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Menzemer

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Alle Inhalte von Menzemer

  1. Sehe ich anders. Sture Fahrer, Rentner, notorische Linksfahrer sind vielleicht ein Ärgernis, weil der schnellere Fahrer auf die Bremse drücken muss. Lebensgefährlich ist das aber i.d.R. nicht. (zumindest wenn der richtige Sicherheitsabstand eingehalten wird) Lebensgefährlich wird es dann, wenn die Dränglerfraktion meint, Verkehrserziehung auf der Autobahn durchführen zu müssen. (Lichthupe, Auffahren, Slalom fahren, Rechts überholen,...). Devise: Defensiv fahren, sich nicht aufregen über Leute, die Fehler machen, Abstand halten, hin und wieder vom Gaspedal runter und keine Art von Drogen am Steuer. Jeder sollte sich bewusst sein, dass er in einem potenziellen Mordgerät sitzt. Mehr Respekt vor dem Leben und der Gesundheit meiner Mitmenschen sollte selbstverständlich sein. Gruß Menzemer
  2. Man muss nur mal Samstag abends auf einer Autobahn unterwegs sein. Ein Haufen junger Männer mit der Clique oder der Freundin im Auto. Da wird doch mal schnell gezeigt wer der Herr auf der Überholspur ist. Drängler, Raser, Rowdies, Alkoholkonsumenten sind eine Lebensgefahr für jeden anderen Verkehrsteilnehmer und sollten ihren Lappen auf der Stelle abgeben müssen. (auch zum Selbstschutz. Ich nehme dem Täter ab, dass er seine Tat bitter bereut) Gruß Menzemer
  3. Bis auf die Vorgesetzten, die am Anfang stehen sollen, sehe ich keine Mängel. 1 oder 1-2. Just my 50 Pennies. Gruß Menzemer
  4. Nein, die Noten spielen in diesem Fall sehr wohl eine Rolle. In der Regel sollte mind. 2,5 im Schnitt erreicht werden. Nur: wenn der Betrieb und der Azubi es unbedingt wollen, wird sich die Schule nicht querstellen. Evtl. macht die Kammer dann Probleme, aber die wird es sich denke ich auch noch gut überlegen, mit wem sie sich anlegt Gruß Menzemer
  5. Man kann Leute 1000 mal theoretisch warnen. Das ist ein Fehler der vielen Verkehrsaufklärungstage auch an unserer Schule. Was sagt das schon aus: "so und so viele Sekunden Bremsverzögerung bei so und so vielen Promillen". Ein paar solche Bilder zeigen nachweislich mehr Wirkung, gerade weil sie so emotional sind. Gruß Menzemer
  6. Öhm ja. Oder du triffst auf einen Korrektor wie mich, der Geschwafel am Thema vorbei hasst wie die Pest. Ich halte das so. Im besten Fall ist es richtig und wird nur als irrelevant durchgestrichen. Im schlechtesten Fall sind Fehler im Geschwafel, dann gibts zusätzlichen Abzug. Also bitte: Frage beantworten und Punkt! Ausnahmsweise wird das Fachwissen geprüft und nicht die Sozial(Schwafel)kompetenz Gruß Menzemer
  7. also bei uns kuscht die Schule vor den Betrieben. Wenn der Betrieb es will, darf bei uns (fast) jeder vorzeitig Prüfung machen. Auch hier genügt vielleicht mal ein Anruf des Betriebes an der Schule, um ein bisschen Dampf zu machen. Bei einem Notendurchschnitt zwischen 1 und 1,4 gibts wohl kaum Argumente dagegen. Gruß Menzemer
  8. besonders die Ausbildung nach der Probezeit abzubrechen? Was bringt das? Und wie so oft frage ich mich, was viele Betriebe unter einer Ausbildung verstehen?? Von einem Azubi zu erwarten, dass er sich das Programmieren selbst beibringt ist schon ein starkes Stück... Immerhin ist die Ausbildung dazu da, dass er das LERNT und - jawohl - auch beigebracht bekommt! Wenn er es nicht beigebracht bekommen müsste, müsste er seine Zeit ja weder im Betrieb noch in der Berufsschule vertrödeln. Da kann er gleich studieren oder ohne Ausbildung zur Prüfung gehen. Von einem Akademiker und von mir aus einem guten ausgebildeten Fachinformatiker erwarte ich, dass er sich komplizierteste Dinge selbst aneignet, aber nicht von einem Anfänger! Manchmal ist es echt zum Heulen, wie Leute verheizt werden. Die brechen dann eine Ausbildung ab, obwohl sie vielleicht gute Fachleute geworden wären, wenn man es richtig angepackt hätte. Auf der Berufsschule wird ständig herumgehackt, von wegen veraltete Methoden, Faulheit etc... Wer schaut eigentlich mal ob gewissen Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen? Da scheint es ja inzwischen Mode zu sein, die Azubis alleine zu lassen. (jaja, verstehe schon, von wegen Selbstständigkeit, und selbstorganisiertes Lernen... für mich ist das in schöne Worte verpackte Verantwortungslosigkeit) Gruß (und hoffentlich nicht zu ärgerlich klingend) Menzemer
  9. Also für BW gilt in der Regel: Notenschnitt von besser als 2,5 (oder Abi). Maßgeblich ist dabei das Zeugnis, dass du am Ende des 2. Jahres bekommst. Der Termin für die Anmeldung der vorzeitigen Prüflinge war bei uns kurz vor den Sommerferien. Bei uns läuft das so, dass der Betrieb zunächst seine Zustimmung erteilen muss. Die Schule trägt dann auf IHK-Formulare (die die Schüler aus dem Betrieb mitbringen müssen) die Noten ein und gibt ggf. ihre Zustimmung. Ein Verpassen des Termins ist aber auch schon vorgekommen. Das gab bisher noch nie Probleme. Bitte die IHK doch einfach um Zuschicken des entsprechenden Formulars. Das sollten die doch hinkriegen? Frag am besten gleich, wann du damit rechnen darfst. Besser wäre es vielleicht, wenn es dein Betrieb machen würde. Da steckt dann vielleicht etwas mehr Druck dahinter. Gib das ausgefüllte Formular deiner Trantüte von Lehrer (was ist denn das für eine Aussage: "Verkürzen?? Schlechte Idee?! ) Der soll es mit den Schulnoten ausfüllen und dann schickst du es an die IHK zurück. Fertig! In der Hoffnung weitergeholfen zu haben. Gruß Menzemer
  10. Aaaalso, ich finde es immer wieder erstaunlich, welche Leidensfähigkeit von Azubis auch untereinander erwartet wird. (siehe die beiden Vorposter) Nicht nur der Azubi hat Pflichten. Wenn die Angaben so stimmen wie im Ausgangspost angegeben, hat auch der Auszubildende eine Menge Pflichten verletzt. Wenn Gespräche mit dem Ausbilder nichts bringen, würde ich schnellstens die IHK informieren. Drei Jahre nichts lernen, bringt dann auch nichts. Auch wenn es immer heißt, der Azubi müsste sich alles selbst beibringen. Da muss ich heftig widersprechen. Der Azubi sollte in der Ausbildung über drei Jahre verteilt lernen, wie man selbstständig im eigenen Fachgebiet arbeitet. Dazu muss er Problemlösungsstrategien und grundlegendes Wissen beigebracht. bekommen. Sonst endet es in Beliebigkeit. Er muss mit einfachen Aufgaben anfangen (didaktisch reduziert). Erst gegen Ende der Ausbildung sollte er in der Lage sein alle seinem Berufsbild entsprechenden Aufgaben selbstständig zu lösen. Wenn er das alles schon vorher könnte, bräuchte er ja keine Ausbildung mehr. Ein Ausbilder der einfach sagt: "bring es dir selber bei, du bist nicht mehr in der Grundschule" macht es sich definitiv zu einfach und hat nicht verstanden was ein Ausbildungsbetrieb leisten muss! Gleiches gilt für Kollegen, die selbstständiges Lernen mit freier Internetrecherche und Referate halten verwechseln. Das sind letztlich die Ergebnisse eines langwierigen Lernprozesses. Auch die Recherche und die richtige Präsentation eines Referates braucht Übung und muss gelernt werden. Die Entschuldigung, dass man aufgrund der Pflichtverletzungen des Ausbildenden, dann die eigenen Pflichten (Berufsschulbesuch) vernachlässigt, halte ich dann aber auch eher für eine Ausrede und nicht für akzeptabel. Ausnahme wäre hier ein ernsthaftes psychisches Problem, dass dann aber auch ärztlich attestiert sein muss. Gruß Menzemer
  11. reiner Fruchtsaft ist eine Kalorienbombe, je nach Art vergleichbar mit Cola. Schaut mal die Kalorientabelle auf einer Safflasche an. Da wirds einem anders. Gruß Menzemer
  12. Naja, das hat so ungefähr die Klasse, wie manche juristische Kommentare in diesem Forum. Gruß Menzemer
  13. Mehr als 10 Stunden am Tag ist eh nicht drin. Siehe Arbeitszeitgesetz. Gruß Menzemer
  14. Das mag sein. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Gibt der Kaufmann eine E-mail-Adresse weiter (und davon gehe ich mal aus. Sonst hätte der Lieferant diese ja nicht) so wird er sich im Zweifelsfall vor Gericht nur schwerlich herausreden können, dass er diese nicht täglich liest. Eine Erklärung dürfte dann als zugegangen gelten. Da gab es bereits Urteile. Ich habe diese nur noch im Kopf, und nicht mehr als Quelle parat. Urteile sind natürlich nur Einzelfälle und keine Präzedenzfälle. Ich sehe aber keinen Grund, warum E-mails anders behandelt werden sollen, als normale Post. Bei Post im Briefkasten ist es ja ähnlich. Von einem Gewerbetreibenden kann erwartet werden, dass der Kasten ein Mal täglich geleert wird. Ob das tatsächlich geschieht ist eine andere Sache. Allerdings gilt die (Willens-)erklärung dann als zugegangen. Gruß Menzemer
  15. Sodele, ich muss diesen Thread jetzt doch noch Mal beleben. Die Zeit rückt näher, wo ich mit meinen Schülern wieder ein Mal ein SChulprojekt machen möchte. Dieses Mal soll der ganze Planungs- Terminierungs- Kosten"kram" mit rein. Ich habe immer noch etwas Probleme mit den Kosten, die für das Projekt relevant sind. Man verliert sich relativ schnell. Da ja wie oben von "Der Kleine" erwähnt alle Kosten relevant sind, wird es relativ unübersichtlich. Ich fange mal mit einer Liste an und bitte die Experten hier, diese zu ergänzen oder begründet Streichungen vorzunehmen. Angesichts des neu aufgetauchten Kosten-Nutzen-Threads ist das Thema denke ich auch für einige andere interessant. zunächst die mehr oder weniger direkt zurechenbaren Einzelkosten für das Projekt: 1) Stundensatz des Azubis 2) Stundensatz des Betreuers/Ausbilders/Lehrers 3) Abschreibung für benutzte Geräte 4) Strom für benutzte Geräte 5) Materialverbrauch bei den nicht so direkt dem Projekt zurechenbaren Gemeinkosten wird es ziemlich haarig. Da das Projekt aber so kalkuliert werden soll, als ob ein externer Kunde der Abnehmer ist, müssen auch diese Kosten alle rein. Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich den Anteil des Projektes an diesen Kosten bestimme... Am einfachsten wäre es ja, wenn ein betriebsinterner Zuschlagssatz/oder mehrere Zuschlagssätze existieren. Könnte man die nicht einfach verwenden? an nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten fallen an: 6) Abschreibungen Gebäude 7) Strom, Gas, Wasser für das Zimmer, in dem die Arbeiten stattfinden + anteilig Verbrauch in den Gemeinkostenstellen (Verwaltung, etc...) 8) Kostensteuern 9) Abschreibungen für Infrastruktur (Telefonanlage, Rechner in der Verwaltung, Gebäude, etc...) 10) anteilig Gehälter für Verwaltungspersonal, Hausmeister, Putzkräfte,... 11) kalkulatorische Kosten für gebundenes Kapital 12) betriebliche Versicherungen Wie soll ein Azubi eigentlich an all diese Infos gelangen? NOCH ist ein FI ja kein Kaufmann... Gruß Menzemer
  16. So weit ich weiß, sind für Mahnungen keinerlei Formvorschriften notwendig. Eine Mahnung per E-mail wäre prinzipiell möglich. Bei Nichtgeschäftsleuten wäre allerdings die Frage des Zugangs zu klären. Bei Kaufleuten darf man inzwischen davon ausgehen, dass ein Mal pro Tag die Mailbox durchgeschaut wird. Bei Privatleuten darf man nicht unbedingt davon ausgehen. Des weiteren sind E-mails vor Gericht nicht beweiskräftig. Dies kann nur über die vor Kurzem geschaffene "digitale Signatur" gewährleistet werden. Um REchtssicherheit zu haben empfielt sich also weiterhin die Schriftform. So erklär ich es zumindest meinen Schülern... und hoffe, dass es richtig ist. Gruß Menzemer
  17. Menzemer

    Kann das sein?

    Juristisch wäre hier keine Kündigung sondern u.U. eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc... zu prüfen. (ganz ohne Frist...) Gruß Menzemer
  18. also für SHA gilt. Fürs Durchfallen muss man sich schon anstrengen. Die Durchfallquoten, die hier manchmal publiziert werden, sind bei uns irreal. Gute Noten gibts aber auch nicht geschenkt. Gruß Menzemer
  19. Gut, ich denke ich habe kapiert. Außerdem bin ich Badner... und nur in der Diaspora. Gruß Menzemer
  20. dann unterstütze ich mal Painspotting. Ob gewollt oder ungewollt: es stecken schon einige "Hämmer" drin. Gruß Menzemer
  21. Ich habe etwas Probleme mit der scharfen Trennung von Unternehmen und Projekt. Warum macht man für Projekt und Unternehmen unterschiedliche Kostenrechnungen? Der Projektverantwortliche kalkuliert also alles schön rein, kommt zu Mondverrechnungspreisen, die Abteilung Rechnungswese/Controlling lächelt weise und streicht die Hälfte wieder raus, um für das Unternehmen richtig zu kalkulieren? :confused: Meine Denkweise ist zumindest, das ist richtig, kurzfristig. Langfristig und strategisch gesehen wäre es in den meisten Fällen eine Beschäftigungstherapie. Kurzfristige Leerlaufzeiten können aber immer mal wieder vorkommen. Wobei das Beispiel Produktion für Aldi zeigt, dass Unternehmen teilweise sogar langfristig so rechnen. Sinngemäßer O-Ton des Buchhalters. "So lange wir die anfallenden (und das waren die variablen) Kosten decken, lasten wird die Anlagen und die Mitarbeiter aus" Ich frage mich, ob man das alles einfach so ausblenden kann? Gruß Menzemer PS: das Unternehmen, das ich oben erwähnte ist nicht pleite!! PPS: @derKleine vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich werde meine Schüler in diesem Sinne vorbereiten, auch wenn meine persönliche skeptische Haltung dem Thema gegenüber noch nicht verflogen ist. Ich schätze mal, dass eure Sichtweise, die allgemein Übliche ist und akzeptiere das einfach mal.
  22. und ich verweise auf den Thread Kosten-Nutzen-Analyse. Offensichtlich gibt es bei Fachinformatikern jede Menge Leerlauf Gruß Menzemer
  23. Eben, und das ist nicht nur eine Controllingfrage, sondern eine Frage der Anwendung der RICHTIGEN Form der Kostenrechnung. (Vollkosten - oder Teilkosten) Wenn der Azubi am Anschlag arbeitet und mit Aufträgen eingedeckt ist... gut Vollkostenrechnung (alles druff!) Ob sich die Durchführung eines internen Projektes lohnt, hängt eben auch von den Alternativen ab. Wenn die Zeit ansonsten bei "Fachinformatiker.de" verbracht worden wäre (ein ansonsten sehr sinnvoller Zeitvertreib) oder gerade eine Auftragsflaute besteht (und deswegen Zeit für ein internes Projekt übrig bleibt), muss eben mit Teilkosten gerechnet werden, weil die Kosten, die sowieso entstehen (Fixkosten), für die Entscheidung, ob sich die Durchführung des Projektes lohnt nicht erheblich sind. Doch: die Frage, ob das Projekt sinnvoll ist, kann eine Frage der variablen Kosten sein. In Leerlaufphasen reicht eine Deckung der variablen Kosten, so dass sich die Durchführung lohnt. Das ist also nicht nur eine Frage des Unternehmens sondern auch eine konkrete Entscheidungsfrage über das Projekt. und da schlage ich einen Blick auf den Themenbereich Deckungsbeitragsrechnung/Teilkostenrechnung eine Seite dahinter vor, so dass diese Aussage relativiert werden muss Letztendlich ist eine solche Rechnung, immer eine Frage der richtigen Schätzwerte (das ist Kostenrechnung immer). Insofern sind meine Einwände, von wegen der Nutzen/die Kosten ließen sich nicht wirklich abschätzen, hinfällig. Allerdings ist die Frage des richtigen Kostenrechnungsverfahrens doch ein tiefergehendes Problem. Da lohnt es sich schon mal nachzudenken. Vielleicht sehe ich das als Theoretiker auch viel zu akademisch. Deswegen will und kann ich hier keine Tipps abgeben, weil ich letztendlich nicht im Prüfungsausschuss sitze (zumindest bis jetzt noch nicht). Ich würde meine Schüler bei Schulprojekten allerdings gerne richtig vorbereiten. Und die Frage der Zuordnung der richtigen Kosten war bei den bisherigen Schulprojektversuchen alles andere als trivial und eben nicht mal kurz auf einer Seite zusammengefasst. In der Praxis habe ich übrigens schon gesehen, wie ein Hersteller von Konserven Aldi beliefert hat. Die Kalkulation sah keineswegs alle Kosten vor. Natürlich wurde hier für einen Zusatzauftrag mit einer Deckungsbeitragsrechnung gerechnet. Aldi hat eben dafür gesorgt, dass die ansonsten einen Teil des Tages stillstehenden Maschinen ausgelastet werden. Ähnliches müsste auch für die Kosten-Nutzen-Rechnung bei IT-Projekten gelten. Sind die obigen Überlegungen falsch? Gruß Menzemer
  24. Hallo, um den anderen Thread nicht mit meinem Off-Topic-Gequatsche kaputt zu machen, würde mich an dieser Stelle ernsthaft interessieren, wie eine Kosten-Nutzen-Analyse in der Praxis aussehen soll. Wirtschaftliche Betrachtungen sind ja ok, nur, wie soll das bei internen Projekten auf den Euro genau berechnet werden? Eine Vollkostenrechnung bei absolut voll ausgelasteten Kapazitäten könnte ich noch einsehen. Hier würden ja Opportunitätskosten im Sinne von "die Arbeitszeit hätte man auch gewinnbringender einsetzen können" entstehen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass die betrieblichen Projekte der Auszubildenden eher "Zusatzaufgaben" sind, die diese häufig dann machen, wenn noch Kapazitäten frei sind, dann stimmt eine solche Kostenrechnung einfach nicht. Hier kann bestenfalls eine Deckung der zusätzlich entstandenen variablen Kosten angestrebt werden. Bei Fachinformatikern dürften diese aber eher gering im Vergleich zu den Fixkosten ausfallen. Insofern ist eine Argumentation, nach dem Motto "das Projekt hat nichts gekostet, weil eh schon alles da war", wie sie von Prüfungsausschüssen offensichtlich hin und wieder abgebügelt wird aus kaufmännischer Sicht durchaus richtig (zumindest, wenn man es genau betrachtet). Eine Kosten-Nutzen-Analyse für den Kunden eines externen Projektes zu machen, erscheint mir deutlich einfacher, weil die Kostenseite ja mit dem Verkaufspreis feststeht. Bleibt nur noch das Problem den Nutzen in Euro zu bewerten, was hin und wieder etwas an den Haaren herbeigezogen sein könnte. Versteht mich bitte nicht falsch. Keinesfalls möchte ich bezweifeln, dass wirtschaftliche Kostengesichtspunkte bei betrieblichen Entscheidungen eine Rolle spielen. Mir geht es aber schon um eine saubere und auch kaufmännisch stimmige Vorgehensweise. Wenn ich die bisherigen Threads zur Kosten-Nutzen-Analyse so sehe, kommt es mir hin und wieder vor, dass hier Nichtkaufleute mal schnell ein bisschen Kostenrechnung machen und da schon vom Ansatz her falsche Annahmen bestehen (z.B. wird die Frage der freien Kapazitäten ausgeklammert etc...) Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich machen, und bitte um eine konstruktive Diskussion. Insbesondere würde mich das konkrete Vorgehen in der Praxis interessieren, insbesondere dann wenn Kaufleute daran beteiligt sind. Gruß Menzemer

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