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Urlaubssperre ?!


BigMac

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Hallo!

Also,... eigentlich wollte ich ja zwischen Weihnachten und Sylvester und evtl. auch noch ein paar Tage danach Urlaub nehmen,... bis ich erfahren habe, dass in meinem Betrieb eine generelle Urlaubssperre von Oktober - März herrscht, wegen dem Weihnachtsgeschäft. :(

Nun frag ich mich aber, ob das für Azubis überhaupt zulässig ist, da man als Azubi in der Regel ja nur Urlaub nehmen kann, wenn man Schulferien hat (da ich kein Blockunterricht habe, sondern zweimal in der Woche).

Weiterhin hab ich noch dieses Jahr ca. 34 Tage Urlaub.... der Resturlaub vom letzten Jahr,... und durch die viele Arbeit kann ich selten Urlaub machen. Wann bitteschön soll ich denn sonst Urlaub nehmen?

Und der Programmierabteilung ne Urlaubssperre aufzuerlegen ist doch absurd... wenn die im Lager oder im Verkauf keinen Urlaub machen dürfen versteh ich das... okay... wenn kein Urlaub, dann alle keinen Urlaub.

Trotzdem bissl schei****.

Naja,... zurück zu meiner Frage,... ist diese Form von Urlaubssperre für Azubis gültig oder nicht?

Danke,

Martin

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von BigMac:

<STRONG>

Nun frag ich mich aber, ob das für Azubis überhaupt zulässig ist, da man als Azubi in der Regel ja nur Urlaub nehmen kann, wenn man Schulferien hat (da ich kein Blockunterricht habe, sondern zweimal in der Woche).

</STRONG>

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Dein Betrieb kann dir nur dann eine Urlaubsperre auferlegen, wenn gewährleistet ist, dass du die Möglichkeit hast deinen dir zstehenden Urlaub auch wirklich nehmen zu können, heisst bis spätestens 31.03.02

Was das Auszahlen des Urlaubs betrifft kann ich dir nur ABRATEN, den rechne mal aus wie viel du pro Tag verdienst, und mehr werden die dir nicht geben, zudem musst du davon Steuern, und Sozialabgaben bezahlen.

Sich Urlaub auszahlen zu lassen ist IMMER ein schlechtes Geschäft, besonders für uns Azubis...

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Grundsätzlich muß _jedem_ Arbeitnehmer sein gesetzlicher jährlicher Mindesturlaub gewährt werden. Auch Azubis.

Das sind bei z.B. 40 Stunden Woche auf 5 Tage: 20 Tage Jahresurlaub. Das dürfte im ArbeiterSchutzGesetz stehen. Der Urlaub gilt schließlich als Erholung vom Berufsleben.

Und wegen "Weihnachtsgeschäft" bis März???????

Ich glaube eher, da wird massive Ausnutzung betrieben. Wenn die nicht genug Leute haben, müssen sie welche einstellen, zur Not Kurzzeit-Arbeiter. Aber bis März??? Da ist klar nicht der Grund das Weihnachtsgeschäft. Oder Ostergeschäft.

Tip: Urlaub einfordern. Erst freundlich, dann bestimmter, notfalls mit rechtlichen Mitteln und später (nach Ausbildung) mal den Betrieb wechseln. Rausschmeissen oder Schikane ist da nicht, wenn man sich nicht wirklich dumm anstellt.

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Hi,,

ich habe immer gedacht, es wäre gesetzlich geregelt, dass man Urlaub nicht ausbezahlt bekommen darf?!

Also, bei uns herrschte 1999/2000 Urlaubssperre, aber ich durfte Urlaub nehmen, weil ich auch auf die Ferien angewiesen war. Kannst du nicht mit deinen Ausbildern darüber reden???

Ausserdem muss dein Betrieb deinem Urlaubsantrag zustimmen, es sei den der Laden läuft in dieser Zeit nicht ihne dich!

Gruß, Tia

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 16. November 2001 14:28: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Tiana Ry ]</font>

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Also bei uns ist das so, dass der Urlaub nicht verfällt... der wird einfach vom Vorjahr übernommen.. deshlab hab ich auch noch so viel Urlaub.

Ja,.. unser Weihnachtsgeschäft geht bis März, da die Ganzen Leute (u.a. viele Jugendliche) erst nach Weihnachten ihr Geld von Omi & Co verbraten.

Wir sind hier 4 Azubis in der Abteilung und von der Urlaubssperre betroffen. Ich werd mich nochmal bei der IHK informieren und dann ggf. nochmal bei der Personalabteilung wegen Urlaub fragen... bzw. Urlaub einfordern.

Danke und Gruß,

Martin

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Hallo BigMac,

in Urlaubsfragen gilt fuer alle (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Azubis) ein respektive zwei Gesetze:

fuer Erwachsene das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und fuer Jugendliche zusaetzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Du hast grundsaetzlich pro laufendes Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen. (BUrlG §3)

Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, erhoeht sich der Mindestanspruch auf 25 Werktage (unter 18 Jahre), 27 Werktage (unter 17 Jahre) oder auf 30 Werktage (unter 16 Jahre). (JArbSchG §19 Abs.2)

Der Urlaub ist fuer das laufende Kalenderjahr zu nehmen und auch zu gewaehren. Eine Uebertragung des Urlaubs in das folgende Kalenderjahr ist nur aus betrieblich dringenden Gruenden statthaft. Falls Urlaub in das folgende Kalenderjahr uebernommen wird, dann muss dieser in den ersten drei Monaten genommen und gewaehrt werden. (BUrlG §7 Abs.3)

Der Urlaub soll Berufsschuelern in den Berufsschulferien gewaehrt werden. (JArbSchG §19 Abs.3)

Denn der Urlaub ist zusammenhaengend zu gewaehren. Ausser, es liegen dringende betriebliche Gruende vor, die eine Aufteilung des Urlaub rechtfertigen. (BUrlG §7 Abs.2)

Eine Urlaubssperre von einem halben Jahr ist rechtlich gesehen, ohne Deinen Resturlaub zu betrachten, bedenklich.

Welche betrieblich dringenden Gruende rechtfertigen eine zusammenhaengende Urlaubssperre von einem halben Jahr? Glaube kaum, dass das nur am Weihnachtsgeschaeft liegt.

Mit Resturlaub wird es noch interessanter, es wird Dir hier keine Gelegenheit gegeben, Deinen gesamten Resturlaub von 34 Tagen in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres zu nehmen.

Also ist diese Regelung Deiner Firma unzulaessig, genauso wie die Ansammlung von Urlaubstagen vom vorhergehenden Kalenderjahr nach dem 31.03. des folgenden Kalenderjahres.

Rede mit Deinem Betrieb darueber und wenn das nichts hilft, eventuell vorhandenen Betriebsrat einschalten bzw. an Deine IHK wenden.

Gruss

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 17. November 2001 13:20: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von hades ]</font>

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Du könntest Einspruch erheben,wenn du noch unter 18 Jahren bist, da du diese Zeit frei haben solltest (bin mir aber nicht ganz sicher). Das Jugend ARbeitsgesetzt ist da etwas besser für den AZUBI als das normale, wenn du jedoch schon volljährig bist, kannst du es vergessen, da können sie dir eine Urlaubssperre reinhauen

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Hi!

Ich bin in dieser Hinsicht vielleicht etwas verwöhnt, aber ich würde mich mal unabhängig informieren, bei IHK und im Internet, URLs wurden ja bereits oben genannt, und dann mal vernünftig mit deinem Chef reden. Der Euro wird auch oft als Mittel zum Zwecke genommen um so etwas aufzuerlegen, dennoch sollte es immer möglich sein seinen Urlaub zu nehmen unter Absprache mit anderen Arbeinehmern. Schliesslich kann er ja keine Krankheitssperre auferlegen, und gegen sowas kann man nu wirklich nix machen und fehlt trotzdem...

De facto würde ich mich einfach mal mit deinem Chef auseinandersetzen nachdem du dich informiert hast...

Wenn dein Laden wirklich so arg ist, dann such nach der Ausbildung mal ne Alternative... is ja schlimm....

Bye

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