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Parser

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Alle Beiträge von Parser

  1. NEIN Stefan Macke erklärt hier ausführlich, warum du KEIN Handout für die Projektpräsentation anfertigen solltest: https://it-berufe-podcast.de/handout-zur-projektpraesentation/
  2. dem stimme ich zu (keine unpopular opinion, sondern fact. ) dem stimme ich auch zu. ich habe in meiner Marktwertberechnung für den TE eine normale Ausbildung angesetzt und nicht bedacht, dass "nur" eine Umschulung vorlag. Ich stimme @x0r zu: Mit Umschulung kann (muss) man sich auch schon mit 2800 zufrieden geben. Das stimmt auch !
  3. ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorschreiber an und ergänze sie noch um einige Anmerkungen: es ist löblich , dass du dein Wissen gerne vertiefen und ausbauen möchtest. Jedoch ist es dafür NICHT nötig ein niedrigeres Einstiegsgehalt in Kauf zu nehmen. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung. Also solltest du dich an den Einstiegsgehältern für GENAU diesen Personenkreis orientieren (d.h. in deinem Fall ein Einstiegsgehalt in der Range 3000 bis 3300 Euro brutto pro Monat - MACHE aber hier GENAU deine Hausaufgaben und erkundige dich noch genauer nach deinem Marktwert. Das ist Teil eines professionellen Auftretens - dass man sich weder unter Wert noch über Wert verkauft) Auch hiervon würde ich dir abraten.
  4. Geld kann sehr wohl ein sehr starker Motivator sein. Das stimmt. Jedoch hat man nach der Ausbildung gewisse harte Garantien, was die untere Einkommensgrenze angeht. Nach oben gibt es wenige Ausbildungsberufe, bei welchen die Einkommensgrenze derartig weit offen ist wie beim FI (vgl. Bäcker, Köche, Friseure(!) ). Viele Berufsgruppen müssen sich überlegen, ob sich arbeiten überhaupt noch rentiert. Wenn ich nur 200 € mehr bekomme durch das Arbeiten als unter Bürgergeldbezug, dann rentiert sich Arbeiten nicht. Dann sollte ich es sein lassen (wäre zumindest in meiner Kosten-Nutzen-Rechnung so).
  5. ... ich übrigens auch ... die für dich zuständige IHK hat eigenartige Vorstellungen ...
  6. kannst du noch am Zeilenabstand schrauben um auf die IHK-Vorgaben zu kommen ? ich würde das so lassen (insbesondere wenn du Programmiercode hervorheben willst), ABER (normalerweise) gilt: HALTE DICH MIT "RELIGIÖSER" INNBRUNST AN DIE VORGABEN DER IHK!
  7. Parser hat auf ITler24's Thema geantwortet in IT-Weiterbildung
    das sollte eigentlich zum Einstieg völlig ausreichend sein. Zertifikate macht man on the job, während man wertvolle Berufserfahrung sammelt. Ergo: Dein Fokus muss auf den Bewerbungen und dem schnellstmöglichen Erhalt einer sozialversicherungspflichtigen Stelle liegen. Zertifikatsgedöns und Fortbildungen sollte nebenher erfolgen.
  8. wenn man es mit dem Debiasen aus politisch korrekten Gründen natürlich übertreibt kommt sowas wie Googles Gemini dabei rum. Eine KI , welche , wenn sie aufgefordert Bilder der amerikanischen Gründungsväter zu zeichnen, Schwarze gezeichnet hat. Was natürlich historisch falsch ist... und Google hat dafür zurecht nen ordentlichen shitstorm bekommen.
  9. Es stellt sich die Frage ob eine KI überhaupt kognitive Verzerrungen haben kann bzw was diese sein sollen. Eine KI kann gebiased sein, wenn sie zB nur mir Daten von den berühmten - ich hasse diesen Begriff- alten weißen Männern trainiert wurde. Wie soll "sie" dann auf die "junge" Damenwelt generalisieren ? Wie auf den Schwarzen aus Chicago ? Um aber obigen Terminus aufzunehmen: Kognitive Verzerrungen setzen für mich die Fähigkeit zur Kognition voraus - eine genuin menschliche Fähigkeit, bzw. auch bei anderen Tieren anzutreffende. Eine kognitive Verzerrung ist dann zB ein Sehfehler im optischen System ("Auge") des Menschen. Eine KI kann zwar Dinge messen (zB über einen Sensor: Temperatur und Co...) aber ist sich dessen nicht bewusst. Deswegen weiß ich nicht ob man bei solchen Systemen von Kognition sprechen sollte. Alles, was da passiert / was von menschlichen Programmieren VERSUCHT wird ist Kognition zu modellieren und im Idealfall dieses Modell zu nutzen um Kognition zu imitieren ...
  10. fast gar nicht. MW nach nicht. Bin aber auch kein Psychologe, der die Validität solcher Tests evaluieren könnte. Ich kann nur von mir sprechen: Ich fühle mich eigentlich konstant UNTERfordert.
  11. es wäre an dieser Stelle interessant etwas über den (Schul)bildungshintergrund von @Aeropsia zu erfahren, um genauer einschätzen zu können ob man guten Gewissens zum autodidaktischen Erarbeiten der Themen raten kann. So viel schon mal vorab: In den allermeisten Fällen sollte dies kein Problem sein. Was mich etwas beunruhigt ist, dass zumindest bei uns in BW die IHK eine Mindestzahl abgesessener Schulstunden zwingend verlangt und diese auch stichprobenartig kontrolliert ...
  12. SQL

    Parser hat auf mikeschuele91's Thema geantwortet in IT-Weiterbildung
    nicht direkt youtuber, aber einen anderen Tipp: du kannst dir die Northwind Beispieldatenbank installieren und zu dieser mal die folgenden Übungen machen: https://github.com/eirkostop/SQL-Northwind-exercises
  13. nochmal : In BW ist die Formulierung nicht "darf nicht programmierbar sein" sondern: Zuglassen ist ein nicht programmierter Taschenrechner (weiter oben habe ich mal ausgeführt warum auf diese Definition theoretisch alle Taschenrechner zutreffen)
  14. Point taken. Dann könnte man eine "Sammelprüfung" anbieten einen Tag vorher. (TRs einsammeln und verwahren. Hinweis: In BW wird die Prüfung an der BS durchgeführt ... ) Oder noch besser: GTRs zulassen, da diese Einschränkung aus meiner Sicht keinen Sinn ergibt...
  15. Darum geht es in der Tat. Meines Erachtens ließe sich das Problem ganz einfach lösen indem der Prüfling der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung den Taschenrechner aushändigt. Die Prüfungsaufsicht kann ihn dann inspizieren und ggfs. den Speicher löschen.
  16. ich habe mir diese quasijuristische Frage auch schon oft gestellt. Ich habe noch einen GTR auf Abiturszeiten (TI 89 Plus). Dieser ist programmierbar. Trotzdem würde ich diesen aus Gewohnheits- und Komfortabilitätsgründen gerne nutzen. Bei uns in BW ist man, zumnidest in AP Teil 1 , dazu übergegangen folgende Vorgabe zu machen: nicht programmierter Taschenrechner Ich frage mich dann immer, ob damit gemeint ist dass man diesen nicht selbst programmiert hat oder ob er auch schon "programmiert" ist wenn man nur die "Standardprogramme" betrachtet die darauf sind. Und in gewisser Weise schließt obige Vorgabe ALLE Taschenrechner aus, denn auch Grundfunktionen und das Wurzelziehen (vermutlich durch Heron Algorithmus) sind in diesen Taschenrechnern einprogrammiert. Fragen über Fragen... (auf die ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Vielleicht nerde ich an dieser Stelle aber auch zu sehr ab)
  17. ich stimme @hellerKopf zu. Ferner ergänze ich um: Du machst dir gefühlt zu viele Sorgen, es sieht nicht so düster aus wie du es darstellst. Versuche dich zu entspannen und gehe die Sache ruhig und gelassen an.
  18. wie bereits oben geschrieben wurde sehe ich diese Einstellung überaus kritisch. Ein Auszubildender ist keine billige Arbeitskraft, sondern ein Auszubildender.
  19. Jeder Mensch mit IQ >= 80 kann (muss!) eine AP Teil 1 bestehen. Man kann sehr viele Fragen mit gesundem Menschenverstand beantworten, die fachliche Komplexität (eigentlich möchte ich davon gar nicht sprechen) ist ein Witz für jeden, der das Wort Fachinformatiker schreiben kann. Anekdote: Unser BS-Lehrer gab mal eine AP Teil 1 zum "Test" einem Bekannten, der einen Handwerker Betrieb hat. Dieser bestand AP Teil 1...
  20. Parser hat auf Pinky2024's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    was immer gerne vergessen wird: man muss zwischen unterschiedlichen Studiengängen differenzieren. Es ist ein Riesenunterschied, ob man Informatik oder Medienwissenschaft studiert. Bei ersterem ist der (intellektuelle) Aufwand enorm, ebenso wie die erforderliche SELBSTdisziplin. Zum Thema ÖD: Der ÖD ist für einen Fachinformatiker mit Ausbildung nicht der optimale Arbeitsplatz, wenn man das Einkommen maximieren möchte. Obwohl hier (langsam!) ein Umdenken stattfindet ob der schieren Personalnot im ÖD und den Opportunitätskosten, die man als Fachinformatiker vorrechnen kann.
  21. Parser hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    TL,DR: ich fasse mal zusammen: Don't do it ...
  22. Die Nutzwertanalyse ist subjektiv , denn
  23. Ja, das stimmt so. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag vor der Abschlussprüfung, der allen Auszubildenden in § 15 BBiG gewährt wird. Dass die Auszubildenden für den Tag der Freistellung weiter ihre Vergütung erhalten, ist in § 19 BBiG abgesichert. Die Freistellung zur Prüfungsvorbereitung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG gilt an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. "Arbeitstag" ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb oder in der Dienststelle gearbeitet wird. In der Praxis bedeutet das: Ist ein Montag als Prüfungstag angesetzt, das Wochenende arbeitsfrei und der Freitag Ausbildung im Betrieb, geht der Freitag als Arbeitstag dem Prüfungstag nicht "unmittelbar" voran, weil das Wochenende dazwischenliegt. Es besteht keine gesetzliche Freistellungspflicht. Wird allerdings üblicherweise am Sonntag gearbeitet, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, so ist der Sonntag der Arbeitstag, der der Prüfung "unmittelbar vorangeht" und damit freizugeben.
  24. Parser hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wir finden das ALLE eine selten dümmliche Idee. Dann schreibst du das GENAU SO in das Berichtsheft. Das Berichtsheft kann auch als Beweis FÜR DICH dienen, wenn in der Ausbildung etwas schief läuft, z.B. man dir ständig ausbildungsferne Inhalte als Arbeitsaufgaben gibt.

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