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Chief Wiggum

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  1. Das wird knapp, in vielen Unternehmen ist jetzt schon die Azubisuche abgeschlossen.
  2. Dann klär mit dem JC ab, dass du eine BETRIEBLICHE Umschulung machen willst. Dann läufst du als "normaler" Azubi im Betrieb mit, bekommst aber dein Geld vom JC. Ist erfolgreicher als eine Umschulung über einen Bildungsträger.
  3. Du weichst einer Rückfrage aus: welcher Kostenträger soll denn die Umschulung übernehmen?
  4. Verlink den Lehrgang doch mal. Du arbeitest also aktuell nicht im IT-Bereich? Dann ist die Externenprüfung eh nichts für dich. Das ist eine Sonderregelung nach §45 Satz 2 BBiG: Wie wäre es denn, wenn du einfach eine betriebliche Umschulung machst? Lass dich mal von deinem Kostenträger beraten.
  5. Dir ist aber schon klar, dass dieser Lehrgang nur Menschen gedacht ist, die bereits als Quereinsteiger im Berufsfeld arbeiten und die Prüfung nachträglich ablegen wollen? Welche Vorkenntnisse hast du denn?
  6. Ganz ehrlich? Um die Microsoft-Logik in manchen Fällen zu verstehen muss man eher in Kreisen und Bögen denken können. Generell aber: ja, man sollte schon ein Faible dafür haben, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten von den verschiedensten Systemen verstehen zu wollen.
  7. Bevor du dich aufregst: Die Urheberrechte liegen beim https://www.ihk-zpa.de/, von dem die Prüfungen im Auftrag der deutschen Industrie- und Handelskammern erstellt werden. Der U-Form-Verlag besitzt Nutzungs- und Vertriebsrechte an den Prüfungsunterlagen (und das auch erst nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsdurchgangs). Nö, bringt nichts, denn 2020 wurden die IT-Berufe neu geordnet und damit auch die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Das Lernen mit älteren Prüfungen bringt wenig bis gar nichts.
  8. Du hast sicherlich ganz unabsichtlich vergessen zu erwähnen, wieviele SMS dich erreichen und warum dich das überhaupt interessiert.
  9. Interessenabwägung... hier gab es bereits Antworten. Du hast für die Bearbeitung eines Beitrags 30 Minuten Zeit. Das sollte mehr als ausreichend sein.
  10. Das kann nicht passieren, da es einen einheitlichen Prüfungssatz gibt.
  11. Da es bis auf Gallien-Württemberg eine bundeseinheitliche Prüfung ist hat sich die Frage ja somit längst geklärt. Nein, du hast kein Anrecht auf bestimmte Themen nur weil sie in den letzten Jahren drangekommen sind. Garantiert waren alle aktuellen Prüfungsfragen durch die Berufsverordnung abgedeckt.
  12. Sieht aber immer noch nach Arbeitsauftrag aus.
  13. Nein, einfach nur irgendwas nach Anleitung zu installieren reicht bei weitem nicht aus.

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