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Desaster! ballz.de geschlossen!


Welenreiter

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Der Vergleich hinkt etwas. Um bei einer öffentlichen Veranstaltung (Wahlkampf, Fußballspiel,...) einen Song der Rolling Stones zu spielen, braucht man keine Genehmigung des Rechteinhabers. Man muß lediglich die fälligen GEMA-Gebühren (und die *wie-heissen-sie?*-Gebühren) abführen.

Eine GEMA-Sprecherin sagte der dpa, die CDU habe mit der Organisation einen Pauschalvertrag für die Nutzung der Musik und deren Abgeltung geschlossen. Dieser schließe auch Musikaufführungen bei Wahlkampfveranstaltungen ein. Das habe aber nichts damit zu tun, ob ein Urheber damit einverstanden ist, dass seine Musik auf bestimmten Veranstaltungen überhaupt gespielt wird.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/63163

Sprich: Wenn die Stones sagen: "Ne, wollen wir nicht" ist es egal, ob die was an die GEMA gezahlt haben.

Und so wird es auch hier der Fall sein (also bei ballz.de). Wobei da Sony erstmal Nein gesagt hat. Inwiefern das Ok ist (man kann die Verwertungsrechte abgeben, nicht aber die Urheberschaft), sei dahingestellt. Wobei ich mir denken kann, im Zweifel würde da schon genug Druck seitens Sony dasein. Und nur ein Künsteler, der sich nicht davor fürchten muss rausgeworfen zu werden würde da etwas anderes sagen.

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Nochmal, damit ich das richtig verstanden habe:

Die Gema erteilt einem die Erlaubnis Musik in einem offiziellen Rahmen öffentlich abzuspielen, gibt aber keine Garantie darauf, ob die Künstler bzw. die eigentlichen Rechteinhaber mit der Nutzung für diesen Rahmen auch ihr Okay dazu geben?

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Nochmal, damit ich das richtig verstanden habe:

Die Gema erteilt einem die Erlaubnis Musik in einem offiziellen Rahmen öffentlich abzuspielen, gibt aber keine Garantie darauf, ob die Künstler bzw. die eigentlichen Rechteinhaber mit der Nutzung für diesen Rahmen auch ihr Okay dazu geben?

Die GEMA ist nur dafür da, das Künstler für eine evtl. Nutzung auch Geld erhalten. Stell dir mal vor, jeder, der Musik aufführt, müsste mit jedem einzelnen Künnstler abrechnen. Eben, nicht besonders toll. Deswegen wurden Einrichtungen wie die GEMA geschaffen.

Aber da es hier nur um eine Vergütung geht, hat es noch lange nichts mit der Erlaubniss des Urhebers zu tun.

EDIT: Aus dem Grund wirst du auch nie einen von der GEMA über "die bösen Raubkopierer" jammern hören ;)

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Okay, jetzt hab ichs begriffen. Warum kann in den Fällen denn die Gema nicht im Vorwege mit den Rechteinhabern abklären wo sie vergütet werden wollen oder nicht? Das verwirrt ja doch ein wenig. andererseits würden sie sich damit wohl ein wenig um ihre Einnahmen bringen, nehm cih an.. ach mensch is das alles wieder ein Sumpf.. :beagolisc

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Naja die GEMA selbst redet ja auch nicht so viel mit den einzellnen Künstlern. Die kassieren Pauschalbeträge und verteilen sie dann nach einem bestimmten Schlüssel. Stell dir mal die Monsterbehörde vor die nötig wäre wenn sie mit jedem Sänger der mal ein Lied geschrieben hat verhandeln müssten, sei es jetzt wegen der Vergütungshöhe oder wegen der Bedingungen wann man das Lied aufführen darf und wann nicht.... Da wäre die Arbeitsargentur eher klein dagegen!

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Warum kann in den Fällen denn die Gema nicht im Vorwege mit den Rechteinhabern abklären wo sie vergütet werden wollen oder nicht?

Weil eine Nutzung eben erstmal, entsprechende Vergütung vorrausgesetzt, eigentlich immer erlaubt ist. Wenn einem die Nutzung nicht passt, muss man das als Urheber dem nutzer mitteilen.

Listen mit "erlaubt" - "nicht erlaubt" hätten dann wieder das Problem, dass der Nutzer dann versuchen würde, seine Nutzung eben gerade noch am Rand eines solchen Verbots zu halten. Dann müsste man dennoch wieder den Urheber befragen.

Wirklich hilfreich wäre so etwas nicht unbedingt. Meistens kann man es sich ja schon denken, das jemand mit einer Nutzung wohl nicht einverstanden wäre (etwa die Nutzung für eine Parteiwerbung der NPD bei Musiker, die z.B. Mitglied der SPD sind o.ä.).

Ausserdem sagte der Vertreter der Stones ja, und auch der CDU, dass sie mit der Nutzung nicht einverstanden sind, allerdings unternehmen sie (noch) nichts dagegen.

Wirft IMHO auch ein "gutes Licht" auf die UrhG-Verschärfungsdebatte, wenn die CDU vom Urheber gesagt bekommt "Ne, dürft ihr nicht nutzen", sie aber sagen "Wir zahlen was an die GEMA, also interessiert ihr uns nicht" und das Lied dennoch nutzen. :rolleyes:

EDIT:

Naja die GEMA selbst redet ja auch nicht so viel mit den einzellnen Künstlern. Die kassieren Pauschalbeträge und verteilen sie dann nach einem bestimmten Schlüssel.

Stimmt. Ausserdem musst du als Künstler erstmal der GEMA beitreten, um in den Genuss überhaupt zu kommen, bzw. als Verwerter.

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hab gestern übrigens ins gaestebuch bei anett louisan und in das auf der fan-page geschrieben. heute waren beide einträge gelöscht.

ist das nicht schön? :rolleyes:

ps: in meinen einträgen waren keine beschimpfungen, auch wurden keine namen von firmen oder betroffenen genannt. es gab keine links und auch keine wertung.

also man sieht die darstellung unangenehmer sachverhalte ist nicht erwünscht. übrigens wurde letztens auch ein betreiber eines großen forums (hoffe das stand hier nicht schonmal) abgemahnt, weil in diesem forum zuviel kritik an einem gewissen gerät stand.

die schöne neue welt.

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Och der arme "Künstler" der einfach ein Lied eines anderen Künstlers zu einen mehr als komischen "comic" nutze und nun verklagt worden ist :beagolisc

Als "Künstler" sollte man sich nun mal auch mit Urheberrecht auskennen - und wenn nicht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Und ich denke die ganzen Urhebungsgeschichten sind nicht schlimmer geworden - sondern es liegt eher schon wie erwähnt daran, dass es im Internet eben einige mitbekommen, teilweise wohl auch die "falschen".

Wenn ich früher einen von mir gemachten Comic mit Musik untermalt hätte und diese CD an 10.000 Leute verschenke - hätte ich wohl auf mit einer Klage rechnen können, weil unter den 10.000 vielleicht ein "falscher" war.

Bei 5 Leuten war die Wahrscheinlichkeit eben weit geringer......

Internet hat eben eine hohe Erreichbarkeit an Leuten. Und genau dann sollte man sich eben überlegen ob ich solche "fehler" dort begehe oder eben lieber nicht.

Aber der arme hat ja nur 20 Sekunden von einen bekannten Lied genommen .....ich hab sooo viel Mitleid mit ihn ;)

Und als Werbung würde ich solche "filmchen" mit meiner Musik untermalt auch nicht sehen - eher als Schädigung. Denke darum geht es der Künstlerin wohl auch.

Aber ich weiss, die Welt ist gemein und ungerecht - und wird immer schlimmer ;)

Wenn ich in ne Bahn in einer fremden Stadt einsteige, muss ich mich eben auch informieren, ob ich meinen Fahrausweis vorher kaufen muss oder ob men ihn auch in der Bahn erwerben kann. Wenn dann ein Schaffner kommt und mich danach fragt, hilft die Ausrede "aber ich wusste doch nicht, dass sie hier keine Automaten in der Bahn haben" mir leider auch nicht wirklich weiter. Und wenn ich als angeblicher Künstler meine Filme mit Musik untermalen will, muss ich mich eben Informieren ob ich das darf und was ich tun muss um die Erlaubnis zu bekommen :beagolisc

In den Fall wohl egal, ob per Internet verbreitet, per TV oder per CD verkauf.

Früher war alles besser ;)

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1. Frage: bist Du betrunken? ironie is schon was tolles ne?

ich denke, wir sind uns alle einig, dass er schon das urheberrecht verletzt hat. die frage nach der strafe ist allerdings eine andere. und wenn man sieht was derzeit im internet abgeht, auch mit vielen anderen seiten, dann stellt sich meiner meinung nach auch immer die frage, ob strafen mit 15000 euro streitwert gerechtfertig sind.

die seite ist jetzt down. schön oder? irgendwann erwischt es auch mal ne seite, die einem der anhänger der ganzen geschichte gefällt, und dann sehen wir weiter.

ob ne abmahnung ohne 15000 euro streitwert auch gereicht hätte, scheint nicht zu interessieren, hauptsache recht oder unrecht, und dann auch nur nach gesetz (das ist übrigens nicht das gleiche).

mir fällt bald nichts mehr zu den posts ein.

edit: ach was solls, viel spaß beim weiter klugsch******.

ps: filmzitate, -bilder und songzitate würden streng genommen... na ihr wisst schon was...

aber solange es einen nicht selbst betrifft kann man immer schön von oben herab reden.

nicht schlecht (schade hier gibts keinen smily mit daumen hoch). :eek

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1. Frage: bist Du betrunken? ironie is schon was tolles ne?

mir fällt bald nichts mehr zu den posts ein.

edit: ach was solls, viel spaß beim weiter klugsch******.

aber solange es einen nicht selbst betrifft kann man immer schön von oben herab reden.

nicht schlecht (schade hier gibts keinen smily mit daumen hoch). :eek

Ok, das reicht! Arbeite an Deinem Ton, lies nochmal die Boardregeln, wenn Du etwas davon nicht verstehst, frag nach. Und sieh Dich hiermit als verwarnt an, weder Pauschal- und Einzelbeleidigungen gehören hierher.

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Ja der Ton war nicht in Ordnung und ich entschuldige mich hiermit bei chickie.

Den sperrlichen Inhalt meines Posts möchte ich allerdings mal so stehen lassen. Hab mich in letzter Zeit darüber etwas aufgeregt (wie man merkt) und sehe halt den derzeitigen Umgang mit dem Gesetz als absolut nicht gerechtfertigt an. Die Abmahnungen als solche kritisiere ich nichtmal, sondern die summen die mitunter gefordert werden, und schon einige leute dazu trieben, ihre website zu schließen. Das ganze sind oftmals keine kommerziellen seiten und da stellt sich mir erst recht die frage, wie sich streitwerte in solch uminösen höhen ergeben???

Nochmal entschuldigung und noch einen schönen Tag.

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Och der arme "Künstler" der einfach ein Lied eines anderen Künstlers zu einen mehr als komischen "comic" nutze und nun verklagt worden ist :beagolisc

Als "Künstler" sollte man sich nun mal auch mit Urheberrecht auskennen - und wenn nicht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Wieso sollte man das, wird das jetzt z.B. im Musik- oder Kunstunterricht auch gelehrt? :beagolisc

Aber zum Thema... er hat einen Teil des Liedes genutzt. Er hat weder das ganze Lied genutzt, um ein neues daraus zu machen (Covern nennt man das auf neudeutsch und das ist ausserdem erlaubt, nur die GEMA meldet sich dann), noch hat er das kopiert (aus einer nicht eindeutig legalen Quelle. Vielleicht hat er die CD ja gekauft, darum geht es hier aber nicht), und vorallem hat er seine Kopie nicht verbreitet. Es geht hier um einen kleinen Teil des Liedes (weiss nicht wie lang das Lied geht. Ich hab jetzt nur gefunden, dass die CD 44 Min Spielzeit hat und 12 Lieder enthält. Das macht im Schnitt 3,666 Minuten / Lied als 3 Min 40 Sek ung. Damit sind 20 Sekunden als ca. 11% des gesamten Liedes). Das müsste wohl ein Gericht klären, ob das nicht unter § 57 (Unwesentliches Beiwerk) des UrhG fällt, oder vielleicht unter §51 UrhG (Zitate), oder sonst wie doch erlaubt ist (ich bin, wie ihr euch denken könnt, kein Anwalt o.ä.). Dazu wird es aber bestimmt nicht kommen, da Sony gleich mit 15000Euro Streitwert die Latte sehr hoch gelegt hat. Die Kosten für den Anwalt hängen nämlich vom Streitwert ab. Hätten sie z.B. nur 1000 Euro genommen (wenn wir mal von 1000 Downloads ausgehen und 1 Lied 1 Euro kostet (wobei es ja aber nicht ein ganzes Lied war...)), wäre der Anwalt gleich einiges günstiger für den Beklagten. Den Streitwert aber erstmal an die höchstmögliche Grenze (oder darüber) zu legen, ist eine Taktik, mit der man andere, die sich sowas nicht unbedingt leisten können praktisch kaltstellt. Das Sony sich sowas leisten kann wird wohl keiner bezweifeln. Zu einer Klärung vor Gericht wird es also mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nicht kommen.

Das sich jetzt Leute hinstellen und von sich geben, dass es doch eindeutig ist und er es nicht anders verdient hat, ist schon sehr kühn.

Wie schonmal gesagt, kannte ich die Seite nicht. Es spielt für mich als keine Rolle, ob die Seite geschlossen ist oder nicht.

P.S. Man kann der MI ja doch irgendwie gratulieren zum Erfolg ihrer Werbeaktion. Die Leute kopieren zwar nicht weniger, aber sobald jemand von dort was mit Urheberrechtsverletzung sagt, sind sich fast alle gleich ihrer Schuld bewusst. Wenn die sowas sagen muss es ja stimmen... :rolleyes:

Das einzigste was man vom UrhG weiss ist, dass man nix kopieren darf und das reicht denen dann schon.

Man darf das aber sehr wohl, wenn auch nur in begrentztem Umfang und eben nicht immer.

Und ausserdem bin ich mir sicher, dass es hier nicht darum ging, dass ein kleiner Teil des Liedes genutzt wurde, sondern eher um die Art wie und wo er genutzt wurde.

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da stellt sich mir erst recht die frage, wie sich streitwerte in solch uminösen höhen ergeben???
Da hast Du schon recht, das ganze ist ziemlich überzogen, das kommt IMHO aber daher, dass Abmahnungen mit einem Streitwert unter 10.000 € von den meisten Unternehmen nicht ernst genommen werden. Daher haben sich Summen ab 10.000 € eingebürgert. Bei Unternehmen ist das ja auch OK, die Arbeiten nicht viel mit kleineren Summen aber wenn man auf Privatpersonen ohne kommerzielles Interresse mit sowas losgeht, ist das schon fies - gelinde gesagt. Für sowas war das Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung niemals gedacht, die ist nämlich wie der Name schon sagt da um den Wettbewerb zwischen Unternehmen zu regeln und nicht um Privatpersonen zu gängeln!
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ich denke du steigerst dich ein wenig zu sehr rein. Erstmal tief Luft holen und dann gehts schon wieder ;)

Du verwechselst da ein wenig was. Es ist hier die Rede von nem Streitwert. Das heißt noch lange nicht, das er den Betrag als Strafe kriegt.

Naja ich kenn den Unterschied schon, aber es hängt meines wissens auch von der höhe des streitwertes ab, mit welchen abmahngebühren der anwalt kommen kann. und die reichen ja meist schon aus. Bei den Songtextseiten (sorry, dass ich auf dem Beispiel so rumreite) kamen alle abmahnungen vom gleichen anwalt, dh der hat mal kurz 100 abmahnungen rausgeschickt und für jede hohe gebühren verlangt. Da könnt ich mich zwar auch aufregen, aber ich befolge lieber deinen Tipp mit dem tief Luft holen (ernst gemeint :) ).

mfg

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Da hast Du schon recht, das ganze ist ziemlich überzogen, das kommt IMHO aber daher, dass Abmahnungen mit einem Streitwert unter 10.000 € von den meisten Unternehmen nicht ernst genommen werden. Daher haben sich Summen ab 10.000 € eingebürgert.

Nein, als Streitwert kann man nicht irgendeinen Fantasiebetrag angeben. Angenommen ich hätte in einem großen Unternehmen beim Portier vorne den Kugelschreiber kaputt gemacht und wäre geflüchtet, könnte das Unternehmen, auch wenn es das sonst nicht ernst nimmt, keinen Streitwert von > 10.000 € angeben ;)

Der Streitwert muss sich zumindest begründen lassen. Ob die Begründung akzeptabel ist entscheidet im Zweifel, also wenn der Beklagte sich dagegen wehrt*, das Gericht.

EDIT:

*Wohlegemerkt gegen den Streitwert Einspruch einlegt, nicht gegen die Abmahnung ansich.

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Wieso sollte man das, wird das jetzt z.B. im Musik- oder Kunstunterricht auch gelehrt? :beagolisc

Ich finde, es ist auch eine Sache des gesunden Menschenverstands, oder nicht? Wenn ich etwas produziere -sei es Musik, Kunst oder was auch immer- möchte ich doch auch nicht, dass man die Sachen ungefragt anderweitig verwendet, oder nicht? Und ich muss chickie beipflichten: wer als Künstler Sachen publiziert, sollte sich entweder selbst mit Urheberrecht auskennen oder zumindest einen Rechtsberater haben. Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Andere Baustelle, aber hier gefragt, weil im weitesten Sinne auch Urheberrecht: Wenn man für einen Wahlkampf den Song einer bestimmten Gruppe verwendet und ordnungsgemäß GEMA Gebühren zahlt, kann die Band dann trotzdem verlangen, dass der Song nicht mehr verwendet wird? Oder ist das mit dem Urheberrecht per Gebühr geregelt? :beagolisc Ich frag nur so ganz allgemein, hat keinen aktuellen Bezug. :D Nee, aber mal ernsthaft; würde mich wirklich interessieren! ;)

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Ich finde, es ist auch eine Sache des gesunden Menschenverstands, oder nicht? Wenn ich etwas produziere -sei es Musik, Kunst oder was auch immer- möchte ich doch auch nicht, dass man die Sachen ungefragt anderweitig verwendet, oder nicht? Und ich muss chickie beipflichten: wer als Künstler Sachen publiziert, sollte sich entweder selbst mit Urheberrecht auskennen oder zumindest einen Rechtsberater haben. Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Es steht im UrhG aber drin, dass man Teile nutzen kann und darf! Wie oben schon angegeben z.B. § 51 und 57 (und ne Menge andere).

EDIT:

Wären da nicht die enormen Anwaltskosten (bei 15.000 € ist das schon ne Menge), würde das hier vielleicht geklärt werden können. So aber ist es viel einfacher und billiger die Seite erstmal zu schliessen und ggf. die Abmahnung zu zahlen und das Comic zu löschen.

Andere Baustelle, aber hier gefragt, weil im weitesten Sinne auch Urheberrecht: Wenn man für einen Wahlkampf den Song einer bestimmten Gruppe verwendet und ordnungsgemäß GEMA Gebühren zahlt, kann die Band dann trotzdem verlangen, dass der Song nicht mehr verwendet wird? Oder ist das mit dem Urheberrecht per Gebühr geregelt? :beagolisc Ich frag nur so ganz allgemein, hat keinen aktuellen Bezug. :D Nee, aber mal ernsthaft; würde mich wirklich interessieren! ;)

Auch dazu findest du ein paar Beiträge weiter vorne was ;)

Ja, der Urheber darf das verbieten. Die GEMA besitzt ja keinerlei Rechte an dem Werk, kann also nicht über die Verwendung oder Verbreitung entscheiden.

EDIT2:

Auch du zahlst ja für jeden CD-Rohling und Recorder (u.ä.) GEMA-Gebühren. Dennoch darf der Rechteinhaber dir verbieten, das ganze zu kopieren ("Kopierschutz").

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Nein, als Streitwert kann man nicht irgendeinen Fantasiebetrag angeben. Angenommen ich hätte in einem großen Unternehmen beim Portier vorne den Kugelschreiber kaputt gemacht und wäre geflüchtet, könnte das Unternehmen, auch wenn es das sonst nicht ernst nimmt, keinen Streitwert von > 10.000 € angeben ;)

Der Streitwert muss sich zumindest begründen lassen. Ob die Begründung akzeptabel ist entscheidet im Zweifel, also wenn der Beklagte sich dagegen wehrt*, das Gericht.

EDIT:

*Wohlegemerkt gegen den Streitwert Einspruch einlegt, nicht gegen die Abmahnung ansich.

Schon richtig, aber begründen lässt sich vieles, denn Papier ist geduldig und das Gericht - sollte es zu einer Verhandlung kommen - legt den streitwert in jedem fall nach eigenem ermessen fest egal ob der Einspruch wegen der Höhe des Streitwertes eingereicht wurde oder wegen etwas anderem. Sogesehen spielt die Höhe eigentlich nur für die Anwaltskosten eine Rolle - und um dem Abgemahnten Angst einzujagen. Dein Beispiel ist übrigens volkommen sinnfrei, denn in dem Fall kannst Du keine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht schreiben (das ist das von dem wir hier reden! ;) ) .
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Dein Beispiel ist übrigens volkommen sinnfrei, denn in dem Fall kannst Du keine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht schreiben (das ist das von dem wir hier reden! ;) ) .

War auch nicht anders gedacht. Es ging um den Streitwert ansich und den gibt es bei jeder Verhandlung.Und mir viel auf die schnelle nix anderes ein ;)

EDIT:

das Gericht - sollte es zu einer Verhandlung kommen - legt den streitwert in jedem fall nach eigenem ermessen fest egal ob der Einspruch wegen der Höhe des Streitwertes eingereicht wurde oder wegen etwas anderem.

Aber der Anwalt legt seine Gebühren erstmal nach dem Streitwert fest. Und wenn der dir sagt, das wird dich 10.000 € kosten, dann überlegst du dir das lieber nochmal. Auch wenn da evtl. weniger rauskommt am Ende.

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Aber der Anwalt legt seine Gebühren erstmal nach dem Streitwert fest. Und wenn der dir sagt, das wird dich 10.000 € kosten, dann überlegst du dir das lieber nochmal. Auch wenn da evtl. weniger rauskommt am Ende.
Genau davon rede ich die ganze Zeit, desswegen wird fast immer min. 10.000 € oder höher angegeben. Die Anwaltskosten trägt nach Deutschem Recht immer der Verlierer einer Streitigkeit, so auch bei Abmahnungen.
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