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  4. Moin, grundsätzlich sollten alle ungefähr wissen, um was es geht, allerdings läuft in unserem Ausschuss ein dreitägiger Marathon mit 18 Präsis und 6 zusätzlichen Ergänzungsprüfungen. Da hab ich nicht zu jeder Zeit sofort das Projekt vor Augen, wenn der Prüfling durch die Tür kommt. Natürlich kann ich zwischen zwei Prüfungen noch mal kurz einen Blick in die Doku werfen um das Thema aufzufrischen, aber hol uns gern kurz ab. Frei nach dem Motto "Moin, ich bin Karl-Heinz, Azubi bei DerCoolenIT-Bude und präsentiere jetzt DengeilenheißenSchei..." Natürlich kannst Du auch eine provokante (rhetorische) Frage in den Raum werfen, ABER beachte bitte: Du sollst die ersten 15 Minuten reden. Nachdem ich die Runde eröffnet, Dich begrüßt und nach Tauglichkeit gefragt habe, halte ich die Klappe! Viel Erfolg
  5. 1. Klar kannst du direkt einsteigen, aber eine kurze Erklärung warum das Projekt nötig war finde ich schon sinnvoll. 2. Das ist wohl okay. Dein erster Satz wird nicht sooo genau gewertet 🙂
  6. Es wurde bereits alles gesagt. Der Thread-Ersteller hält sich für besonders klug, glaubt alles besser zu wissen und hat eigenen Angaben zufolge, kein Interesse an Meinungen vermeintlicher „Möchtegern-Prüfer“. Daher erscheint es wenig sinnvoll, das Thema weiterhin offen zu lassen.
  7. Vielen Dank für die Antworten, nach weiterer Recherche bin ich nun auf Variante 1 fest gefahren! Ich hätte tatsächlich noch ein paar Fragen: 1. Die Präsentation richtet sich an den PA, kann ich also einfach direkt einsteigen und voraussetzen, dass der PA weiß worüber jetzt geredet wird, oder benötige ich trotzdem erstmal eine "Vorstellung" wie ich auf dieses Thema gekommen bin? Dies wird ja sowohl im Antrag als auch in der Doku bereits deutlich beantwortet und würde kostbare Zeit kosten. 2. Ist eine Einleitung, die ungefähr so klingt: " Sehr geehrter PA, heute darf ich ihnen mein Abschlussprojekt *TITEL* vorstellen, fangen wir an mit..." passend? Ich habe das Gefühl die hören diesen Satz 10 mal am Tag, aber eine weniger formelle Einleitung fühlt sich falsch an und eine an die Zuhörer gerichtete Frage zum Einstieg, wie man es in der Schule beigebracht bekommen hat, erscheint mir auch nicht passend.
  8. Im U-Form-Shop gibt es einiges, wenn man nach „Kaufleute für Digitalisierungsmanagement“ sucht.
  9. Inzwischen ist das nicht mehr nur ein Beigeschmack, sondern ein durchdringend fauliger Geschmack, der immer giftiger wird, je weiter der TE auf dem Thema herumkaut.
  10. Aha, na wahrscheinlich muss man das Thema auch einfach mal aus pragmatischer Sicht betrachten. Für mich erschien der hier geschilderte Fall als rein fiktiv, nachdem nichts substantielles mehr geliefert wurde. Im Grunde genommen, wurde der gesamte Thread auf einer einzigen Behauptung aufgestellt, die weder von jemandem geprüft, noch nachvollzogen werden kann - noch wurde die Behauptung durch irgendwelche Beweise untermauert. Wir können im Thread hier noch nicht einmal feststellen, ob besagte Vorlage verwendet wurde- oder nicht. Ich glaube, es wurde jetzt auch alles gesagt, was man sinnvolles dazu sagen kann. In anderen Bereichen (Bachelor / Masterarbeit, Staatsexamen, Ärzteprüfung) wäre der Ablauf ja ähnlich, wenn der Prüfling glaubt, einem Bewertungsfehler zu unterliegen. Dazu gibt es genügend Urteile, die man nachlesen kann.
  11. Ich fand die Antwort nur zu kurz. Die ausführliche Antwort war schon sehr gut. Wie dem auch sei. Ich wünsche dir viel Erfolg.
  12. Naja. Wenn das echt ein Fehler ist bemerkt das der PA und bewertet neu. So kenn ich das. Hat ein Azubi eine andere Meinung und der PA ist sich sicher und bleibt bei seiner Meinung ( mit drei unabhängigen Meinungen ) dann muss der Azubi einen Gutachter mit Gerichtszulassung beauftragen. Davon hab ich bei uns aber noch nie gehört. Spätestens beim Gespräch mit dem PA (Vorsitzenden) werden unterschiedliche Ansichten nach meiner Erfahrung geräumt und auch dies kommt sehr sehr selten vor
  13. Vielen Dank. Allerdings lese ich daraus dann auch, dass im Falle eines tatsächlichen Bewertungsfehlers ein Azubi keinerlei Chance hätte, gegen eine ungerechtfertigte Bewertung vorzugehen. Ich weiß nicht, was mir dann mehr Bauchschmerzen bereitet. Eine saubere Lösung aus Sichtweise der IHKs als Institution ist das jedenfalls nicht. Auch wenn hier immer gesagt wird, dass generell diese Einrichtungen im Sinne für den Prüfling arbeiten. (Muss ich dann einfach mal so feststellen) Aus menschlicher Sicht unverständlich, aus systemischer Sicht dann unabdingbar.
  14. dann passt das leider nicht für einen Fisi fürchte ich.
  15. Hallo Zusammen, ich bin Auszubildende im 2. LJ und auf der Suche nach Lernunterlagen für die Ausbildung „Kaufleute für Digitalisierungsmanagement“. Da bei uns in der Berufsschule sehr viele Wirtschaftsstunden ausgefallen sind, habe ich einiges nachzuarbeiten. Hat jemand von euch Empfehlungen für sinnvolle Lernunterlagen, neben den Angeboten des U-Form-Verlags? Außerdem würde mich interessieren, ob ihr Prüfungsvorbereitungskurse besucht habt und da welche empfehlen könnt. Danke für euren Support! Viele Grüße
  16. Da explizit danach gefragt wurde, dann eben doch noch ein Beitrag von meiner Seite: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001499805 Zitat aus dem Urteil, Punkt 8: "Im Übrigen könne die getroffene Prüfungsentscheidung nur auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, also darauf, ob sie mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und Bestimmungen im Einklang stehe und ob der Prüfungsausschuss insbesondere seinen Ermessensspielraum eingehalten habe. Dem Prüfungsausschuss stehe bei der Bewertung der Leistung ein eigener Beurteilungsspielraum zu, in welchem nicht eingegriffen werden dürfe. " Genau das schreibe ich hier ja die ganze Zeit. Formfehler sind ein Angriffspunkt, ansonsten wird es ganz düster. Nachtrag: Punkt 61 ist hier auch interessant: "Eine Kontrolle der übrigen, nicht im Einzelnen angegriffenen Prüfungsaufgaben auf die Richtigkeit ihrer Bewertung hat indes nicht zu erfolgen. Zwar ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO), sucht jedoch nicht von Amts wegen nach Bewertungsfehlern. Der Prüfungskandidat muss vielmehr konkrete und substantiierte Einwendungen gegen die gerügte Bewertung seiner Prüfungsarbeit vorbringen. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass sich schon irgendein Bewertungsfehler finden werde (BVerwG, Beschl. v. 1. September 1992 - 6 B 22/92 - juris)."
  17. Es gibt Logs in den Adminportalen über Log-ins und Nutzung. Diese kann man auswerten, zB User A hat seit 90 Tagen nicht mehr Funktion B genutzt, er braucht also Lizenz C nicht mehr, die ihm erlaubt Funktion B zu nutzen. Die Umsetzung würde viel vermutlich per GraphAPI oder PowerShell passieren, insgesamt ist es aber ein Monitoringthema, umgesetzt durch einen Flow. Das Problem mit den Lizenzen liegt darin, dass wir externe Mitarbeiter mit Lizenzen haben, die nicht in direktem Kontakt mit den normalen Mitarbeitern der Firma stehen. Niemand weiß, wenn diese die Lizenzen seit einem halben nicht mehr brauchen. Es gibt außerdem Lizenzen für Zusatzfunktionen, wenn die nicht genutzt werden, könnte ein User sogar im Preismodell heruntergestuft werden. Erst durch meine Lösung wird diese Nutzung einfach ersichtlich und praktisch umsetzbar. Theoretisch könnte man auch alle paar Monate dutzende Seiten an Log-ins durchgehen um solche Muster zu erkennen, die IT-Lösung bietet sich hier aber sehr an.
  18. Aber genau das wäre der Punkt, der auch systemische Fehler aufdecken würde. Übrigens ist eine IHK nicht so unantastbar, wie das gerne dargestellt wird. In unserer Region wurden schon GFs der IHK zur Verantwortung gezogen, weil es Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen mit externen Dozenten gab. Nach Deiner Argumentation hätte man das Thema ja sonst genauso vom Tisch fegen können und durch "interne Prüfungen / Qualitätssischerungsmaßnahmen" wegdiskutieren können. Allerdings ist das ein komplett anderes Thema gewesen. Ich gehe mal davon aus, dass es im Falle von Prüfungen schon so läuft, wie es geschldert wurde. Im übrigen halte ich den Beitrag schon für einen Trollbeitrag. Es ist also eine Pseudodiskussion, die wir hier führen und wahrscheinlich lacht sich der Initiator darüber kaputt. Wir können die Diskussion noch so lange führen wie wir wollen, wir bekommen keine Butter an den Fisch in Form von belastbaren Urteilen, die eine Argumentation in die eine oder andere Richtung drehen. Und so gesehen bleibt das ganze Thema ein, eine Luftnummer. Wer gerne juristische Fälle konstruiert, kann ja diesen Studienweg einschlagen. Der "theoretische" Fall wäre der einzige Fall, der diskussionswürdig wäre, sofern man denn ein Urteil lesen könnte.
  19. Wenn du ohnehin alles besser weißt, was eindrucksvoll, in deinen überheblichen Beitrag gezeigt hast, wird diese eine "4" wohl kaum aus der Bahn werfen. Deine übrigen Einser-Noten, dürften dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Mit dieser Einstellung bist du vielleicht gerade so durch die Schule gekommen, wobei ich mir auch da nicht ganz sicher bin. Sonst hättest du nicht nur eine "billige" Ausbildung begonnen, sondern direkt ein Softwareentwicklung Studiert. PS: Da du so viel von AI hältst "sie könnte deiner Meinung nach ja sogar die Prüfer ersetzen" kann man sich fast denken, woher deine 4 stammt 😉 . Ich muss zugeben, ich wäre sehr gerne beim Fachgespräch dabei gewesen 😉
  20. Kurze Gegenfrage: Wieviele Gerichtsurteile hast Du denn geprüft, um auf die mindestens >50 % zu kommen? Denn allein die subjektive Annahme, dass etwas nicht so sein würde, wenn man sich nicht ganz ungerecht behandelt fühlen würde, sagt genau gar nix aus.
  21. Auch wenn es sinnlos erscheint mit einem offensichtlichen Forentroll zu diskutieren eine kleine Erweiterung zu dem Absatz mit "sinnlosem Unterfangen" für andere die den Thread lesen und sich überlegen ob es sinnvoll/erfolgsversprechend ist bis vor ein Gericht zu ziehen: Wenn beide Parteien (PA auf der einen Seite, Azubi auf der anderen) sich nicht einigen können und beide Stellungnahmen innerhalb des Widerspruchsverfahrens bei der iHK eintreffen, entscheidet die IHK ob diesem stattgegeben wird (das habe ich bereits oben ausgeführt). Was ich allerdings nicht erwähnt habe ist der Punkt, dass die IHK Juristen beschäftigt (schrieb @charmanta auch bereits) und als "dritte Partei" unabhängig entscheidet, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht und genau hier liegt der Knackpunkt. Entscheidet sich die IHK dafür, dass alles korrekt ablief und der Azubi daraufhin gegen den Ablehnungsbescheid vorgeht entsteht die Konstellation, dass es 2 Gruppen gibt: 1. Der Azubi, evtl. mit Anwalt 2. 3 PA-Mitglieder & die IHK die es vorher bereits juristisch hat prüfen lassen. Das ist also eine maximal ungünstiges Ausgangsverhältnis für den Azubi und dessen Chancen. Ein weiterer Punkt ist der, dass ein Richter niemals eine inhaltliche Prüfung vornehmen. Dafür ist er nicht ausgebildet und außerhalb seines Kompetenzbereichs. Er wird auf Formfehler achten und da diese bereits durch den vorherigen Punkt (Prüfung durch Juristen der IHK (normalerweise)) ausgeschlossen sind, ist die Chance für den Azubi sehr gering bis 0. Theoretisch könnte man argumentieren, dass der Azubi einen externen Gutachter bestellen könnte, der sich bspw. die Dokumentation ansieht aber genau das ist auch nicht erfolgversprechend da bei einer IHK Prüfung es bereits ein Gutachten gibt (oder genauer gesagt 3, die von den unabhängigen Prüfern). I.d.R. wird ein verantwortungsbewusster, ehrlicher Anwalt dem Prüfling davon abraten gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen, sofern kein offensichtlicher Formfehler vorliegt und der wäre den IHK-Juristen bereits aufgefallen und dies wiederum würde dazu führen das die IHK dem Widerspruch stattgegeben hat. Das ist quatsch. Gebühren dienen der Kostendeckung. In dem Verfahren müssen Prüfer bezahlt werden, Juristen der IHK, der Sachbearbeiter der IHK und ggf. die GF der IHK. Die letzten Zitate von dir zeigen eindrucksvoll, dass du entweder ein Troll bist oder sehr bemitleidenswert. Wer nur frech und beleidigend reagieren kann und sich benimmt wie ein kleines, trotziges Kind ist entweder geistig irgendwo in der Pubertät stehen geblieben oder möchte nur aktiv in irgendwelchen Internetforen provozieren, was wiederum entsprechende Einblicke in den Charakter gibt. Für meinen Teil bin ich aus dem Thread raus. Alles informative wurde geschrieben und der TE ist offensichtlich nicht an einem konstruktiven Austausch interessiert. :).
  22. Bevor du jetzt hier lang erfahrene Kollegen (welche im übrigen auch deine Selbst- und Sozialkompetenzen bewerten können und sollten, sofern möglich) stupide beleidigst, bitte doch einfach um Einsicht und lass dir erklären warum es "nur eine vier" ist.
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  24. ich habe auch in der GA1 eine 5 geschrieben, nicht weil ich Faul war oder nicht gelernt habe, es wurde einfach Sachen abgefragt, die vorher weder in der Schule noch in der Ausbildung gehört habe, ich habe die Abschlussprüfung mit 70% sprich 3.0 bestanden, sagt dass aus, dass ich dumm oder faul bin? Wenn man die Ausbildung schafft obwohl man einen 5er hat sagt aus, dass man die Basics verstanden hat mehr oder weniger, mit Lücken vielleicht. Übernommen werde ich auch, ich versuche meine Lücken, egal wie diese aussehen mögen zu füllen. Dazu war die Schule auch sehr schlecht und im Betrieb wurde sich um mich wirklich gekümmert, niemand hatte Zeit uns was zu zeigen, ich habe mit 30 Jahren die Ausbildung angefangen. Ich habe zuhause bei einer GA1 Teil 2 nie unter 50 Punkte. Also ja, hier zu behaupten, man sei dumm oder faul finde ich überheblich.
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