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Menzemer

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Alle Inhalte von Menzemer

  1. Wünsche ich (als jemand von der anderen Seite) auch. Gruß Menzemer
  2. Hast du dafür eine Quelle? M.W. liegt die Beweispflicht nur dann beim Arbeitgeber, wenn es sich um ein unterdurchschnittliches Zeugnis handelt. Wird eine überdurchschnittliche Bewertung verlangt, liegt die Beweispflicht beim Arbeitnehmer. Da ich auch keine Quelle hierfür habe, mag es sein, dass diese Info falsch ist, deswegen hätte ich das gerne geklärt. DAnke Gruß Menzemer
  3. nö, einfach 1,6 % (?) durch 2, ergibt für jeden 0,8. Sind Sie unter 23 und kinderlos kämen eben noch 0,25 dazu, ergibt für Sie 1,85 %. Für die Prüfung kann ich nichts allgemeines sagen. In BW korrigieren die Fachlehrer. Und da lasse ich selbstverständlich auch noch die alte Regelung gelten, die damals im Unterricht behandelt wurde und mit großer Sicherheit noch in den Lehrbüchern steht. Gruß Menzemer
  4. Ich glaube, danach ist Schluss. Viel Spaß. Ist noch n netter Brocken, wenn man nicht weiß wie man rangehen muss. So wie ich Dämlack... Gruß Menzemer
  5. Obwohl ich nur Baden-Württemberger bin, wage ich zu behaupten, dass du die Buchführung getrost vergessen kannst. Gruß Menzemer
  6. am besten indem man rechtzeitig anfängt und nicht erst 2,5 Wochen vorher. Da es jetzt für richtiges Lernen eh zu spät ist, empfehle ich das Durcharbeiten der letzten Prüfungen, um wenigstens die "Standards" richtig zu können. Gruß Menzemer
  7. Oh je, DER. Ich hab den Endgegner beschrieben. Das Game wird zum Ende hin wirklich hart. Ich erinnere mich leider nicht mehr, wie der ging. Ist nicht so im Gedächtnis geblieben Gruß Menzemer
  8. Wenn wir den selben meinen. Immer schön im Quadrat rennen und mit ein paar harten Waffen die neu geschaffenen Monster abballern. Nach einer Weile ist das Reservoir erschöpft, dann kümmerst du dich um den Hauptgegner. Der ist dann relativ einfach. Immer schön kurz aus der Deckung raus - schießen und hinter die nächste Ecke rennen. Viel Spaß Menzemer
  9. Möglicherweise außerhalb Baden-Württembergs nicht... In BW auf jeden Fall. Gruß Menzemer
  10. Nur zur Vorsicht weise ich darauf hin, dass einiges des hier Gesagten nicht auf Baden-Württemberg zutrifft. Gruß Menzemer
  11. Bei der Pflegeversicherung gab es auch eine Änderung. Kinderlose über 23 müssen einen Zuschlag von 0,25 % zahlen. Hatte ich ganz vergessen. Gruß Menzemer
  12. Die Lohnsteuer kann man zwar berechnen. Ob die Schulmathematik aber ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Für so etwas gibt es Lohnsteuertabellen. Bei der Lohnsteuer gibt es auch keine Kinderfreibeträge. Die gibt es nur beim Soli und bei der Kirchensteuer die jeweils ein fester Prozentsatz der zu zahlenden Lohnsteuer sind (m.W: 5,5 % und 8 bzw. 9 %) Die Sozialversicherungsbeiträge teilst du durch 2. Fertig. Gruß Menzemer
  13. Wieso machst du dann keine Prüfung? Wäre doch ne einfache Möglichkeit, den Schnitt anzuheben? Für die anderen Bundesländer: Wiso != GK Gruß Menzemer
  14. In diesem Fall würde ich die Fürsorgepflicht dahingehend interpretieren, dass die Chefin verhindern sollte, dass der Azubi Mc-Donalds-Zeug in sich hineinstopft. Ansonsten wundert mich eher, wie viel Geld Azubis heutzutage haben, dass sie es sich leisten können, jeden Tag bei Mc-Donalds zu essen. Schon mal nachgerechnet, was das kostet???? Ein mitgebrachtes belegtes Brot schmeckt auch, ist gesünder und vor allem billiger. Gruß Menzemer
  15. Ich könnte mir das im Rahmen der Fürsorgepflicht vorstellen. Die betriebliche Unfallversicherung kommt m.W. nicht für Schäden auf, die nicht am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dahin oder nach Hause passieren. Gruß Menzemer
  16. Da gibt es auch keine Order vom Oberschulamt. Das entscheidet jede SChule selbst. Und wenn sich jetzt schon beklagt wird, wenn ein Kollege motivierten Unterricht hält, verstehe ich die Welt gar nicht mehr... Gruß Menzemer
  17. Der Gesamteindruck ist schon gut. Die Standardformulierungen "stets zu unser vollen..." etc. weisen m.E. auf die Absicht des Autors hin. Einzelne Formulierungen - die hier bereits erwähnt wurden - sind allerdings kritisch und sollten nachgebessert werden. Auch wenn ein vernünftiger Personaler ein Zeugnis immer als Gesamtheit und nicht als Aneinanderreihung von zu übersetzenden Phrasen lesen sollte, kann man davon eben nicht immer ausgehen. Gruß Menzemer
  18. Ich habe soeben meinen Abteilungsleiter befragt, weil wir die Regelung seit Neuestem haben, dass keiner mehr befreit wird. Die Verordnung in Baden-Württemberg (Schule ist Ländersache) besagt, dass AUSNAHMSWEISE die Befreiung auf Antrag erfolgen KANN. Letzlich liegt es also im Ermessen der Schule. Für Abiturienten mag D und GK wirklich eine Zumutung sein. Man kann es aber auch positiv sehen. Zwei Prüfungen mit guten Noten mehr. Das hebt den Durchschnitt deines Abschlusszeugnisses mit Sicherheit an, da nun nicht 6 x fachlicher Bereich + 1 x Wi, sondern 6 x fachlicher Bereich, 1 x Wi, 1 x GK und 1 x D gerechnet wird. Das macht schon ein bis zwei Zehntel aus. Gruß Menzemer
  19. ja.. blablubber alles sinnlos. Ich habe gerade die Anfragen durchgearbeitet, die meine Schüler allen Ernstes an diverse Unternehmen verschicken wollten. Rechtschreib- und Kommafehler, keine Ahnung was ein "Betreff" ist etc... Und was Wirtschaftskunde nützen würde, wenn denn mal einer aufpassen würde, siehst du immer dann, wenn hier Fragen über Kündigungen, "darf-der-dies-oder-jenes", Gewährleistungsrechte etc... gestellt werden. Also hört mir auf mit ABM. Der Schüler kann auf Antrag befreit werden. So ist das seit diesem Jahr auch bei uns geregelt. Gruß Menzemer
  20. Naja, dann ist das doch mal geklärt... Wobei zwei % bei den Summen, um die es insgesamt geht, doch ein "kleiner" Unterschied sein dürften. Beim Wohnungskauf habe ich mit meiner Bank um die 2. Nachkommastelle gefeilscht... Gruß Menzemer
  21. Wohl wahr, für deutsche Anbieter gilt aber immer noch deutsches Recht. Zumindest nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung. Der gepostete Link traf in etwa das, was ich auch gelesen hatte. Gruß Menzemer
  22. Meines Wissens ist dem Jugendschutz in Deutschland NICHT genüge getan, indem eine "Altersabfrage" vorgeschaltet wird. Das muss schon ein bisschen ernsthafter betrieben werden. Habe das aber nur irgendwo mal gelesen. Ich kann gerade keine Quelle nennen. Gruß Menzemer
  23. 100 Euro mit Zahlungsfrist 30 Tage 97 Euro mit Zahlungsfrist 10 Tage D.h. es wird nur ein Kredit von 97 Euro für weitere 20 Tage gewährt. Die Zinsen betragen 3 Euro, so dass am Ende Zins und Tilgung 100 Euro zurück-gezahlt werden. Das sind 3,09 % und nicht 3 %. Das Ganze hochgerechnet auf 360 Tage, ergibt 55,62 %, bzw. mit 365 Tagen 56,4 %. Die Diskussion hatten wir hier schon mal. Ich weiß: die Musterlösung sagt 54 % - Nachdenken ergibt aber einen Fehler in der Musterlösung. Gruß Menzemer
  24. Das Zeugnis ist Standard, überschlägt sich nicht gerade vor Begeisterung, ist aber von den Formulierungen her fehlerfrei und 1-2. Dass in diesem Forum erst mal alle Zeugnisse auf 3-4 gesetzt werden ist fast normal . Ich kann nichts erkennen, was das Zeugnis unter eine 2 zieht. Gruß Menzemer
  25. Ich kann nur für BW sprechen. Ca. 1/3 der GA1 oder GA2 sind BWL. Die von dir aufgeführten Themen sind allerdings zu spezifisch. Das muss ein Kaufmann wissen, aber kein ITSE - zumindest in BW. Gruß Menzemer

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