäre es doch schön, wenn es für die it-berufe die möglichkeit gäbe, sich fachspezifisch weiter zu qualifizieren, analog zu den fachkaufleuten bei den kaufmännischen berufen.

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Original geschrieben von BenNebbich

...dass was über meinem post steht widerspricht, doch nicht dem ausgangspost.

...eine meisterprüfung ist doch nicht an ein handwerk gebunden. es gibt doch für die ihk berufe ganz genauso meister-prüfungen ("industrie-meister")

...darüber hinaus wäre es doch schön, wenn es für die it-berufe die möglichkeit gäbe, sich fachspezifisch weiter zu qualifizieren, analog zu den fachkaufleuten bei den kaufmännischen berufen.

Tja... ich würde es auch toll finden (und es sofort machen!) aber so hat mich die IHK abgewimmelt! ;-)

Wenn jemand noch was weiß... ich bin ganz heiß! (Auf eine Meisterausbildung!)

microdommi

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Original geschrieben von BenNebbich

...vielleicht kennt ja jemand die weiterbildungen zum "organisationsprogrammierer" oder zum "wirtschaftsinformatiker" ??

Wirtschaftsinformatiker würde ich nicht als Weiterbildung für einen Fachinformatiker sehen.

Wirtschaftsinformatiker ist für Leute mit kaufmännischer Ausbildung die in den IT-Bereich wechseln wollen.

Wirtschaftsinformatiker würde ich bestenfalls gleichstellen mit Fachinformatiker.

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Entwicklerwelt (im Sinne Abteilung) einer großen Organisation mit dem Versuch, über Anzeigen "OrgProgs" zu finden...

nach der Umstellung auf "Anwendungsentwickler" (scheinbar die bessere Bezeichnung) hatten wir ziemlich viele Bewerbungen (es war die einzige Textänderung?!?)

LiGrü

Der Einsteller

Michael

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