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Menzemer

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Alle Inhalte von Menzemer

  1. Richtig: netto ohne VL. Da die aber gleich an deine Bausparkasse etc... überwiesen werden, bekommst du entsprechend weniger ausbezahlt.(=Auszahlungsbetrag) Gruß Menzemer
  2. Eine Bezugspreiskalkulation ist BWL-Standard. Das mit dem Rollgeld... naja. Gruß Menzemer
  3. In BW ist eben alles besser... Viel Glück allen denen, die noch dran sind. Gruß Menzemer
  4. Was ich allerdings nicht mehr kapiere: Es gibt zwei Möglichkeiten Gewinne zu steigern. 1. Kosten sparen --> Leute entlassen 2. Umsätze steigern --> Erschließen neuer Geschäftsfelder etc.. --> Jobs schaffen. Es sei Unternehmen ja unbenommen, dass sie effizient arbeiten müssen. LEute werden nicht aus sozialen Gründen beschäftigt. Aber bei Milliardengewinnen (stimmt das in diesem Fall überhaupt) könnte man sich ja auch überlegen, ob eine Erweiterung zukünftig noch mehr Gewinn bringen könnte. Früher wurde in solchen Zeiten kräftig investiert. Gruß Pauker
  5. Wems reicht... Ansonsten handelt es sich bei IHK-Aufgaben in BW um Lehreraufgaben. Die Sprache ist also das, was ein Lehrer für gutes deutsch hielt, was nicht unbedingt das ist, was ein SChüler für gutes deutsch hält... Gruß Menzemer
  6. Obigen Satz musste ich drei Mal lesen. Aber jetzt habe ich ihn verstanden Gruß Menzemer
  7. Der Prüfling wird doch wohl auf verständige Korrektoren treffen, die auch rechts und links vom IT-Handbuch korrekte Lösungen als solche erkennen? In BW (dem gelobten Land) ist es zumindest so... ) Gruß Menzemer
  8. Wobei in BW ohne Lernen auch keine gute Note in Wi erreicht werden kann. Habe gerade wieder so ein paar 3er-Kandidaten Ansonsten super, dass du dich so früh drum kümmerst. Das ist leider auch nicht selbstverständlich. Das ist schon mal ein wesentlicher Teil einer guten Prüfungsvorbereitung. Gruß Menzemer
  9. Es gibt beides. Das ist bloß Interpretationssache. "Ich werde am 6. Tag fertig und fange am 6. Tag den nächsten Arbeitsschritt an" oder "ich werde abends am 6. Tag fertig und fange morgens am 7. an." Ich tendiere aus logischen Gründen zur zweiten Version. An der Pufferberechnung etc... ändert das aber gar nichts, so lange du die Interpretation sauber über den gesamten Netzplan durchhältst. gruß Menzemer
  10. Ich finde es sind einige Hinweise auf die sehr guten Leistungsergebnisse gegeben worde, so dass das Hervorheben des persönlichen Engagements etc... nicht unbedingt negativ zu werten ist. Ansonsten könnte man die Betonung vielleicht einen Tick mehr auf das Ergebnis als auf die Leistungsbereitschaft setzen. Das geht aber schon in Haarspalterei über. Gruß Menzemer
  11. Das dürfte sehr gut sein. Aber es wird wahrscheinlich wieder einige geben, die das Ganze auf ungefähr 3-4 runteranalysieren. Gruß Menzemer
  12. Oh mein Gott... Level 6 und ich bin jetzt schon zu doof. An ALTernative... irgendwas mit ASCII und Anagramm? Das Ding hat Suchtpotenzial. Gruß Menzemer
  13. Tröste dich, ich habe keinen Doktor. Die entsprechenden Themen kann man auch so behandeln. Tatsache ist aber eben, dass der Lehrplan auf drei Jahre ausgelegt ist. Danach richte ich mich auch im Sinne der Nichtverkürzer. Was soll ich denn mit denen noch ein halbes Jahr machen, wenn wir schon nach 2,5 Jahren fertig sind? Wer verkürzt, ist besonders leistungsfähig und von dem wird erwartet, dass er sich den fehlenden Stoff selbst beibringt. Gruß Menzemer
  14. Interessante Frage. Ich denke allerdings schon, dass das juristisch geprüft ist. Gruß Menzemer
  15. Nö, die Verkürzerprüfungen werden nicht anders erstellt als die Normalen. Wenn sie schwerer empfunden werden, ist das reiner Zufall. Warum sollten die auch schwerer sein? Verabschiedet euch doch mal von der Vorstellung, dass irgend jemand von den Prüfungserstellern irgend einem Schüler was "reindrücken" will. Gruß Menzemer
  16. Ich kenne deine Lehrer nicht. Wie wurde es denn bisher bei Klassenarbeiten gehalten? So wird es dann wohl auch in der Prüfung sein. Bei mir gibt es keine Schablone. Ich schaue mir i.d.R. noch nicht mal die Lösungshinweise an. Die sind mir viel zu oft falsch. Gruß Menzemer
  17. Ich frage mich, ob die Arbeitgeberverbände die Forderung nach einer Flexibilisierung der Kündigungsschutzregelungen auch bei Arbeitskräftemangel stellen würden? Natürlich nicht... da wollen die ja selbst Planungssicherheit. In BW müssen unsere Schüler Lehrlinge seit Neuestem einen Zettel unterschreiben, wenn sie eine Lehrstelle angenommen haben, dass sie sich nicht weiter bewerben oder einen Schulplatz annehmen. Toll, wenn man aber noch nicht weiß, ob die Schule/der andere Ausbildungsbetrieb mich nehmen würde, dient das Ganze nur der Beschränkung meiner Freiheit zugunsten der Planungssicherheit des Betriebes. Die Planungssicherheit der Auszubildenden wird aber immer mehr vernachlässigt. Es wird immer "üblicher" noch nach Beginn des Ausbildungsjahres Azubis einzustellen. Wir als Schule können über das Thema "Planungssicherheit" auch ein Liedchen singen. Also: maximal Planungssicherheit für die Betriebe, bei nicht vorhandener Sicherheit für Arbeitskräfte und Azubis. Das ist die Paradiesvorstellung eines (schlechten) Arbeitgebers. Gruß Menzemer
  18. 1. Ausbildung (Kündigungsrecht, duales System,...), Lohnabrechnung (Brutto, Netto, VL) 2. Wechselkurse (Auswirkungen Export, Import... etc...), AGBs (nur eine Frage, die mit angehängtem Gesetzesauszug zu lösen war... nicht wirklich schwierig) 3. Bruttoinlandsprodukt, (nominal, real), Fragen zu Inflation 4. Geldanlageformen (Investmentfonds, Bausparen, Aktien) Obwohls recht einfach klingt, sind viele Schüler bei mir mächtig abgerutscht. Man sollte halt lesen können und z.B. erkennen, dass die Kündigungsregeln bei der Ausbildung andere sind als beim Arbeitsvertrag. Außerdem waren bei uns die "vorzeitigen" Verkürzer dran. Die haben die Themen aus dem 3. Jahr noch nicht behandelt (Inflation, Wechselkurse, BIP). Es kam also auch drauf an, die Dinge zu lernen, die noch nicht behandelt wurden. Gruß Menzemer
  19. Du darfst davon ausgehen, dass deine Lehrer in der Lage sind mit Folgefehlern zu rechnen. Und wenn eine Aufgabe nicht eindeutig ist, muss man eben verschiedene Lösungen gelten lassen. Deine Arbeit wird nicht von einem anonymen Menschen bei der IHK korrigiert, sondern von deinen Lehrern. Die kennen dich und wollen dir nix Böses. (oder sie kennen dich und wollen dir gerade deswegen was Böses ) Die ganze Aufgabe 4 hast du damit noch lange nicht verbockt. Gruß Menzemer
  20. So häufig wie der Ersteller die Standardformulierunge benutz ist das 2. Evtl. 2-3. Gruß Menzemer
  21. Ich bau dich mal auf, indem ich auf die entsprechenden Threads der letzten Jahre verweise. Ist immer das selbe: 1) war super schwer - die schwerste überhaupt - super unfair - wo ist mein Rechtsanwalt? 2) ein paar Wochen später haben es doch alle geschafft und oftmals auch recht gut. Lass den Geist ruhen, konzentrier dich auf deine Projektprüfung (die steht doch noch an?) Deine Lehrer sind dir wohlgesonnen. Und es wird nur halb so schlimm. Du wirst sehen... Gruß Menzemer
  22. In einer halben Stunde gehts bei uns auch weiter. Allen GA2ern noch viel Erfolg. Glück braucht ihr ja sicher nicht - ihr habt ja ausreichend gelernt Gruß Menzemer
  23. Wie es mit anderen Bildungsträgern aussieht, kann ich nicht sagen. Die Schulen wurden (zumindest wir) informiert. Die Frage ist halt, ob das Schreiben dann auch den lAAAAngen Weg von der Schulleitung über die Abteilungsleiter zu den Klassen- , den Fachlehrern und schließlich zu den Schülern gelangt ist. Oftmals (auch bei mir) versandet so etwas an einer dieser Stellen. Sollte nicht sein, lässt sich aber nicht immer verhindern. Ist halt ein Zettel von 10 die täglich so im Fach liegen. Gruß Menzemer
  24. So ist es richtig. Die 1,6 waren bloß ne Schätzung von mir, weil ich zu faul war nachzuschauen (deswegen auch das "?"). Bei "unter 23" habe ich mich verschrieben. Selbstverständlich muss es "über 23" heißen. Gruß Menzemer
  25. In BW gab es dieses Jahr eine Änderung. Der unsinnige "Kammerteil" mit den "Wer-wird-Millionär-Ankreuzfragen" wurde endlich abgeschafft. Nicht dass der Unsinn seit Jahren bemängelt wird. Aber die entscheidenden Stellen haben es wohl doch mal eingesehen. Die "leichte" Korrigierbarkeit konnte ja nie als Argument gelten, da das Ganze in BW sowieso die Fachlehrer korrigieren. Eigentlich wurden die Schulen über die Änderung informiert. Normalerweise sollte das auch den Schülern weiter gegeben worden sein. Meine - wenn sie denn aufgepasst haben - wussten es zumindest. Gruß Menzemer

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