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Autos abschleppen, die auf meinem Parkplatz stehen?


beetFreeQ

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  • 4 Jahre später...

Hallo Tanja,

da ich diese Problematik kenne habe auch ich mich auf die Suche gemacht. Folgendes habe ich gefunden:

Die Richter des Amtsgerichts München haben in einem am 30.8.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren.

Da dein Stellplatz ja gegen Entgeld gemietet ist, ist er mit einer Garage vergleichbar. Jedem Mieter in dem Haus muss durch den mietvertrag klar sein, dass diese Stellplätze kostenpflichtig sind.

Solltest du auf den Gedanken kommen, die Fremdparker abschleppen zu lassen, so wirst du mit deisen kosten in Vorkasse gehen müssen und diese dann über einen Anwalt (notfalls vor Gericht) geltend machen können.

Tipp von mir:

Mach dir eine paar Kopien von dem Urteil und hefte sie unter den Scheibenwischer des jeweiligen Parkers.

Gruß und stressfreies Parken wünscht dir

Fresno 06:)

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Hmmm... das Problem kannte ich in Bonn auch.

Einfachrt, auf der wir einen Parkplatz hatten. Wir sind normal die Einfahrt durchgefahren, da man dort besser aussteigen konnte, aber dann hat sich immer und immer wieder irgendwer (immer mal wieder abwechselnd die selben Autos) davor gestellt.

Hatte dann einen Zettel geschrieben, dass das ein gemieteter Parkplatz ist und sollte der Wagen nicht bis zum nächsten Tag entfernt worden sein, würde ich mich dazu gezwungen sehen, den Wagen auf Kosten des Halters abschleppen zu lassen.

Kurz vor unserem Auszug dort hat das dann auch soweit geklappt...

Die Kosten, die man (falls man nicht aus der Garage rauskommen sollte) dann aber hat für Bus/Bahn/Taxi, die sollte man dem Fremdparker aber in Rechnung stellen können denke ich. Also eine Art Aufwandsentschädigung.

In der neuen Wohnung in Hamburg haben wir auch einen Parkplatz vor dem Haus, aber dort stand bisher noch kein einziges Mal ein Fremdparker.

Zum Abschleppen lassen... sobald derjenige auf öffentlichem Gelände steht (also z.B. VOR einer Ausfahrt), kann man die Polizei rufen und die lässt ihn dann abschleppen, damit man in die Einfahrt rein oder aus ebendieser herauskommen kann.

Steht er jedoch komplett auf Privatbesitz, so hat die Polizei leider keine Handhabe und man muss den Abschleppdienst selber anrufen und in Vorleistung treten.

Ob man mit dem Abschleppunternehmen dann abmacht, dass derjenige, der den Wagen auslösen will, dann auch das Abschleppen bezahlt, ist natürlich dann noch eine andere Sache... ansonsten muss man das Geld dafür halt einklagen.

*auch wieder in der Versenkung verschwind*

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Ich hab mal ein Bild gesehen, wo jemand schön fett mit Edding auf die ganze Windschutzscheibe geschrieben hat: DAS IST EIN PRIVATPARKPLATZ :)

Ich fands lustig und wenn die Farbe wieder abgeht, dann ist es denke ich auch rechtlich wenn überhaupt ein kleineres Problem. Aber der Falschparker erschrickt sich zumindest so, dass er das nächste mal bestimmt dort nicht mehr parkt. Ich würde solche Massnahmen bei renitenten Falschparkern in Betracht ziehen - ist billiger für beide Parteien :cool: Aber natürlich ist das kein Aufruf *hüstel"

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