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Menzemer

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Alle Inhalte von Menzemer

  1. Hallo, habe auf die Schnelle nur folgendes Urteil gefunden: http://www.telespiegel.de/urteile/kuendigung-surfen-arbeitsplatz.html Interessant ist der letzte Absatz. Demnach ist maßvolles privates Surfen erlaubt, wenn keine entgegenstehende Vereinbarung/Anordnung vorhanden ist. Darüber hinaus kann es in schwerwiegenden Fällen zur fristlosen Kündigung kommen. Normalerweise dürfte aber nur eine ordentliche Kündigung mit vorheriger Abmahnung möglich sein. Gruß Menzemer
  2. Hallo, wie wärs mal schnuppermaßig in den Ferien ein paar Vorlesungen zu besuchen und mit den zukünftigen Kommilitonen zu sprechen? Alternativ wäre es u.U. möglich sich von einer Fernuniversität Unterlagen zukommen zu lassen. Die Fernuni Hagen bietet auch Informatik an. Entsprechende FHs kenne ich nicht. Dann ließe sich ja schon mal abschätzen, welcher Typ du eher bis, und ob dir so etwas liegen könnte. Unserer Schule fährt immer wieder zu Studientagen, zu denen die Universitäten einladen. Dort bekommt man dann alles mal gezeigt und man hat die Möglichkeit mal eine Vorlesung zu besuche. Erkundige dich doch mal bei der Uni oder FH deiner Wahl, wann diese stattfinden. Die Schnuppervorlesungen sind sicherlich sinnvoll. Ich würde mir aber auch mal "normale" Vorlesungen außerhalb der Schnuppertage anschauen. Wir waren an der Uni immer baff, was ein Professor didaktisch leisten kann, wenn mal ein paar Schüler die Vorlesung besuchen. Diese sind allerdings nicht Standard. Außerdem sind die Themen bei solchen Schnuppertagen meist so "untheoretisch" ausgelegt, dass auch ein Anfänger was damit anfangen kann. Das ist aber auch nicht die "Realität". Leider kann dir die Entscheidung keiner abnehmen und ein Restrisiko bleibt immer. Ich wünsche dir viel Glück bei der hoffentlich richtigen Wahl. Gruß Menzemer
  3. Genau! Wo ist das Problem? Auch wenns (mir auch) manchmal schwerfällt. Contenance bewahren dürfte das Sinnvollste sein. Höflichkeit hat ja nichts damit zu tun, ob ich jemanden leiden kann... Gruß Menzemer
  4. die IG-Metall hat mal eine Broschüre herausgegeben gehabt. In denen standen Durchschnittsgehälter für die IT-Branche drin. Ob das allerdings für den Einzelfall aussagekräftig ist, wage ich zu bezweifeln. Viele Betriebe sind ja auch nicht tarifgebunden. Gruß Menzemer
  5. Ich habe es auch oft mit Schülern zu tun, die mal gefehlt haben und dann meinen, Sie müssten eine extra Klassenarbeit bekommen. Deswegen gibts bei mir auch die Regel, dass Fehlzeiten nicht berücksichtigt werden. Dein Fall liegt aber definitiv anders. Von einer Rechtsgrundlage in der Richtung habe ich noch nichts gehört. Aber mit ein bißchen gesunden Menschenverstand und evtl. Hilfe von deinem Ausbilder sollte sich der Kollege schon überzeugen lassen. Im Übrigen fände ich es gut, wenn zuvor (auch von deinem Ausbilder) das Gespräch mit dem Kollegen gesucht wird und erst danach die Schulleitung kontaktiert wird. Gruß Menzemer
  6. Deutschland übersteht mit viel Murks die Vorrunde. Die Holländer haben sich in den Testspielen auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ich tippe 0:0, weil keiner verlieren will. Im Viertelfinale ist dann wahrscheinlich gegen Italien Schluss. Titelfavorit: irgendjemand an den niemand denkt, so wie Dänemark vor 8(?) Jahren... Schweiz vielleicht? Ich wünsche allen viel Spaß beim Gucken und den (meisten) Frauen eine geruhsame Zeit, wo Männe net nervt Gruß Menzemer
  7. Mir ist im Ausgangsposting noch aufgefallen: "lt. aktueller tariflicher Regelung 4 Wochen". Ich weiß nicht wie diese Formulierung ein Jurist sieht, aber: eine einzelvertraglich bessere Regelung steht über einem Tarifvertrag. Hier wurden m.E. 4 Wochen vereinbart nach dem damals gültigen Tarifvertrag. Also selbst wenn der sich geändert haben sollte, wären es noch 4 Wochen. Aber das ist nur eine Vermutung keine sichere Aussage. Unter Umständen liest ein Jurist aus der Aussage auch heraus, dass der jeweils gültige Tarifvertrag gelten soll. Gruß Menzemer
  8. So ums nochmals zusammenzufassen und klarzustellen: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, [...] Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Heißt also m.E.: es gilt mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, egal wie alt. Von einer gesetzlichen 2-Wochen-Frist habe ich noch nie etwas gehört. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. Also Bimei folgen: Tarifvertrag oder nach einem Hinweis im Arbeitsvertrag auf einen anzuwendenden Tarifvertrag suchen. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, [...] 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei kleinen Arbeitnehmern ist also eine kürzere Frist möglich, aber auch hier nicht unter 4 Wochen. Die einzige Ausnahme ist also ein gültiger Tarifvertrag.Gruß Menzemer
  9. Die Aufgaben, die für einen "Normalarbeitnehmer" übrigbleiben, werden eben immer anspruchsvoller. Ob das dann allerdings mit einer Ausbildung noch geschafft werden kann, ist schon fraglich. Das ist der normale Gang der Dinge. Fließbandarbeit wird ja auch heute weitestgehend von Maschinen erledigt. Die Produktivität steigt, die Kosten sinken, die verbliebenen Aufgaben werden anspruchsvoller. Das Problem ist, dass immer mehr von den Aufgaben, die ursprünglich als rein menschliche Domäne betrachtet wurden, inzwischen maschinell übernommen werden können. Auch kreative Prozesse werden wahrscheinlich irgendwann zumindest vom Computer unterstützt werden. Dazu gab es vor einiger Zeit einen Artikel im Spiegel (?) Da ging es um ein Tool, dass sogenannte "Kreative" in der Werbung unterstützt. Letztendlich ging es darum, dass der Computer Dinge und ihre Eigenschaften in rauhen Mengen abgespeichert hatte und durch Kombination "kreative" Ergebnisse produzierte. Mir ist noch das Bild von einer Kukucksuhr in Erinnerung aus der anstelle des Vögelchens ein Jumbojet fliegt. (verbindende Eigenschaften in etwa: fliegen, Pünktlichkeit,...) Es handelte sich um Werbung ür eine Fluglinie. Hätte sich das ein Mensch ausgedacht, würde man es kreativ nennen. Mit Hilfe des Rechners konnte damit ein Vielfaches an Ideen produziert werden, wie bei den herkömmlichen Methoden. Warten wirs erst mal ab. Auch die Industrialisierung hat die menschliche Arbeitskraft auf lange Sicht nicht überflüssig gemacht, sondern den Lebensstandard gesteigert und die Arbeit leichter gemacht. Gruß Menzemer
  10. Ja, wenn du dich bis Montag gedulden kannst, da komme ich wieder an die Unterlagen... Gruß Menzemer
  11. :eek: nicht mal nen Gnadenpünktchen??? :eek: Und wie sieht es aus, wenn man mit Nachkommastellen rechnet und das Ergebnis dann erst gerundet wird? (siehe BW) *StatistikordnerausdemGrundstudiumrauskram* Aber zum Thema: für die Referendare am Seminar für berufliche Schulen in Karlsruhe galt folgende Regel: eine Leistung, an der es nichts auszusetzen gibt und die alle Anforderungen voll erfüllt ist eine - Achtung jetzt kommts - zwei! (Habe nicht nur einmal eine Beurteilung mit mehreren "sehr gut" erhalten und dafür die Note "zwei" bekommen) Wenn ich diese Anforderungen an meine Schüler stellen würde - Prost Mahlzeit! Eine "drei" ist in meinen Augen keine unanständige Note und als Durchschnitt auch akzeptabel. Im Gegenteil: wenn der Durchschnitt eine 2 wäre, wärs doch unglaubwürdig. Das hieße, dass im Durchschnitt alle FIs gut sind!? Gruß Menzemer
  12. Also gut: etwas konstruktiver: es ist ein Zeugnis mit den Standardfloskeln. Diese sind tatsächlich alle auf "sehr gut" gestellt. So ein Zeugnis (ohne wenns und abers) habe ich noch nie gesehen, weswegen es u.U. etwas übertrieben "rüberkommt" und evtl. nicht ganz glaubwürdig ist. Aber wenn es stimmt: herzlichen Glückwunsch! Das sind nur meine 50 cent als theoretischer Bücherleser. Wart mal auf die echten Profis *IJKtrittgeb* Gruß Menzemer
  13. Hallo, *allenVorrednernzustimm* Zusatz: ich unterrichte auch am BKTM. Die Sache ist die: das BKTM ist für viele eine Warteschleife. Durch die Praktika und berufsbezogenen Inhalte könnte das deine Chancen im nächsten Jahr etwas verbessern. Einige finden danach tatsächlich eine Stelle. Aber: Auf der anderen Seite bringt das BKTM dich abschlussmäßig nicht weiter. Am Ende hast du immer noch MR. Da wäre zu überlegen, ob du daran nicht noch ein Jahr Berufskolleg FH (mit anschließender Fachhochschulreife) anhängen möchtest. Das wird ab nächstem Jahr auch in Schwäbisch Hall angeboten . Danach (mit einem besseren Bildungsabschluss) dürften deine Chancen erheblich ansteigen. Auch das TG wäre eine Alternative. In Schwäbisch Hall gibt es z.B. ein TG-IT (also speziell für IT-Berufe). Der Abschluss wäre dann Hochschulreife. (dauert allerdings 3 Jahre). Auch das würde die Chancen erheblich steigern, weil ich einige Unternehmen kenne (z.B. die Bausparkasse) die fast ausschließlich Abiturienten einstellen. Nur zur Info und lass dich nicht unterkriegen... Gruß Menzemer
  14. Schon mal über folgendes nachgedacht: eine Klassenarbeit in der Schule beschränkt sich auf einen Schulstoff von - sagen wir mal - 15 bis 20 Unterrichtsstunden. Die Abschlussprüfungen sind Stoff von drei Jahren und damit per se anspruchsvoller. Zum Ausgleich müssten die Klassenarbeiten der Schule deutlich über dem Anspruch der Abschlussprüfungen liegen. Bei mir ist das normalerweise so. Insofern gibts im Regelfall in der Abschlussprüfung keine bösen Überraschungen. Gruß Menzemer
  15. ich kann jetzt aus ein paar Jahren IT-Erfahrung sagen. 1er gab es. Eine eins muss aber auch eine Leistung sein, die deutlich über dem liegt, was man nach drei Jahren eben "erwarten" kann. Eine 6 habe ich noch nicht erlebt. Es ist fast unmöglich nach drei Jahren Ausbildung NICHTS zu wissen. 5er gab es allerdings auch schon. Einen Durchschnitt von 3 halte ich für realistisch und wird auch bei vielen Klassenarbeiten erreicht. 3 = befriedigend. Das ist in Ordnung. Wäre der Durchschnitt besser, hättet ihr auch nichts davon, weil dann alle mit 2 oder 1 rumlaufen würden. Das wäre ungerecht den wirklich starken Leuten gegenüber. Gruß Menzemer
  16. Wenns denn alles stimmt, ist es "sehr gut". Ich würde noch anfügen: "Herr xxx zeichnete sich stets durch ein außerordentliches Selbstbewusstsein aus..." Gruß Menzemer
  17. Das Ausbildungsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, desto höhere Ansprüche gelten für "wichtige Gründe". Insofern hat die IHK recht. Wir haben auch solch leidvolle Erfahrungen gemacht. Gruß Menzemer
  18. unter Umständen muss man es derzeit (leider) auch so sehen: lieber drei Jahre eine schlechte Ausbildung als drei Jahre gar keine Ausbildung (sprich: wahrscheinlich arbeitslos...). Es sind echt harte Zeiten, ihr habt mein volles Mitgefühl. Gruß Menzemer
  19. Meines Wissens ist das nicht ganz richtig. Eine glatte 1 wäre "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Eine Aussage wie "zu unserer vollsten" oder "stets zu unserer vollen" ist dann eher als 2 zu werten. Es kommt dabei so viel ich weiß sowohl auf die grammatikalisch fürchterliche Steigerung von "voll" zu "vollste" und auf das Wörtchen "stets" an. Ein stets vor einer Aussage (z.B. auch beim Verhalten) ist dabei meist eine Verbesserung der Gesamtaussage. Gruß Menzemer
  20. Wobei es - allgemein gesprochen - oftmals auf den Standpunkt und die Definitionshoheit ankommt, wer Täter und wer Opfer ist. Manchmal wähnt sich der Täter als Opfer. Manchmal ist auch das Opfer ein Täter. Manchmal gibt es auch zwei Täter und damit zwei Opfer. Und manchmal ist die Sache eben nicht so einfach... Gruß Menzemer
  21. @Tal die Gewichtung ist 1/5. Die Punkteverteilung innerhalb der Aufgabe übernimmt aber der Lehrer, weswegen keine genauen Aussagen möglich sind. Gruß Menzemer
  22. :eek: also das ist echt ein Klops *zustimm* deine Lehrer müssen echt verzweifelt sein und nicht wissen, was sie unterrichten sollen. Also ich hoffe doch mal, dass ihr einen EDV-Lehrer findet, der ER, Normalformen und Datenbanken machen kann. Das kann ja sogar ich und ich bin nur ein BWLer Zur Not kannst du dir auch ein Buch suchen. Das ist letztlich nicht so schwierig und reine Übungssache. Ansonsten geht doch mal freundlich mit einer alten Prüfung als Beweismittel zum Lehrer eures Vertrauens und bittet freundlich um Behandlung des Themas. Den Anforderungen eurer Prüfungen kann er sich ja nicht ernsthaft entziehen. Ich persönlich wäre ja froh, wenn Schüler mit Themenvorschlägen kämen. Ich frage sogar häufig danach. Leider kommt da meist relativ wenig (eigentlich gar nichts). Schüler wissen häufig nur, was sie nicht wollen (Projektplanung, Pflichtenheft, Kostenrechnung,... und manches andere, was zugegebenermaßen z.T. trocken aber immens wichtig ist.) Wenn du allerdings verkürzen willst, kannst du nicht erwarten, dass alles in der Berufsschule behandelt wurde. Was soll denn dann der Rest im letzten Halbjahr machen? Gruß Menzemer
  23. Ich glaube nicht, dass das durchgeht. Gruß Menzemer
  24. *seufz* und wieder mal endet ein Thread in Flames.... @need-some-blood: deinem Profil entnehme ich, dass du dich noch in der Ausbildung befindest. Demnach wärst du ja frühestens in einem Jahr mit der Prüfung dran. Da kann doch noch viel kommen, um die 60 % zu verringern. Falls du als FI AE bis zum Ende der Ausbildung keine Datenbanken, kein ER-Modell und keine Lohnabrechnung durchgenommen hast (zu den anderen Themen kann ich nichts sagen) gehören deine Lehrer (bildlich gesprochen) getreten. Ich kanns aber kaum glauben. IRGENDWAS müsst ihr ja machen. Außerdem böte sich bei erheblichen Mängeln in der schulischen Ausbildung auch von seiten der Schüler, ein Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer an, ob man diese Themen nicht mal im Hinblick auf die Prüfung behandeln könnte. Gruß Menzemer
  25. in meinen Augen sieht das schon deutlich freundlicher (2er-Bereich) aus. Scheib doch mal ne nette PM an IJK Der hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, sich noch zu äußern. Gruß Menzemer

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