Ich hatte in der damaligen Prüfung 100 Punkte - es war mir also egal ob das angerechnet oder gestrichen wird. Nun habe ich aber leider keine 200 Punkte in den beiden Teilen meiner AP2 bekommen und somit würde ich besser stehen wenn die alte Prüfung angerechnet werden würde.
Und die generellen Konditionen stehen in § 62 Abs. 4 des BBiG weil ich Umschüler bin. Es steht dort eben nicht wie verfahren wird mit den Punkten.
Für mich gilt der § 62 Abs. 4 des BBiG, dort ist aber eben nicht vermerkt wie das gehandhabt wird.
Aber gut, dann kann ich davon ausgehen dass die damalige Prüfung schlicht angerechnet wird, danke.