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Urheberrecht


LaDragonfly

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe mal eine ganz verzwickte Frage:

Unzwar nach dem neuen Urheberrecht ist es ja nur verboten sicherheitskopien von kopiergeschützten filmen und musik zu machen,jedoch Spile die man original besitzt, auch mit kopierschutz dürfen kopiert werden.

Was ist nun wenn ich eine lauffähige sicherheitskopie habe und das original aber beispielsweise einen dicken kratzer hat und nicht mehr lesbar ist?

Ich meine eigentlich zahle ich ja das Spiel sprich die Lizenz und wenn ich vorweisen kann das original zu besitzen sollte das ja kein Problem sein oder?Muss man halt das kaputte original aufbewahren am besten samt packung und bong.

Ich hab im www nix anständiges gefunden was meint ihr?

Gruß LaDragonfly

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@IT-Shrek ja ich bin mir 200%ig sicher das habe ich hier auch bereits schon in einem anderen thread erklärt wo dann auch der genaue pargraph angepriesen wurde.

@Noek ich weiß das man das austauschen kann mich würde es nur mal so interessieren.was ist beispielsweise mit einem game was 3 jahre alt ist, wo es keinen support mehr für gibt?

Gruß LaDragonfly

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wenn man eine kopie machen darf

dann darf man sie doch auch einsetzen

wäre ja quatsch wenn ich mir eine sicherungskopie mache und die dann nie benutze oder ?

Ja aber meinst du du darfst sie auch noch einsetzen,wenn dein Original unlesbar ist?

Ich denke das wird wie bei beispielsweise Win XP Lizenzen gehandhabt. Du darfst ja auch die XP CD kopieren das illegale ist ja wenn du einen illegalen Key benutzt.Wenn man XP Kauft zahlt man für den Key sprich die Lizenz und nicht für die CD. Und ich betrachte dann die Spiel DVD auch wenn sie zerkratzt ist wie den XP Key.

Gruß

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aber gerade dafür brauchst du doch eine sicherungskopie

wenn das original unlesbar ist

wofür ist dann eine sicherheitskopie wenn die original noch läuft ? :D

also würd ich schon sagen das es erlaubt ist

Normalerweise wirds so gehandhabt das ich mir eine Kopie vom Original mache um das Original zu schonen/schützen

sprich: Orginal CD sicher im Schrank und die Sicherheitskopie wird gebraucht und dadurch auch zwangsläufig verschleissen.

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Naja du musst es so sehen. Ich hatte es bei GTA San Andreas kürzlich.

Ich habe mir bei Media Markt das Game gekauft original neu für 45 Euro.

Nun als ich die Packung aufmachte waren dort leider Kratzer auf der DVD und Mediamarkt wollte es nicht tauschen. Also habe ich den Tausch Service von Take2 genommen und 10 Euro bearbeitungsgebühr +Porto bezahlt. Nun ist n neues GTA angekommen schön verschweist.

Und was ist?Ich mache das Ding auf,gleiches Szenario. Auf meine Mails wird nicht mehr geantwortet, und ich bin mittlerweile soweit das ich sage wenn es erlaubt sein sollte mit den Sicherheitskopien: Sch... drauf,stell das original in schrank und spiele mit der Kopie.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst sondern fühle mich nur leicht verschaukelt, da es mir noch nie vorgekommen ist das ein Spiel oder eine CD oder DVD neu mit Kratzern ausgeliefert wurde.

Bei GTA ist nur so eine provisorische Hülle dabei sprich es wurde in das Handbuch mit "reingebabbt" und daher scheinen auch die Kratzer zu sein. Da hat irgendjemand die DVD im Handbuch gedreht.

Leute ich habe die Faxen dicke mit denen, und will einfach nur dieses geile Game in Ruhe zocken. Da ist zwar nur ein kleiner Kratzer drauf aber das Game lässt sich nicht installieren der bricht immer nach einer Zeit ab. Ist auch auf mehreren Rechnern getestet worden.

An sich denke ich kanns ja wirklich nix illegales sein.

Gruß LaDragonfly

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Urheberrecht vs. Strafrecht

Vom Urheberrecht her darfst du für private Zwecke kopieren.

Vom Strafrecht her darfst du keinen Kopierschutz knacken.

Das ist das eigentliche Problem ;)

LiGrü

Michael (einschlägig damit beschäftigt)

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Wenn man XP Kauft zahlt man für den Key sprich die Lizenz und nicht für die CD.

Noe.

Du erwirbst mit dem Kauf eine Lizenz, welche nicht nur den Lizenz-Key beinhaltet.

Zu einer XP Lizenz gehoeren neben dem Lizenz-Key der Originaldatentraeger, das Handbuch, die Verpackung und die EULA (End User License Agreement). Bei OEM-Versionen kommt hier noch der Lizenzaufkleber dazu.

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Urheberrecht vs. Strafrecht

Vom Urheberrecht her darfst du für private Zwecke kopieren.

Vom Strafrecht her darfst du keinen Kopierschutz knacken.

Das ist das eigentliche Problem ;)

LiGrü

Michael (einschlägig damit beschäftigt)

Also ich habe auch schon den genauen Gesetzesauszug gelesen, jedoch gerade nicht gefunden.

Aber hier auf folgendem link wird bestätigt, dass es legal ist für eine Sicherheitskopie eines Games den Kopierschutz zu umgehen...

Die neue Gesetzesregelung gillt ausschließlich für Musik und Filme.

Ich werde heute abend auch nochmal den Pargraphen hier posten.

Klicke hier

Also folglich ist es völlig legal sich 1. diese Software zu kaufen (und es gibt sie auch noch frei im Handel) und 2. sie auch einzusetzen :D .

Clone CD und wie sie nicht alle heißen wurden aus dem Verkehr gezogen da sie auch Audio Kopierschutze umgehen konnten...

Gleiches gillt für Programme wie Alcohol etc.

Game Jack usw. die rein zum PC Spiel knacken gedacht sind, sind weiterhin für den privaten Gebrauch zum Sicherheitskopien machen anwendbar.

Gruß LaDragonfly

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Hallo,

m.E. lässt folgender Paragraph des Urheberrechtsgesetzes (Stand September 2003) keinen Interpretationsspielraum:

UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Gruß

Menzemer

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Hallo,

m.E. lässt folgender Paragraph des Urheberrechtsgesetzes (Stand September 2003) keinen Interpretationsspielraum:

UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Gruß

Menzemer

Ich sage nur folgendes:

Gemäß Â§ 69 a Abs.5 UrhG finden die Umgehungsverbote auf Software keine Anwendung

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Das ist einer der beiden Gründe, warum ich mir seit über 2 Jahren keine Spiele/Musik-CDs mehr gekauft habe.

Es ist halt einfach ein komisches Gefühl, etwas gekauftes nicht so nutzen zu dürfen, wie es für einen etwas langfristigeren Betrieb nötig wäre. Also aus Prinzip lass ich es.

Aber ich glaube nicht, dass jemand mit Strafe rechnen muss, sofern es wirklich(!) nur um die Sicherheitskopie der legal gekauften Software geht. Bringt dem Hersteller nämlich nix an Gewinn.

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Also ich habe nochmal näher nachgeschlagen,

und unser Urheberrecht besagt

nachdem von mir unten aufgeführten Paragraphen, ist der ganze Paragraphenblock von Menzemer wertlos, da dies für Filme und Musik gillt.

Genauer Wortlaut

für § 69 a Abs.5 UrhG

besagt folgendes:

Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Aber es sieht folgendermaßen aus. Da auf den meisten Computerspielen auch Film bzw Audiosequenzen vorhanden sind, die nach dem Urheberrecht für Filme und Musik zu behandeln sind, ist es teilweise Auslegungssache. Ich denke wenn man vor Gericht mit meinem oben aufgeführten Paragraph agumentiert hat man gute Chancen zu gewinnen.

Es sei denn ich habe was übersehen, wobei ich mir eigentlich sicher bin nichts übersehen zu haben.

Gruß LaDragonfly

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Naja du musst es so sehen. Ich hatte es bei GTA San Andreas kürzlich.

Ich habe mir bei Media Markt das Game gekauft original neu für 45 Euro.

Nun als ich die Packung aufmachte waren dort leider Kratzer auf der DVD und Mediamarkt wollte es nicht tauschen. Also habe ich den Tausch Service von Take2 genommen und 10 Euro bearbeitungsgebühr +Porto bezahlt. Nun ist n neues GTA angekommen schön verschweist.

Und was ist?Ich mache das Ding auf,gleiches Szenario. Auf meine Mails wird nicht mehr geantwortet, und ich bin mittlerweile soweit das ich sage wenn es erlaubt sein sollte mit den Sicherheitskopien: Sch... drauf,stell das original in schrank und spiele mit der Kopie.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst sondern fühle mich nur leicht verschaukelt, da es mir noch nie vorgekommen ist das ein Spiel oder eine CD oder DVD neu mit Kratzern ausgeliefert wurde.

Bei GTA ist nur so eine provisorische Hülle dabei sprich es wurde in das Handbuch mit "reingebabbt" und daher scheinen auch die Kratzer zu sein. Da hat irgendjemand die DVD im Handbuch gedreht.

Leute ich habe die Faxen dicke mit denen, und will einfach nur dieses geile Game in Ruhe zocken. Da ist zwar nur ein kleiner Kratzer drauf aber das Game lässt sich nicht installieren der bricht immer nach einer Zeit ab. Ist auch auf mehreren Rechnern getestet worden.

An sich denke ich kanns ja wirklich nix illegales sein.

Gruß LaDragonfly

solche storys sind was für die PC Game oder Gamestar - wenn du denen sowas schickst kannste dir sicher sein in der nächsten ausgabe zu landen und GTA:SA "gratis" hinterher kein porto keine "bearbeitungsgebühr" oder wie es auch immer genannt wird :>

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Guten Morgen, habe das Spiel gestern wieder eingeschickt mal schauen, was da kommt. Man findet im Inet aber auch keine Seite wo explizit gesagt wird, was erlaubt ist und was nicht. Ich hab bei vielen Anwälten auf den Seiten nachgeschaut und jeder sagt was anderes das ist ein Wirrwarr was eigentlich nicht sein darf.

Gruß LaDragonfly

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Guten Morgen, habe das Spiel gestern wieder eingeschickt mal schauen, was da kommt. Man findet im Inet aber auch keine Seite wo explizit gesagt wird, was erlaubt ist und was nicht. Ich hab bei vielen Anwälten auf den Seiten nachgeschaut und jeder sagt was anderes das ist ein Wirrwarr was eigentlich nicht sein darf.

Gruß LaDragonfly

Losgelöst von der Thematik "Urheberrecht" :

Die meisten Gesetzestexte sind für Laien kaum verständlich .... eigentlich sollten Gesetze den Umgang untereinander erleichtern...und diesen nicht zusätzlich erschweren.

Gruss

BadDog

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Falls es hier noch Experten gibt:

ein Schüler hat mir folgenden Fall vorgelegt und ich konnte nicht wirklich etwas dazu sagen:

eine Videothek vermietet Computerspiele. Ein Nutzer zieht sich daheim unter Umgehung des Kopierschutzes für den Privatgebrauch eine Kopie.

Danach fertigt er bis zu 7 Kopien für Freunde an.

Wo steht, dass das verboten ist? Ich vermute, dass es nicht erlaubt ist. Aber was ist die Begründung?

§ 53(1) UrhG: besagt, dass Kopien zum privaten Gebrauch möglich sind. Bei Musik gilt nach aktueller Rechtssprechung, dass zum "privaten Gebrauch" auch die Weitergabe an Freunde zählt. Es scheint sich eine Obergrenze von 7 Kopien durchgesetzt zu haben. (zumindest nach meinen Infos).

Eine Einschränkung ist, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen darf. Das wäre ja hier nicht der Fall. Die Quelle ist eine gemietete Software und nach meinem Verständnis nicht rechtswidrig. Oder ist da mein Verständnis falsch?

§ 95 besagt, dass ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Nur: das stimmt, wie wir jetzt wissen, nicht für Computerprogramme.

Damit wäre der oben beschriebene Fall legal... ?

Und nun?

Gruß

Menzemer

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öhm... der Schüler ist doch nicht der Besitzer... also hat er wohl auch nicht das Recht, Sicherungskopien zu machen... okay... er mag vielleicht "vorübergehender Besitzer" sein... aber dann müsste er auch sämtliche Kopien vernichten, sobald er die CD wieder zurückgibt...

und zu den Freunden: ich hab irgendwo mal gelesen, dass das enge Freunde bzw. Verwandte sein müssen... also Freund/Freundin, Mama, Papa, Schwester... sonst lass ich mir von nem Wildfremden was kopieren und verkaufen und wenn jemand meckert, sag ich einfach, dass das n Freund is...

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