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Beihilfen


Silvie

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Hi there!

Ich werde im September meine Ausbildung zur Anwendungsentwicklerin beginnen biggrin.gif

und habe Fragen zu eventuellen Fördergeldern.

a)bekommen Eure Eltern noch Kindergeld??

Wie sind die Bestimmungen dafür?

b)wenn ich von zu Hause ausziehen möchte,

kriege ich irgendwie Wohngeld o.ä.?

Ich habe gehört, dass (B) davon abhängt, ob man über 18 ist (bin 21)...

Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung?

Danke schonmal,

Silvie

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zuljin [KoK]:

Hi!

So weit ich weiß, gibts kein Kindergelt mehr, du verdienst ja selber.

Das Wohngeld hängt von der Firma ab, manche zahlen, manche nicht, manche teilweise. Nachfragen!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zuljin [KoK]:

Hi!

So weit ich weiß, gibts kein Kindergelt mehr, du verdienst ja selber.

Das Wohngeld hängt von der Firma ab, manche zahlen, manche nicht, manche teilweise. Nachfragen!

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Hallo,

über das Kindergeld habe ich hier bisher noch keine richtige Zeile gelesen.

Es gibt Kindergeld, wenn Du unter einer gewissen Grenze liegst und das gerade, wenn du NICHT mehr zu Hause wohnst.

Wo die Grenze genau liegt, weiss ich leider nicht, aber ich wohne nicht mehr Zuhause und meine Eltern bekommen bei meinem Bruttoverdienst von 1350 DM noch Kindergeld. Bei der Berechnung spielt allerdings der Nettoverdienst die Rolle, Abzüge wegen Miete, Fahrtkosten, Werbungskosten, etc. werden noch in die Rechnung mit eingeschlossen.

Wenn man noch Zuhause wohnt, bekommt man eher kein Kindergeld mehr, da man da ja weniger Abzüge hat.

Wie es mit Wohngeld aussieht, weiß ich allerdings nicht. Nur soviel:

1. Klar manche Firmen zahlen auch wohngeld, aber du meintest wohl eher das staatliche Wohngeld.

2. In manchen Fällen steht einem Auszubildenden Beihilfe zu, dass muss man beim Arbeitsamt erfragen.

3. Es gibt auch gewisse Amtgänge, die man einhalten muss, so muss man zuerst beim Arbeitsamt nach Beihilfe fragen, wird sie abgelehnt, kann man zum Sozialamt gehen und nach Wohngeld fragen.

4. Man kann auch noch GEZ Befreiung beantragen...

Grüße Jo

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Ok, ich geb auch noch meinen Senf zum Kindergeld dazu:

Generell bekommst du IMMER Kindergeld solange du weniger als 13900,-DM Brutto im Jahr verdienst und solange du unter 27 Jahren alt bist.

d.h. wenn du in deinem zweiten oder dritten Ausbildungsjahr ueber diesen Betrag kommst und schon 18 alt sein solltest dann gibts keins mehr

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dagegen:

Ok, ich geb auch noch meinen Senf zum Kindergeld dazu:

Generell bekommst du IMMER Kindergeld solange du weniger als 13900,-DM Brutto im Jahr verdienst und solange du unter 27 Jahren alt bist.

d.h. wenn du in deinem zweiten oder dritten Ausbildungsjahr ueber diesen Betrag kommst und schon 18 alt sein solltest dann gibts keins mehr

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Hallöle,

wenn du wohngeld vom soziamt haben willst, solltest du am besten schon n halbes jahr vor der ausbildung von zuhause ausziehen. es kann sein, daß die dich fragen, warum du ausgezogen bist ... du solltest denen dann nich unbedingt so was von wegen "auf eigenen füßen stehen" erzählen, sondern eher was von unüberbrückbaren differenzen zwischen deinen eltern und dir erzählen. sonst kann es sein, daß die dir sagen: zieh wieder zu hause ein, ist billiger, von uns kriegste nix (ist bei mir passiert).

das mit dem wohngeld hängt aber auch von dem einkommen der eltern ab, die sind dir nämlich noch unterhaltspflichtig. aber probieren sollte man es in jedem fall, n fuffi ist besser als nix!

ansonsten kannst du auch bab (berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, auch wenn du zu hause wohnst. ist ebenfalls vom einkommen deiner eltern und von deinem abhängig, und von deinem alter.

wenn alle stricke reißen und deine eltern selber keine kohle haben, kannst du beim soziamt "hilfe zum lebensunterhalt" beantragen. vorher solltest du aber den bab antrag gestellt haben und mitbringen (egal wie er ausfällt). eigentlich ist der bab nämlich dazu da, deinen lebensunterhalt zu garantieren, erfahrungsgemäß reicht das aber in den seltensten fällen.

für den bab antrag mußt du zum arbeitsamt.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen ...

poldi

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hi

ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich kenne das so...man bekommt kindergeld grundsätzlich bis ausbildungsende. wohngeld gibt es für azubis nicht, dafür aber BAB vom arbeitsamt. aber auch nur in manchen fällen, das hängt von eigenen gehalt und das der eltern ab, ob man eine eigene wohnung hat oder bei den eltern wohnt, und so weiter...

wenn bestimmt voraussetztungen erfüllt sind, dann bekommst du im besten fall miete, fahrgelt/benzingeld, arbeitskleidungsgeld, lebensunterhalt u.s.w.

imformiere dich einfach beim arbeitsamt...die können genaueres sagen!

sylvana

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  • 2 Wochen später...

Hi Sylvana und alle anderen...

ich bekomme noch immer Kindergeld (3.LJ FI-SI), ich bin 22, habe aber eine eigene Wohnung. Meine Eltern sind beide Berufstätig (Mama sogar Verbeamtet *protz* :D ) Ich werde nach Tarif des öffentliches Dienstes bezahlt (allerdings OST :( ).

Beantrage es einfach, reiche Belege etwaiger Fahrtkosten ein (Monatskarte oder Tankquittungen) und liste denen genau auf, welche Kosten Du im Monat hast (Miete, Strom,...) aber auch die Entfernung zum Arbeitsplatz (km und Zeit) sowie die Entfernung zum Elternhaus. Dann sehen die auch, dass man sich selbst versorgen muss und denn klappts...

Gruss Darkfan

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Original erstellt von SylliNicc:

[QB]hi

ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich kenne das so...man bekommt kindergeld grundsätzlich bis ausbildungsende.

Stimmt du kannst dir nicht 100% sicher sein, weil es ganz einfach nicht so ist! Und wenn es hier noch 1000 mal wiederholt wird, wird es auch nicht richtiger. Kindergeld wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gezahlt. Die liegt ürgentwo bei 1400,-DM. Von seinem Brutto-Gehalt kann man aber Fahrtkosten, Lehrmaterial, usw. absetzten.

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da habe ich mich warscheinlich falsch ausgedrückt, alles zahlungen hängen immer davon ab wieviel man selbst verdieht. bei den meisten "beihilfen" spielt das einkommen der eltern auch eine rolle.

ich habe mich schon oft genug damit auseinandergestzt, weil ich in meiner ersten ausbildung nur 400 dm bekommen habe und auch miete zahlen musste. ich weis schon wovon ich rede....

sylvana

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Hallo ihr!

Der eine schreibt das und der andere das!

-Ich habe einen Antrag bei Arbeitsamt

gestellt(BAB) oder so hieß der!!

-Ich verdiene 504,- Netto! :mad:

-Aber mein Papa verdient zuviel!

!6-7000 Netto!

-Kindergeld bekomme ich noch

-Wo kann ich denn noch einen Antrag stellen

damit ich Kohle für die Wohnung bekomme?

:confused:

MFG

IT-MENSCH

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Beim "Amt für Wohnung und Städtebauförderung" - allerdings bekommst Du das nur, wenn du zum einen keine Ausbildungsbeihilfe erhältst (sie Dir nicht zusteht) und zum anderen ist dieses Wohngeld abhängig von der Bauzeit der Wohnung, Nebenkosten usw. usw.

GRuß DIRK

[ 05. April 2001: Beitrag editiert von: daxidirk ]

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also ich kenn das folgendermaßen:

wenn du eine eigene wohnung hast, in ausbildung bist, bekommst du bab (barufsausbildungsbeihilfe) (natürlich nur auf antrag. die höhe des bab berechnet sich aus der differenz dienes monatlichen einkommens zu etwa 1350,-DM

- wenn du mehr bekommst, hast du einen überdurchschnittlich guten verdienst und brauchst das nicht

-

wenn deine eltern zu viel geld haben, haste auch pech, dann sind sie dir unterhaltspflichtig

- wer reiche eltern hat und sich mit denen nicht verträgt ist selber schuld

-

wenn du aber bab bekommst, dann wird dir fast alles geld in den arsch geschoben (wohngeld, kleidergeld, büchergeld, kulturgeld...)

bekommst du keines, haste pech (is bei mir so) wir haben eine in der klasse, die hat 3 mal so viel wie die restlichen leute, weil sie bab kriegt (gut hat inzwischen auch schon ein kind)

kindergeld steht die während deiner ausbildungszeit immer zu, solange dein einkommen nicht die grenze übersteigt (vorige beiträge)

wer mit seinem geld nicht auskommt hat eben pech gehabt (wer zB in dem gescheiterten projekt "1000 jobs für junge" drin ist - den hats nur angeschissen (meine klasse und ich))

aber was solls ich geb eben weiterhin 55% meines monatseinkommens für sprit aus (5,5l/100 km), weil ich absolut kein geld bekomme. wohn noch zu hause, bekomm glücklicherweise halbwaisenrente, mama hat gerade wieder arbeit gefunden...

ich liebe unsere Regierung und ihre kompetenz im bereich der it-technik und -berufe :mad: ;):)

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An IT-Mensch,

also, ich beziehe auf BREMEN. Dort kannst Du Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Z.B. das Alter der Wohung bzw. Bauzeit, ob in der zwischenzeit kostspielige Renovierungsarbeiten oder - umbauten stattfanden, wie hoch die Heizkosten sind und und und...

Die wollen eine ganze Menge wissen, aber wenn man Glück hat....

Wie gesagt, bekommt man es nicht, wenn man einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hat!!

GRuß DIRK

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