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Sandrin

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Alle Inhalte von Sandrin

  1. @hiretic Das sieht mir aber nicht nach einer offizielen Lösung aus! Vor allem, weil du bei einer Lösung "unter Vorbehalt" stehen hast.
  2. Bei unserer IHK wird vor der eigentlichen Präsentationen von den Prüfern gefragt, vor was für einem Publikum man präsentiert.
  3. Ich denke, das ist ganz normal. Schließlich sind es bis zum 11.06. nur noch 2 Wochen. Und die brauchst du bestimmt um deine Präsentation vorzubereiten.
  4. Das wundert mich allerdings auch...
  5. Mal wieder richtig schön zu lesen, dass jeder IHK (jede Prüfungsaufsicht) die Prüfungsbedingungen anders angesetzt hat. Mir hätten 10 Minuten Einlesezeit in der GH1 viel geholfen. Ich finde jede Prüfungsaufsicht müsste eine einheitliche Handhabung bekommen, damit solche ungleichen Bedingungen, die durchaus das Ergebnis beeinflussen können, nicht zustande kommen. So wie es momentan gehandhabt wird, ist es sehr sehr ungerecht.
  6. @CruelWizard Anspruch auf BAB hast du nur, wenn es deine erste Ausbildung ist und du eine eigene Wohnung hast und dann hängt es glaube ich auch noch davon ab, wieviel deine Eltern so verdienen. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher. Ruf doch einfach mal beim zuständigen Arbeitsamt an, die geben dir die Infos die du haben möchtest.
  7. Wenn man sich direkt nach der Ausbildung bewirbt, hast du sicherlich recht. Dann wird natürlich auf das Zeugnis und die Noten der Prüfung geschaut. Aber nicht nach ein paar Jahren Berufserfahrung. Dann interessiert nur noch deine Arbeitsleistung (die du anhand des Arbeitszeugnisses bewertet bekommst) und nicht irgendein Berufsschulzeugnis oder Prüfungsnoten, die eh nicht viel mit der Berufsrealität zu tun haben.
  8. @luettmatten Ich denke, dass du damit nicht so ganz recht hast. Schließlich erhält man ja im Laufe seines Lebens auch noch eine Menge Arbeitszeugnisse, die WESENTLICH MEHR aussagen, als ein Prüfungsergebnis. Außerdem gibt es nicht die Möglichkeit, wenn man bestanden hat (auch wenn es nur ganz knapp ist) die Prüfung nochmal zu wiederholen.
  9. Diese Umschulung ist dann aber auf 2 Jahre begrenzt. Mann muss also nach 2 Jahren die Prüfung ablegen, dass heißt, dass man in der Berufsschule das erste Jahr überspringt. Muss jeder für sich entscheiden, ob das klug ist.
  10. Kannst du dich nicht mit eintragen lasssen. Wenn er nur auf deine Freundin läuft hast du glaube ich keine Chance auf Wohngeld. Rufe doch einfach mal bei der zuständigen Wohngeldstelle an und frag nach. Die geben eigentlich meist brauchbare Informationen. Habe ich damals auch gemacht.
  11. BAB gibt es in der zweiten Ausbildung nicht, wenn du die erste erfolgreich abgeschlossen hast. Ich habs auch versucht. Wohngeld wirst du auf jeden Fall bekommen. Es lohnt sich immer das zu beantragen, auch wenn es nur ein paar Euro sind.
  12. Ich bin dieses Jahr wieder beim Hurricane und Bizzare. Finde ich persönlich besser als Rock am Ring. Verschlägt es noch jemanden dort hin? Leider sind die Festivals ziemlich teuer geworden, wobei Rock am Ring alle Rekorde schlägt.
  13. Worüber Bescheid? Noten der schriftlichen, Termin der Präsentation? Musst schon genauer fragen.
  14. @gaiusjUlius Klar hast du irgendwie recht. Aber ich finde, dass die Moderatoren so eine Art Vorbild sein sollten und nicht durch ihre Äußerungen die unfairen Diskussionen noch zusätzlich anstacheln sollten. Das ist meine Meinung und wie gesagt bin ich froh, dass auf diesem Board bald wieder etwas mehr Ruhe eingekehrt sein wird. Dadurch hat man dann endlich mal wieder die Gelgenheit Themen zu diskutieren ohne dass irgendwelche Leute ihre Wut auslassen.
  15. @bimei Ich bin ganz deiner Meinung. Allerdings finde ich, dass sich die Moderatoren dann auch mit ihren Äußerungen, die teilweise wirklich beleidigend waren, zurückhalten sollten. Man kann nicht einfach alle Azubis über einen Kamm scheren, wie es hier teilweise gemacht wurde. Aber ich denke, dass ist eh fürs erste vorbei, da sich die große Frustration bezgl. der Prüfung allmälich gelegt haben wird. Das hoffe ich zumindest.
  16. @Carina Du musst in die mündliche, wenn du in zwei Teilen unter 50% liegst aber in allen Teilen zusammen über 50%. Du musst nicht in die mündliche, wenn du in einem Teil unter 50% liegst und insgesamt über 50% hast. Hoffe dir damit geholfen zu haben
  17. Scheint mir auch so ;-) @Carina Natürlich kann man in 2 Teilen unter 50% liegen und dann noch in die Nachprüfung kommen. Die Teile werden wie folgt gewertet: GH1 - 40% GH2 - 40% Wiso - 20% Rechne das mal durch, dann wirst du merken, dass man sehr wohl in beiden Teilen unter 50% liegen kann und trotzdem zur mündlichen Nachprüfung zugelassen werden kann. Ob man dann besteht, sei dahingestellt.
  18. @Carina Das stimmt nicht ganz. Man kann auch mit 2 Teilen unter 50% in die Nachprüfung.
  19. Ich denke, da machst du dir was vor. Eine Umschulung dauert nur 2, anstatt 3 Jahre, damit sie fürs Arbeitsamt nicht ganz so teuer ist.
  20. Ich verstehe irgendwie nicht, warum sich so viele über die Schulen beschweren. Klar, meine Lehrer waren auch nicht gerade Klasse. Aber schließlich sind wir doch alle alt genug uns selber um unsere Bildung und Kenntnisse zu kümmern.
  21. @umbro Das siehst du leider falsch. Sobald ein Teil unter 30% ist, ist man durchgefallen und darf in einem halben Jahr nochmal ran.
  22. Ich finde diese Diskussion etwas überflüssig. Klar standen in diesem Forum eine Menge Themen die in der Prüfung drankommen KÖNNTEN. Aber das waren doch nur Spekulationen. Die meisten Themen sind eben nicht drangekommen. Und wer sollte vorher ahnen welche paar von den vielen Themen wirklich drankommen. Alles reine Panikmache.
  23. @gaiusjUlius Ja und? Fuer solche (Tschuldigung) Daemlichkeit des pruefungsgestressten Individuums kann doch die Allgemeinheit nichts. Wenn man clever ist, macht man erstmal die Aufgaben, die schnell Punkte bringen. Hat Euch das vorher niemand gesagt? Auch gut, steht seit April 2000 ganz dick auf der Seite mit den Pruefungstipps fuer die Schriftliche. Packt Euch lieber mal an die eigene Nase. Allmählich macht sich bei mir ein ziemliches grummeln breit, wenn ich deine Statements lese. Ist ja wirklich ein toller Tipp, erstmal andere Aufgaben zu lösen, die schnell Punkte bringen. Leider waren Aufgaben in der GH1 (FISI), die schnell Punkte bringen die Aufgaben zu VLAN und Voice-over-IP. Die Meinung zu diesen Aufgaben ist ja nun ausreichend in diesem Forum diskutiert worden. Da die meisten, genau wie ich, mit diesen beiden (SCHNELL PUNKTE BRINGENDEN AUFGABEN) leider nicht viel anfangen konnten (obwohl ich mich durchaus mit VLAN vor der Prüfung auseinandergesetzt habe), haben sie sich an die erste Aufgabe gemacht, die ebenfalls viele Punkte bringen konnte. Ich finde deine Statements teilweise ziemlich beleidigend, und das von einem Korrektor und Moderator dieses Forums.....
  24. @Metaner Das ist in dem Fall aber sehr sehr knapp. Das ergibt zusammen 50 %, wenn man für GH1 und GH2 je 40 % rechnet und für den Wiso-Teil 20%. Also ganz knapp bestanden. Ich bin froh, wenn ich in GH! irgendwie 30% erreiche *g*
  25. @gaiusjUlius Ich habe deinen Post gerade erst gelesen und wundere mich schon ein wenig über das was du da schreibst Also wenn ich mir die Pruefungsaufgaben so im Vergleich anschaue, dann komm ich drauf, dass man die alle gut bestehen kann, wenn man die grundlegenden Prinzipien zu den Themen begriffen hat(kein Detailwissen) und in Entwurfstechniken (PAP, Struktogramm, Datenbankentwurf, Subnetze, LAN-Verkabelung) geuebt ist. Fragen nach Spezialwissen gab es am Anfang, was der ZPA sich wohl aufgrund von einiger berechtigter Kritik abgewoehnt hat. Ich habe mich vor der Prüfung durchaus mit dem Thema VLAN auseinandergesetzt. Dennoch konnte ich die Frage nach dem VLAN tagging nicht beantworten. Ich finde die Frage doch schon ziemlich detailiert. Wenn grundlegende Dinge zum Thema VLAN abgefragt worden wären, hätte ich sicher nichts dagegen gehabt und hätte die Frage bestimmt auch beantworten können. Aber so..... Bin wirklich sehr über deinen Äußerung verwundert!

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