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Systemlord

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Beiträge von Systemlord

  1. Ist ja AFAIK eine beliebte Verhandlungstaktik, das man etwas höher als das gewünschte Gehalt einsteigt und sich dann ggf runterhandeln lässt. Das ist dann für beide Seite ein Win-Win: Du hast das Gehalt, das Du wolltest und Dein AG hat das gute Gefühl, Deine Forderung ein wenig gedrückt zu haben ?

  2. Naja, es demotiviert Dich sicher, wenn Du erfährst, das der Typ neben Dir, der die selbe Arbeit wie Duch macht, deutlich mehr bekommt, als Du.

    Und wenn wir ehrlich sind, ist das Gehalt für viele von uns auch immer ein Stück weit ein Idikator, wie viel man dem AG "wert"ist, auch wenn die Zeiten, in denen der Chef von sich aus auf einen zukommt und eine Gehaltserhöhung anbietet, wohl schon lange vorbei sind.

  3. vor 4 Stunden schrieb Maniska:

    Afaik muss man doch zB wenn man die private Nutzung des Mailaccounts wirksam untersagen möchte regelmäßig stichprobenartig kontrollieren sonst gilt es als geduldet. d.h.  ich muss doch auch prüfen ob WA installiert ist, oder? Und wenn ich prüfe aber keine Konsequenzen folgen, ist das doch auch zahnlos.

    Sehe ich nicht so. Wenn es eine Anweisung vom Chef gibt, das WA verboten ist, spielt jeder, der diese Anweisung ignoriert, potentiell mit seinem Job, weil er permanent Gefahr läuft, deswegen abgemahnt oder sogar gefeuert zu werden.

    Eine halbwegs elegante Lösung für das Problem könnte sein, die Firmenhandys nur per VPN über die Firma ins Internet zu lassen, sobald sie außer Haus sind und in der Firewall der Firma die WhatsApp-Server blocken ?

  4. Am 27.9.2018 um 09:17 schrieb charmanta:

    Wir warten ergo darauf dass FB den Datenschutz auch bei Whatsapp befolgt ( oder dies zusichert ). Vermutlich wird dies eher passieren als dass die Menschen von Whatsapp zu Signal & Co wechseln...

    Ich habe eher den Verdacht, das FB das Thema nicht sonderlich interessiert, ansonsten hätten sie schon längst Ankündigungen in der Richtung gemacht. Nein, die versuchen eher, so lange wie möglich so viel Daten wie möglich abzugreifen. Oder wie man so schön sagt: Das Pferd so lange reiten, bis es tot ist.

  5. Meinst Du

    Zitat

    Frau XYZ war ein freundlicher Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter. Der Umgang mit Dienstleistern, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.

    Wenn Du der Meinung bist, dass das Zeugnis nicht, wie vereinbar, wohlwollend ist, solltest Du das bei Deinem Arbeitgeber ansprechen und eine Änderung verlangen. Am besten machst Du einen eigenen Alternativvorschlag.

  6. Diesem Geschäftsmodell könnte man doch relativ einfach einen Riegel vorschieben, wenn man wollte, indem man z.B. eine gewisse Erfogsquote als Ziel vereinbart. Z.B.: 90% der Azubis, die dort hin geschickt werden müssen anschließend die Prüfung bestehen, ansonsten gibt es keinen neuen Auftrag. Aber leider handeln viele Arbeitsagenturen/Jobcenter noch immer nach dem Motto "ist ja nicht mein Geld" und eine Qualitäts-/Erfolgskontrolle findet nicht statt.

  7. Wie schon gesagt: man sollte auch immer schauen, wo man sich bewirbt. Bei einem "kleinen" 10 Mann-Betrieb läuft man z.B. Gefahr, oberdressed zu sein und den personalverantwortlich zu verschrecken, wenn auf dem Bewerbungsfoto (Hosen-)Anzug trägt. Ich halte es bislang so, das ich bei KMUs auf dem Foto "Casual business outfit" trage, sprich Hemd mit T-Shirt drunter und oberstem Knopf offen. Bei größeren Unternehmen kommen dann die Anzug-Fotos zum Einsatz. Hat bislang ganz gut geklappt.

  8. vor 1 Stunde schrieb Rienne:

    Oftmals wird man es nie erfahren.

    Streiche das "Oftmals". Etwas anderes, als die üblichen, nichtssagenden 0815-Absagen wirst Du "dank" des AGGs nicht bekommen, da die Firmen kein Interesse haben, wegen (angeblicher) Diskriminierung verklagt zu werden und deshalb nur noch diese weichgespühlten Absage verschicken.

  9. vor 22 Minuten schrieb arlegermi:

    Wenn das so ist, dann ist in meinen Augen der Titel "Fachinformatiker" aber nichts wert. Wenn ich sehe, was für Leute in meiner Klasse die Abschlussprüfung geschafft haben, dann werde ich tatsächlich wütend, weil das bedeutet, dass mein Abschluss ebenso nichts wert ist.

    Das heißt ja im Umkehrschluss nicht, dass jeder FISI/AE eine Nulpe ist. Es heißt eben nur, dass die Qualifikation alleine für nichts steht.

    Ich glaube, das mit der Prüfung wird ein wenig überbewertet/missverstanden: Die Prüfung zu bestehen bedeutet ja nur, das man die nötigen Grundlagen des Ausbildungsberufs verstanden hat und anwenden kann. Der Rest kommt erst mit der Zeit nach der Prüfung. Fast so, wie beim Führerschein: nur weil man die Prüfung bestanden hat, ist man nicht automatisch ein guter Fahrer ;-)

    Entscheident ist ja auch nicht, ob man die Prüfung besteht, sondern mit welcher Note man besteht. Ne Prüfung, die man schlechter als 3 besteht, kann man sich in der Regel übers sprichwörtliche Klo hängen, da man es damit wohl sehr schwer haben dürfte, nen Job zu finden, sofern einen der Ausbildungsbetrieb nicht übernimmt.

  10. vor 47 Minuten schrieb Errraddicator:

    Genau dort sollten breiter aufgestellte Fachkräfte mit Kusshand genommen werden.

    Aus meiner Erfahrung werden entweder Leute gesucht, die das Profil möglichst zu genau 100% abdecken oder es werden eierlegende Wollmilchsäue gesucht, die aber bitte nicht allzuviel Gehalt verlangen sollten

  11. vor 1 Minute schrieb RubberDog:

    Die meisten Quellen, die ich so spontan finde, beziehen sich aber rein auf die Arbeit und ob der Chef einem Kündingen darf, etc..

    Kündigung während der Krankheit geht AFAIK nur in 2 Grüden:

    1. Du verhälst Dich Deiner Genesung zuwieder
    2. Es ist absehbar, das Du für sehr lange Zeit (> 24 Monate) ausfallen wirst
  12. vor 5 Minuten schrieb Errraddicator:

    Das stimmt meines Wissens nach nicht generell. Soweit ich weiß, muss man sich (sinngemäß) "der Genesung förderlich verhalten".

    Oder anders gesagt:

    Mti einem gebrochenen Arm darf man ruhig Nachmittags mit dem Partner in die Stadt und ein Eis essen gehen oder Spaziergänge machen. Mit einem Bandscheibenvorfall golfen gehen ist hingegen keine gute Idee und kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen, wenn der AG davon Wind bekommt.

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