Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten. Dort gilt in der Regel eine Pauschale von 920 Euro. Erst wenn du diese überschreitest macht es Sinn deine Werbungskosten geltend zu machen. Grob gesagt zählen zu den Werbungskosten die Aufwendungen die du hast um deinen Beruf auszuüben( zum Beispiel Arbeitsmittel). Die Fahrten zur Berufsschule kannst du voll absetzten mit 30 Cent je Kilometer. Die Fahrt zur Arbeit nur wenn die einfache Fahrt 21km übersteigt. (Stichwort Pendlerpauschale).Da wird aber zur Zeit gegen geklagt, Alles andere wird dir sicherlich google sagen können.
Dies ist meine persönliche Erkenntnis und kann durchaus falsch sein .